Wie lange muß ich arbeiten um arbeitslosengeld 1 zu bekommen

Wie lange gibt es Ar­beits­lo­sen­geld 1?

Um Ar­beits­lo­sen­geld zu bekommen, musst Du Dich an die Agentur für Arbeit wenden. Und zwar umgehend, nachdem Du erfahren hast, dass Du Deine Arbeit verlierst. Melde Dich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Das geht am einfachsten online oder telefonisch unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/4 555500.

Erfährst Du von Deinem Jobverlust weniger als drei Monate vorher, musst Du dich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden. Du riskierst ansonsten eine Sperrzeit von einer Woche bei Deinem Ar­beits­lo­sen­geld.

Nach Deinem letzten Arbeitstag musst Du Dich erneut bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und ALG 1 beantragen. Die Behörde prüft Deinen Antrag und bescheinigt Dir, wieviel Geld Du bekommst und wie lange. Mit dem Ar­beits­lo­sen­geld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kannst Du die Höhe Deines Ar­beits­lo­sen­gelds vorab ausrechnen.

Bezugsdauer Ar­beits­lo­sen­geld

Wie lange Dir Ar­beits­lo­sen­geld 1 gezahlt wird, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Wie lange Du vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer beschäftigt warst und
  2. in welchem Alter Du arbeitslos wirst (§ 147 SGB III). 

Warst Du innerhalb der sogenannten Rahmenfrist zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt, hast Du die Anwartschaftszeit erfüllt. Die meisten Arbeitnehmer sind pflichtversichert mit Ausnahme von Minijobbern. Die haben keinen Anspruch auf ALG 1, wenn sie arbeitslos werden. Seit 1. Januar 2020 beläuft sich die Rahmenfrist auf 30 Monate.

Hast Du mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate gearbeitet und von Deinem Lohn Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt, dann bekommst Du sechs Monate Ar­beits­lo­sen­geld gezahlt. Die zwölf Monate musst Du nicht zusammenhängend gearbeitet haben, mehrere Beschäftigungen kannst Du zusammenrechnen.

Hast Du innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet, kann sich Dein Anspruch auf bis zu zwölf Monate verlängern. Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt höchstens zwölf Monate lang Ar­beits­lo­sen­geld – danach ist Schluss.

1. Anspruchsdauer für Arbeitslose unter 50 Jahren

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III (Stand: April 2022)

Wer 50 Jahre oder älter ist und länger als 24 Monate gearbeitet hat, kann länger Ar­beits­lo­sen­geld beziehen. Arbeitslose ab 58 Jahren erhalten höchstens 24 Monate Ar­beits­lo­sen­geld. Deine Anspruchsdauer entsprechend Deinem Alter und der Dauer Deiner Beschäftigung kannst Du der Tabelle entnehmen:

2. Anspruchsdauer für Arbeitslose über 50 Jahren

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III (Stand: April 2022)

Beispiel 1: Agnes, 52 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Sie kann 15 Monate Ar­beits­lo­sen­geld beziehen.

Beispiel 2: Bernhard, 57 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung insgesamt 38 Monate beschäftigt. Er hat einen Anspruch auf 18 Monate Ar­beits­lo­sen­geld.

Beispiel 3: Christiane, 58 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung 20 Monate beschäftigt. Sie hat einen Anspruch auf zehn Monate Ar­beits­lo­sen­geld. Denn wer weniger als 30 Monate gearbeitet hat, für den gilt die 1. Tabelle für unter 50-Jährige weiter oben.

Zeit­punkt für den Antrag clever wählen

In bestimmten Fällen kann es von Vorteil sein, den Antrag auf ALG 1 etwas verzögert zu stellen. Stehst Du zu Beginn der Arbeitslosigkeit zum Beispiel kurz vor Deinem 58. Geburtstag, solltest Du den Antrag erst nach Deinem Geburtstag stellen. Du kannst dann 24 Monate Ar­beits­lo­sen­geld beziehen. Stellst Du den Antrag noch vor Deinem 58. Geburtstag, bekommst Du nur 18 Monate lang Ar­beits­lo­sen­geld.

Von verkürzten Anwartschaften profitieren

Selbst wenn Du in den letzten 30 Monaten weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast Du unter Umständen Anspruch auf Ar­beits­lo­sen­geld (§ 142 Abs. 2 SGB III). Diese verkürzte Anwartschaftszeit kann erfüllt sein, wenn

  1. Du in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens sechs Monate in Ver­si­che­rungs­pflicht­ver­hält­niss­en gestanden hast und
  2. es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von vornherein auf nicht mehr als 14 Wochen befristet waren, sowie
  3. Dein Bruttoarbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten das 1,5-fache der Bezugsgröße von derzeit 39.480 Euro in den alten Bundesländern und 37.800 Euro in den neuen Bundesländern nicht überstiegen hat. Du darfst also nicht mehr als 59.220 Euro in den alten beziehungsweise 56.700 Euro in den neuen Bundesländern verdient haben (§ 18 SGB IV, Stand: April 2022).

Die Regelung zur kurzen Anwartschaftszeit soll vor allem Beschäftigte im Kulturbereich absichern, Schauspieler oder Musiker, die nur kurzfristige Engagements haben. Davon profitieren aber auch andere Personen wie Aushilfen und Saisonarbeitskräfte, die kurzfristig beschäftigt werden. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Erfüllst Du die Voraussetzungen für die verkürzte Anwartschaftszeit, ist die Zeit, für die Du Ar­beits­lo­sen­geld erhalten kannst, davon abhängig, wie lange Du in den letzten 30 Monaten insgesamt beschäftigt warst (§ 147 Abs. 3 SGB III). Die Anspruchsdauer ergibt sich aus dieser Tabelle:

3. Anspruchsdauer bei verkürzter Anwartschaft

Quelle: § 147 Abs. 3 SGB III (Stand: April 2022)

Hat man nach 3 Monaten Arbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erheben, muss der Antragsteller mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder drei Tage nach Empfang der Kündigung müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Habe ich nach 6 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Hast Du innerhalb der letzten 30 Monate (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate lang gearbeitet, hast Du die Anwartschaftszeit erfüllt. Du bekommst dann sechs Monate Arbeitslosengeld.

Wie lange Arbeitslosengeld nach 12 Monate gearbeitet?

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?.

Wie hoch muss ALG 1 mindestens sein?

Arbeitslosengeld Empfänger erhalten 60 % ihres letzten Nettogehalts. Mit Kindern liegt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei 67% des Nettogehalts.