Ab wann öffnen ferienwohnungen in mecklenburg-vorpommern wieder

Bereits in dieser Woche dürfen Hotels in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Corona-Lockdown wieder öffnen – für Gäste von außerhalb und Tagestouristen öffnet sich MV im Juni

26. Mai 2021, von Olaf
Ab wann öffnen ferienwohnungen in mecklenburg-vorpommern wieder
MV öffnet Tourismus nach Corona-Lockdown wieder (Foto: Archiv)

Etwas früher als geplant nimmt der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern wieder Fahrt auf. Das kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) heute Abend nach dem Tourismusgipfel an.

„Wir sind in sicherem Fahrwasser gelandet“, erklärte Schwesig. Seit einer Woche liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in MV unter dem Zielwert von 50, heute sogar bei nur 22,3, auch wenn das lange Pfingstwochenende dabei eine Rolle spielen könnte.

Dank der guten Infektions- und Impflage gehe sie davon aus, dass kein Schritt wieder zurückgenommen werden muss, so die Ministerpräsidentin. Eigentlich sollten erste Öffnungsschritte am 7. Juni erfolgen.

Hotels öffnen für Einheimische ab dem 28. Mai 2021

Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen bereits ab dem kommenden Freitag (28. Mai 2021) wieder Übernachtungsgäste empfangen – in der ersten Woche allerdings nur aus dem eigenen Bundesland. Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper und Bootsbesitzer aus anderen Bundesländern dürfen ebenfalls wieder ins Land einreisen. Auch Strandkorbvermietung, Boots- und Fahrradverleih sowie die Fahrgastschifffahrt sind wieder erlaubt.

Übernachtungsgäste von außerhalb und Tagestouristen

Ab dem 4. Juni dürfen auch Übernachtungsgäste von außerhalb des Bundeslandes wieder nach MV kommen. Busreisen sind dann ebenfalls wieder erlaubt.

Eine weitere Woche später, ab dem 11. Juni, sind alle Einreisen wieder gestattet. Dies gilt sowohl für den Tagestourismus als auch für den Besuch von Freunden.

Einreise nur für Genesene, vollständig Geimpfte oder Getestete

Wer nicht genesen und noch nicht vollständig geimpft ist, benötigt für seinen MV-Urlaub einen negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist. PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Dies gilt für alle Personen ab sechs Jahren.

Im Land müssen sich die Urlauber nach drei Tagen das erste Mal wieder testen lassen, erklärt Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU). Insbesondere in den Urlaubsorten sollen die Testmöglichkeiten in den nächsten Tagen ausgebaut werden. Corona-Test sollen dann auch in der Tourismusinformation sowie an Wochenenden möglich sein, kündigte Glawe an.

„Mecklenburg-Vorpommern meldet sich zurück. Das Urlaubsland Nummer eins der Deutschen ist wieder da“, freute sich Tobias Woitendorf, Geschäftsführer beim Tourismusverband MV. Auch für Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) MV, sind die Öffnungsschritte ein „Lichtblick nach dieser schweren, schweren Zeit“. „Die Saison ist so überlebenswichtig für unsere Branche wie keine Saison davor“, betonte er.

Familienfeiern

Wie viele Personen künftig bei Familienfeiern zusammenkommen dürfen, soll morgen beraten werden und dann in die überarbeitete Corona-Landesverordnung einfließen, kündigte Schwesig an.

Die u. g. Maßnahmen werden vorerst bis zum 3.Mai 2020 verlängert. Das heißt unter anderem, dass weiterhin die Reise zu uns und auch die Beherbergung bei uns für Personen aus anderen Bundesländern verboten ist.

Mit dem Sinken des Sieben-Tage-Inzidenzwertes sind bereits einige Lockerungen in der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Weitere kommen in den kommenden Tagen und Wochen hinzu. Eine Übersicht, wann was im Nordosten öffnen soll.

Corona Regeln MV: Mecklenburg-Vorpommern öffnet sich für auswärtige Urlauber

In Mecklenburg-Vorpommern können seit Freitag (04.06.2021) an wieder auswärtige Touristen Urlaub machen. Voraussetzung dafür ist zu Beginn die Vorlage eines aktuellen Corona-Negativtests. Urlauber, die in einer Ferienwohnung unterkommen sowie keine Restaurants oder Museen besuchen, brauchen keinen weiteren Test. Alle anderen müssen sich spätestens alle 72 Stunden neu testen lassen. Dabei sind auch begleitete Selbsttests erlaubt, die manche Hotels anbieten.

Corona Urlaub MV: ADAC erwartet viel Verkehr im Großraum Berlin Richtung Ostsee

Der ADAC erwartet in den kommenden Tagen viele Urlauber auf den Straßen und spricht von einer erhöhten Staugefahr - unter anderem auf den Autobahnen im Großraum Berlin. Ab Donnerstag und vor allem am Wochenende dürften viele Menschen unterwegs sein, teilte der Automobilclub mit. Hier kämen zum überregionalen Urlauberverkehr auch viele Tagesausflügler hinzu, die es in die Naherholungsgebiete ziehe. Zudem könne es auf den Straßen zu Ostsee und Nordsee, den Mittelgebirgen und den Alpen zu regem Verkehr kommen. Ab Freitag ist etwa Mecklenburg-Vorpommern wieder für Urlaubsgäste aus ganz Deutschland geöffnet. Außerdem gebe es generell bundesweit mehr Reiseverkehr, weil seit Kurzem Hotels und Ferienwohnungen in vielen Regionen wieder offen stünden, erklärte der ADAC.

Corona Regeln MV: Testpflicht für Urlauber in Hotel und Ferienwohnung wird gelockert

Mecklenburg-Vorpommern ändert seine Corona-Testpflicht für Urlauber. Wer im Nordosten in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus Urlaub machen will, muss zwar bei Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, diesen aber nicht mehr alle drei Tage wiederholen. Das teilte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag (01.06.2021) in Schwerin mit. Für Hotelgäste, die ihr Frühstück dort einnehmen oder das Restaurant besuchen, bleibe allerdings die bisherige Regelung bestehen. Diese Gäste müssten sich regelmäßigen Wiederholungstests unterziehen. Die Neuregelung soll vor dem 04.06.2021 in Kraft treten. Von da an ist Mecklenburg-Vorpommern wieder für Urlaubsgäste aus ganz Deutschland geöffnet.

Corona Regeln MV: Kontakte, Maskenpflicht, Sperrstunde - Diese Lockerungen treten ab 01.06.2021 in Kraft

Wegen des drastischen Rückgangs der Corona-Neuinfektionen werden in Mecklenburg-Vorpommern weitere Corona-Regeln gelockert: Nach den Maßgaben der Corona-Landesverordnung dürfen sich von Dienstag (01.06.2021) an zehn Menschen aus maximal fünf Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre, zweifach Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden. Auf Schulhöfen wird die Maskenpflicht aufgehoben, an Hochschulen gibt es wieder erste Präsenzveranstaltungen. Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen und Bibliotheken dürfen wieder öffnen, wie auch die Fitnessstudios im ganzen Land. Zum Sport dürfen sich wieder mehr Menschen treffen. Theater und Orchester können wieder vor begrenztem Publikum spielen, Jugendklubs ihre Räume für Besucher öffnen. Die Sperrstunde für die Gastronomie entfällt.

Urlaub MV: Fitnessstudios öffnen mit Testpflicht und Terminbuchung

Die neue Woche startet in Mecklenburg-Vorpommern mit einigen gelockerten Corona-Regelungen. Davon profitiert auch der Sport. Fitnessstudios dürfen nämlich unter Auflagen ab Dienstag (01.06.2021) wieder öffnen. Pro zehn Quadratmeter Fläche darf ein Kunde ins Fitnessstudio. Ein Abstand von zwei Metern muss beim Training sichergestellt werden. Laut Sozialministerium muss beim Training keine Maske getragen werden. Umziehen in den Kabinen und eine Nutzung der Duschen ist demnach ebenfalls erlaubt.

Wer ins Fitnessstudio möchte, benötigt einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test. Mitgebrachte Selbsttests können ebenfalls möglich sein, müssen dann jedoch vor den Augen von Mitarbeitern gemacht werden. Wer genesen oder zweifach geimpft ist, benötigt keinen Test. Es muss vorab ein Termin für den Besuch vereinbart werden. Das kann etwa über eine App, die Homepage des jeweiligen Fitnessstudios oder telefonisch geschehen.

Urlaub MV: Diese Corona-Regeln gelten aktuell für die Einreise

Seit Anfang Mai dürfen Tagesausflügler, die vollständig geimpft sind, Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern wieder einreisen. Die Impfbescheinigung muss mitgeführt werden. Auch Genesene dürfen einreisen, wenn die Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Begleiten dürfen sie im selben Haushalt lebende Kinder bis 18 Jahre mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test.

Bereits offen sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und vergleichbare Angebote für Einwohner von Mecklenburg-Vorpommern – mit Vorlage eines negativen Tests bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts. Außerdem wurden die Einreisebeschränkungen für Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper usw. aufgehoben.

Corona Urlaub MV: Ab 04.06.2021 dürfen wieder Urlauber nach Mecklenburg Vorpommern kommen

Ab Anfang Juni öffnet Mecklenburg-Vorpommern wegen der sinkenden Corona-Zahlen die Strände an der Ostsee wieder für Urlauber aus anderen Bundesländern. Weitere Lockerungen soll es in mehreren Schritten geben:

  • 04.06.2021: Menschen aus allen Regionen Deutschlands dürfen wieder in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen.
  • Dazu zählt auch der Reisebustourismus.
  • Jagd-, Angel- oder Wassersportschulen dürfen auch für Menschen außerhalb von MV wieder öffnen.
  • Es gibt eine Testpflicht.
  • 11.06.2021: Der Tagestourismus wird wieder möglich. Menschen dürfen aus allen Regionen Deutschlands auch nur für einen Tag nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
  • 14.06.2021: Hoteleigene Schwimmbäder und Saunen dürfen mit einem negativen Test genutzt werden.
  • Spaßbäder, Hallenbäder, Innenbereiche von Freizeitparks oder Spielplätzen öffnen für alle, Tests sind notwendig.
  • Die Gastronomie darf außen und innen bereits wieder Gäste empfangen. Im Innenbereich gilt eine Testpflicht.

Ab wann öffnen ferienwohnungen in mecklenburg-vorpommern wieder

Die Strandkörbe in Warnemünde stehen am Strand an der Küste der Ostsee bereit: Ab 04.06.2021 dürfen auch wieder Urlauber aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg Vorpommern kommen.
© Foto: Stefan Sauer, dpa

Corona Regeln MV: Diese Lockerungen gelten aktuell ab dem 31.05.2021

Neben dem Tourismus öffnet Mecklenburg-Vorpommern auch in weiteren Bereichen. Die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht werden unter anderem gelockert, auch Fitnessstudios dürfen wieder öffnen.

Schulsport im Hallenbad - Die Öffnungen ab 31.05.2021:

  • Hallenbäder dürfen für den Vereins- und Schulsport wieder öffnen.

Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Sperrstunde - Die Öffnungen ab 01.06.2021:

  • Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Zehn Menschen aus maximal fünf Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahre sowie zweifach geimpfte Menschen, deren zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt, werden weiterhin nicht mitgezählt.
  • Die Maskenpflicht auf den Schulhöfen wird aufgehoben, in den Klassenräumen besteht diese weiterhin.
  • Zeugnisübergaben und Schulabschlussveranstaltungen sind mit bis zu 250 Menschen im Außen- und 100 im Innenbereich erlaubt. Es besteht jeweils eine Test- und Sitzplatzpflicht.
  • Einzelne Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen können wieder möglich sein.
  • Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Wer trainieren möchte, braucht einen negativen Corona-Test und muss einen Termin buchen.
  • Freibäder können wieder öffnen.
  • Der Breitensport ist im Freien mit bis zu 25 Menschen erlaubt, im Innenbereich sind es 15.
  • Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive öffnen ebenfalls wieder.
  • Musik- und Jugendkunstschulen dürfen Angebote für bis zu 15 Menschen im Innenbereich machen; im Außenbereich sind es 25.
  • Die gleichen Zahlen gelten für Tanzgruppen, die sich ebenfalls wieder treffen dürfen.
  • Veranstaltungen wie etwa Open-Airs sind nach einer Einzelfallgenehmigung grundsätzlich wieder möglich. Draußen dürfen maximal 250 Menschen zusammenkommen, drinnen 100. Es besteht jeweils eine Test- und Sitzplatzpflicht.
  • Die Sperrstunde für die Gastronomie entfällt. Zuvor mussten Kneipen oder Bars um 0 Uhr schließen.
  • Bei Trauungen dürfen 30 Menschen zusammenkommen.

Chöre und Spielhallen - Die Öffnungen ab 07.06.2021:

  • Laienmusikensembles und Chöre dürfen mit maximal 25 Musikern im Freien proben.
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen mit Testpflicht wieder öffnen.

Private Feiern - Die Öffnungen ab 11.06.2021:

  • Private Feiern sind mit maximal 30 Menschen in Gaststätten wieder möglich. Für den Innenbereich gilt eine Testpflicht.

Freizeitparks und Zirkusse - Die Öffnungen ab 14. Juni:

  • Schausteller dürfen ihre Buden als mobile Freizeitparks aufbauen, Zirkusse sind ebenfalls wieder möglich.

Theater, Kinos, sportliche Wettkämpfe - Die Öffnungen ab 21. Juni:

  • Die Zulassungsbeschränkung bei Veranstaltungen wird erweitert. Dann sind maximal 600 Menschen bei Außenveranstaltungen erlaubt, 200 im Innenbereich. Es besteht jeweils eine Test- und Sitzplatzpflicht.
  • In Gaststätten sind Zusammenkünfte mit bis zu 60 Menschen erlaubt, im privaten Bereich sind es maximal 30 Menschen.
  • Theater, Opern und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen.
  • Das trifft auch für Kinos - mit Testpflicht - zu.
  • Bei Musik- und Jugendkunstschulen darf es wieder Auftritte geben - drinnen und draußen.
  • Der Wettkampfbetrieb soll im Breitensport wieder möglich sein.
  • Zudem sollen Profisportler wieder vor Zuschauern spielen dürfen.
  • Hochschulen können Prüfungen wieder in Präsenzform ermöglichen.

Corona Regeln MV: Diese Bestimmungen gelten für Geimpfte, Genesene und die Testpflicht

Wenn ein Lockerungsschritt mit einer Testpflicht verbunden ist, darf der negative Corona-Test in der Regel maximal 24 Stunden alt sein. Die Testpflicht gilt ab dem Schulalter. Laut Gesundheitsministerium gibt es landesweit mehr als 400 Teststellen. Die Tests sind kostenlos. Zudem kann ein mitgebrachter Selbsttest oftmals vor Ort vorgenommen werden. Diesen Selbsttest müssen Menschen jedoch in der Regel selbst bezahlen.

Wer bereits zweifach geimpft ist, muss keinen Test nachweisen. Die zweite Impfung muss dafür mindestens 14 Tage zurückliegen. Als genesen gelten diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Auch sie müssen dann keinen Test vorlegen.

Corona-Zahlen und Inzidenz in Mecklenburg Vorpommern nach Landkreisen (Stand: 01.06.2021)

  • LK Vorpommern-Rügen (Stand 30.05.2021): Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 4,5.
  • LK Rostock: Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 7,9, der Stadtkreis Rostock hat eine Inzidenz von 12,4.
  • LK Nordwestmecklenburg: Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 12,1.
  • LK Vorpommern-Greifswald: Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 17,8.
  • LK Mecklenburgische Seenplatte: Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 23,6.
  • Stadtkreis Schwerin: Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 6,3.
  • LK Ludwigslust-Parchim: Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 24,6.

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Corona MV: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verteidigt harten Lockdown

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat den harten Lockdown im Frühjahr verteidigt. Damit seien Menschenleben gerettet und die Voraussetzungen für die Lockerungen nun zum Sommer hin im ganzen Land geschaffen worden, sagte Schwesig am Montag (31.05.2021) in einer Sondersitzung des Landtags in Schwerin. „Das war eine schwere Entscheidung. Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern viel zugemutet. ... Es war die richtige Entscheidung“, sagte sie. Die Landesregierung habe ihr Versprechen erfüllt, als erstes Kitas und Schule wieder zu öffnen, und der rasche Rückgang der Infektionszahlen habe dazu geführt, dass auch der Tourismus früher starten konnte als zunächst geplant. Geschäfte seien wieder offen, kulturelle Veranstaltungen und Familienfeiern würden wieder möglich.

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* Als vollständig geimpfte Personen gelten ab dem 01.Oktober 2022 alle Personen, die eine dritte Impfung erhalten haben. Die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt sein.