Das Elterngeld ist in Hamburg bei den Elterngeldstellen des jeweiligen Bezirksamtes zu beantragen. Dort gibt es auch die Antragsformulare. Leider kann der Elterngeldantrag bei den Elterngeldstellen in Hamburg noch nicht online gestellt werden, daher is der Postweg zu nutzen. Show Aktueller Hinweis: Plane ausreichend Zeit bei der Bearbeitung deines Elterngeldantrags ein. Die Elterngeldstellen in Hamburg sind aufgrund gestiegener Geburtenraten und Personalmangel leider stark überlastet. Achte darauf, den Antrag korrekt und vollständig auszufüllen, ansonsten verzögert sich die Zahlung des Elterngeldes teilweise sogar um Monate. Wir helfen dir gern, deinen Elterngeldanspruch zu maximieren und den Elterngeldantrag rechtzeitig einzureichen. Dazu kannst du unseren Elterngeld-Onlinekurs oder den Elterngeldantragsservice nutzen: Im Elterngeld-Onlinekurs lernst du, was du alles beachten musst und wie du dein Elterngeld optimieren kannst. Bei unserer Elterngeldberatung übernehmen wir das für dich und füllen auch deinen Elterngeldantrag für dich komplett aus. Verzeichnis der ElterngeldstellenBezirksamt Hamburg-Mitte Tel: (040) 42854-5152 Bezirksamt Altona Tel: (040) 42811-2824 Bezirksamt Eimsbüttel Tel: (040) 42801-1996 Bezirksamt Hamburg-Nord Tel: (040) 42804-2062 Bezirksamt Wandsbek Tel: (040) 42881-3194 Bezirksamt Bergedorf Tel: (040) 42891-2133 Bezirksamt Harburg Tel: (040) 42871-2294 Weitere Infos Weitere Elterngeld-Themen
Du möchtest mehr Elterngeld erhalten? Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen! Stellen Sie eine Anfrage an diese Behörde Zuständigkeitsbereich:HamburgKategorien:LebensmittelüberwachungWebseite:https://www.hamburg.de/mitte/…E-Mail:[email protected]:+4940427901024Kontakt:+49 40 42854-2344Postadresse:Bezirksamt Hamburg-Mitte Informationen über Bezirksamt Hamburg - Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Grundsicherungs- und Sozialabteilung Hamburg - Mitte - Sozialamt Das Bezirksamt Hamburg - Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Grundsicherungs- und Sozialabteilung Hamburg - Mitte - Sozialamt hilft Bürger, die in Hammerbrook leben, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen finanziellen Mitteln und aus eigenen Kräften beschaffen können oder die aufgrund besonderer Lebensumstände Hilfe brauchen mit Beratung, finanzieller Unterstützung und weiteren Dienstleistungen. Hilfe zum Lebensunterhalt Zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehören z.B. die Kosten für Wohnung, Stromversorgung oder Lebensmittel. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst u.a. Leistungen bei Schwangerschaft , Behinderung oder Krankheit. Sie müssen beim Bezirksamt Hamburg - Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Grundsicherungs- und Sozialabteilung Hamburg - Mitte - Sozialamt selbst anfragen, welche besonderen Sozialhilfen Sie über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus von das Sozialamt beanspruchen können. Weitere Informationen Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Bezirksamt Hamburg - Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Grundsicherungs- und Sozialabteilung Hamburg - Mitte - Sozialamt besuchen: www.hamburg-mitte.hamburg.de Welches grundsicherungsamt ist zuständig Hamburg?Zuständig für die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, ALG II) in Hamburg ist Jobcenter team. arbeit. hamburg. Um Sie schnell und serviceorientiert vor Ort betreuen zu können, sind die Standorte von Jobcenter team.
Wo beantrage ich Grundsicherung in Hamburg?Wo wird die Leistung beantragt? Über Grundsicherung entscheiden die Sozialämter. Deshalb sollte der Antrag direkt beim örtlichen Sozialamt gestellt werden. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind für die Leistungsbewilligung und -gewährung nicht zuständig.
Ist die Grundsicherung Sozialhilfe?In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro im Jahr.
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