Auch, wenn Sie den Gang zum Bürgeramt lieber früher als später hinter sich bringen würden – vor Ihrem Umzug können Sie Ihren Wohnsitz leider nicht ummelden. Aber warum nicht? Das kann mehrere Gründe haben und von Kommune zu Kommune variieren: Show
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Ein bis zwei Wochen Zeit nach dem UmzugStädte und Kommunen räumen Umgezogenen ein bis zwei Wochen Zeit ein, um sich am neuen Wohnort nach ihrem Einzug umzumelden. Innerhalb der Frist sollte sich bestimmt ein Termin finden, an dem Sie Zeit für die Ummeldung haben. Und wenn nicht: In der Regel können Sie einen Vertreter mit Vollmacht schicken, der Ihre ausgefüllten Meldeunterlagen abgibt. Gut zu wissen: Wer länger als 6 Monate versäumt, die Adressänderung beim Amt zu melden, muss unter Umständen Gebühren als Strafe entrichten. Informieren Sie sich bei Zweifeln einfach telefonisch bei Ihrer künftig zuständigen Meldebehörde. Dort wird Ihnen zuverlässig über die einzelnen Regelungen Auskunft erteilt. Strom, Gas, Internet – schon vor dem Umzug ummelden?Auch wenn das Ummelden des Wohnsitzes vor Umzug nicht möglich ist, sollten andere Verträge mit einem großzügigen zeitlichen Puffer umgemeldet werden. So lassen sich eventuelle Ausfälle vermeiden. Ihre Anbieter können sich dann außerdem flexibler auf Ihren Umzug einstellen und Ihnen mehr zeitlichen Spielraum anbieten, um Experten – wie etwa Techniker – bei Ihnen vorbei zu schicken. MartinPrescott, iStock Wann welcher Vertrag ab- oder umgemeldet werden muss, lässt sich im Zweifelsfall auch einfach telefonisch mit dem Anbieter abklären. Das sollten Sie zu Ihren einzelnen Verträgen wissen:
Nachsendeauftrag für die PostSie ziehen um? Ihre Post auch! Mit dem Nachsendeauftrag der Deutschen Post bleiben Sie zuverlässig erreichbar.
Damit Sie die Übersicht nicht verlierenUmziehen bedeutet auch: Ummeldungen, Abmeldungen, Anmeldungen in Hülle und Fülle. Da kann man leicht durcheinander geraten. Mit ein wenig Struktur ist der Papierkram aber zeitig und einfach erledigt. Kümmern Sie sich...
Im Zweifelsfall gilt: Kontaktieren Sie Ihre Anbieter oder die zuständigen Behörden telefonisch und erfragen Sie bestimmte Fristen direkt. Mit ein wenig Freundlichkeit bekommen Sie nicht nur die nötigen Informationen, sondern häufig auch einen Aufschub der Deadline. Die wichtigsten Fragen zusammengefasstVor dem Umzug können Sie sich nicht ummelden. Erst nach dem Wohnungswechsel haben Sie die Möglichkeit und sind dazu verpflichtet, der Meldebehörde die Adressänderung mitzuteilen. Wie schnell muss man sich ummelden? Sie haben ein bis zwei Wochen Zeit ein, um sich am neuen Wohnort umzumelden. Falls Sie verhindert sind, kann auch ein Vertreter den Behördengang für Sie übernehmen. Kann man sich ohne Mietvertrag ummelden? Ja, das ist möglich. Es reicht, wenn Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung bei der Meldebehörde vorlegen. Diese erhalten Sie jedoch erst, wenn ein Mietvertrag geschlossen wurde. Wann darf man in ein gekauftes Haus einziehen?Solange es im Kaufvertrag nicht anders festgehalten ist, darf die Verkäuferseite aber nicht bis zu diesem Zeitpunkt mit der Schlüsselübergabe warten. Er muss dir den Schlüssel überreichen, sodass du einziehen kannst, sobald sie den Kaufpreis erhalten hat.
Was muss ich tun wenn ich ein Haus gekauft habe?Termin für die Schlüsselübergabe vereinbaren. Beim Termin Übergabeprotokoll unterschreiben. ... . Kündigungen nicht vergessen. ... . Gegebenenfalls renovieren oder Handwerker beauftragen. ... . Umzug planen. ... . Telefon und Internet ummelden. ... . Namensschild anbringen. ... . Versicherungen abschließen.. Wie melde ich mich um bei Eigentum?Wer sich nach einem Umzug in eine Eigentumswohnung oder ein Haus ummelden möchte, stellt sich selbst eine Wohnbescheinigung aus. Eine beigelegte, formlose Erklärung zeigt dem Sachbearbeiter des Einwohnermeldeamtes an, dass der Aussteller selbst Eigentümer der bewohnten Immobilie ist.
Wer muss nach Hausverkauf informiert werden?Sie müssen als ehemaliger Eigentümer beim Hausverkauf den Strom nicht kündigen, aber Sie sollten die Energielieferanten über den Eigentümerwechsel informieren. Der Vertrag wird daher umgemeldet. Der neue Eigentümer wird sich beim Stromlieferanten mit Angabe der Zählernummer und des Zählerstandes anmelden.
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