Wer ist beamter auf lebenszeit voraussetzungen

Altersgrenzen

Beamter oder Beamtin werden – dafür gibt es Höchstaltersgrenzen. Auch das Ende der aktiven Dienstzeit wird durch Altersgrenzen festgelegt.

Wer ist beamter auf lebenszeit voraussetzungen

Höchstalter für die Verbeamtung

Um Beamtin oder Beamter zu werden, muss man nicht nur die „laufbahnrechtlichen Voraussetzungen“ erfüllen („fachliche Eignung“, d.h. zweites Staatsexamen oder als gleichwertig anerkannter Abschluss und „gesundheitliche Eignung“), man darf auch ein bestimmtes Alter nicht überschreiten. Eine Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung ist auch keine Altersdiskriminierung. Hintergrund ist, dass die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit zur Folge hat, wirklich auf Lebenszeit, also über die aktive Dienstzeit hinaus bis zum Tod, „alimentiert“ zu werden. Deshalb ist es auch aus Sicht der Gerichte grundsätzlich in Ordnung, wenn der Dienstherr eine genügend lange aktive Dienstzeit erwarten kann, bevor er Versorgungsbezüge („Pension“) zahlen muss. Er muss aber eine klare gesetzliche Regelung wählen, sonst gibt es Probleme wie 2015 in NRW, als das Bundesverfassungsgericht die dortige Altersgrenze für nichtig erklärte, weil sie keine gesetzliche Grundlage hatte (BVerfG vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 -).

Da das Beamtenrecht Ländersache ist, ist auch das Höchstalter, bis zu dem eine Ernennung zum Beamten / zur Beamtin auf Lebenszeit erfolgt, in den Ländern unterschiedlich hoch und verändert sich auch immer mal wieder. Überall gibt es zudem Ausnahmevorschriften, wann ein höheres Alter zulässig ist (z.B. Kindererziehung). GEW-Mitglieder erhalten Rat und Unterstützung zu Fragen der Verbeamtung bei ihrer GEW-Landesrechtsschutzstelle.

Altersgrenze für den Ruhestand

Nicht nur das Rentenalter in der gesetzlichen Rentenversicherung wird schrittweise auf 67 angehoben. Auch die Beamtengesetze der Länder sehen einen solchen schrittweisen Anstieg für den Beginn des Ruhestandes vor. Für Lehrkräfte gelten in allen Bundesländern besondere Altersgrenzen, d.h. sie gehen am Ende des Schuljahres, seltener des Schulhalbjahres in Pension, in dem sie die Altersgrenze erreichen. Das macht die Organisation an den Schulen einfacher und ist auch für die Schülerinnen und Schüler besser.

Neben der sog. Regelaltersgrenze gibt es im Beamtenrecht Antragsaltersgrenzen. Meist liegt diese bei 63 Jahren (bei Lehrkräften: zum Schuljahresende). Zu diesem Zeitpunkt können Beamtinnen und Beamte früher in den Ruhestand gehen, müssen dann aber pro Monat, den sie früher gehen, 0,3 Prozent Abschlag auf ihre Pension hinnehmen – falls sie noch keine 40 Jahre Dienstzeit haben, kommen noch Einbußen durch die fehlenden Dienstjahre hinzu.
GEW-Mitglieder können sich in ihrer GEW-Landesrechtsschutzstelle beraten lassen, wie hoch ihre Versorgungsbezüge (Pension) voraussichtlich ausfallen wird.

Definition Beamtenlaufbahn

Unter einer Beamtenlaufbahn versteht man die Karriere, die ein Beamter durchläuft. Beschrieben ist sie im Laufbahnrecht im Bundesbeamtengesetz (BBG), das die juristische Grundlage dafür bietet. In § 16 heißt es dort: „Eine Laufbahn umfasst alle Ämter, die verwandte und gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen.“

Wie wird man Beamter?

Um überhaupt Zugang zu der Laufbahn zu erhalten, muss eine Verbeamtung angestrebt werden. Auch tarifliche Angestellte arbeiten im öffentlichen Dienst, sie sind jedoch von der Möglichkeit einer Beamtenlaufbahn ausgeschlossen. Der Grund dafür ist, dass sich Beamte rechtlich von ihnen unterscheiden, denn sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und üben sogenannte „hoheitsrechtliche Befugnisse“ des Landes oder Bundes aus.

 Wer Beamter werden darf, ist in §7 BBG geregelt: Demnach dürfen Personen in das Beamtenverhältnis berufen werden, die Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen EU-Staates, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates sind, dem Deutschland und die EU einen Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben. Außerdem müssen Beamte gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Nicht zuletzt müssen sie die für die entsprechende Laufbahn vorgesehene Vorbildung und Befähigung nachweisen. Eine Besonderheit bei Beamten ist, dass sie keinen privatrechtlichen Arbeitsvertrag haben, sondern durch einen staatlichen Ernennungsakt mit Urkunde ein Dienstverhältnis eingehen. Die „Besoldung“ genannte Bezahlung wird monatlich im Voraus bezahlt und ist nicht frei verhandelbar, sondern richtet sich nach Besoldungsgruppen.


Voraussetzungen für die Verbeamtung im öffentlichen Dienst

Welche Laufbahn man als Beamter einschlagen kann, hängt vom Bildungsabschluss ab. Grundsätzlich gibt es vier Laufbahngruppen: den einfachen, den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst. Für die Einstellung in die jeweilige Laufbahngruppe sieht das Laufbahnrecht folgende Mindestanforderungen vor:

  • Hauptschulabschluss für den einfachen Dienst,
  • Realschulabschluss für den mittleren Dienst,
  • Fachabitur oder Abitur für den gehobenen Dienst,
  • Master, Staatsexamen oder Diplom für den höheren Dienst.

Verschiedene Länder haben auch Laufbahngruppen zusammengefasst oder anders benannt. Grundsätzlich orientiert sich die Einstufung aber grob an diesen vier Stufen.

Die Unterschiede der Laufbahngruppen

Die Aufgaben im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst unterscheiden sich je nach Tätigkeit sowie auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene stark. Das Beispiel einer Laufbahn in der Verwaltung gibt eine grobe Orientierung: 

Im einfachen Dienst stehen praktische Aufgaben wie Empfangs- und Pfortendiensttätigkeiten, zum Beispiel bei einer Stadtverwaltung im Mittelpunkt. Beamte im mittleren Dienst kümmern sich vor allem um sachbearbeitende und verwaltende Aufgaben. Der gehobene Dienst befähigt Beamte zu Sachbearbeitungs- und Führungsaufgaben bei verschiedenen Verwaltungsbehörden. Auf Grundlage rechtlicher Vorschriften dürfen sie Entscheidungen treffen und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen überwachen. Im höheren Dienst nehmen Beamte Verwaltungs- und Führungsaufgaben in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden wahr und sind als Vorgesetzte die Dienst- und Fachaufsicht.

Ablauf der Beamtenlaufbahn

Der erste „Schritt“ der Laufbahn ist der Vorbereitungsdienst: Er bezeichnet in Deutschland die Laufbahnausbildung, die Beamte zur Vorbereitung auf ihr späteres Amt absolvieren müssen. In der Regel dauert sie im mittleren Dienst zwei Jahre, im gehobenen Dienst drei Jahre, im höheren Dienst 18 bis 24 Monate (dort handelt es sich oft um ein Referendariat). Im einfachen Dienst ist nicht immer eine Vorbereitung eingeplant, wenn doch beträgt sie sechs Monate. In dieser Zeit hat man den Status Beamter auf Widerruf und kann auch kurzfristig entlassen werden, wenn die Eignung für den Dienst angezweifelt wird.

Verläuft die Vorbereitungszeit erfolgreich, rückt man anschließend in den Status Beamter auf Probe auf. Nach der Probezeit, die normalerweise zwei bis drei Jahre beträgt, folgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Gesetzlich geregelt ist, dass dies spätestens nach fünf Jahren geschehen muss.

Während die Laufbahngruppen wie mittlerer oder gehobener Dienst beschreiben, mit welcher Ausbildung Bewerber einsteigen, fasst die Laufbahn selbst alle Ämter zusammen, die man nacheinander durchläuft. Auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene gibt es jeweils verschiedene und sehr viele unterschiedliche Laufbahnen. Beim Bund gibt es beispielsweise die in §6 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) beschriebenen Laufbahnen, die pro Laufbahngruppe eingerichtet werden können (in den jeweiligen Bundesländern sind es teilweise andere Laufbahnen):

  • nichttechnischer Verwaltungsdienst
  • technischer Verwaltungsdienst
  • sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
  • naturwissenschaftlicher Dienst
  • agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie tierärztlicher Dienst
  • ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst
  • sportwissenschaftlicher Dienst
  • kunstwissenschaftlicher Dienst

Dementsprechend gibt es also den einfachen technischen Verwaltungsdienst, den mittleren technischen Verwaltungsdienst, den gehobenen technischen Verwaltungsdienst und den höheren technischen Verwaltungsdienst.

Die Amtsbezeichnungen, die innerhalb der Laufbahn erreicht werden, richten sich stark nach dem Aufgabenbereich, in dem die Laufbahn absolviert wird. Ein Beispiel: Im höheren technischen Verwaltungsdienst auf Bundesebene, für die Fachrichtungen Hochbau, Bauingenieurwesen, Bahnwesen, Maschinen- und Elektrotechnik sowie Luftfahrttechnik, läuft die Laufbahn laut Verordnung so ab:

  • Baureferendar (Vorbereitungszeit)
  • Baurat zur Anstellung (Probezeit) 
  • Baurat
  • Bauoberrat
  • Baudirektor
  • Leitender Baudirektor

Die drei letztgenannten sind Beförderungsämter, auf die sich Beamte wie in der freien Wirtschaft bewerben. Laut §32 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) kann ein Beamter befördert werden, wenn er nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt worden ist, die Eignung in einer Erprobungszeit nachgewiesen wurde und kein Beförderungsverbot vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall während der Probezeit, in einem laufenden Disziplinarverfahren oder wenn die letzte Beförderung weniger als ein Jahr zurückliegt.

Beamtenlaufbahn und Besoldung

Nicht nur der berufliche Werdegang, sondern auch das Gehalt für einen Beamten ist gut planbar und vor allem transparent. Je nach Laufbahngruppe und Erfahrungsstufe ist die Besoldung genau geregelt und kann in Besoldungstabellen abgelesen werden. Beamte im gehobenen Dienst werden beispielsweise in die Besoldungsgruppen A9 bis A13 eingeteilt, die wiederum in Erfahrungsstufen unterteilt sind. 

Wie viele Stufen es gibt und nach wie vielen Jahren die nächste Stufe mit einer höheren Besoldung erreicht wird, regelt jedes Bundesland und auch der Bund selbst unterschiedlich. Überall gilt, dass sich dadurch die Berufserfahrung auf das Gehalt auswirken soll. Bei Beförderung in ein höheres Amt bleibt bei allen Beamten, Soldaten und Richtern die Stufe erhalten (zum Beispiel vom Baurat zum Bauoberrat). Ein Beamter der Besoldungsgruppe A 13, Stufe 4 wird also in die Besoldungsgruppe A 14, Stufe 4 befördert.


Welche Voraussetzung muss man erfüllen um Beamter zu werden?

Um Beamter zu werden, muss die sogenannte Verbeamtung angestrebt werden. Diese Verbeamtung kann man sowohl durch Ausbildungen, als auch durch Studiengänge erreichen. Das heißt, du kannst mit jedem Schulabschluss eine Laufbahn als Beamter antreten und verbeamtet werden.

Wie alt muss man sein um Beamter auf Lebenszeit zu werden?

Bis zum 31. März 2009 mussten die Beamten das 27. Lebensjahr erreicht haben, um zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden zu können. Mittlerweile gibt es diese Mindestaltersgrenze nicht mehr.

Wann wird man Beamter auf Lebenszeit NRW?

(3) Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn der Beamte die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Frist verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge.

Wann Verbeamtung auf Lebenszeit RLP?

Andere Bewerber können zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden, wenn sie das 35. Lebensjahr vollendet und sich als Beamte auf Probe bewährt haben. Die Probezeit ist nach den Erfordernissen der einzelnen Laufbahnen festzusetzen; sie muss mindestens drei Jahre betragen und soll fünf Jahre nicht übersteigen.