Wie viele Urlaubstage pro Jahr Azubi

Der gesetzliche Mindesturlaub ist im Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für volljährige Auszubildende im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Wichtig: Die gesetzlichen Regelungen gelten nur dann, wenn in Tarifverträgen keine anderen Regelungen getroffen werden.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Jugendliche

Für Jugendliche ist der Urlaub nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für volljährige Auszubildende

Wer zu Beginn des Kalenderjahres schon 18 Jahre alt ist, erhält Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser beträgt mindestens 24 Werktage. Der gesetzliche Mindesturlaub wird sowohl im Jugendarbeitsschutzgesetz als auch im Bundesurlaubsgesetz in Werktagen angegeben. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage, also auch Samstage. Der Urlaub kann aber auch nach Arbeitstagen (i.d.R. Montag bis Freitag) vereinbart werden. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt er 20 Arbeitstage. Dem Auszubildenden kann darüber hinaus mehr Urlaub gewährt werden. Dies ist dann im Berufsausbildungsvertrag festzulegen. Auch Tarifverträge sehen oftmals mehr Urlaubstage vor, die aber nur eingehalten werden müssen, wenn der Betrieb tarifgebunden oder der Tarifvertrag allgemein verbindlich ist.

Was passiert, wenn der Auszubildende im Urlaub erkrankt?

Krankheitstage, für die der Auszubildende ein ärztliches Zeugnis vorlegen kann, dürfen nicht auf den gesetzlichen Jahresurlaub angerechnet werden. Der Auszubildende sollte im Krankheitsfall auch im Urlaub unverzüglich Kontakt mit dem Ausbildungsbetrieb aufnehmen und seine Krankheit anzeigen.

Wann muss der Auszubildende seinen Urlaub nehmen?

Den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmt der Ausbildungsbetrieb, wobei die Wünsche des Auszubildenden zu berücksichtigen sind. Bei Jugendlichen soll der Urlaub während der Berufsschulferien gewährt werden. Es müssen gravierende Gründe vorliegen, damit der Betrieb von dieser gesetzlichen Regelung abweichen darf.

Darf der Auszubildende während des Urlaubs für einen anderen Arbeitgeber arbeiten?

Grundsätzlich darf der Auszubildende während des Urlaubs keine Erwerbstätigkeit ausüben, die dem Urlaubszweck widerspricht. Im Übrigen darf in im Rahmen der Mindesturlaubszeit nach BUrlG (Arbeitstage) keinesfalls ergänzend gearbeitet werden. Der Erholungszweck hat Vorrang.

Urlaub – die schönste Zeit im Jahr. Leider gehören die großen Ferien, Herbst- und Winterferien der Vergangenheit an, wenn du in der Ausbildung bist. Zwar gelten die Ferien auch weiterhin für die Berufsschulzeit, allerdings musst du in dieser Zeit in deinem Ausbildungsbetrieb deinen Tätigkeiten nachgehen. Nichtsdestotrotz steht auch dir als Auszubildender ein Recht auf Urlaub zu. In Deutschland sind die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Dein Urlaubsanspruch muss im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Während deines Urlaubs wird dein Lohn normal weiterbezahlt. Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung vom Arbeitsalltag. Daher sollst du im Urlaub keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich als Azubi?

Laut dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen. Dieser gesetzlich festgelegte Urlaubsanspruch gilt auch für Auszubildende und darf auf keinen Fall unterschritten oder gekürzt werden.

Urlaubsanspruch für Minderjährige

Als minderjährig giltst du, wenn du dein 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hast. Minderjährige genießen einen besonderen Schutz im Berufsleben, der gesetzlich auch verankert ist. Im Arbeitsrecht gilt für Minderjährige das Jugendarbeitsschutzgesetz, das als Mindestanspruch für deine Urlaubstage gilt. Für den gesetzlichen Jahresurlaub bei minderjährigen Auszubildenden gilt:

  • Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage)
  • Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage (bzw. 23 Arbeitstage)
  • Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage (bzw. 21 Arbeitstage)

Info: Bei volljährigen Auszubildenden gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) von mindestens 24 Werktagen.

Arbeitszeiten für Jugendliche unter 18 Jahre

Zwischen der Ausbildung im Betrieb, Berufsschulzeiten und Pausenzeiten kann man schnell den Überblick verlieren. Welche Arbeitszeiten erlaubt sind und welche Regeln für dich gelten, wenn du noch minderjährig bist, haben wir hier zusammengefasst.

Infos zu Arbeitszeiten für Jugendliche unter 18 Jahre

Wo liegt der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?

In deinem Ausbildungsvertrag ist die Anzahl deiner Urlaubstage entweder in Werk- oder Arbeitstag angegeben. Egal in welcher Form diese angegeben sind, du hast als Auszubildener keinen Nachteil. Die Werktage werden dann entsprechend in Arbeitstage umgerechnet, oder auch umgekehrt.

Werktag Arbeitstag
Der Werktag ist ein Wochentag, an dem ohne Einschränkungen gearbeitet werden darf. In Deutschland sind es die Tage von Montag bis Samstag. Eine Woche hat also sechs Werktage. Ein Arbeitstag hingegen ist jeder Tag, an dem eine Leistung für den Arbeitgeber erbracht wird. Regulär sind es fünf Arbeitstage in einer Woche, üblicherweise von Montag bis Freitag.

Wann darf ich meinen Urlaub in der Ausbildung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kannst du deinen Urlaub zu jedem Zeitpunkt im Jahr nehmen. Doch befindest du dich im 1. Ausbildungsjahr, musst du einige Vorschriften beachten. Bevor du deinen ersten Urlaubstag während deiner Ausbildung antreten kannst, musst du eine sogenannte Wartezeit einhalten. Diese ist im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben und gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Auszubildende. Laut § 4 Bundesurlaubsgesetz ist es dir frühestens erlaubt, nach den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung das erste Mal Urlaub zu beantragen.

Urlaub in der Probezeit

Die meisten Ausbildungsbetriebe legen eine Probezeit von drei Monaten fest, die du in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen kannst. In dieser Zeit ist ein Urlaub nicht möglich. Darüber hinaus musst du insgesamt sechs Monate als Auszubildender in deinem Betrieb sein, damit du die „Wartezeit“ für deinen Urlaub eingehalten hast. Erst dann kannst du dir eine Arbeitspause gönnen und dich vom Arbeitsalltag erholen.

Probezeit in der Ausbildung

Deine Ausbildung beginnt mit der Probezeit - wir erklären dir, was es damit auf sich hat und was du während der Probezeit beachten solltest.

Gesetzliche Probezeit in der Ausbildung

Aber: Mit Beginn deiner Ausbildung sammelst du bereits die Urlaubstage für deinen Urlaubsanspruch. Für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast, steht dir laut § 5 Bundesurlaubsgesetz 1/12 deines Jahresurlaubs zu.

Zeitpunkt und Länge des Urlaubs

Du musst dich mit deinem Ausbilder auf den Zeitraum einigen. Dein Urlaubsantrag sollte möglichst frühzeitig erfolgen und ist schriftlich bzw. online zu stellen. Dein Ausbilder muss innerhalb eines Monats darauf antworten. Die Genehmigung solltest du dir unbedingt schriftlich geben lassen, damit du deinen Anspruch für diesen Zeitraum nachweisen und den Urlaub tatsächlich auch antreten kannst. Du hast außerdem einen Anspruch darauf, mindestens zwei Wochen am Stück Urlaub machen zu können.

Es gibt allerdings Gründe, warum du eventuell nicht den gewünschten Zeitraum bekommst:

  • Soziale Gründe: Mitarbeiter mit Kindern werden bei der Urlaubsplanung bevorzugt, da eine Reise mit dem Nachwuchs nur in den Schulferien möglich ist.
  • Betriebliche Gründe: In dieser Zeit müssen alle Mitarbeiter Urlaub nehmen, zum Beispiel über die Weihnachtstage (feststehender Betriebsurlaub).

Arbeitest du nicht das komplette Kalenderjahr über in einem Betrieb, steht dir der Urlaub anteilig zu, 1/12 deines Jahresurlaubs. Urlaub aus dem alten Jahr kannst du noch innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres nehmen.

Muss ich während meines Urlaubs zur Berufsschule?

Bei einer dualen Ausbildung besuchst du neben deinem Ausbildungsbetrieb auch die Berufsschule. Auch diese richten sich nach den normalen Schulferien und haben somit in den Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien geschlossen. In diesen Zeiträumen muss dir ein Urlaub gewährt werden, wenn du einen Urlaubsantrag bei deinem Ausbilder stellst. Solltest du aus eigenem Interesse einen anderen Urlaubszeitraum wählen, der außerhalb der Schulferien liegt, kannst du deine Urlaubstage aufteilen. Doch ein Urlaub befreit dich nicht von deiner Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht.

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Ausbildungsvertrag, Kündigung, Arbeitszeiten, Krankmeldung, Berichtsheft: Erfahre mehr über deine Rechte und Pflichten als Azubi.

Rechte und Pflichten

Krankheit während des Urlaubs

Wirst du während deines Urlaubs krank, dann geh umgehend zum Arzt und lass dir deine Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Die Anzahl der Tage, an denen du arbeitsunfähig warst, bekommst du gutgeschrieben, d. h. diese Urlaubstage kannst du zu einem späteren Zeitpunkt „nachholen“.

Wichtig: Schicke deine Krankmeldung sofort zu deinem Arbeitgeber – auch dann, wenn du noch im Urlaub bist.

Auszahlung von Urlaub

Urlaub dient der Erholung! Die Auszahlung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende ist daher nicht erlaubt. Ausnahme: Falls du am Ende der Ausbildung noch Urlaub offen hast oder der Ausbildungsvertrag vorzeitig beendet wird, bekommst du diese Tage ausbezahlt.

Wie viele Urlaubstage hat ein Azubi über 18 Bayern?

Gesetzlicher Mindesturlaub bei Auszubildenden ab 18 Jahren Erwachsene erhalten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Wenn der Auszubildende also zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, hat er Anspruch auf einen Urlaub von mindestens 24 Werktagen im Jahr.

Wie viel Jahresurlaub steht mir zu?

Gesetzlicher und tatsächlicher Urlaubsanspruch Laut Bundesurlaubsgesetz besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer 5-Tagewoche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Tarifvertraglich sind aber meist höhere Urlaubsansprüche vereinbart.