Kann man Erben wenn die Eltern noch leben?

Ist ein Erblasser verheiratet und hinterlässt keinen letzten Willen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gesetzliche Erben von Verheirateten sind der Ehepartner und die Kinder. Die Eltern sind nicht erbberechtigt. In einem Testament oder Erbvertrag können neben den pflichtteilsberechtigten Verwandten nahestehende Menschen oder Institutionen bedacht werden.

Kann man Erben wenn die Eltern noch leben?

Dr. Tatjana Rosendorfer

Nachlassexpertin

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Publiziert am

18. Oktober 2021

Stirbt ein Verheirateter mit Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, geht sein gesamter Nachlass an seinen Ehepartner und die Nachkommen. Die Erbquoten hängen vom Güterstand der Eheleute und der Anzahl der Kinder ab. Lebt eines der Kinder nicht mehr, geht dessen Anteil an dessen Nachkommen. Hat das verstorbene Kind keine Nachkommen, wird dessen Anteil auf die übrigen Kinder des Erblassers aufgeteilt.

Bei Verheirateten ohne Kinder ist nicht nur der Ehepartner erbberechtigt, sondern auch die Eltern des Erblassers. Ist ein Elternteil verstorben, geht dessen Anteil an die Geschwister des Erblassers. Sind keine Geschwister vorhanden, ist das Elternteil Alleinerbe. Leben beide Elternteile nicht mehr, kommen als Erben die Großeltern zum Zuge. Wenn diese nicht mehr leben, erben ihre Nachkommen, also Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen des Erblassers. Ohne Testament kann das gesamte Vermögen also an weiter entfernte Verwandte gehen, zu denen möglicherweise wenig Kontakt bestand.

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Ehepartner, Kinder und Eltern haben Pflichtteilsansprüche

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht der gewünschten Aufteilung, sollte man seinen Nachlass testamentarisch regeln. Dabei müssten die Pflichtteile des Ehepartners, der Kinder und gegebenenfalls auch der Eltern berücksichtigt werden. Eltern haben jedoch nur einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkel hat.

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Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hat ein Ehepaar zwei Kinder, dann liegt der gesetzliche Erbteil der Kinder bei je der Hälfte. Ihr Pflichtteil beträgt demnach jeweils ein Viertel. Ist ein Ehepaar kinderlos, haben die Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil von einem Viertel des Nachlasses. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Pflichtteile kommen aber nur zur Auszahlung, wenn sie eingefordert werden. Werden pflichtteilsberechtigte Personen im Testament nicht bedacht, so können sie ihren Pflichtteil einfordern.

Wer unbedingt ein Testament braucht

Mit einem Testament besteht die Möglichkeit, den Nachlass abweichend von den gesetzlichen Erbquoten aufzuteilen. So kann man dem Ehepartner den gesamten Nachlass zukommen lassen oder auch weiteren Personen, zum Beispiel Enkeln, Patenkindern oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen oder Vereine) bedenken.

Eine testamentarische Regelung ist bei kinderlosen Ehepaaren von Bedeutung, da sich die Ehepaare gegenseitig als Erben einsetzen können. Damit können Eltern oder – falls die Eltern nicht mehr leben - Geschwister und deren Abkömmlinge von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

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Kann man schon vor dem Tod Erben?

Eine vorweggenommene Erbfolge ist eine Vermögensübertragung an Angehörige oder zukünftige Erben zu Lebzeiten. So können beispielsweise Eltern ihren Kindern bereits vor ihrem Tod einen Teil ihres Vermögens überlassen – welches den Kindern im Erbfall ohnehin zugestanden hätte.

Kann der Pflichtteil zu Lebzeiten gefordert werden?

Grundsätzlich lässt sich der Pflichtteil zu Lebzeiten nicht einfordern, da der Pflichtteilsanspruch ausdrücklich nur im Erbfall eintritt. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil des Erbes eines nahen Verwandten beanspruchen wollen, sind Sie auf dessen Mithilfe angewiesen.

Wer erbt wenn ein Kind vor den Eltern stirbt?

Ist ein Kind bereits vor dem Erbfall verstorben, so treten an dessen Stelle die Abkömmlinge dieses Kindes (Enkel des Erblassers). Hinterlässt der Erblasser mehrere Kinder, so erben sie zu gleichen Teilen. Der Anteil des vorverstorbenen Kindes geht auf seine Abkömmlinge über.

Können Enkel Erben wenn Kinder noch leben?

Erben die Enkel, wenn die Kinder noch leben? Wenn die Kinder noch leben, erben die Enkel nichts, da die Kinder des Erblassers die gesetzlichen Erben sind. Sollten die Kinder enterbt worden sein, dann können sie den Pflichtteil einfordern.