Ich habe eine frage mein Chef verlangt nächste Woche Samstag Arbeiten zu gehen wie ist das Gesetzlich fest gelegt. Ich habe mein Ausbildungsvertrag mal raus geholt und in meinem ausbildungsvertrag steht. (Std., die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 38,5) Diese Arbeitszeit erfülle ich auch jede Woche von montags bis Freitags Kann ich
mich weigern ?
Du bekommst den Samstag als Überstunden angerechnet. Überlege mal: Du bist Anfänger und deine Kollegen kommen Samstags zur Arbeit; was sagt das über Dich aus?
Community-Experte Ausbildung, Ausbildung und Studium Im Gegensatz zum Sonntag gilt der Samstag als normaler Werktag, also wie Montag bis Freitag auch. Spricht also nichts dagegen, dass deine Ausbildung auch mal an einem Samstag stattfindet.
Wenn Du unter 18 bist, gilt folgendes ... . https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__1.html (1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, . und Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)§ 8 Dauer der Arbeitszeit(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten. (2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. (3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.
Kommt auf die Branche an - in vielen ist es ein normaler Werktag
Wenn du stattdessen einen Tag unter der Woche frei bekommst wäre es ok
Was möchtest Du wissen?Wo ist die Arbeitszeit von Azubis geregelt?Die Arbeitszeit für Auszubildende wird durch den Ausbildungsvertrag, das Arbeitszeitgesetz, durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Für die meisten Auszubildenden gelten wöchentliche Regelarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden, die sich normalerweise auf fünf Tage in der Woche verteilen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Daraus ergibt sich für Volljährige eine wöchentliche Arbeitszeit von höchstens 48 Stunden an sechs Tagen. Die
tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Spezielle Arbeitszeitregelungen enthalten außerdem das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz. Maximal 40 Stunden pro Woche für JugendlicheFür Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit einer festgeschriebenen Stundenzahl von höchstens 40 Stunden wöchentlich. Als Arbeitszeit gilt die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Der Weg von zu Hause zur Ausbildung oder zum Berufskolleg gehört nicht zur Arbeitszeit. Zwischen Ende und Beginn der Arbeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden liegen. Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist geschützt. Es gibt aber auch wirtschaftszweigbezogene oder technisch begründete Ausnahmen (zum Beispiel Gastronomie oder Einzelhandel), die im Jugendarbeitsschutzgesetz nachgelesen werden können. ÜberstundenÜberstunden sind alle Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte oder tariflich festgelegte tägliche Dauer der Ausbildungszeit hinausgehen. Muss ein Azubi Überstunden machen? Eine Pflicht zur Leistung von Überstunden besteht nur, wenn das im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Ausbildungsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Darf die Höchstarbeitszeit überschritten werden? Darf der Auszubildende Mehrarbeit verweigern? Bei Notfällen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, muss jeder Arbeitnehmer – Minderjährige nur, sofern erwachsene Arbeitnehmer nicht ausreichen – Überstunden leisten (arbeitsvertragliche Treuepflicht). Muss der Betrieb Überstunden
bezahlen? Einen Überstundenzuschlag sieht das Gesetz nicht vor. Das Wort „besonders” ist so zu verstehen, dass die Überstunden zusätzlich vergütet werden müssen. Wenn im jeweiligen (Mantel-)Tarifvertrag keine Mehrarbeitszuschläge geregelt sind, muss für Überstunden also mindestens der normale Stundensatz gezahlt werden. Auch unzulässige Überstunden müssen vergütet werden. Der Ausbildungsbetrieb kann wählen, ob er die Überstunden vergüten oder durch Freizeitgewährung ausgleichen will (§ 262 BGB). Ist der Betrieb verpflichtet, Mehrarbeit zu protokollieren?
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