Wie hoch darf etwas aus dem Auto ragen?

Das Problem kennt sicher jeder, der Besuch im Baumarkt wird wieder einmal durch das Ladevolumen des eigenen Pkw begrenzt. Manches geplante Projekt wird so schnell zum Abenteuer. Aber nicht nur der Einkauf im Baumarkt, auch ein Umzug oder der Urlaub mit der ganzen Familie. Da wird der eigene Pkw schnell zum überladenen Transportgerät. Doch es sollte nicht einfach jede Lücke im Auto vollgestopft werden. Beim Beladen eines Fahrzeuges ist immer Vorsicht geboten. Spannend wird es besonders, wenn der Pkw nicht über ausreichend Stauraum für die Ladung verfügt. Und hier sind nicht ausschließlich Kleinwagen von betroffen. Lange Bretter oder Kanthölzer aus dem Baumarkt sind in der sonst geräumigen Familienkutschen teils extrem schwierig unterzubekommen. Und das gilt auch bei Möbelstücken, Sportgeräten oder dem traditionellen Weihnachtsbaum. Fast jeder Autofahrer ist schon einmal beim Beladen des Fahrzeuges an die Grenzen des Ladevolumens gestoßen.

Einfach die Heckklappe offen lassen?

Abhilfe schafft in einem solchen Fall einfach der Transport mit geöffneter Heckklappe oder die Ladung ganz einfach auf das Fahrzeugdach packen. Da diese Art des Transports aber mit besonderer Vorsicht durchzuführen ist, schauen wir uns nun einmal an, welche Regeln für den Transport großer und sperriger Gegenstände zu beachten sind.

Wie hoch darf etwas aus dem Auto ragen?
Wie hoch darf etwas aus dem Auto ragen?

Transport überstehender Ladung – was ist zu beachten?

Zunächst einmal, die Straßenverkehrsordnung erlaubt den Transport mit überstehender Ladung. Somit steht dem grundsätzlich nichts im Wege. Damit dieser Transport aber auch sicher gelingt, und es zu keinen Unfällen oder Bußgeldern kommt, sollten einige Punkte beachtet werden. Besonders die Breite und Höhe eines Fahrzeuges dürfen nur begrenzt verändert werden:

  • Ein Fahrzeug darf einschließlich Ladung die Breite von 2,5 m und die Höhe von 4 m nicht überschreiten. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.
  • Sind Anhänger mit von der Partie, darf die Länge des gesamten Zuges 20,75 m nicht überschreiten.
  • Bei einer Fahrzeughöhe unter 2,5 m, darf nach vorne nur ein Ladungsüberstand von 0,5 m erfolgen.
  • Der Ladungsüberstand nach hinten beträgt beim Fahrzeug, wie auch bei einem Anhänger, maximal 1,5 m.
  • Ist die zu fahrende Wegstrecke unter 100 km, darf bis zu 3 m Überstand geladen werden.

Neben diesen Vorgaben zu Breite, Höhe und Länge, gibt es jedoch weitere Punkte, welche bei der Beladung eines Fahrzeuges mit sperriger Ladung zu beachten sind. Als wichtigster Aspekt ist die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und eventuell der Dachlast zu nennen. Diese Daten gilt es vor dem Beladen unbedingt anzusehen. Zudem dürfen durch die geladene Fracht keine Beleuchtungseinrichtungen oder das Kennzeichen verdeckt werden. Bei der Dachbeladung sollten unbedingt die Herstellerangaben zu eventuellen Festpunkten zur Anbringung eingehalten werden. Denn bei Verstößen wegen unzureichender Ladungssicherung droht schnell ein Verwarn- oder Bußgeld. Dieses gilt nicht nur beim Verstoß gegen die Sicherung der Fracht, sondern auch bei allen anderen Punkten. Kommt es dazu noch zu einem Unfall, kann sogar der Versicherungsschutz entfallen. Daher Ladung und Fracht unbedingt sicher und Bestimmungsgemäß transportieren. Mehr Infos gibt es in unserem Beitrag „Der Dachtransport: Das darf rauf aufs Fahrzeugdach!„.

Überstehende Ladung? Mit Markierung sicher transportieren!

Dass eine Ladung, ob sperrig oder ins Fahrzeug passend, gesichert werden muss, sollte außer Frage stehen. Es gilt, geladenen Fracht darf sich im Fahrzeug keinesfalls bewegen können oder während der Fahrt plötzlich seitlich ausscheren. Dieses gilt nicht nur bei normaler Fahrt, sondern besonders bei Ausweichmanövern oder einer plötzlichen Vollbremsung! Diese Sicherungsmaßnahmen schützen unter Umständen Menschenleben! Die Sicherung ist durch Spanngurte schnell zu lösen. Dieses gilt auch im Kofferraum! Denn lose Ladung wird auch im Kofferraum bei einer Gefahrenbremsung schnell zum gefährlichen Geschoss! Neben der Ladungssicherung muss eine sperrige Fracht aber auch markiert werden.

Bei einer überstehenden Ladung, welche mehr als 1 m über das Rücklicht nach hinten hinausragt, ist eine Sichthilfe anzubringen. Hierzu kann eine 20 x 30 cm große orange/rote Fahne verwendet werden. Alternativ ist auch ein rotes Schild in ähnlicher Größe, oder ein zylindrischer Körper in gleicher Warnfarbe von mindestens 35 cm Durchmesser zulässig. Wichtig hierbei ist, die Sichthilfe sollte nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Nur so ist gesichert, dass andere Verkehrsteilnehmer auch gewarnt werden können.

das gilt übrigens auch für Weihnachtsbäume

Beachtet man die oben aufgeführten Aspekte, ist auch das Transportieren von langen, sperrigen Gütern mit dem eigenen Pkw kein Problem. Also beim nächsten Besuch vom Baumarkt, dem Umzug oder der Urlaubsfahrt an die hier aufgeführten Punkte gedacht und einer sicheren Fahrt sollte zumindest anhand der Ladung oder Fracht nichts im Wege stehen.

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Wie weit darf etwas aus dem Kofferraum ragen?

Die Ladung darf maximal 1,50 Meter aus dem Kofferraum herausragen. Ausnahmen gibt es für Strecken von maximal 100 Kilometern. Hier sind 3 Meter zulässig. Zu beachten ist jedoch, dass Sperrgut, das mehr als einen Meter über das Fahrzeugende hinausragt, eindeutig kenntlich zu machen ist.

Welche zulässigen Maße dürfen Pkw und Ladung zusammen nicht überschreiten?

Ein Fahrzeug und seine Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,5 m und nicht höher als 4,0 m sein. Ausnahmen gelten bei Gefährten, die für land- bzw. forstwirtschaftliche Zwecke gedacht sind. Bei Fahrzeugen, die nicht höher als 2,5 m sind, dürfen keine Ladungsteile nach vorn hinausragen.

Wie weit darf etwas aus dem Anhänger überstehen?

Der Anhänger darf einen Überstand von 1,5 m bis zu 3 m nach hinten haben, je nachdem, wie weit die Wegstrecke ist. Ab 1 m Überstand nach hinten ist dabei eine Kennzeichnung durch Fahne, Schild oder zylindrischen Körper erforderlich.

Wie weit darf die Ladung nach hinten herausragen Österreich?

(Abs 3) Bei Wirtschaftsfuhren (§ 30 der Straßenverkehrsordnung 1960) darf die Ladung über die äußersten Punkte des Fahrzeuges hinausragen, wenn die Breite des Fahrzeuges samt der Ladung 3,5 m und die Länge des Fahrzeuges samt der Ladung 12 m nicht überschreitet.