Was zahlt die Pflegekasse für häusliche Pflege?

Natürlich wollen wir alle, dass unsere Angehörigen möglichst fit alt werden. Aber auch bei robuster Gesundheit benötigen ältere Menschen oft die eine oder andere Hilfe. Dass man mit 90 häufig nicht mehr gut allein die Gardinen abhängen und waschen kann, versteht sich von selbst.

Aber irgendwann werden auch die tägliche Körperhygiene oder kleinere Haushaltstätigkeiten beschwerlich oder sogar unmöglich. Das ist selbst dann der Fall, wenn die ältere Person ansonsten noch gut alleine in ihren vier Wänden zurechtkommt und dort auch bleiben möchte. In dem Fall hilft das Pflegegeld weiter.

Alle Infos auch im Video:

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld bekommt jeder, der mindestens ein halbes Jahr lang in erheblichem oder höherem Maße auf die Hilfen anderer angewiesen ist und die häusliche Pflege selbst organisiert. Auf das Alter des Pflegebedürftigen kommt es dabei nicht an. Er darf allerdings nicht in einem Pflegeheim untergebracht sein.

Die Pflegeversicherung, die sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung angeschlossen ist, überweist das Pflegegeld monatlich direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen. Er kann dann selbst bestimmen, wie das Pflegegeld ausgegeben wird. Er oder sie kann es ehrenamtlichen Pflegepersonen wie dem Kind oder Enkel oder aber auch anderen Helfern wie Nachbarn oder Freunden geben.


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Beim Pflegegeld dürfen die Pflegepersonen nicht professionell pflegerisch arbeiten: Sie dürfen den Antragsteller nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung unterstützen. Für professionelle Pflegekräfte gibt es andere Maßnahmen.

Für was darf das Pflegegeld verwendet werden?

In den niedrigeren Pflegegraden ist das Pflegegeld im Prinzip dafür gedacht, dass man netten Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten eine kleine finanzielle Anerkennung für ihre Mühe geben kann. So müssen Sie deren Hilfsbereitschaft nicht dauerhaft kostenlos in Anspruch nehmen. Es ist in dem Sinne kein Arbeitsentgelt (mehr zur Versteuerung lesen Sie weiter unten).

Die Pflegeleistungen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Sie reichen von körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Hilfe beim Waschen oder Anziehen, über Betreuungsmaßnahmen wie Vorlesen oder Gedächtnis-Übungen, bis hin zur Hilfe bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Kochen oder Putzen.

Was zahlt die Pflegekasse für häusliche Pflege?

Was sind die Voraussetzungen?

Um pflegegeldberechtigt zu sein, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss pflegebedürftig sein und mindestens den Pflegegrad 2 haben. Ohne Pflegestufe gibt es leider kein Pflegegeld.
  • Die erforderliche Hilfe muss zu Hause und nicht in einer Einrichtung sichergestellt sein.
  • Der oder die Pflegebedürftige lässt regelmäßig einen Beratungsbesuch durch ausgebildete Fachkräfte durchführen. Das ist der sogenannte „Pflegepflichteinsatz“.

Die Beratungsbesuche müssen in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegeraden 4 und 5 vierteljährlich stattfinden. Die Kosten für diesen Beratungsbesuch übernimmt übrigens auch die Pflegekasse. Nehmen Pflegebedürftige die Beratungsbesuche nicht in Anspruch, kann ihnen die Pflegeversicherung das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz streichen. So ist es im Pflegeversicherungsgesetz geregelt.

Die Beratungsbesuche dienen zum einen dazu, dass die Pflegebedürftigen und ihre Helfer beraten werden, welche Leistungen und Hilfen ihnen zustehen. Zum anderen soll dabei auch die Qualität der häuslichen Pflege gesichert werden. Die pflegenden Angehörigen oder Freunde werden hier und dort theoretisch und praktisch angeleitet, wie sie die Pflege durchführen können. Schließlich sind sie keine ausgebildeten Pflegekräfte!

Die gesetzliche Lage bei Pflegebedürftigkeit ist komplex und ändert sich gelegentlich. Außerdem haben ältere oder hilfsbedürftige Menschen verschiedene Ansprüche, auf die man oft erst nach und nach kommt, wenn man in der jeweiligen Situation ist.

Daher ist es sinnvoll, die Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen. Auch Menschen, die lediglich Pflegegrad 1 haben und daher keine verpflichtenden Beratungsgespräche wahrnehmen müssen, oder Empfänger von Kombinations- oder Pflegesachleistungen (mehr dazu weiter unten), können sich auf Wunsch freiwillig beraten lassen. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse einmal pro Halbjahr.

Was zahlt die Pflegekasse für häusliche Pflege?

Tabelle: Wie hoch sind die Geldleistungen für Pflegepersonen?

Die Höhe des Pflegegeldes hängt davon ab, wie gravierend die Einschränkungen des Antragstellers im täglichen Leben sind und welcher Pflegegrad offiziell anerkannt wurde.

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat10 Euro2316 Euro3545 Euro4728 Euro5901 Euro

Wird das Pflegegeld für Angehörige 2022 erhöht?

Seit 2017 hat sich die Höhe des Pflegegeldes nicht verändert. Am 1.07.2021 war zwar eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % geplant, sie wurde aber ersatzlos gestrichen. Bis 2025 ist keine Erhöhung mehr angedacht.

Übriges: Falls Sie noch das Wort „Pflegestufe“ im Hinterkopf haben: Das wurde durch das Pflegestärkungsgesetz II im Jahr 2017 geändert. Damals wurde eine Neu-Einstufung von Pflegestufe auf Pflegegrad vorgenommen. Damit wurde unter anderem der Tatsache Rechnung getragen, dass die häusliche Betreuung von Demenz-Kranken für Angehörige sehr aufwendig ist und Angehörige für deren Pflege eine Vergütung erhalten sollten.

Zur ungefähren Einstufung: Pflegegrad 2 hat eine Person beispielsweise, wenn sie beim Laufen und bei leichten Tätigkeiten im Haushalt eingeschränkt und vielleicht etwas tüdelig ist.

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So beantragst du Pflegegeld

Voraussetzung für die Auszahlung von Pflegegeld ist, dass der Antragsteller seine Pflegebedürftigkeit nachweist. Dazu musst du keine langen Briefe schreiben und mühsame Situationen schildern, sondern du stellst einfach bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad. Ein Anruf bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung genügt. Sie leitet dich dann an die richtigen Ansprechpartner in der angeschlossenen Pflegekasse weiter.

Im Anschluss schickt die Pflegekasse einen Prüfer des Medizinischen Dienstes (MDK) ins Haus des oder der Pflegebedürftigen. Der Besuchstermin wird natürlich im Vorfeld abgestimmt. Bei privat Versicherten ist es kein Prüfer des MDK, sondern ein Gutachter von MEDICPROOF, aber er tut dasselbe: Prüfer oder Gutachter sollen im Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und gegebenenfalls seiner Angehörigen oder Helfer den Pflegegrad feststellen. Je nach Pflegegrad genehmigt die Pflegekasse dann das Pflegegeld. Ein Verwendungsnachweis muss nicht geführt werden.

Was zahlt die Pflegekasse für häusliche Pflege?
Wichtig: Wenn einer deiner Angehörigen pflegebedürftig wird und den Termin mit dem Prüfer des MDK wahrnimmt, sollest du ihn im Vorfeld darüber informieren und darauf einstimmen. Gerade ältere Pflegebedürftige sind manchmal der falschen Auffassung, es handle sich um eine persönliche Leistungsprüfung. Sie legen dann oft einen ungeahnten Ehrgeiz an den Tag, die geforderten Übungen (z.B. heben des Arms, Auf- und Absteigen der Treppe, kleine Rechenaufgaben) möglichst gut zu meistern. Ihnen gelingen dann in der „Prüfungssituation“ Dinge, die sie im normalen Alltag gar nicht mehr bewältigen.

Es ist daher gut, wenn eine Pflegeperson oder du selbst an diesem Termin anwesend bist, um den Prüfer dabei zu unterstützen, die Dinge richtig einzuordnen. Er oder sie soll sich schließlich ein Bild davon machen, was im Alltag nicht mehr geht und welche Hilfe am Ende benötigt wird.

Was zahlt die Pflegekasse für häusliche Pflege?

Wann Pflegegeld steuerfrei und wann es steuerpflichtig ist

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die steuerfrei an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Er oder sie kann es an nahe Verwandte weitergeben.

Wird das Pflegegeld als Einkommen gerechnet?

Wenn Verwandte das Geld nicht als Vergütung einer professionellen Pflegeleistung, sondern quasi als Dankeschön für die geleistete Hilfe erhalten, müssen auch sie keine Steuern bezahlen. Es zählt dann nicht zum Einkommen dazu.

Zu den nahen Verwandten zählen:

  • Ehepartner, Lebenspartner, Verlobte
  • Bruder, Schwester
  • Neffen, Nichten
  • Eltern, Kinder
  • Pflegeeltern, Pflegekinder
  • Onkel, Tanten
  • Schwägerin, Schwager

Wenn der oder die Pflegende nicht näher mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie nicht sittlich zum Helfen verpflichtet sind. Sie müssen dann ihr erhaltenes Pflegegeld bei der Steuererklärung angeben und es muss auch der Minijobzentrale angezeigt werden.

Es gibt allerdings Ausnahmen: nämlich dann, wenn der Pflegebedürftige und die pflegende Person eine enge Beziehung haben, ohne miteinander verwandt zu sein. In solchen Fällen ist es ratsam, sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, die Situation zu klären und sich nach Möglichkeit bestätigen zu lassen, dass es eine sittliche Verpflichtung zur Hilfe gibt. Dann kannst du das Pflegegeld auch ohne Verwandtschaftsverhältnis steuerfrei erhalten.

Summen, die über das Pflegegeld hinaus gezahlt werden, sind sowohl bei nahen Verwandten als auch bei Nicht-Angehörigen steuerpflichtig. Auch Personen, die Pflegeleistungen gegen Bezahlung erbringen und einen Arbeitsvertrag mit dem Pflegebedürftigen geschlossen haben, müssen dieses Einkommen versteuern, wenn es höher als das Pflegegeld ist.

Dann kommt es nicht mehr darauf an, ob es sich um nahe Verwandte oder um Fremde handelt, denn es ähnelt mehr einem ordentlichen Arbeitsverhältnis als einem Gefallen. Wenn der Pflegende bereits in Rente ist, wird das Pflegegeld bei der Versteuerung einfach addiert.

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Was zahlt die Pflegekasse für häusliche Pflege?

Welche Hilfen erhalten diejenigen, die nur Pflegegrad 1 sind?

Wer als Pflegegrad 1 eingestuft wurde, erhält kein Pflegegeld. Aber auch diese Personen haben kleinere Einschränkungen und benötigen daher ebenfalls gelegentlich Hilfe. Ihnen steht daher monatlich eine zweckgebundene Kostenerstattung für Hilfsleistungen von bis zu 125 Euro zur Verfügung.

Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Pflegesachleistung sind Hilfen, die ambulante Pflegedienste erbringen, wenn sie pflegebedürftige Menschen zu Hause unterstützen, damit sie ihren Alltag daheim bewältigen können. Pflegedienste rechnen im Regelfall direkt mit der Pflegekasse ab.

Was aber ist, wenn du auf der einen Seite einen professionellen Pflegedienst einsetzt, um beispielsweise morgens beim Aufstehen sowie bei der Tablettengabe zu helfen, aber auf der anderen Seite als Angehörige die pflegebedürftige Person darüber hinaus unterstützt?

In solchen Fällen wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Erkundige dich am besten im Vorfeld beim professionellen Pflegedienst, wieviel die Dienstleistung kostet, und lass’ dir dann von der Pflegekasse erklären, wie das Geld aufgeteilt wird.

Pflegegeld ohne Pflegeperson?

Wenn es keine Pflegeperson gibt, steht euch eigentlich kein Pflegegeld zu. Ausnahme: Wenn der gewerbliche Pflegedienst die Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, könnt ihr euch einen Teil des Pflegegeldes ausbezahlen lassen. Ein Beispiel: Wenn ihr nur 70 % der Sachleistungen nutzt, könnt ihr 30 % des Pflegegeldes erhalten. Dafür ist ein Antrag notwendig.

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet auf seiner Internetseite einen digitalen Ratgeber für Pflegeleistungen an. Hier kannst du dir einen Überblick über die Leistungen machen, die ihr in Anspruch nehmen könnt und die euren Anforderungen entsprechen.


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Was ist, wenn du verreist oder aus anderen Gründen nicht helfen kannst?

Natürlich kannst du als pflegende Angehörige selbst einmal krank sein oder du möchtest in den Urlaub fahren. In solchen Fällen wirst du für Ersatz sorgen und zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst einsetzen. Man spricht hier von „Verhinderungspflege“, weil du verhindert bist. In solchen Fällen wird Pflegebedürftigen und Demenzkranken für bis zu 6 Wochen pro Jahr immerhin noch die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.

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Was ist, wenn zeitweise Profis einspringen müssen?

Ein Pflegebedürftiger, der ansonsten mit leichter Unterstützung zu Hause gut zurechtkommt, kann zeitweise auch professionelle Pflege benötigen, zum Beispiel nach einer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt. Für bis zu acht Wochen pro Jahr wird auch bei Kurzzeitpflege die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.

Was zahlt die Pflegekasse für häusliche Pflege?
herMoney-Tipp

Jetzt weißt du, welche Geldleistungen Pflegepersonen für die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 erhalten. Aber neben der finanziellen Unterstützung brauchen Pflegepersonen häufig auch Rat und Zuspruch. Denn die Pflege naher Angehöriger ist eine enorme Aufgabe und Verpflichtung. Tausche dich mit anderen pflegenden Angehörigen aus, so könnt ihr gegenseitig von euren Erfahrungen und Kenntnissen profitieren.

Weitere interessante Themen: Vorsorgevollmacht – Entscheide selbst!

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

Welche Leistungen werden von der Pflegekasse bezahlt?

– Die Kosten werden sowohl von der Pflege-, als auch von der Krankenkasse übernommen: Während die Pflegekasse die pflegerischen Maßnahmen (wie zum Beispiel Grundpflege) übernimmt, zahlt die Krankenkasse alle Kosten für die medizinische Versorgung des Patienten (Behandlungspflege).

Was steht einem alles zu als pflegenden Angehörigen?

Wer sich entscheidet, eine pflegebedürftige Person Zuhause zu pflegen und zu betreuen, kann z.B. Pflegegeld beantragen und so finanzielle Leistungen erhalten. Darüber hinaus unterstützt die Pflegeversicherung pflegende Angehörige durch Sozialleistungen, Pflegekurse oder Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege).

Wie hoch ist das Pflegegeld für Angehörige?

Das Pflegegeld können sie an Angehörige weitergeben, die sie unterstützen. Je nach Pflegegrad sind es 316 bis 901 Euro pro Monat. Angehörige müssen das Pflegegeld nicht versteuern, Bekannte häufig schon. Der Pflegebedürftige beantragt das Pflegegeld, indem er bei seiner Krankenkasse anruft.

Wie viel Geld bekommt man bei der verhinderungspflege?

Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.