Wie schreibe ich eine Aussetzung der Vollziehung?

ich bitte um Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides für [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] gemäß § 361 AO. Gegen den Einkommensteuerbescheid wurde bereits Einspruch eingelegt.

[BEGRÜNDUNG]
[- Günstigere Bundesfinanzhof-Rechtsprechung]
[- Unterschiedliche Auffassungen von Finanzgerichten]
[- Unklare Gesetzeslage]
[- Strittige Sachfragen bei Schätzung]
[- Unbillige Härte]

[Falls Vollziehung schon durchgeführt wurde:]
[Die bisher durchgeführte Vollziehung bitte ich rückgängig zu machen.]

Mit freundlichen Grüßen

Max Muster

Der Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen Steuerbescheide. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts – also des Steuerbescheides – bei der Behörde – hier dem Finanzamt – einzulegen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Durchführung des Einspruchsverfahrens ist grundsätzlich Voraussetzung für die spätere Zulässigkeit einer Klage.

 

Wenngleich anzuraten ist, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit der Einlegung des Einspruchs zu beauftragen, ist dies selbstverständlich nicht verpflichtend. Wir anempfehlen Ihnen auch bei scheinbar unkomplizierten Sachverhalten, nicht auf das folgende Muster zurückzugreifen, als vielmehr einen versierten Fachmann die Aufgabe zu übertragen oder mindestens zu Rate zu ziehen.

 

Auch sollte ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung schon gleich mit dem Einspruch erfolgen, da anderenfalls die Finanzverwaltung die – möglicherweise unrechtmäßig berechnete – Steuer beitreiben kann.

 

Muster des Einspruchs

 

Adresse Max Mustermann

 

An das

Finanzamt Musterhausen

Musterallee 123

12345 Musterhausen

 

 

Steuer-Nr. …..

Einspruch gegen den Steuerbescheid 2018 zur Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom ….. (Datum) mir zugegangen am ….. (Datum)

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit lege ich

 

EINSPRUCH

ein und beantrage

 

den Steuerbescheid aufzuheben/abzuändern.

 

Weiter beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens i.H.v. ……. (Betrag, der Ihres Erachtens zu viel berechnet worden ist).

 

Begründung:

Nun tragen Sie Ihre Begründung vor. Warum denken Sie, ist die Steuer unrechtmäßig berechnet worden?

Beispiel:

Gemäß § 4 Abs. 4 EStG und § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG gehören sowohl zu den Betriebsausgaben als auch zu den Werbungskosten Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte anfallen. Dem Gesetzeswortlaut zufolge gehören damit bereits die Aufwendungen zu den unbeschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, die vor dem Zufluss von Betriebseinnahmen bzw. Einnahmen anfallen (sog. vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten). Entscheidend ist lediglich, dass die Aufwendungen im Hinblick auf die angestrebten Einkünfte entstanden sind (Veranlassungsprinzip).

 

Aussetzung der Vollziehung

Die Aussetzung der Vollziehung ergibt sich bereits aus den oben in der Begründung geschilderten Tatsachen.

Die Aussetzung der Vollziehung ist ein Begriff des Abgabenrechts. Grundsätzlich bleibt beispielsweise eine Steuerforderung trotz der Einlegung eines Rechtsbehelfs bestehen. Das heißt, sollte gegen einen Steuerbescheid geklagt oder Einspruch eingelegt werden, muss die Steuer trotzdem gezahlt werden. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, dass Steuerpflichtige mit der Einlegung von Rechtsbehelfen keine längere Zahlungsfrist erwirken können. Im Zweifelsfall wird nach einem gewonnenen Verfahren die gezahlte Summe zurückerstattet.

Eine Möglichkeit, die Fälligkeit der Steuerforderung bis zum Ende des Verfahrens hinauszuschieben, ist die sogenannte Aussetzung der Vollziehung. Diese Aussetzung der Vollziehung muss gesondert beantragt werden. Die Aussetzung der Vollziehung ist in § 361 Abgabenordnung geregelt.

Wie schreibe ich eine Aussetzung der Vollziehung?

Zu den Voraussetzungen

Die Aussetzung der Vollziehung muss beantragt und begründet werden. Gründe für eine Aussetzung könnten ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuer oder eine unbillige Härte für den Betroffenen sein. Zusätzlich muss der Verwaltungsakt vollziehbar sein. Ernstliche Zweifel liegen dann vor, wenn es Gründe gibt, die für eine Unrechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung sprechen. Diese Gründe müssen nicht überwiegen, es muss also auch nicht wahrscheinlich sein, dass der Steuerpflichtige das Verfahren gewinnt. Die Gründe müssen lediglich so gewichtig sein, dass die Möglichkeit besteht, dass die Forderung unrechtmäßig ist.

Ernstliche Zweifel liegen nicht vor, wenn die öffentlichen Interessen gegenüber den privaten überliegen. Regelmäßig ist dies der Fall, wenn die Aussetzung der Vollziehung zu einer Nichtanwendung des gesamten Gesetzes führen würde, die Bedeutung des Eingriffs durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheids als gering einzustufen ist und es keine dauerhaften nachteiligen Auswirkungen geben wird.

Eine unbillige Härte liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Zahlung der Forderung wirtschaftliche Nachteile drohen. Diese Nachteile müssen so gravierend sein, dass sie durch eine spätere Rückzahlung der Forderung nicht mehr ausgeglichen werden können. So spricht zum Beispiel eine Insolvenz des Steuerpflichtigen für eine unbillige Härte. Diese Härte darf nur dadurch begründet sein, dass der Steuerpflichtige wirtschaftliche Schwierigkeiten durch die vorzeitige Zahlung der Steuer bekommt. Sollte der Steuerpflichtige bereits vor der Zahlung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, rechtfertigen diese allerdings keine Aussetzung der Vollziehung.

Hinweis: Eine Aussetzung der Vollziehung kommt bei schlichten Änderungsanträgen nicht zur Geltung.

Wie schreibe ich eine Aussetzung der Vollziehung?

Grundlage für die Aussetzung der Vollziehung ist die Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes. Vollziehbar ist ein Verwaltungsakt, wenn es sich um einen Steuerbescheid oder einen Vorauszahlungsbescheid handelt. Leistungsgebote und der Widerruf einer Stundung sind ebenso vollziehbar. An einer Vollziehbarkeit mangelt es Steuerbescheiden über 0 € Steuerschuld, Steuerbescheiden mit negativer Steuer, Verwaltungsakten, die den Erlass oder Berichtigung eines Verwaltungsaktes ablehnen.

Entscheidung

Für die Bewilligung einer Aussetzung der Vollziehung ist das Finanzamt zuständig. Dieses bearbeitet die Anträge unverzüglich. Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung oder die Ablehnung des Antrags stellen gesonderte Verfahren dar und sind demnach auch gesondert anfechtbar.

Wie schreibe ich eine Aussetzung der Vollziehung?

Sicherheitsleistung

Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung verlangen. Eine Sicherheitsleistung kann in Form einer Geldzahlung oder Hinterlegung von Wertgegenständen erfolgen. Nach Zahlung der Forderung oder nach Beendigung des Verfahrens wird die Sicherheitsleistung zurückgegeben.

Zinsen für die Aussetzung

Nach Beendigung des Verfahrens und damit auch mit dem Ende der Aussetzung der Vollziehung hat der Steuerpflichtige, wenn die Forderung rechtmäßig festgestellt wurde, die Forderung mit samt Zinsen zu zahlen. Die Verzinsung beginnt am Tag der Fälligkeit der Forderung und endet mit dem Tag, an dem das Verfahren beendet wurde. Nur wenn die Erhebung der Zinsen eine unbillige Härte verursachen würde, ist von der Erhebung abzusehen.

Rechtsbehelf gegen die Ablehnung

Wie bereits erwähnt, stellt die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung ein gesondertes Verwaltungsverfahren dar. Hiergegen kann auch ein Rechtsmittel eingelegt werden. Geeignetes und zulässiges Rechtsmittel für diesen Fall ist der Einspruch.