Was passiert wenn man als Rentner keine Steuererklärung macht?

Gute Nachrichten zum 01. Juli 2019. Die Renten werden zum 01.07. deutlich erhöht! Wir haben über die Rentenerhöhung 2019 berichtet, hier zum Nachlesen! Aber kommt die Erhöhung auch bei jedem Rentner an? Nicht bei jedem Rentenbezieher, wie man merkt. Der Grund ist relativ einfach. Der Staat greift bei den Steuern zu. Viele sagen sogar: Das Finanzamt macht Jagd auf Rentner.

Macht das Finanzamt Jagd auf Rentner. Eines dürfte mit der neuen Rentenerhöhung 2019 nun jedem Rentenbezieher klar geworden sein. Zu Spaßen ist mit dem Finanzamt nicht. Seit Jahren gibt es zum teil deutliche Rentenanpassungen. Für das Jahr 2018 waren es ca. 160.000 Rentnerinnen und Rentner, die nach damaligen Schätzungen in die Steuerpflicht gefallen sind. Tendenz steigend. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus Wiesbaden belegen es: Fast 27 Prozent aller Rentenbezieher sind steuerpflichtig. Mehr als jeder vierte Rentner muss eine Steuererklärung abgeben und gegebenenfalls Einkommensteuern zahlen.


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Die Tendenz ist auch eindeutig. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner werden durch den Fiskus zur Kasse gebeten. Viele Rentnerinnen und Rentner nehmen die Fragen um die Steuerpflicht und die Abgabe einer Steuererklärung auf die leichte Schulter. Mit der Hoffnung: Mich wird es schon nicht treffen, oder ich bin so alt, da lässt mich doch das Finanzamt in Ruhe. Eine trügerische Hoffnung, wie die steigenden Zahlen der Steuereinnahmen durch das Finanzamt zeigt. Fast 43 Milliarden Euro zahlten Rentenbezieher aus ihren Alterseinkommen im Jahr 2015. Im Einzelfall greift das Finanzamt hart durch!

Die Rentenerhöhung 2019 kann zur Steuerpflicht führen. Am 01. Juli 2019 ist es soweit. Ca. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen mehr Rente. Eine gute Rentenerhöhung wird es geben. Aber gleichzeitig werden nach den ersten Schätzungen ca. 50.000 Rentnerinnen und Rentner mit der Rentenerhöhung in die Steuerpflicht fallen. Es stellt sich die Frage, woran das liegt?


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Macht das Finanzamt Jagd auf Rentner: Die Rentenbezugsmitteilung gibt erste Hinweise

Viele Rentnerinnen und Rentner sind sich nicht im Klarem, dass sie seit dem Jahr 2005 mit den laufenden Rentenerhöhungen – besser der Anteil der Rentenerhöhung an der Rente- der 100% prozentigen Besteuerung unterliegen können. Wenn also Frau Müller aus Bonn am 01.Juli 2019 insgesamt 50 € mehr Rente monatlich wegen der Rentenanpassung bekommt, unterliegt dieser Teil der Rente der Besteuerung. Natürlich muss noch die Krankenversicherungs-und Pflegebeiträge abgezogen werden. Die Rentenanpassungsbeträge werden also nicht von dem persönlichen Rentenfreibetrag bei der Steuer erfasst.

Die Altersbezüge der Rentenbezieher werden erfasst aus:

  • gesetzlichen Renten,
  • Renten aus der betrieblichen Altersversorgung,
  • private Renten und
  • andere Vermögenseinnahmen.

Wenn man sich nicht sicher ist, was überhaupt an Rente im Jahr durch die DRV gezahlt wird, sollte eine Rentenbezugsmitteilung von der gRV anfordern. In der Bezugsmitteilung steht in der Regel:

  • seit wann Sie Rentner sind,
  • wie hoch die Bruttojahresrente war,
  • wie hoch der Anteil an Rentenerhöhung seit Ihrem ersten Rentenbezug in der Rente ist,
  • die gesetzlichen Abzüge für die Kranken-und Pflegeversicherung und
  • wo in wie Sie diese Angaben in dem Formular R bei der Steuererklärung eingeben müssen.

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Denn, wer schon lange in Rente ist, profitiert zwar von höheren Freibeträgen auf die Rente, als diejenigen die 2019 in Rente gehen. Aber der Rentenerhöhungsbetrag unterliegt nicht dem Freibetrag, sondern gehört bei Überschreiten der Einkommenssteuerfreigrenze für  2019 zum versteuernden Renteneinkommen.

Macht das Finanzamt Jagd auf Rentner: Steuerpflicht 2019

Das böse Erwachen kann kommen, wenn sich das Finanzamt bei Ihnen persönlich meldet.  Dann ist es aber meistens zu spät. Steuerstrafverfahren oder Bußgelder drohen. Selbstverständlich Steuernachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge. Auch ein hohes Alter schützt nicht davor eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Rente abzüglich der Freibeträge über der Steuerfreigrenze im Jahr 2019 liegt. Denn das Finanzamt erhält die Altersbezüge für jedes Jahr automatisch durch die Rentenkasse gemeldet. Nicht umsonst gibt es Ernst zunehmende Hinweise darauf, dass das Finanzamt verstärkt die Renteneinkommen der Rentner prüft. Manche sprechen sogar von einer Jagd auf die Rentner! Wer 2019 in Rente geht, hat einen generellen steuerfreien Anteil auf seine Rente von 22 Prozent. Dieser Anteil sinkt jedes Jahr. Aber nur für die jeweiligen Neurentner. Der steuerfreie Anteil an der Rente bleibt ein Leben lang bestehen. Wissenswertes zum Thema Besteuerung der Rente können Sie hier nachlesen!

Was passiert wenn man als Rentner keine Steuererklärung macht?
 Ricarda geht zum 01.Juli 2019 in Rente und bezieht eine monatliche Altersrente von 1.600€ Brutto. Dann bekommt sie eine Jahresrente von 19.200€. Dann beträgt der steuerfreie Anteil für Ricarda 4224 €. 14.976 € ist der steuerpflichtige Anteil an der Rente von Ricarda. Hiervon werden die gesetzlichen Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge, die Pauschbeträge ( Werbungs-Kostenpauschale 102 €) und eventuelle Sonderausgaben abgezogen. Liegt der Rest über den 9.168 € Grundfreibetrag wird die Steuer berechnet.

Was passiert wenn man als Rentner keine Steuererklärung macht?
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!

Liegt der steuerpflichtige Anteil des Alterseinkommens über den Grundfreibetrag von 9.168 €, ist der Rentner verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Oder das Finanzamt fordert ihn auf, eine solche Erklärung abzugeben. Der Grundsteuerfreibetrag hat nichts mit dem Steuerfreibetrag der Rentner zu tun, der im Jahr 2019 bei 22 Prozent liegt.

Macht das Finanzamt Jagd auf Rentner: Abgabefrist verlängert sich

Für die Steuererklärung 2018 gilt ab dem Jahr 2019, dass der Rentner seine Steuererklärung bis spätestens zum 31.Juli 2019 beim Finanzamt abgeben muss. Hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater / Rechtsanwalt muss die Steuererklärung erst zum letzten Februartag des Jahres 2020 abgegeben werden. Bei Verspätungen drohen deftige Strafen. Wer trödelt, muss saftige Säumniszuschläge bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer zahlen. Rentnerinnen und Rentner sollten sich in solchen Fällen immer dann professionelle Hilfe in Steuerangelegenheiten suchen, wenn die Einkünfte neben der Rente die Marke von 9.168 € im Jahr deutlich überschreiten. Daneben ist auch abzuklären, ob der Rentenbezieher aus den jeweiligen Betriebsrenten oder Privatrenten Steuern zahlen muss.


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Macht das Finanzamt Jagd auf Rentner: Die Jagd hat begonnen

Auch wenn es komisch klingt, das Finanzamt hat sein Auge auf die Rentenbezieher gerichtet. Eine sichere Einnahmequelle für die Einkommenssteuer.

Rentner, die ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, werden bestraft. Die billigste Form der Strafe sind Verspätungszuschläge oder Säumniszuschläge. Aber auch Geldbußen bis hin zu Freiheitsentzug kann die Folge sein. Dann aber bei schweren Steuerstrafdelikten, wie Steuerhinterziehung usw. Allein im Jahr 2017 wurden 62.000 Strafverfahren wegen Steuerstrafsachen bearbeitet. Es sind fast 8000 Urteile und Strafbefehle ergangen. Insgesamt wurden Freiheitsstrafen von 1.586 Jahren verhängt. Die unterlassene Angabe von Renteneinkünften kann als Steuerhinterziehung qualifiziert werden. Dann mit erheblichen Folgen für Rentnerinnen und Rentner.So zum Beispiel in einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.3.2011, Az. 2 K 1592/10.  Argumente, wie ich habe keine steuerpflichtigen Einnahmen oder ich beziehe nur eine kleine Rente zählen nicht. Wenn das Finanzamt Wind davon bekommt, dass ein Rentner keine oder unwahre Angaben macht, kann es sehr unangenehm werden.


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Fazit!

Des einen Freud, des anderen Leid! So könnte man es sagen. Wer mehr Rente erhält, muss prüfen, ob er steuerpflichtig wird. Dies betrifft vor allem die Versicherten, die zwei oder mehr Renten beziehen  (Altersrente und Witwen-Witwerrente oder eine Betriebsrente). Kommt das Finanzamt auf Sie zu und fordert Sie auf eine Steuerer­klärung abzugeben, kann es für Sie unter Umständen teuer werden. Denn dann drohen Steuernachzahlungen auch möglicherweise rückwirkend für die Vorjahre. Wenn Sie mit den Renten­­anpassungen steuerpflichtig wurden und es nicht bemerkt haben! Die versierten Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de geben für Sie eine erste Einschätzung, ob Sie steuerpflichtig sein können oder nicht!

Ja, ich wissen, wieviel Rente ich im letzten Jahr überhaupt erhalten habe!


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Werde ich als Rentner vom Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung zu machen?

(2022): Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2021 verpflichtet, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahre 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete.

Was passiert wenn man jahrelang keine Steuererklärung abgegeben hat?

Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird. Maximal werden 10 Prozent der festgesetzten Steuer, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig.

Was passiert wenn ich keine Steuererklärung als Rentner mache?

Rentnern, die ihre Steuererklärung nicht oder verspätet abgeben, droht ein Verspätungszuschlag. Viele Rentenbeziehende erhalten unerwartet Post vom Finanzamt. Die Steuerbehörde fordert darin zur Abgabe einer Steuererklärung auf.

Wie viel Rente darf ich haben ohne Steuern zu zahlen?

Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2021 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 15.440 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro.