Werde ich vom Finanzamt angeschrieben wenn ich als Rentner auf einmal Steuern bezahlen muss

(2021) Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2021 verpflichtet, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahre 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete.

Zu den steuerpflichtigen Einkünften von Rentnern, die anzugeben sind, zählen die private und gesetzliche Rente (Anlage R), aber auch Miet- und Kapitaleinnahmen (Anlage V und Anlage KAP) und vieles mehr.

Nicht jeder Euro der gesetzlichen Rente gehört zu den steuerpflichtigen Einkünften eines Rentners. Das heißt: Wer eine gesetzliche Rente von monatlich 1.500 Euro erhält, muss nicht die ganze jährliche Summe von 18.000 Euro versteuern. Wie hoch die steuerpflichtige Rente tatsächlich ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer in Rente gegangen ist. Der Besteuerungsanteil beträgt für alle Rentner des Jahres 2004 und für diejenigen, die im Jahre 2005 neu in Rente gingen, unabhängig vom Alter 50 % des Rentenbetrages. Wer im Jahre 2006 in Rente ging, musste 52 % des Rentenbetrages versteuern. Bei Renteneintritt im Jahre 2020 beträgt der Besteuerungsanteil 80 %, bei Renteneintritt im Jahre 2021 sind es 81 %.

Mit dem Besteuerungsanteil wird die Rente nur im Jahr des Rentenbeginns und im zweiten Rentenbezugsjahr besteuert. Der Restbetrag im zweiten Jahr ist der persönliche Rentenfreibetrag, der dann zeitlebens unverändert steuerfrei bleibt. Ab dem dritten Jahr ist die Rente in voller Höhe nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrages und des Werbungskosten-Pauschbetrages von 102 Euro steuerpflichtig. Der stets gleich bleibende Rentenfreibetrag führt dazu, dass Rentenerhöhungen ab dem dritten Rentenbezugsjahr in vollem Umfang steuerpflichtig werden.

Beispiel: Für Manfred Mustermann, der 2005 in Rente ging, liegt die zu versteuernde Rente bei 50 Prozent. Er bekommt wie alle Rentner, die bis 2005 in den Ruhestand gingen, einen Freibetrag von 50 Prozent. Dieser ist nicht zu versteuern und bleibt lebenslang unverändert.

Für Herrn Mustermann gilt: Bekam er im Jahr 2005 eine Rente von 20.000 Euro, so liegt sein Freibetrag demnach bei 10.000 Euro. Dieser jährliche Freibetrag bleibt bis zu seinem Lebensende konstant. Der verheiratete Rentner Mustermann und seine Frau haben keine weiteren Einnahmen. Sie müssen deshalb keine Steuererklärung abgeben. Denn zusammen bleiben sie mit ihren Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 19.488 Euro (2021). Wäre Max Mustermann ein Single, dann wäre das etwas anderes. Mit 10.000 Euro zu versteuernder Jahresrente läge er über dem Grundfreibetrag von 9.7448 Euro (2021) und müsste somit eine Steuererklärung abgeben. Liegen beide Ehepartner über dem Grundfreibetrag, müssen sie jeweils ein separates Formular abgeben.

Tipp

Wer als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, sollte auch darauf achten, dass er mögliche Werbungskosten geltend macht.

Rechner

  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.

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20.04.2021

Werde ich vom Finanzamt angeschrieben wenn ich als Rentner auf einmal Steuern bezahlen muss

Rentnern, die ihre Steuererklärung nicht oder verspätet abgeben, droht ein Verspätungszuschlag.

Maßgeblich für die Abgabepflicht ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, also bei Rentenbeziehenden der Betrag, der übrig bleibt, wenn man von der gesetzlichen Rente den Rentenfreibetrag und die Werbungskostenpauschale von 102 Euro abzieht. Im Veranlagungszeitraum 2020 lag der Grenzwert für Einzelveranlagung bei 9.408 Euro (2019: 9.168 Euro), im Falle einer Zusammenveranlagung bei 18.816 Euro (2019: 18.336 Euro).

Überschreitet man mit seinen Einkünften den Grundfreibetrag, heißt das noch nicht, dass man gleich vom Fiskus zur Kasse gebeten wird. Auch bei Überschreitung des Grundfreibetrags kann die Steuer am Ende immer noch 0 Euro betragen. Denn auch Menschen in Rente profitieren neben dem Rentenfreibetrag und dem steuerlichen Grundfreibetrag von zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten wie dem Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen, Spenden, Krankheitskosten oder dem Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung.

Fein raus dank NV-Bescheinigung?

Auch wer eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung besitzt, sollte die Höhe der Einkünfte jährlich überprüfen. Werden durch Rentenanpassungen die Grenzbeträge überschritten, muss man das Finanzamt darüber informieren und leider auch wieder eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Darüber hinaus entsteht für alle Personen eine Abgabepflicht, sobald das Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 AO aufgefordert hat. Das kommt regelmäßig vor, weil das Finanzamt die elektronisch von der Rentenversicherung übermittelten Beträge mit Verzögerung prüft.

Droht eine Strafe?

Beträgt die Steuer 0 Euro, braucht man sich zumindest keine Sorgen um eine nicht eingeplante Steuernachzahlung oder Nachzahlungszinsen machen. Das Finanzamt kann aber trotzdem einen sogenannten Verspätungszuschlag verlangen. Zwar wird dieser nicht automatisch mit dem Mindestsatz von 25 Euro pro verspäteten Monat berechnet, weil das Finanzamt das bei einer Steuer von 0 Euro nicht darf. Dennoch gibt es Finanzämter, die dann individuell entscheiden, ob ein Verspätungszuschlag gezahlt werden soll. „Gegen so einen Verspätungszuschlag sollte man auf jeden Fall Einspruch einlegen“, empfiehlt Tobias Gerauer, Steuerrechtsexperte der Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern. Es bestehe keine Rechtfertigung dafür, Menschen in Rente zu bestrafen, wenn keine Steuer festzusetzen ist.

Unwissenheit schützt doch vor Strafe.

Eine Sonderregelung kann Rentenbeziehende vor unerwarteten Gebührenforderungen (§ 152 Abs. 5 S. 3 AO) schützen. Wenn die Betroffenen nichts von der Abgabepflicht gewusst haben und bis zur Aufforderung durch das Finanzamt von einer Nichtabgabeverpflichtung ausgehen konnten, kommt ein Verspätungszuschlag zunächst nicht in Betracht. Nach einem Aufforderungsschreiben durch das Finanzamt können sich die Betroffenen jedoch nicht mehr verlässlich auf diese Regelung beziehen.

Profitipp:

Wer eine fristgerechte Steuererklärung abgibt, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite. Tobias Gerauer rät: „Rentenbeziehende sollten am besten jährlich prüfen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Nur so erspart man sich sicher den Ärger mit dem Finanzamt.“ Bei der Prüfung und Erstellung helfen Lohnsteuerhilfevereine. Im Rahmen ihrer Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG beraten sie ihre Mitglieder in Steuerfragen, prüfen jährlich die Voraussetzungen einer Pflichtveranlagung und übernehmen die Korrespondenz mit den Finanzämtern.

Foto: Syda Productions/stock.adobe.com

Werde ich als Rentner vom Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung zu machen?

(2022): Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2021 verpflichtet, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahre 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete.

Wann wird man vom Finanzamt angeschrieben?

Hintergrund: Das Finanzamt meldet sich zum Beispiel immer dann, wenn es eine so genannte Kontrollmitteilung über Einkünfte erhalten hat, die sich steuerlich auswirken können - etwa durch Erbschaft, Schenkung oder Zinserträgen.

Wie erfahre ich ob ich als Rentner Steuern zahlen muss?

Ein lediger Rentner, der 2022 erstmals Rente bezieht, keine weiteren Einkünfte hat und in die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt hat, muss bei einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.768 Euro davon ausgehen, dass er darauf Steuern zu zahlen hat.

Werden Rentner vom Finanzamt abgezockt?

Ein Leben lang arbeiten – und dann vom Finanzamt abgezockt werden? 142 000 Rentner haben wegen des Verdachts der unberechtigten Doppel-Besteuerung Widerspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt. Das teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine FDP-Anfrage mit. Die hohe Zahl überrascht.