Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Seitdem ist ausdrücklich festgelegt, dass man am Kreisverkehr (Schild mit den drei kreisenden Pfeilen) vor der Einfahrt in den Kreis nicht blinken darf. Das wurde von den meisten Fahrlehrern in den Jahren zuvor auch so gelehrt, leider fehlte damals aber noch die Unterstützung in der StVO.

Die Regelung soll gefährliche Missverständnisse vermeiden. Durch zu frühes Blinken entsteht nämlich der Eindruck, man wolle schon wieder aus dem Kreis herausfahren. Wenn aber jemand anderes auf eine gute Chance wartet, sich in den Kreis einzufädeln, könnte er angesichts des falschen Blinkers zu früh losfahren, und es käme zum Zusammenstoß.

Als Wartepflichtiger darf man sich allerdings auch nach der Regeländerung nicht darauf verlassen, dass der im Kreis Fahrende wirklich korrekt blinkt. Bitte also erst dann einfädeln, wenn auch andere Merkmale zum Verlassen des Kreises passen: Tempoverminderung, Einschlagen der Vorderräder. Das Blinken stellt nur eine grobe Hilfe dar, wenn man auf den günstigen Moment zum Einfahren wartet.

Und wo findet man nun die Blink-Regel in der Straßenverkehrsordnung zum Nachlesen? Nun, früher einmal im § 9a, den es aber nur bis August 2009 gab ("Kreisverkehr"-Paragraf alter Fassung). Seither im § 8 Absatz 1 Satz 2 StVO.

Fast unbekannt: Von links hat Vorfahrt – schon vor Erreichen des Kreisels! Denn man darf niemandem «vor die Nase» fahren.

Foto: Thomas Meier. Zürich, 01.06.21. Portraits der Blick Redaktion Zürich. Blick, Blick TV, Portraits, Mitarbeiterportraits, Blickgruppe. Timothy Pfannkuchen

Timothy PfannkuchenRedaktor Auto & Mobilität

Bekannt ist: Beim Ausfahren ist der rechte Blinker Pflicht. Schon ab Höhe der Ausfahrt davor, nicht erst beim Ausfahren blinken – sonst bringts ja nichts. Bekannt ist auch: Nimmt man die erste Ausfahrt, soll man schon vor dem Kreisel rechts blinken. Aber Blinker links, weil man weiter kreiselt? Unüblich – aber erlaubt! Teils auch sinnvoll, falls man später ausfährt als die meisten anderen. Aber vor dem Ausfahren muss man dennoch zwingend wieder rechts blinken. Alle weiteren Blinkregeln hier.

2. Der innere Ring im Kreisel ist tabu

Der innere Ring (weisse Linie, Pflaster) ist nicht zum Überfahrenwerden durch Autos da, sondern nur für Fahrzeuge, die sonst nicht um den Kreisel kämen (etwa LKW oder Cars). Dies ist auch so, damit man das Tempo reduziert (s. 5.).

Es gilt weder «wer drin ist, hat Vorrang» noch «wer zuerst kommt, kreiselt zuerst». Sondern «von links hat Vortritt». Das gilt für Autos im Kreisel von links, aber eben auch für Autos von links, die gerade erst auf den Kreisel zufahren! Zwar sagt die Verkehrsregelnverordnung «im Kreis von links», aber nicht im Gesetz steht die Alltags- und Rechtspraxis. Und Gerichte sagen deutlich: Die Verkehrsfläche des Kreisels beginnt vor dem eigentlichen Kreis. Also gelte auch schon dort «links vor rechts». Das macht auch Sinn, denn es soll das «Vor-die-Nase-Fahren» verhindern.

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Das hat auch nichts mit einer gewissen Entfernung in Metern zu tun, sondern es gilt schlicht: Wer in den Kreisel fährt, darf dabei niemand behindern – genau wie auf jeder anderen Kreuzung. Also ein Freibrief für rasende Durchblocher von links? Nein – siehe Nummer 5. Im mehrspurigen Kreisel gelten übrigens im Prinzip diesselben Regeln – und Besonderheiten. Mehr dazu hier.

Heisst das, man muss stets auf alle weit weg von links kommenden Autos erst warten, um sie durchzulassen? Nein! Man darf einscheren – aber eben wie erwähnt nur, wenn es geht, ohne die anderen dadurch zum Bremsen zu zwingen.

4. Velos dürfen blocken, aber ...

Immer wieder werden sie dafür angehupt – aber Velos dürfen (müssen aber nicht!) in der Mitte der Spur fahren und sollen das empfohlenermassen. Warum? Weil Überholen und Schneiden der Velos beim Ausfahren enorm gefährlich ist.

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Wichtig jedoch für Velofahrer: Wie im ganzen Kreisel gilt an dessen Einfahrt Linksvortritt. Also auch, wenn hier mehrere Spuren in einen einspurigen Kreisel münden. Das heisst: Velofahrer, die rechts neben oder an Autos vorbei fahren, haben beim Einfahren keinen Vortritt, sondern die Autos! Fährt das Auto beispielsweise an der ersten Ausfahrt wieder raus, muss der danach einfahrende Velofahrer also dahinter bleiben, abgeleitet von Regeln für mehrspurige Kreisel – hier mehr dazu.

5. Kreisel-Slalom ist verboten

Sportlich durchkreiseln, als sei es ein Slalom-Parcours? Nichts da: Selbst wenn alles frei ist, muss das Tempo vor dem Kreisel zwecks Rücksichtnahme – die im Kreisel besonders gefragt ist – zwingend klar reduziert werden. Achtung: Wird das Tempo von einem im Kreisel nicht reduziert, darf man ihm deswegen trotzdem nicht vor die Nase fahren – sein Verstoss ändert nichts an der Vorrang-Regelung.

Vermeiden sollte man umgekehrt, an der Einfahrt ganz stehen zu bleiben, wenn nicht nötig ist: Wer einscheren kann, ohne andere zu behindern, sollte das flüssig tun.

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Übrigens ...

... kommt es immer wieder zu chaotischen Szenen, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Horn einen Kreisel befahren. Der Grund: Häufig ist an den Einfahrten oder im Kreis selbst viel zu wenig Platz, um hinter uns nahenden Rettern Platz zu schaffen. Tipp: Einfach einfahren und eine Runde kreiseln. Kommen die Retter aus einer anderen Richtung, Kreisel frei lassen. Letzteres gilt übrigens auch bei Staus.

Warum darf man beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht blinken?

Das Blinken darf nicht zu einer Irritation anderer Verkehrsteilnehmer führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger bei Annäherung an den Kreisverkehr so früh gesetzt wird, dass noch vor dem Einfahren eine vorgelagerte Kreuzung rechts blinkend übersetzt wird.

Wann muss ich blinken wenn ich in den Kreisverkehr fahre?

Der klassische Kreisverkehr Er kommt am häufigsten vor und wird durch die Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" gekennzeichnet. Deshalb gilt: Die Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt. Geblinkt wird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.

Wie blinkt man richtig im Kreisverkehr?

Bei einem Kreisverkehr gilt Folgendes: Die Schilder "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" weisen darauf hin, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben. Autofahrer dürfen nicht blinken, wenn sie in den klassischen Kreisverkehr einfahren, beim Verlassen dagegen ist das Blinken Pflicht.

Bei welchem Kreisel blinken?

Links blinken im Kreisel ist erlaubt Bekannt ist: Beim Ausfahren ist der rechte Blinker Pflicht. Schon ab Höhe der Ausfahrt davor, nicht erst beim Ausfahren blinken – sonst bringts ja nichts. Bekannt ist auch: Nimmt man die erste Ausfahrt, soll man schon vor dem Kreisel rechts blinken.