Auto abmelden gleiches kennzeichen heimweg

Die Gründe, die dazu führen, dass Verbraucher ihr Auto abmelden oder dies tun müssen, könnten verschiedener nicht sein. Für den einen ist der Anlass eher unerfreulich, weil das über viele Jahre hinweg treue Gefährt einfach keine Zukunft im Straßenverkehr mehr hat und endlich seine letzte Ruhe auf dem Schrottplatz findet. Weniger dramatisch ist es da schon, wenn man seinen Wagen abmeldet, weil das gute Stück einen neuen Besitzer gefunden hat und man sich selbst endlich einen neuen Wagen gönnen kann, für den der vereinbarte Verkaufspreis für „den Alten“ eine hoffentlich ordentliche Anzahlung ist.

Doch mitunter verkaufen Verbraucher ihr Fahrzeug auch deshalb, weil die Kosten für Steuer und Versicherung mit den eigenen monatlichen Einnahmen nicht mehr länger finanziert werden können. Und immer öfter wollen Verbraucher ihr Auto abmelden, weil sie erkannt haben, dass die Fortbewegung von einem Ort zum anderen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht nur weitaus bequemer, sondern häufig auch preiswerter ist. Denn neben den Steuer- und Versicherungskosten steigen auch die Benzinpreise nach Meinung von Experten in den kommenden Jahren weiterhin deutlich an.

Zunächst einmal muss man wissen, dass nicht nur der Fahrzeughalter (die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist) ein Kfz abmelden kann. Bei der Abmeldung verhält es sich so, dass sie von jeder Person vorgenommen werden kann, die sich im Besitz der erforderlichen Fahrzeugpapiere befindet. Konkret handelt es sich dabei um den Fahrzeugbrief sowie den Fahrzeugschein. Sobald man beide Dokumente auf einer Zulassungsstelle vorlegt, kann man das Kfz abmelden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Abmeldung des Autos auf jeder beliebigen Zulassungsstelle erfolgen kann. Man muss also nicht zwingend die Zulassungsstelle aufsuchen, an welcher das Fahrzeug angemeldet beziehungsweise zugelassen wurde.

Einige Leute werden sich jetzt vielleicht fragen, weshalb es so vergleichsweise einfach ist, ein Auto abzumelden. Die Antwort auf diese Frage ist ganz simpel: Die Möglichkeit der Autoabmeldung wurde bewusst so einfach gehalten, damit sich der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen einfacher gestaltet. Auf diese Weise ist es nämlich möglich, dass ein Käufer ein Fahrzeug direkt vor Ort und Stelle abholt (somit besteht noch die Zulassung und ein Versicherungsschutz) und es dann bei sich am Wohnort abmeldet.

Natürlich gehört in solch einem Fall auch etwas Vertrauen dazu. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, meldet sein Fahrzeug selbst ab und bietet es erst dann zum Verkauf an. Dann muss sich der Käufer selbst darum kümmern, eine entsprechende Zulassung zu erhalten, damit er sich in der Lage befindet, das Fahrzeug zu transportieren beziehungsweise es im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihr Auto zum Schrottplatz fahren oder an einen Händler verkaufen – in beiden Fällen müssen Sie das Auto abmelden.

Hier darf in keinem Fall fahrlässig gehandelt werden, denn ansonsten drohen Probleme. Daher zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Fahrzeug richtig abmelden und ihr KFZ Kennzeichen trotzdem behalten können.

Das Auto abmelden – was dabei beachtet werden muss

Am sichersten ist es, sein Auto selbst abzumelden. Wann man dies durchführen möchte, hängt in erster Linie davon ab, ob man das Fahrzeug noch selbst nutzen möchte, bis man es verkauft oder nicht.

Zu beachten ist hier in jedem Fall, dass man ein Auto, das abgemeldet worden ist, nicht mehr auf öffentlichen Straßen nutzen und auch nicht dort parken darf.

Das Abstellen auf dem eigenen Hof ist natürlich problemlos möglich. Trotzdem ist es aus diesem Grund nicht zu empfehlen, ein Auto schon vor dem Verkauf abzumelden.

Auto abmelden gleiches kennzeichen heimweg
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Wenn das Auto verschrottet werden soll, muss man den Verwertungsnachweis mitbringen.

Um sein Auto abzumelden, begibt man sich zunächst zur Zulassungsstelle und bringt sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II mit.

Soll das Auto verschrottet werden, muss ebenfalls ein Verwertungsnachweis mitgeführt werden.

Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, kann das Auto in der Regel nicht abgemeldet werden.

Eine Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde bedeutet auch, dass das Auto sowohl bei der Versicherung als auch beim Finanzamt abgemeldet wird.

Zur Sicherheit sollte dennoch die Versicherung über die Abmeldung separat informiert werden, da dann meist eine schnellere Abrechnung erfolgt.

Das Kennzeichen mitnehmen: So machen Sie es richtig

Durch die Mitnahme des KFZ-Kennzeichens kann sowohl Geld als auch Zeit gespart werden.

Der Fahrzeughalter muss kein neues Kennzeichen ausstellen lassen und profitiert außerdem von niedrigeren Gebühren.

Auch läuft der Termin bei der Zulassungsstelle meist schneller ab, was ebenfalls praktisch ist.

Zwar ist es unumgänglich, die Zulassungsstelle aufzusuchen, allerdings müssen dann nur noch die Papiere geändert werden.

Wichtig ist, die Unterlagen vollständig bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Dazu zählt

Auto abmelden und Kennzeichen behalten

Gesamtzeit: 1 Tag

  1. Personalausweis oder Reisepass

  2. Führerschein

  3. Kennzeichen

    Dazu zählen alle gesiegelten Kennzeichen, die zum Fahrzeug gehören.

  4. Aktuelle Meldebescheinigung

  5. Zulassungsbescheinigung Teil I

    Auch „Fahrzeugschein“ genannt.

  6. Zulassungsbescheinigung Teil II

    Auch „Fahrzeugbrief“ genannt.

  7. Verwertungsnachweis bei Verschrottung

    Wenn Ihr Fahrzeug verschrottet wurde, erhalten Sie auch einen Verwertungsnachweis. Diesen müssen Sie entsprechend vorlegen.

Damit nichts fehlt, ist es zu empfehlen, sich vorher telefonisch bei der Zulassungsstelle danach zu erkundigen, welche Unterlagen erforderlich sind.

Oft ist es sogar möglich, online einen Termin zu vereinbaren, wodurch man sich unnötige Wartezeiten vor Ort spart.

Meldet man sein altes Fahrzeug ab, sollte direkt angegeben werden, dass man sein bisheriges Kennzeichen noch weiter nutzen möchte.

Die Gebühren für die Mitnahme zu einem neuen Auto hängen von der jeweiligen Zulassungsstelle ab, sind jedoch nicht sehr hoch.

Eine Mitnahme des KFZ-Kennzeichens ist auch dann möglich, wenn man das neue Fahrzeug noch nicht erworben hat.

Eine Reservierung ist allerdings oft nur zeitlich begrenzt möglich – auch hier ist es ratsam, zunächst bei der Behörde nachzufragen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt Fälle, in denen eine Mitnahme des Kfz-Kennzeichens nicht möglich ist.

Wenn beispielsweise das Auto verkauft wird und dadurch einen neuen Fahrzeughalter erhält, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen ausstellen lassen.

Das alte Kennzeichen kann nur vom vormaligen Halter weiter genutzt werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto noch weiter im selben Bezirk angemeldet sein wird.

Wenn man als Fahrzeughalter die Mitnahme des Kennzeichens schon im Vorfeld bei einem Umzug genutzt hat, ist eine Mitnahme beim nächsten Fahrzeugwechsel ebenfalls nicht möglich. Dann muss ein neues Kennzeichen ausgestellt werden.

Wie weit darf man mit einem abgemeldeten Auto fahren?

Autos mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Beirkts fahren. Gemäß Definition ist dies der kürzeste Weg zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zur Prüfstelle, zugleich darf die Fahrt nicht anderen Gebrauchszwecken dienen.

Wie bekomme ich ein abgemeldetes Auto nach Hause?

Ein abgemeldetes Auto kannst du selbst oder mit einem Spediteur überführen. ... .
Ein abgemeldetes Auto kannst du nur mit einem Anhänger überführen. ... .
Mit einem Überführungskennzeichen kannst du dein Auto ins In- und Ausland überführen. ... .
Fahrzeuge aus dem EU-Ausland und mit Zulassung können problemlos überführt werden..

Kann ich mein altes Kennzeichen wieder benutzen?

Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel: So geht's Melden Sie Ihr altes Auto ab und das neue gleichzeitig an, können Sie der Zulassungsbehörde direkt mitteilen, dass Sie das alte Kennzeichen weiterhin verwenden wollen. Im Regelfall können Sie die alten Schilder dann mitnehmen.

Ist ein Auto am Tag der Abmeldung noch versichert?

Mit der Abmeldung des Autos wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. Der Versicherungsschutz endet automatisch um 23.59 Uhr am Tag der Abmeldung. Zu bedenken ist der richtige Zeitpunkt, zu dem das Auto abgemeldet werden soll.