Auto spritzt fussgänger nass wer ist schuld

Bei schlechtem Wetter freuen Sie sich sicherlich auch, an einen Regenschirm gedacht zu haben. Manchmal kommt die kalte Dusche aber aus einer anderen Richtung. Fährt ein Auto neben Ihnen durch eine Pfütze, nützt der beste Regenschirm nichts. Muss der Fahrer mögliche Reinigungskosten zahlen?

Antwort:

Laufen Sie bei Regen durch die Straßen, sollten Sie auch auf große Pfützen auf der Straße achten. Fährt ein Auto unachtsam hindurch, droht Ihnen eine Dusche mit schmutzigem Straßenwasser. Manchmal kommt es zu richtigen Fontänen, die Sie von Kopf bis Fuß durchnässen. Schadensersatz für die Reinigungskosten Ihrer Kleidung werden Sie aber kaum durchsetzen können.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Im Straßenverkehr gilt insbesondere das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss vorsichtig sein und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Daher sollten Autofahrer darauf achten, Fußgänger nicht mit Pfützenfontänen nass zu spritzen. Umgekehrt gilt die Rücksichtnahmepflicht aber auch für Fußgänger. Nach Ansicht einiger Gerichte sind Autofahrer nicht verpflichtet, Pfützen nur mit Schritttempo zu durchfahren. Dies würde den Verkehr unzumutbar behindern und außerdem die Unfallgefahr erhöhen. Außerdem müssten Fußgänger bei starkem Regen auch mit Spritzwasser rechnen und durch entsprechende Kleidung vorsorgen.

Mit Absicht

Einen Anspruch auf Ersatz Ihrer Kosten hätten Sie hingegen, wenn der Autofahrer Sie absichtlich nass spritzt. Allerdings müssten Sie den Vorsatz beweisen. Und das wird im Einzelfall schwierig. Denkbar sind natürlich auch Fälle, in denen motorisierten Verkehrsteilnehmern durchaus zugemutet werden kann, eine gut erkennbare Wasseransammlung zu umfahren oder etwas abzubremsen. Solche Situationen können zu einer Haftungsteilung führen. So verurteilte beispielsweise das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Busfahrer zur Übernahme von zwei Dritteln der Reinigungskosten, weil er an einer Haltestelle unbedarft durch eine Pfütze fuhr und die wartenden Fahrgäste nass spritzte (Aktenzeichen: 32 C 2225/94-19).

Strafbarkeit möglich?

Aber macht sich ein Autofahrer möglicherweise strafbar, wenn er mit seinem Auto durch eine Pfütze fährt? Grundsätzlich würden drei Straftatbestände in Betracht kommen. Als Sachbeschädigung wird die Dusche aber in den seltensten Fällen zu werten sein. Können die Kleidungsstücke durch eine Reinigung wieder vollständig aufgefrischt werden, liegt keine Sachbeschädigung vor. Letztlich würde dieses Delikt voraussichtlich ohnehin am fehlenden Nachweis des Vorsatzes scheitern. Als körperliche Misshandlung wird das Nassspritzen auch nur in den seltensten Fällen zu betrachten sein, sodass auch eine fahrlässige Körperverletzung kaum in Betracht kommen dürfte. Und ein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle liegt nicht vor, da nasse Kleidung nicht als Schaden in Folge eines Unfalls zu werten ist. Eine Strafbarkeit des Autofahrers dürfte daher nur in äußerst seltenen Sondersituationen anzunehmen sein.

Richtiges Verhalten bei Regen

Hat der Himmel seine Schleusen geöffnet oder hat der getaute Schnee große Lachen auf der Straße hinterlassen, sollten Autofahrer ihr Fahrverhalten anpassen. Schwimmen die Reifen auf dem Wasserfilm der Fahrbahn, kann es zu gefährlichem Aquaplaning kommen. Sie sollten daher den Fuß vom Gas nehmen und besonders vorausschauend fahren. Natürlich sollten Sie auch Rücksicht auf Fußgänger nehmen und Pfützen in der Gosse vermeiden. Achten Sie aber darauf, nicht durch Ausweich- oder Bremsmanöver einen Unfall zu verursachen. Als Fußgänger sollten Sie besonders auf geeignete Kleidung achten. Gerade in Unterführungen sammelt sich häufig Wasser vor dem Bordstein. Da Sie Ihren Schirm nicht als Schutz vor dem Regen von oben benötigen, können Sie ihn stattdessen als Schutzschild zwischen sich und die Straße halten. So können Sie mit etwas Glück eine Pfützendusche abwehren.

  1. tz
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Pfützen: Autofahrer dürfen Fußgänger "duschen"

Erstellt: 29.08.2016Aktualisiert: 29.08.2016, 12:12 Uhr

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Auto spritzt fussgänger nass wer ist schuld

Autofahrer müssen bei Pfützen nicht bremsen. © dpa

"Platsch" - und der Mantel ist versaut: Wenn Autos zu schnell durch eine Pfütze fahren, hat es schon manchen Fußgänger erwischt, und das zurecht: Denn ein Gerichtsurteil gibt den Autofahrern auch noch Recht.

Autofahrer müssen mit Schritttempo durch Pfützen fahren und aufpassen, dass Fußgänger trocken bleiben - so ist die langläufige Meinung. Falsch gedacht. Wie ein Gerichtsurteil nun erneut bestätigte, herrscht keine Schritttempo-Pflicht bei der Durchfahrt von Pfützen. Von Autofahrern kann bei Regenwetter nicht verlangt werden, Pfützen nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren, um Fußgänger vor einer "Dusche" zu schützen. Wie das Landgericht Itzehoe nach Mitteilung der D.A.S. entschied, bedeuteten Bremsmanöver vor Pfützen eine zu große Unfallgefahr – und permanentes Schritttempo im Stadtverkehr sei eine zu große Verkehrsbehinderung. Lesen Sie auch: Der "Pfützen"-Fall vor Gericht

Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung fordert zwar von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Darüber, welche Rücksichtnahme im Einzelfall verlangt werden kann, wird jedoch oft gestritten – auch vor Gericht.

Der Fall: Ein Ehepaar war zu Fuß durch Büsum gelaufen, als neben ihnen ein PKW ohne seine Geschwindigkeit zu verringern durch eine große Pfütze fuhr. Beide erhielten eine großzügige "Dusche" mit Schmutzwasser. Für die Reinigung ihrer Kleidung fielen Kosten von 39,60 Euro an. Diesen Betrag verlangte das Paar vom Autofahrer als Schadenersatz. Begründung war, dass die Kleidung nicht verschmutzt worden wäre, wenn der PKW-Fahrer Schritttempo gefahren wäre.

Das Urteil: Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts und entschied zu Gunsten des Autofahrers. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläuterte, war dieser dem Urteil zufolge nicht verpflichtet gewesen, bei Annäherung an eine Pfütze Schritttempo zu fahren. Bremsmanöver oder Langsamfahren wegen einer Pfütze würden im Stadtverkehr die Gefahr von Auffahrunfällen für nachfolgende Fahrzeuge unverhältnismäßig erhöhen. Auch ohne nachfolgende Fahrzeuge könne im Stadtverkehr kein Langsamfahren wegen Pfützen verlangt werden – denn dann müsse bei Regen praktisch im gesamten Stadtgebiet ständig Schritttempo gefahren werden, um jedes Naßspritzen von Fußgängern auszuschließen. Diese könnten sich ganz einfach gegen Wasserspritzer bei feuchtem Wetter schützen, so der Beschluss des Landgerichts Itzehoe: Durch geeignete Kleidung.