Arbeit in Deutschland für Nicht-EU-Bürger: Aktuell gibt es in Deutschland über 500.000 freie Stellen. Jährlich benötigt der deutsche Arbeitsmarkt knapp 100.000 Zuwanderer aus Nicht-EU-Ländern. Wir informieren zu den aktuellen Möglichkeiten. Häufig gestellte Fragen
Die Mission von Life-in-Germany.de ist es, die legalen Möglichkeiten der Arbeitsmigration nach Deutschland weltweit bekannt zu machen und zu nutzen. Wir helfen interessierten Arbeitgebern, offene Arbeitsplätze in Deutschland mit qualifiziertem ausländischen Personal zu besetzen. Dabei legen wir Wert auf höchste Sicherheit für unsere ausländischen Bewerber und bieten 100% legale Arbeitsplätze. Wir wollen ausländische Arbeitnehmer eine langfristige berufliche und persönliche Lebensperspektive in Deutschland ermöglichen. Life-in-Germany.de hilft deutschen Arbeitgebern, ausländische Mitarbeiter zu finden. Und wir helfen deutschsprachigen Bewerbern aus dem Ausland passende Jobs in Deutschland zu finden. Wir sind eine Personalvermittlungsagentur unter deutscher Leitung. In unserer Job-Börse bieten wir fast ausschließlich sozialversicherungspflichtige Jobs in Deutschland mit deutschen Arbeitsverträgen an. Wir beschäftigen nicht selbst, sondern vermitteln an die Arbeitgeber in Deutschland. Wir sind keine Zeitarbeitsfirma. Arbeit in Deutschland für Nicht-EU-Bürger: Unsere Dienstleistungen und Beratungen für BewerberUnser Ziel ist es, die besten ausländischen Bewerber für den deutschen Arbeitsmarkt zu finden. Die von uns vermittelten Arbeitsplätze sind keine Zeitarbeit und meistens keine befristeten Tätigkeiten. Wir suchen ausländisches Personal, das sich dauerhaft in Deutschland niederlassen möchte. Dazu helfen wir den Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland mit folgenden Leistungen:
Arbeit in Deutschland für Nicht-EU-Bürger: FachkräftezuwanderungsgesetzDrittstaatler – also Nicht-EU-Bürger – können in Deutschland arbeiten auf Basis des Fachkräftezuwanderungsgesetzes sowie anderer bestehende Regelungen im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes, der Blue Card und der Freizügigkeit in der EU. Vorteile des Fachkräftezuwanderungsgesetzes
Arbeit in Deutschland für Nicht-EU-Bürger: Welche Vorausstzungen müssen ausländische Bewerber erfüllen?Life-in-Germany.de nimmt keine Gebühr für eine Vermittlung von ausländischen Fachkräften. Wir suchen im Auftrag der Arbeitgeber und erhalten von dieser Seite eine Vergütung. Da wir nur erstklassiges Personal suchen, legen wir im Interesse der deutschen Arbeitgeber strenge Maßstäbe an unsere Bewerber an. Haben Sie weitere Fragen?Auf unserer Seite mit den häufig gestellten Fragen können Sie viele weitere Informationen zur Bewerbung in Deutschland finden! Aktuelle AusschreibungenArbeit in Deutschland für BerufserfahreneMöglichkeiten in Deutschland für BerufsanfängerUnser freier NewsletterDiese Themen könnten Sie auch interessierenWie bekommt ein nicht EU Bürger eine Arbeitserlaubnis?Sie erhalten beide über einen einzigen Antrag bei der Ausländerbehörde. Außerdem müssen die meisten Nicht-EU-Arbeitnehmer vor der Einreise nach Deutschland ein Visum von einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.
Was braucht man um in Deutschland arbeiten zu dürfen?Staaten, die nicht Mitglied oder Vertragspartner der EU sind, werden als Drittstaaten bezeichnet. Sind Sie Angehöriger eines Drittstaates, benötigen Sie einen sogenannten Aufenthaltstitel, in dem vermerkt ist, dass Sie in Deutschland erwerbstätig sein dürfen. Ein Aufenthaltstitel kann zum Beispiel ein Visum sein.
Welche Nationen dürfen in Deutschland arbeiten?Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Aufenthaltstitel. Die Erlaubnis, in Deutschland zu arbeiten, hängt von der beruflichen Qualifikation des ausländischen Bewerbers und von der angebotenen Stelle ab.
Wer darf ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten?Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates benötigen keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt ebenfalls für Bürger der sogenannten EFTA-Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und Schweiz. Sie sind deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt und dürfen nach dem “Freizügigkeitsrecht” in Deutschland eine Tätigkeit aufnehmen.
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