Leif Erik Sander, Lungenarzt und Impfstoffforscher an der Berliner Charité, hebt die Bedeutung der Corona-Auffrischungsimpfung hervor. Biontech und Moderna seien fast vergleichbar und annähernd gleich gut, sagte der Mediziner in Berlin. Show
Beschreibung anzeigen Immer mehr Menschen bekommen den sogenannten Corona-Booster. Wir erklären, ob Menschen ohne dritte Impfung bald als ungeimpft gelten. Berlin.
Mehr als 6,5 Millionen Menschen in Deutschland haben sie bereits erhalten: die Booster-Impfung. Und auch für alle anderen der rund 57 Millionen Geimpften wird sie früher oder später wichtig werden. Denn nur mit der Auffrischung ist der Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus durch die Impfungen dauerhaft gegeben. Wer dagegen nur zweifach – oder bei Johnson und Johnson einfach – geimpft ist, hat mit der Zeit wieder ein höheres Ansteckungsrisiko. Aber was genau heißt das für den Impfstatus? Schließlich sind mit diesem durch die aktuell vielerorts gültigen 2G- und 3G-Regeln diverse Freiheiten verbunden, die Ungeimpfte nicht haben. Wenn nun der Impfschutz nachlässt – werden Menschen ohne Booster-Impfung dann bald wie Ungeimpfte behandelt? Morgenpost von Christine RichterBestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin E-Mail* Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu. Jetzt anmelden Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich.
Digitales Corona-Impfzertifikat ist nur beschränkt gültigTatsächlich ist das digitale Impfzertifikat, das etwa in der Corona-Warn-App erstellt werden kann, nur begrenzt gültig. Aktuell kann es nach einer vollständigen Impfung für ein Jahr als Impfnachweis verwendet werden – unabhängig davon, ob in dieser Zeit ein Booster verabreicht wird. So schreibt das Bundesministerium für Gesundheit: "Die Gültigkeitsdauer von europäischen (EU)-Impfzertifikaten bleibt von dem Angebot einer Auffrischungsimpfung unberührt." Lesen Sie auch: Corona-Booster – Wann wirkt die Impfung? Sollte das digitale Impfzertifikat nach einem Jahr tatsächlich seine Gültigkeit verlieren, kann – zumindest in Deutschland – über den gelben Impfpass nachgeprüft werden, ob eine Person vollständig gegen Corona geimpft ist. Als vollständig geimpft gilt derzeit jeder, der eine Dose des Impfstoffs von Johnson und Johnson oder zwei Dosen der anderen in der EU zugelassenen Vakzine erhalten hat. Dieser Status bleibt nach aktuellem Stand auch ohne Booster bestehen. Auch die Booster-Impfungen werden im Impfpass vermerkt.Foto: Imago / localpic Ampel-Parteien wollen Geltungsdauer der Impfung beschränkenAllerdings scheinen die Ampel-Parteien bereits zu prüfen, ob und wie die Geltungsdauer des Impfnachweises auf ein Jahr beschränkt werden kann. Aufgrund des nachlassenden Impfschutzes müsse bald neu geregelt werden, wer als geimpft gilt, betonte etwa die Grünen-Bundestagsabgeordnete Manuela Rottmann. Menschen, die sich gegen eine Booster-Impfung entscheiden, könnten also früher oder später als ungeimpft gelten. (nfz) Die Grundimmunisierung läuft seit 1. Februar nach neun Monaten ab, das sieht die Europäischen Union so vor. Auch Deutschland muss sich an diese Vorgabe halten. Doch die neun Monate gelten für die Grundimmunisierung. Für Genesene und Geimpfte gelten weitere Fristen. FOCUS Online liefert den großen Überblick. Welche Fristen müssen Geimpfte und Genesene jetzt kennen? Das Coronavirus bringt nicht nur viele neue Gesetze und Änderungen, sondern auch Fristen mit sich. Grundsätzlich gilt: Der Impf- und Genesenstatus kann in Deutschland nach drei und seit 1. Februar 2022 nach neun Monaten ablaufen.Wann welche Regelungen gelten, hängt vom aktuellen Status ab. Welcher Status läuft nach drei Monaten ab?Bundesbürger gelten 28 Tage nach einem positiven PCR-Test als genesen. Ihr Status läuft dann drei Monate später ab. Das Robert-Koch-Institut verkürzte den Status im Januar 2022. Dadurch gelten Betroffene nur noch 90 Tage (nach dem positiven PCR-Test oder der Quarantäneaufforderung) als „genesen“. Mittels einer Genesungsimpfung, also einer Impfung nach einer Genesung, gelten Betroffene allerdings vierzehn Tage nach dem Impftermin als „vollständig geimpft“ und grundimmunisiert. Diese Genesungsimpfung sollte mit einem Abstand von mindestens drei Monaten nach der Erkrankung erfolgen. Eine Impfung ist bereits vier Wochen nach Abklingen der Covid-Symptome möglich, so das Robert-Koch-Institut.
Prüfen Sie hier, wann Ihre Genesung abläuft: Welcher Status läuft nach neun Monaten ab?Die Grundimmunisierung läuft nach Plänen der EU-Kommission nach neun Monaten ab. Betroffene brauchen dann aber unbedingt eine Booster-Impfung. Durch diese Auffrischung gilt der Impfstatus dann weiter. Fehlt die Booster-Impfung, gelten Betroffene als ungeimpft. Das gilt einerseits für Genesene mit einer einfachen Grundimmunisierung, sowie für Geimpfte mit zwei Impfungen. Wer eine Impfung mit dem Impfstoff von Janssen (Cilag/Johnson und Johnson & Johnson) erhalten hat, braucht vier Wochen später eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Wirkstoff. Menschen unter 30 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission den Impfstoff Comirnaty von Pfizer/Biontech. Erst dann gilt die Grundimmunisierung. Prüfen Sie hier, wann Ihre Impfung abläuft: Welche Fristen gelten für die Booster-Impfung?Zwischen der Grundimmunisierung und der Auffrischungsimpfung empfiehlt die Ständige Impfkommissionen allen Erwachsenen ab 18 Jahren einen Abstand von mindestens drei Monaten. Für Kinder gibt es nach bisherigem Stand noch keine konkrete Empfehlung. Bundesbürger können sich also drei Monate nach der Zweitimpfung die Auffrischimpfung beim Hausarzt, im Impfzentrum oder bei mobilen Impfteams holen. Sie gelten dann ab dem Zeitpunkt der Impfung als „geboostert“. Das ist beispielsweise in Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg der Fall. Die Booster-Impfung läuft nach bisherigem Stand nicht ab. Der Impfstatus gilt vorerst uneingeschränkt. Ist es wichtig, ob ich grundimmunisiert oder geboostert bin?Grundimmunisierte müssen sich angesichts der Omikron-Virusvariante auf Einschränkungen einstellen. Überall dort, wo 2G Plus gilt, müssen Betroffene, die lediglich grundimmunisiert sind, einen zusätzlichen negativen Schnelltest oder aktuellen PCR-Test vorlegen. Haben sie eine Auffrischimpfung erhalten, gilt: Die Testpflicht entfällt gänzlich. Corona-Zeitalter: Was Sie wissen sollten
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kom Vielen Dank! Ihr Kommentar wurde abgeschickt. Im Interesse unserer User behalten wir uns vor, jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu prüfen. Als registrierter Nutzer werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, wenn Ihr Kommentar freigeschaltet wurde. Artikel kommentieren Logout | Netiquette | AGB Bitte loggen Sie sich vor dem Kommentieren ein Login Login Überschrift Kommentar-TextSie haben noch 800 Zeichen übrig Leser-Kommentare (26) Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider. Mittwoch, 02.02.2022 | 22:24 | Franziska Malter SonderRegelung für schwangereBisher gab es für Schwangere und Stillende meist sonderregelungen was die Impfung betrifft. Gibt es dieine vielleicht jetzt auch? Mein impfstatus würde laut neuer Regeln Mitte März ablaufen,da habe ich noch 5 Wochen bis zu Entbindung. Ich hätte ja mit dem boostern gern bis nach der Entbindung gewartet. Antwort schreibenWeitere Kommentare (10) Mittwoch, 02.02.2022 | 10:00 | Susi Vormwalde Kann die Meldung stimmen,dass ab 1. März nur noch Personen das Haus verlassen dürfen, die im Besitz eines 14-täglichen Booster-Abos sind? Wo bekomme ich so ein Abo und gibt es auch Rabatt, wenn man zwei nimmt und sich dann jede Woche boostern lässt? Antwort schreibenMittwoch, 02.02.2022 | 09:03 | willi zimmermann Mein Statusläuft nicht ab ich bin dreimal geimpft, das wars, Ich glaube denen garnichts mehr, Jeder der das zeitliche segnet heißt in Verbindung mit Corona nur um eure Kassen zu füllen, Wieler dir glaube ich schon ganichts du bist nur ein Wichtigtuer, Ich denke die Mehrheit der Deutschen macht das Spielchen nicht mehr lange mit, nur noch bekloppte. Antwort schreibenDienstag, 01.02.2022 | 15:17 | Hille Uwe | 1 Antwort Keine KlarheitDas RKI hat ja hier so einige Varianten. Genesen und 1x geimpft und dann boostern, 1 x geimpft und dann genesen und dann boostern. Nur von 2 x geimpft (Grundimmunisierung) und dann genesen kann ich hier nichts finden. Darf es das nich geben? Kenne sehr viele denen es so ging. Und Nun? 2 Impfungen und 1 Genesen zählen egal in welcher Reihenfolge dann als geboostert, nur bei doppelt geimpften und dann genesenen soll der Genesenenstatus nach 3 Monaten verfallen. Also wer Grundimmunisiert und Genesen ist bekommt dann praktisch schon Nummer 4? RKI Logik und Lauterbachs Denken? Antwort schreiben
Dienstag, 01.02.2022 | 15:15 | Helmut Zech Genesenenstatus Fristberechnung"Bundesbürger gelten 28 Tage nach positiven Test als genesen. Ihr Status läuft dann drei Monate später ab." Was unklar ist: ab wann gelten die 3 Monate? nachdem man als genesen gilt (28 Tage und 3 Monate nach positiven Test) oder aber 3 Monate nach dem positiven PCR Test, dann würde man 28 Tage kürzer als genesen gelten. Bitte klarstellen ! Dienstag, 01.02.2022 | 12:56 | Thomas Riemke Sind die Deutschen schonso dämlich, sich ihren Impfschutz nicht selbst ausrechnen zu können? Das ist Erstklässler-Mathematik. Ich fasse es nicht. Antwort schreibenDienstag, 01.02.2022 | 12:44 | Steffen Metz Nie mehrNach vollständiger Impfung letzten Jahres, mit einem Impfstoff, wir ich heute mit den Nebenwirkungen immer noch dran zu kauen habe, gibt es nur noch eine Strategie. Nie wieder. Antwort schreibenDienstag, 01.02.2022 | 12:30 | Hanno Kuhrt | 1 Antwort InteressantDann haben wir Stand heute 01.02.2022 mindestens 12 Millionen Bürger, die doppelt geimpft sind oder mit J&J geimpft waren und deren Impfstatus abgelaufen ist und die ab heute als "Ungeimpft" gelten. Nimmt man die Quote der Boosterung (ca. 50%) dann fallen ab sofort 6 Millionen "vollständig Geimpfte" aus der Staistik. Die Quote für "vollständig Geimpfte" sinkt damit in Deutschland auf 68%, statt bisher 75%. Komisch, dass die RKI-Seiten das nicht widerspiegeln. Antwort schreiben
Dienstag, 01.02.2022 | 11:51 | Dieter Schmeer | 1 Antwort Eigene TaktikDas endlose Chaos bei der Lösung der Pandemie-Probleme wird dazu führen, dass die Leute ihre eigene Taktik zur Bewältigung ihrer Probleme entwickeln und die Impf-Gegner immer mehr Zulauf bekommen. Es fehlt bei den Bürgern die Zuversicht und die Kommunikation der Regierung ist eher mangelhaft. Man muss alle Bildungsschichten erreichen. Die abgehobenen Vortäge der Virologen und der Epidemiologen garniert mit Statements ahnungsloser Politiker in Talk-Shows erhellen nicht, sie verwirren. Nach neuestem Stand der Wissenschaft lässt die Wirkung der Impfstoffe nach ca. 5 Monaten nach. Konnte man zwar vorher nicht wissen, macht aber einen neuen Piekser notwendig. Das bedeutet, dass immer wieder nachgeimpft werden muss. Das bringt auch die Impfwilligen ins Grübeln. Antwort schreiben
Dienstag, 01.02.2022 | 11:20 | Hugo Müller StatusfragenEigentlich ein Begriff aus einer anderen, oberflächlichen Welt. Sind Statusfragen, ist der Status am sich, wichtig? Beim Impfen geht es mir jedenfalls um den Schutz, nicht um den Status. Und das ist ja das Gute: Wer genauso denkt, den Schutz auffrischen läßt und so aktuell hält, hat auch mit dem Status keine Probleme. Anders als zu Zeiten der Impfstoffknappheit. Also, wer quengelt hier eigentlich? Und geht es denjenigen nicht in Wahrheit um etwas ganz anderes? Wie lange hält der Impfschutz?Ja, durch die EU -Verordnung 2021/2288 vom 21. Dezember 2021. Dort hat die EU -Kommission durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt für das digitale Impfzertifikat der EU nach dem Abschluss der Grundimmunisierung eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt.
Wie lange ist der grüne Pass gültig?Die bisher gesetzlich vorgegebene Löschung von Impfzertifikaten ist mit 1. Juli 2022 entfallen. Daher stehen Impfzertifikate vorerst bis 30. Juni 2023 zur Verfügung. Bis Anfang Oktober 2022 werden nun auch bereits gelöschte Impfzertifikate wiederhergestellt.
Was ist ein vollständiger Impfschutz?Seit dem 19. März 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als vollständig geimpft zu gelten. - PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).
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