Sehr geehrte Fragestellerin, Zunächst einmal bedauere ich den Schlaganfall Ihrer Mutter. Das Mietverhältnis sollte unter Hinweis auf den vorgenannten Sofern
Ihre Mutter aufgrund Ihrer derzeitigen gesundheitlichen In diesem Fall(=mangelnde Handlungsfähigkeit der Mutter) kann nur durch den Amtsbetreuer wirksam gekündigt werden. Sie
haften als Tochter für etwaige Mietrückstände nicht. Wird die Mietwohnung von Dritten geräumt,so entstehen Kosten, Damit würden sich die Aussichten einer einvernehmlichen Rückfrage vom Fragesteller 6. Oktober 2006 | 21:31 sorry, das ich heute erst die nachfrage stelle, aber leider war ich wegen meiner krankheit
verhindert an den pc zu gehen. nachfrage Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Oktober 2006 | 20:57 Sehr geehrte Fragestellerin, das Sozialamtwürde allenfalls äußerst wertvolles Inventar Mit freundlichen Grüßen Dorothee Mertens Rechtsanwältin Bewertung des Fragestellers | Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? " vielen dank für die ausführliche und verständliche beantwortung. "
Wer bezahlt die wohnungsräumung?Wie hoch sind die Kosten für eine Zwangsräumung, wer bezahlt? Der Vermieter muss in Vorleistung gehen und dem Gerichtsvollzieher einen Kostenvorschuss in Höhe der zu erwartenden Räumungskosten zahlen, damit dieser mit der Arbeit beginnt. Bei einer 3 Zimmer Wohnung beträgt der Vorschuss etwa 2.000 – 3.000 €.
Wer meldet Heimbewohner um?Pflegekasse/Krankenkasse darüber benachrichtigen, dass Sie in ein Pflegeheim umziehen (Antrag auf Übernahme der Kosten für vollstationäre Unterbringung ausfüllen und der Pflegekasse zusenden).
Was alles kündigen bei Umzug ins Pflegeheim?Bei einem Umzug ins Pflegeheim muss er keine Kündigungsfristen beachten und kann seinen Umzug flexibel gestalten. Angehörige und Pflegebedürftige sollten dabei berücksichtigen, dass bei einer Unterstützung durch das Sozialamt Wohneigentum zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen werden kann.
Kann man aus gesundheitlichen Gründen Wohnung kündigen?Im Mietrecht kann der Mieter die Wohnung fristlos kündigen, wenn die Benutzung der Wohnräume mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden ist (§ 569 Abs. 1 BGB). Die Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung ist aber auch bei Räumen möglich, die vertragsgemäß zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (§ 578 BGB).
|