Die Gehaltsberechnung und -bemessung ist in § 24 TVöD geregelt. Was dort jedoch nicht eindeutig verankert ist, ist die Überweisung des Gehalts auf ein Konto. Ist es also im TVöD möglich, das Entgelt auf ein nicht eigenes Konto überweisen zu lassen? Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Welche Risiken gibt es? Show
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Verankerung des § 24 im TVöDIm § 24 Absatz 1 TVöD ist Folgendes aktuell verankert:
Was bedeutet § 24 TVöD für die Gehaltsauszahlung?In § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD ist geregelt, dass das Gehalt auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union überwiesen wird. Es ist jedoch nicht geregelt, dass dieses Konto auch dem Beschäftigten gehören muss. Ein Beschäftigter kann also auch eine Kontoverbindung angeben, die nicht auf seinen Namen läuft, sprich eines Dritten. Beispielsweise kann dies ein Konto seiner Partnerin, des Partners oder aber auch eines Bekannten sein. Würde sich steuerlich bei einer Kontoangabe eines Dritten etwas ändern?Es würde sich steuerlich für die dritte Person nichts ändern. Die Überweisung des TVöD-Gehalts stellt nicht das Entgelt des Dritten dar, weshalb ihm dieses Gehalt auch nicht zugerechnet werden kann. Daher würde dieses steuerlich nicht relevant sein. Welche Gefahren können bei Umleitung des TVöD-Gehalts auf ein Konto eines Dritten drohen?Für die Umleitung eines Gehalts, welches sich aus § 24 TVöD ergibt, auf eine Kontoverbindung einer dritten Person, können Risiken entstehen. Prinzipiell ist nichts dagegen einzuwenden, allerdings darf die Umleitung nicht deshalb durchgeführt werden, um Pfändungsgläubiger zu benachteiligen. Dies könnte dann gemäß § 288 StGB eine Strafbarkeit wegen Vollstreckungsvereitelung darstellen. Die dritte Person würde dann Beihilfe leisten, weshalb auch sie sich strafbar machen würde. Soll die Umleitung des Gehalts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchgeführt werden, so kann die Restschuldbefreiung gefährdet sein.
Immer am Monatsende? Gehaltseingang: Wann Ihr Geld auf dem Konto istAktualisiert am 29.08.2017Lesedauer: 2 Min. Das Gehalt von Angestellten wird in der Regel am Monatsende überwiesen. Doch wann muss der Gehaltseingang spätestens auf Ihrem Konto sichtbar sein? Festgelegt wird der Zeitpunkt des Geldeingangs im Arbeitsvertrag, der für den Arbeitgeber auch verbindlich gilt und pünktlich einzuhalten ist. Gehaltseingang auf Ihrem KontoAls Gehaltseingang wird der Zeitpunkt bezeichnet, an dem das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto verbucht wird und Sie darüber verfügen können. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Gehalt stets pünktlich und in voller Höhe an Sie auszuzahlen, schließlich haben Sie ja auch Ihre finanziellen Verbindlichkeiten. Die meisten Arbeitnehmer erhalten ihr Gehalt am Monatsende, in Ausnahmefällen aber auch in der Monatsmitte oder sogar als wöchentliche Auszahlung. Richtlinien zum GehaltseingangGrundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihnen erst Geld zahlen, wenn Sie dafür auch eine Leistung erbracht haben. So gehen Sie zunächst bei jedem neuen Job in Vorleistung, da Sie Ihr Geld erst am Monatsende rückwirkend ausgezahlt bekommen. In Einzelfällen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch eine abweichende Regelung treffen. Beachten Sie, dass der Geldeingang je nach Bankunternehmen unterschiedlich lange dauern kann. Meist weist der Arbeitgeber die Zahlung aber so rechtzeitig an, dass Ihnen der Betrag schon zum ersten Tag des Folgemonats zur Verfügung steht. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, findet die Auszahlung schon entsprechend früher statt. Wenn das Gehalt später kommtGerade in Monaten mit vielen Feiertagen, wie zum Beispiel zum Jahreswechsel, kommt es in einigen Unternehmen häufiger zu Verzögerungen. Doch Sie haben ein Recht darauf, dass das Gehalt pünktlich zum Monatsende oder spätestens zum ersten Tag des Folgemonats auf Ihrem Konto ist.
Ist dies nicht der Fall, können Sie sich zu Recht beim Arbeitgeber beschweren und eine pünktlichere Zahlung einfordern. Ist der Arbeitgeber nicht an der Verzögerung schuld, sondern die Bank, kann er dafür auch nicht verantwortlich gemacht werden. Wann kommt das Geld wenn der 1 ein Sonntag ist?Wochenenden und Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Zahlungen werden an diesen Tagen nicht bearbeitet. Eine am Samstag beauftragte Überweisung wird also erst am Montag bearbeitet.
Wird am 31.12 bei der Bank gebucht?Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage, auch wenn es sich nicht um gesetzliche Feiertage handelt. Hintergrund: Es gelten diesbezüglich die Regeln der geschäftsfreien Tage der Deutschen Bundesbank.
Wie viel Uhr kommt Gehalt?Spätestens nach 48 Stunden sollte das Geld also auf dem Konto des Empfängers sein. Kommt es dennoch vor, dass Sie Ihr Gehalt trotz rechtzeitiger Überweisung durch den Arbeitgeber nicht am vereinbarten Tag auf Ihrem Konto haben, ist ihm das natürlich nicht anzulasten.
Bis wann muss mein Gehalt auf dem Konto sein?Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des folgenden Monats fällig (§ 614 BGB).
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