Wer hat das sorgerecht wenn das jugendamt vormund ist

Wenn Eltern das Kindeswohl nicht mehr garantieren, dann schützt die Gesellschaft das Wohl des Kindes durch Eingriffe eines Familiengerichtes in das Sorgerecht.
Der Richter muss „so wenig wie möglich“ aber „soviel wie nötig“ eingreifen, um das Kindeswohl zu schützen. Das bedeutet, dass das Familiengericht entweder Teile der elterlichen Sorge oder die gesamte elterliche Sorge entziehen kann.
Wird die gesamte elterliche Sorge vom Familiengericht entzogen, dann bestellt das Gericht einen Vormund. Werden Teile der elterlichen Sorge entzogen, dann bestellt das Gericht einen Pfleger.

Pfleger

Ein Pfleger hat also immer einen TEIL des Sorgerechtes. Er wird vom Familiengericht nur für diesen Teil des Sorgerechtes bestallt. In der Praxis gibt es zum Beispiel die Situation, dass das Familiengericht den Teil der Aufenthaltsbestimmung und zusätzlich noch das Recht der Antragstellung auf öffentliche Hilfen entzieht und auf einen Pfleger überträgt. Damit kann dieser Pfleger z.B. das Kind nicht nur aus der Familie herausnehmen und anderweitig unterbringen sondern auch den Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen, so dass auch die finanziellen Möglichkeiten der Unterbringung in der Pflegefamilie gesichert sind.

Bei behinderten Pflegekindern wird öfter der Teil der Gesundheitsfürsorge entzogen und meist auf die Pflegeeltern direkt übertragen.

Grundsätzlich kann für alle einzelnen Teilbereiche der Personen- und der Vermögenssorge ein Pfleger bestellt werden.

Für den Pfleger gelten in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich die gleichen Rechte und Pflichten wie für einen Vormund.

Vormund

Dem Vormund wird die gesamte elterliche Sorge übertragen.

Dem Vormund obliegen alle Entscheidungen und Regelungen für das Kind, sowohl im Rahmen der Personensorge als auch im Rahmen der Vermögenssorge einschließlich der juristischen Vertretung des Kindes in allen das Kind betreffenden Fragen.
In ganz bestimmten Bereichen kann das Gericht einem Vormund auch noch einen Pfleger zur Seite stellen, der sich dann ausschließlich um einen sehr speziellen Bereich kümmern muss. Dies erleben wir in der Praxis z.B. bei der Bestellung eines „Umgangspflegers“, der sich dann nur mit der Frage des Umgangs eines Kindes mit seinen Eltern und anderen Umgangsberechtigten zu beschäftigen hat.

Wer wird Vormund eines Kindes?

In der Praxis erleben wir verschiedene Vormundschaftsführungen:

  • Amtsvormünder
  • Vereinsvormünder
  • Berufliche Einzelvormünder
  • Ehrenamtliche Einzelvormünder

Amtsvormundschaft

Die Bestellung eines Vormundes oder Pflegers geschieht immer durch das Familiengericht.
In der Praxis haben sich bestimmte Regelungen herauskristallisiert, die dazu führen, dass die meisten Vormünder Amtsvormünder sind. Hier wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund benannt und das Jugendamt bestellt dann intern einen Mitarbeiter mit der Aufgabe der Vormundschaftsführung. Dieser Amtsvormund kann – ohne dass die Vormundschaft sich im Grunde herein verändert – seine Aufgabe auf Geheiß des Amtsleiters an einen anderen Mitarbeiter abgeben (müssen). Amtsvormundschaft bedeutet also nicht die direkte Bestallung einer einzelnen mit Namen benannten Person durch das Gericht.

Vereinsvormundschaft

Die Vereinsvormundschaft ist eine der Amtsvormundschaft vergleichbar geregelten Vormundschaft. Hier wird nicht das Jugendamt zum Vormund bestellt, sondern ein Verein, der mit Erlaubnis des zuständigen Landesjugendamtes eine solche Aufgabe erfüllen kann. In der Praxis des Pflegekinderwesens erleben wir dahingehend Vormundschaften, die z.B. von der Caritas, dem SKF, der Diakonie u.a. geführt werden. Hier gibt es aber auch die Regelung, dass einzelne Mitarbeiter dieser Vereine direkt zum Vormund bestellt werden.

Berufliche Einzelvormundschaft

In dieser Art der Vormundschaftsführung wird unmittelbar eine Person direkt vom Familiengericht zum Vormund bestellt. Da dieser Einzelvormund diese Aufgabe beruflich erfüllt, wird er vom Gericht für seine Tätigkeit je nach Aufwand dafür bezahlt.

Ehrenamtlicher Einzelvormund

Auch der ehrenamtliche Einzelvormund wird vom Gericht direkt als Person zum Vormund verpflichtet. Er erfüllt diese Aufgabe ehrenamtlich und erhält für seine Tätigkeit eine jährliche Aufwandsentschädigung.

Details zur den Vormundschaften

Ehrenamtlicher Einzelvormund

Der Gesetzgeber hat die eindeutige Vorrangstellung des ehrenamtlichen Einzelvormundes vorgeschrieben.

§ 1791b BGB

(1) Ist eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden, so kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden.

§ 1791a BGB

(1) Satz 2: Der Verein darf nur zum Vormund bestellt werden, wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Personen nicht vorhanden ist;[…] Wie in den obigen Paragrafen beschrieben sieht der Gesetzgeber den Vormund vorrangig als ehrenamtlich tätige Einzelperson. Alle weiteren Vormundschaftsmöglichkeiten sind nachrangig und nur dann zu bestellen, wenn es keinen geeigneten ehrenamtlichen Einzelvormund gibt.

Wie in den obigen Paragrafen beschrieben sieht der Gesetzgeber den Vormund vorrangig als ehrenamtlich tätige Einzelperson. Alle weiteren Vormundschaftsmöglichkeiten sind nachrangig und nur dann zu bestellen, wenn es keinen geeigneten ehrenamtlichen Einzelvormund gibt.

In der Broschüre zur Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Vormündern der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen heißt es in der Einleitung:

Die ehrenamtlichen Einzelvormundschaften haben nach der gesetzlichen Regelung des § 1791b BGB Vorrang vor allen anderen Formen der Vormundschaft. Leitprinzip: Ehrenamtliche Einzelvormundschaft vor Vereinsvormundschaft und grundsätzliche Nachrangigkeit der Amtsvormundschaft. Das Amt der Vormundschaft ist damit grundsätzlich als ehrenamtliche Einzelvormundschaft konzipiert. Die Jugendämter sind gehalten, ehrenamtliche Einzelvormundschaften zu fördern (§ 53 SGB VIII i.V.m. § 4 Abs. 2 SGB VIII, Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 18./19.05.2006). Das erfordert ein innovatives, konzeptionell handelndes Jugendamt, das durch die Vormundschaftsabteilung mit der Jugendhilfeplanung in Kooperation mit anderen Trägern die Gewinnung von ehrenamtlichen Einzelvormündern realisiert.

In dieser Broschüre gibt es auch Zahlen zur Aufteilung von Vormundschaften:

  • Einzelvormundschaften – 10 %
  • Vereinsvormundschaften - 4-5 %
  • Amtsvormundschaften ca. 85 %.

Der Einzelvormund oder Einzelpfleger wird unmittelbar vom Familiengericht persönlich benannt.

Berufsvormund

Vormundschaften können auch berufsmäßig durch einzelne freiberufliche Fachkräfte geführt werden. Der Vormund erhält seine Vergütung gemäß des Vormundsvergütungsgesetzes.

Ehrenamtlicher Einzelvormund

Der ehrenamtliche Einzelvormund führt sein Amt – wie der Name schon sagt – ehrenamtlich aus. Er stellt sich dieser Aufgabe als Ehrenamtler zur Verfügung und wird im Rahmen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit durch eine Haftpflichtersicherung des Landes für Ehrenamtler in seinem Tun geschützt. Darüber hinaus erhält er einen Aufwandsentschädigung.

Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften

Die Stadt Bochum erläutert die Aufgaben des Amtsvormundes und Amtspflegers wie folgt:

Unter Amtsvormundschaft versteht man die Wahrnehmung der Aufgaben eines Vormunds durch die Behörde Jugendamt in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen. Sie tritt dort an die Stelle der elterlichen Sorge, wo Eltern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert sind, die persönlichen oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten ihrer Kinder zu vertreten.
Von daher dient die Amtsvormundschaft dem Minderjährigenschutz. Gleichzeitig ist sie damit auch Ausdruck des in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerten staatlichen Wächteramtes. Prinzipiell hat der Amtsvormund dieselben Aufgaben wie die Eltern:
Er muss für die Person und das Vermögen des Mündels sorgen (§ 1793 BGB).
Das Jugendamt überträgt die Ausübung dieser Aufgaben einzelnen seiner Mitarbeiter. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den gesetzlichen und den bestellten Amtsvormundschaften:
Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt unmittelbar „kraft Gesetzes“ ein, ohne dass es einer gerichtlichen Anordnung und Bestellung bedarf. Hauptfall der gesetzlichen Amtsvormundschaft in der Praxis ist die Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern, wenn die Mutter noch minderjährig und damit lediglich beschränkt geschäftsfähig ist (§ 1791c BGB). Daneben gibt es noch die gesetzliche Vormundschaft im Adoptionsverfahren.
Die bestellte Amtsvormundschaft (§ 1791b BGB) wird durch eine Anordnung des Vormundschafts- oder Familiengerichts begründet. Sie kommt beispielsweise bei Entzug (§§ 1666 bis 1675 BGB) oder Ruhen der elterlichen Sorge (§§ 1673 bis 1675 BGB) in Betracht und zwar im Hinblick auf die Vertretung des Mündels in der Personen- und Vermögenssorge. Das Jugendamt soll hier zunehmend den im Kinder- und Jugendhilferecht begründeten Wechsel zum „Anwalt des Kindes“ vollziehen.
Bei der Ergänzungspflegschaft werden dem Jugendamt nur Teile der elterlichen Sorge übertragen, zum Beispiel das Recht der Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheits- und Vermögenssorge (§ 1909 BGB). Der Ergänzungspfleger nimmt also nur in den ihm übertragenen Wirkungskreisen die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen wahr. Die übrigen Bestandteile der elterlichen Sorge verbleiben bei den Eltern. Amtsvormundschaft und Ergänzungspfleger unterstehen der gerichtlichen Aufsicht und müssen dem zuständigen Gericht regelmäßig über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mündel berichten“.

Aus: www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/W272U9BN917BOLDDE

Vereinsvormundschaft und Vereinspflegschaft

Für die Übernahme einer Vormundschaft durch einen Verein bedarf dieser der Erlaubnis durch das zuständige Landesjugendamt. Das Familiengericht überträgt die Vormundschaft auf einen Verein, der eine solche Erlaubnis erhalten hat. Der Verein muss dieser Vormundschaftsübertragung zustimmen. Die Aufgabe der Vormundschaft muss von dem Vormund des Vereins in gleicher Weise erfüllt werden, wie bei der Amtsvormundschaft. Der Verein überträgt die Aufgabe der Vormundschaftsführung auf einzelne seiner Mitarbeiter.

Welche Rechte hat der Vormund?

Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Mündels selbst zu leisten oder dafür zu sorgen, dass diese durch Dritte (z.B. im Rahmen einer Jugendhilfeleistung) sichergestellt wird, und seinen Aufenthalt zu bestimmen (z.B. trifft er die Entscheidung, welchen Kindergarten oder ...

Was versteht man unter Vormundschaft?

Vormundschaft (von althochdeutsch munt ‚Schirm, Schutz, Gewalt') bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.

Warum wird man Vormund?

Aufgaben des ehrenamtlichen Vormundes Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten, § 1793 Abs. 1 BGB. Die wesentlichen Aufgabenbereiche sind: Sicherung des Aufenthaltsstatus, vor allem die Begleitung im Asylverfahren.

Wer bekommt die Vormundschaft?

Kinder oder Jugendliche haben einen Vormund, eine Vormünderin, wenn die Eltern nicht selbst für sie sorgen können. Das Jugendamt übernimmt automatisch die Vormundschaft, wenn die Mutter eines Kindes selbst minderjährig ist. Dies gilt ebenso, wenn die leiblichen Eltern eines Kindes in eine Adoption eingewilligt haben.