Wie kann man sich gegen eine Betreibung wehren?

Weiter kann die betriebene Person jederzeit verlangen, dass die Gläubigerin die Beweise für ihre Forderung beim Betreibungsamt zur Einsicht vorlegt.

Die Bundesversammlung hat die entsprechende Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes am 16. Dezember 2016 beschlossen, der Bundesrat hat sie auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Sie werden grundlos betrieben? Das ist nicht nur ärgerlich, es kann auch dem Ruf Ihres Unternehmens schaden. Denn jede Betreibung wird im Betreibungsregister eingetragen, egal ob sie gerechtfertigt ist oder nicht. Was Sie über Betreibung wissen müssen und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.

Mit eingeschriebenen Briefen wehren Sie sich gegen eine Rechnung und die folgenden Mahnungen für etwas, das Sie gar nie bestellt hatten. Doch statt einer Entschuldigung erhalten Sie postwendend einen Zahlungsbefehl. Das ist nicht nur ärgerlich, Sie können auch Ihren guten Ruf verlieren. Wenn Sie mit einer Betreibung im amtlichen Register vermerkt werden, riskieren Sie ein Infragestellen Ihrer Zahlungsfähigkeit in aller Öffentlichkeit.

Das können Sie jedoch seit einer Gesetzesanpassung im Januar 2019 verhindern, wenn Sie schnell und vor allem richtig handeln. Auch wenn es ungerecht erscheint: Der betreibende Gläubiger muss für die Einleitung eines Betreibungsverfahren keinen Nachweis für den Bestand seiner Forderung erbringen. Erfüllt das Betreibungsbegehren die formellen Voraussetzungen, so wird dem Betriebenen der Zahlungsbefehl zugestellt mit der Aufforderung, die behauptete Forderung samt Betreibungskosten zu bezahlen oder dagegen Rechtsvorschlag zu erheben. Bei komplexen Fällen kann Ihnen auch ein Treuhänder weiterhelfen.

«Wenn Sie mit einer Betreibung im amtlichen Register vermerkt werden, riskieren ein Infragestellen Ihrer Zahlungsfähigkeit in aller Öffentlichkeit.»

Wissenswertes über Betreibungen

  • Der Eintrag erfolgt auch dann, wenn die Betreibung ungerechtfertigt ist.
  • Der Eintrag bleibt grundsätzlich für fünf Jahre sichtbar.
  • Wichtig: Ein Rechtsvorschlag beseitigt den Eintrag nicht.
  • Auf dem Betreibungsregisterauszug sind alle Betreibungen der letzten fünf Jahre aufgeführt. Auch bezahlte Forderungen bleiben weiterhin im Register eingetragen.
  • Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann beim Betreibungsamt Ihren Betreibungsregisterauszug verlangen, was vor allem bei der Suche nach Mietbüros oder bei Lieferanten ein Problem werden kann.
  • Behörden und Sie selbst haben Einsicht in alle Betreibungen, also auch solche, die älter sind als 5 Jahre.

So handeln Sie im Falle einer grundlosen Betreibung richtig

Ungerechtfertigte Betreibungen dürfen Sie jedoch nicht auf sich sitzen und im Sand verlaufen lassen. Erheben Sie umgehend Rechtsvorschlag. Ohne termingerechten Rechtsvorschlag, wird es extrem mühsam und zeitaufwendig das Register von der Betreibung zu säubern. Ein Erfolg ist in diesem Fall zudem auch nicht garantiert. Mit einem fristgerechten Rechtsvorschlag können Sie aber ruhig dem weiteren Verlauf der Dinge zusehen.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  • Den Rechtsvorschlag müssen Sie innert der gesetzten Frist von 10 Tagen erheben. Sie können das entweder mündlich direkt beim zuständigen Betreibungsamt machen, wo dies protokolliert wird. Oder Sie schicken den Rechtsvorschlag per eingeschriebenem Brief an das zuständige Betreibungsamt. Im Schreiben sollten Sie immer die Betreibungsnummer, den Namen des Gläubigers und das Zustelldatum des Zahlungsbefehls erwähnen.
  • Nach Zustellung des Zahlungsbefehls und einer Wartefrist von drei Monaten beim zuständigen Betreibungsamt stellen Sie ein Gesuch um Nichtbekanntgabe an Dritte. Dies ist mündlich möglich, besser ist aber schriftlich und geht nur, wenn Sie einen Rechtsvorschlag auch tatsächlich erhoben haben. Ein einfacher Brief mit detaillierten Angaben und dem Wunsch um Nichtbekanntgabe an Dritte genügt.
  • Das Betreibungsamt gibt dann dem Gläubiger 20 Tage Zeit nachzuweisen, dass seine Betreibung gerechtfertigt ist. Bleibt diese Frist unbenutzt, wird Ihr Gesuch gutgeheissen. Sie erreichen damit, dass Ihre Betreibung Dritten nicht mitgeteilt wird. Da die Betreibung grundlos war, wird der Gläubiger auch keine Beweismittel vorlegen können und Sie sind Ihren Makel los.

Wie kann man sich gegen eine Betreibung wehren?

© iStock.com/AndreyPopov

Der Betriebene kann somit via Betreibungsamt den Gläubiger auffordern lassen, dass dieser seine Beweismittel zusammen mit seinen fälligen Ansprüchen gegenüber dem Schuldner beim Betreibungsamt zur Einsicht auflegt. Früher war dies nur während der Rechtsvorschlagsfrist möglich. Legt der Gläubiger seine Beweismittel nicht vor, so berücksichtigt dies der Richter bei der späteren Kostenauflage.

Das Verlangen auf Vorlage der Beweismittel dient dem Schuldner dazu, sich ein umfassendes Bild über die in Betreibung gesetzte Forderung zu machen sowie darüber hinaus auch die Durchsetzbarkeit abzuschätzen.

3. Klagemöglichkeit des Betriebenen 

Art. 85 / 85a SchKG: Richterliche Aufhebung oder Einstellung der Betreibung

«… [im summarischen Verfahren] 

Beweist der Betriebene durch Urkunden, dass die Schuld samt Zinsen und Kosten getilgt oder gestundet ist, so kann er jederzeit beim Gericht des Betreibungsortes im ersteren Fall die Aufhebung, im letzteren Fall die Einstellung der Betreibung verlangen.

[im ordentlichen und im vereinfachten Verfahren]

1 Ungeachtet eines allfälligen Rechtsvorschlages kann der Betriebene jederzeit vom Gericht des Betreibungsortes feststellen lassen, dass die Schuld nicht oder nicht mehr besteht oder gestundet ist. 

2 Nach Eingang der Klage hört das Gericht die Parteien an und würdigt die Beweismittel; erscheint ihm die Klage als sehr wahrscheinlich begründet, so stellt es die Betreibung vorläufig ein:

1. in der Betreibung auf Pfändung oder auf Pfandverwertung vor der Verwertung oder, wenn diese bereits stattgefunden hat, vor der Verteilung;

2. in der Betreibung auf Konkurs nach der Zustellung der Konkursandrohung.

3 Heisst das Gericht die Klage gut, so hebt es die Betreibung auf oder stellt sie ein. 

…»

Die Klage gemäss Art. 85 SchkG steht zur Verfügung, wenn der Betriebene mit Belegen nachweisen kann, dass die Schuld nicht oder nicht mehr besteht oder dann gestundet ist. Die Klage setzt somit voraus, dass die Betreibung materiell-rechtlich begründet ist. Bei einer sogenannten Schikanebetreibung wird eine solche Klage nicht einfach anhebbar gemacht werden können.

Die Klage gemäss Art. 85a SchKG erlaubt es dem Betriebenen – ungeachtet eines allfälligen Rechtsvorschlages – jederzeit, vom Gericht des Betreibungsortes feststellen zu lassen, dass die Schuld nicht oder nicht mehr besteht oder gestundet ist. 

4. Beschwerdemöglichkeit des Betriebenen

Art. 17 SchKG: Beschwerde an die Aufsichtsbehörde

«…

1 Mit Ausnahme der Fälle, in denen dieses Gesetz den Weg der gerichtlichen Klage vorschreibt, kann gegen jede Verfügung eines Betreibungs- oder eines Konkursamtes bei der Aufsichtsbehörde wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde geführt werden.

2 Die Beschwerde muss binnen zehn Tagen seit dem Tage, an welchem der Beschwerdeführer von der Verfügung Kenntnis erhalten hat, angebracht werden.

3 Wegen Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung kann jederzeit Beschwerde geführt werden.

4 Das Amt kann bis zu seiner Vernehmlassung die angefochtene Verfügung in Wiedererwägung ziehen. Trifft es eine neue Verfügung, so eröffnet es sie unverzüglich den Parteien und setzt die Aufsichtsbehörde in Kenntnis.

…»

Die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit und damit der Nichtigkeit einer Betreibung kann auch mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde des Betreibungsamtes festgestellt werden. Im Kanton Schwyz ist das Bezirksgerichtspräsidium, wo das Betreibungsamt liegt, als sogenannte untere Aufsichtsbehörde zur Behandlung einer solchen Beschwerde zuständig.

Die Aufsichtsbehörde muss den Sachverhalt von Amtes wegen feststellen und die Betreibung im Falle einer Nichtigkeit aufheben. Nichtigkeit liegt laut Bundesgericht dann vor, wenn die Betreibung offensichtlich andere Ziele verfolgt, die nichts mit der Zwangsvollstreckung zu tun haben. Dabei muss der Betriebene beweisen, dass konkret eine rechtsmissbräuchliche Betreibung vorliegt.

Was kann man gegen eine Betreibung machen?

Erheben Sie Rechtsvorschlag direkt bei der zustellenden Person oder innert 10 Tagen beim Betreibungsamt. Sie bestreiten dadurch die Forderung und unterbrechen die Betreibung. Ein verspäteter Rechtsvorschlag ist nur ausnahmsweise möglich (wegen unverschuldetem Hinderungsgrund, z.B. bei Krankheit).

Ist Betreibung schlimm?

Eine Wohnung trotz Betreibung zu erhalten, ist schwierig, aber nicht unmöglich. Wohnung trotz Betreibung? Eine Betreibung ist ein Hinweis auf die Zahlungsfähigkeit des Mieters. Wer einen Eintrag in seinem Betreibungsregisterauszug hat, muss aber nicht gleich befürchten, dass er künftig keine Wohnung mehr findet.

Wann verschwinden Betreibungen?

Eine Betreibung wird nach fünf Jahren automatisch gelöscht. Ein Aussitzen dieser Frist ist daher gegebenenfalls möglich. Für eine Löschung stellst du ein Gesuch an den Gläubiger. Triffst du eine Vereinbarung mit dem Gläubiger, so kann dieser die Betreibung zurückziehen, wodurch der Eintrag aus dem Register getilgt wird ...

Kann ich eine Betreibung löschen lassen?

Aufhebung durch Gericht: Die Betreibung kann auch durch ein Gesuch oder eine Klage ans Gericht aufgehoben werden. Nachteil: Der gerichtliche Weg verursacht Gerichtskosten. Zudem sollte man sich für eine Klage unbedingt durch einen Anwalt beraten lassen.