Was tun wenn der strom abgestellt wurde

Eine drohende Stromsperre ist fast immer das Resultat einer nicht bezahlten Rechnung. Die Versorgung einfach einstellen dürfen die Stromanbieter jedoch nicht. Vielmehr ist genau geregelt, wie die Energielieferanten vorgehen müssen. Zudem gestattet es der Gesetzgeber nicht in jedem Fall, die Versorgung zu unterbrechen. Doch wann darf der Strom nicht abgestellt werden? Der nachfolgende Ratgeber liefert die Antwort.

Rechtliche Grundlagen für die Stromsperre

Unter welchen Bedingungen der Anbieter den Strom abklemmen darf, lässt sich in Paragraph 19 der Grundversorgungsverordnung nachlesen. Dieser setzt sich mit der „Unterbrechung der Versorgung“ auseinander.

Wenn ein Verbraucher die Messeinrichtungen umgeht oder manipuliert, darf der Grundversorger den Strom ohne vorherige Androhung abstellen. Satz 2 des Paragraphen geht dagegen genauer darauf ein, welche Bestimmungen im Falle der Nichtleistung einer Zahlung gelten. Eine Stromsperre darf das Energieunternehmen lediglich dann durchsetzen, wenn es dem Kunden die Unterbrechung der Versorgung vier Wochen vorher angekündigt hat. Dies kann jedoch bereits in Kombination mit der Mahnung geschehen. Zusätzlich muss der Energielieferant den betroffenen Verbraucher drei Tage vor dem Vollzug der Sperre noch einmal über diese informieren.

Wann darf der Strom nicht abgestellt werden?

Prinzipiell dürfen die Stromanbieter die Versorgung lediglich dann unterbrechen, wenn sie sich an den dargestellten Ablauf halten. Auch gibt es weitere Situationen, in denen es der Staat den Energielieferanten nicht erlaubt, den Strom abzustellen. Auch hierzu gibt Paragraph 19 der Grundversorgungsverordnung Auskunft.

Keine Stromsperre bei geringen Außenständen

Der Lieferant darf den Strom nicht abstellen, wenn lediglich ein geringer Betrag offen ist – etwa 10 oder 20 Euro. Erst ab einem Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro darf der Stromanbieter die Energieversorgung beenden. Bei der Berechnung der Stromschulden muss der Versorger bereits geleistete Anzahlungen berücksichtigen. Selbiges gilt für fristgerecht und schlüssig begründete Beanstandungen von Forderungen – etwa bei Preiserhöhungen – sowie für noch nicht fällige Verbindlichkeiten.

Keine Stromsperre bei Aussicht auf Zahlung

Kann der Kunde glaubhaft darlegen, dass er seiner Zahlungsverpflichtung noch nachkommt, darf der Energielieferant den Strom ebenfalls nicht abstellen. Allerdings gibt es in der Verordnung keine weiteren Erläuterungen dazu. Meist verhalten sich die Versorger jedoch relativ kulant. Schließlich ist es für die Energieunternehmen von Vorteil, wenn der Verbraucher die Rechnung begleicht.

Keine Stromsperre bei Härtefällen

Auch wenn die Folgen der Versorgungsunterbrechung nicht in Relation zur Schwere der Zuwiderhandlungen stehen, darf der Anbieter keine Stromsperre ankündigen. Ein Härtefall liegt beispielsweise vor, wenn das Abstellen des Stroms die Versorgung von pflegebedürftigen Personen oder Kleinkindern gefährden würde. Besteht durch die Stromsperre das Risiko gesundheitlicher Schäden (etwa, weil die Elektroheizung dann nicht mehr funktioniert), darf der Anbieter diese ebenfalls nicht durchsetzen. Auch lenken zahlreiche Versorger bei der Gefährdung von Tierwohl ein.

Strom abgestellt – was nun?

Wenn der Versorger den Strom bereits abgestellt hat, sollten Sie schleunigst handeln. Damit der Anbieter Sie wieder beliefert, müssen Sie Ihre Verbindlichkeiten begleichen. Daher ist unbedingt zu empfehlen, den Energieversorger zu kontaktieren und die eigene finanzielle Situation darzulegen. Für gewöhnlich besteht die Option, eine Stundung (Zahlung der gesamten Forderung zu einem späteren Zeitpunkt) oder Ratenzahlungen zu vereinbaren. Ebenso ist es möglich, die Schulden über einen höheren Abschlag zu bezahlen.

In einer akuten Notlage empfiehlt es sich zudem, die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder eine Schuldner- beziehungsweise Sozialberatungsstelle aufzusuchen, die in einer solchen Situation Lösungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Wer Sozialleistungen bezieht, hat in der Regel außerdem die Möglichkeit, die Stromschulden mit einem Darlehen vom Sozialamt oder Jobcenter zu bezahlen.

Es hilft Ihnen dagegen nicht weiter nach vollzogener Stromsperre den Energieanbieter zu wechseln.. Der Stromanbieter beauftragt nämlich den zuständigen Netzbetreiber damit, die Stromsperre zu vollstrecken.

Wie funktioniert eine Stromsperre?

Um den Strom abzustellen, muss der Netzbetreiber einen Monteur losschicken. Prinzipiell gibt es mehrere Varianten, eine Stromsperre durchzuführen. Der Monteur kann beispielsweise den Stromzähler ausbauen, die Hauptsicherung entfernen oder an der Verteilerstation die Zuleitung trennen. Bei intelligenten Stromzählern ist es mitunter sogar möglich, ein Fernabschaltung vorzunehmen.

Darf ich dem Netzbetreiber den Zutritt ins Haus verweigern?

In der Vergangenheit kam es öfter vor, dass Verbraucher dem Monteur nicht die Haustür geöffnet haben. Eine solche Vorgehensweise empfiehlt sich jedoch nicht. Zum einen kann der Techniker die Sperrung häufig auch außerhalb des Wohngebäudes vornehmen. Dadurch entsteht allerdings ein Mehraufwand, den der Netzbetreiber Ihnen in Rechnung stellt. Zum anderen kann es in einem solchen Fall passieren, dass der Monteur die Polizei verständigt, die notfalls die Tür aufbricht.

Mieter zieht nicht aus – Strom abstellen?

Immer wieder kommt es vor, dass Mieter trotz eines gekündigten Vertrags nicht ausziehen. Um die Bewohner schnell zur Räumung des Objekts zu veranlassen, denkt der eine oder andere Vermieter darüber nach, den Strom abzustellen. Ob dies rechtens ist, haben Gerichte noch nicht endgültig geklärt.

Prinzipiell endet mit der Aufhebung des Mietvertrags auch die Pflicht zur Erbringung von Versorgungsleistungen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wozu auch die Stromversorgung gehören kann. Ob die Versorgungspflicht weiterhin besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, ob das Interesse des Mieters am Fortbestehen der Stromlieferung oder das Interesse des Vermieters an der Versorgungsunterbrechung überwiegt.

Betrifft das beendete Mietverhältnis ein Gewerbe, gestaltet sich die Situation etwas anders. Hier darf der Vermieter den Strom abstellen, wenn der Mieter in den Räumlichkeiten weiterhin elektrische Energie verbraucht, dafür aber keine Zahlungen mehr leistet. Schließlich entsteht dem Immobilienbesitzer durch die Strombelieferung ein finanzieller Schaden. Die Grundbedingung dafür ist jedoch, dass es sich um eine wirksame Kündigung des Mietvertrages handelt.

Kann man den Stromanbieter wechseln wenn der Strom abgestellt wurde?

Grundsätzlich ja: Die Stromsperre wird vom Netzbetreiber durchgeführt und kann nur von einem Stromanbieter, nämlich dessen Kunde Sie sind, in Auftrag gegeben werden. Wenn Sie also vor Ablauf der Mahnungsfrist einen neuen Stromanbieter finden, kann ihr alter Anbieter die Stromabschaltung nicht mehr durchsetzen.

Wie lange dauert es bis Strom wieder eingeschaltet wird?

Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet innerhalb von 5 Werktagen einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren, um die Stromversorgung wiederherzustellen. Wenn Ihre Wohnung über ein Smart Meter verfügt, kann der Strom auch über die Zentrale des Netzbetreibers wieder eingeschaltet werden.

Wie bekomme ich den Strom wieder an?

Beziehen Sie ALG II oder Sozialhilfe, fragen Sie beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt nach einem Darlehen für die Stromschulden. So können Sie die Schulden auf einen Schlag begleichen und haben wieder Strom. Selbstverständlich müssen Sie das Darlehen anschließend an das Jobcenter oder Sozialamt zurückzahlen.

Was kostet es wenn der Strom abgestellt wird?

Wie viel kostet ein Stromsperre? Wenn dein Stromversorger den Strom abstellt, kann das sehr teuer werden. Laut der Bundesnetzagentur haben Stromanbieter im Jahr 2014 durchschnittlich 47 Euro für die Schließung eines Anschlusses berechnet. Die höchsten Kosten lagen bei 146 Euro!