Im Falle einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer nach Auslaufen der Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung. Show Diese Leistung wird steuerlich unterschiedlich behandelt:
Diese Ungleichbehandlung erscheint willkürlich, denn in beiden Fällen handelt es sich um eine steuerfreie Leistung. Die unterschiedliche Besteuerung könnte daher verfassungswidrig sein und gegen das Willkürverbot des Art. 3 GG sowie das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG verstoßen. Zudem müssen seit 2009 Versicherte der GKV für die Krankengeldversicherung einen Beitragsanteil von 0,9 Prozentpunkten alleine, d.h. ohne hälftige Beteiligung des Arbeitgebers, zahlen. Aktuell hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Auffassung bestätigt, dass Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung dem Progressionsvorbehalt unterliegt, während das Krankengeld aus der privaten Krankenversicherung nicht erfasst wird. „Die Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher Krankenkassen und nicht privater Krankenkassen in den Progressionsvorbehalt verstößt nicht gegen das Grundgesetz“ (BFH-Urteil vom 13.11.2014, III R 36/13; BFH-Urteil vom 26.11.2008, X R 53/06).
BFH, Bundesfinanzhof, gesetzliche Krankenversicherung, Krankengeld, Krankenkassen, private Krankenversicherung, Progressionsvorbehalt, Steuererklärung, Steuererstattung, Urteil Im vergangenen Jahr habe ich nur 3 Monate gearbeitet. Den Rest des Jahres war ich krank und habe Krankengeld bezogen. Nun habe ich die Einkommensteuererklärung gemacht und wir sollen danach 700 € nachzahlen. Ich frage mich, warum muss ich auch noch zahlen, wenn ich sowieso schon kein Geld verdient habe. Kann mir jemand helfen, das zu verstehen? Ich habe keine Ahnung, wie man das machen soll. Danke ...komplette Frage anzeigen4 AntwortenNebuk 27.02.2015, 19:57 Wieviel brutto hast du denn verdient? Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, es erhöht den Steuersatz, mit dem deine dreimonatigen Einkünfte nachträglich besteuert werden. Aber du müsstest enorm viel verdient haben, damit du überhaupt Steuern zahlen musst. Sonst keine Einnahmen gehabt? Steuererklärung korrekt ausgefüllt? 2 Kommentare 2 Kossi0 Fragesteller Das Problem ist wohl, dass unsere beiden Gehälter zusammen gezählt werden und somit mein Anteil nicht ausreichend war. Ich habe leider nicht enorm viel verdient. Aber trotzdem danke 1 Nebuk 27.02.2015, 21:22 @Kossi0 Wessen BEIDE gehälter??? Möchtest du vielleicht noch mehr irrelevante Details erzählen? jofischi 27.02.2015, 19:55 Eine Vermutung: du hast die Einkommenssteuererklärung falsch gemacht. Eine andere Vermutung, du hast im Laufe des Jahres keine Steuern gezahlt. Noch eine Vermutung, du hattest andere unversteuerte Einkünfte. 2 Kommentare 2 Kossi0 Fragesteller 27.02.2015, 21:02Falsch habe ich sie nicht gemacht, mache sie immer selbst. Durch den Bezug von 7 Monaten Krankengeld habe ich natürlich keine Steuern weiter bezahlt und andere Einkünfte hatte ich auch nicht aber mein Mann. 1 Nebuk 27.02.2015, 21:25 @Kossi0 Die Info hätte gleich zu Beginn weitergeholfen. Bei Zusammenveranlagung wirkt sich der Progressionsvorbehalt auf das Gesamteinkommen aus. Eine Getrenntveranlagung umgeht zwar einerseits die Progression, aber das Einkommen des Mannes wird dann nach Steuerklasse 1 besteuert. War es im laufenden Jahr 3, kommt es auch hierdurch zur Steuernachzahlung. |