200 dabei ist brutto gleich netto

Die Abgaben für Lohnsteuer und die Sozialversicherungen liegen bei alleinstehenden Durchschnittsverdienern bei etwa 33 Prozent und bei Spitzenverdienern bei etwa 45 Prozent des Bruttolohns. Steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen des Arbeitgebers sind daher gerade für Gutverdiener unter Umständen interessant – und manchmal bringen sie mehr als Erhöhungen des Bruttolohns. Sie sollten deshalb diese Möglichkeiten gut kennen – und sie auch Ihrem Chef nahebringen können. So lässt sich aus einer individuellen Gehaltsverhandlung manchmal netto mehr herausschlagen als durch ein normales Gehaltsplus.

 

Brutto Netto Rechner: Gehaltsrechner als Gehaltsoptimierer

Der Biallo Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen zuerst, wieviel Netto von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt. Er ist also ein klassischer Gehaltsrechner. Dazu müssen Sie im ersten Schritt folgende Angaben machen: monatliches oder jährliches Bruttogehalt, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Krankenversicherung (gesetzlich oder privat), die Höhe des Zusatzbeitrags, Renten- und Arbeitslosenversicherung, für alle über 23-Jährigen Status „Kinderlosigkeit“ und der nach Bundesland zugeordnete Arbeitsplatz (zum Beispiel Bayern).

Drücken Sie den Button „weiter zum 2. Schritt“. Jetzt erhalten Sie eine Berechnung des momentanen Nettolohns. Der Brutto-Netto-Rechner von biallo.de kann aber noch mehr: Er ist auch ein Gehaltsoptimierer.

Dafür bestimmen Sie im nächsten Schritt die Optimierungsmöglichkeiten, die Sie generell jederzeit auswählen können (Firmenwagen mit Privatnutzung und Direktversicherung) und andererseits Optimierungen, die nur bei einer Gehaltserhöhung oder einem Jobwechsel nutzbar sind. Bestehendes Gehalt darf im letzteren Fall nicht in diese abgabenfreien Zuschüsse umgewandelt werden (Essenszuschuss, Benzin- oder Warengutscheine, Fahrtkostenzuschuss, Kindergartenzuschuss, Telefonkostenzuschuss und Zuschuss zur Gesundheitsförderung).

Wählen Sie die gewünschten Möglichkeiten in unserem Gehaltsrechner aus und klicken Sie „weiter zum 4. Schritt“. Hier wird erfasst, welche Zuschüsse Sie bei Ihrem Arbeitgeber aushandeln konnten. Nach erfolgter Eingabe führen Sie die Optimierung durch und Sie erhalten die gewünschte Berechnung, unterschieden nach Detailrechnung Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

 

Mehr vom Brutto durch Entgeltumwandlung, Zuschüsse, Sachbezüge

Gehaltsumwandlung: Teile vom Brutto für betriebliche Altersvorsorge

Der Vermögensaufbau im Unternehmen ist manchmal attraktiv, weil der Staat entsprechende Angebote steuerlich und durch besondere Zulagen für Geringverdiener stark fördert. Der größte Brocken an Abgaben lässt sich mit einer betrieblichen Altersversorgung einsparen.

Falls der Arbeitgeber kein anderes Angebot zur Altersvorsorge macht, haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass der Betrieb für sie Teile ihres Bruttolohns per Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investiert. Auf diesen (in Vorsorge umgewandelten) Teil des Lohns fallen innerhalb bestimmter Grenzen zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Steuern an. Davon profitiert auch der Arbeitgeber. Denn er spart seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Seit 2022 gilt: Wenn ein Vertrag über eine Entgeltumwandlung abgeschlossen wurde, muss der Arbeitgeber dazu in jedem Fall mindestens einen Zuschuss von 15 Prozent beisteuern. Für Neuverträge galt dies nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits seit 2019. Nun gilt es aber auch für vorher bereits bestehende Verträge.

Ein Zuschuss des Arbeitgebers von 15 Prozent wird übrigens im Gesetz nur als Untergröße genannt. Auf Lohnbestandteile, die per Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge werden, müsste der Arbeitgeber normalerweise rund 20 Prozent Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

  • Biallo-Tipp: Gibt der Arbeitgeber nur einen Zuschuss von 15 Prozent auf den Sparbeitrag des Arbeitnehmers, so investiert er noch nicht einmal seine volle Einsparung in den Vertrag. In vielen Betrieben werden daher heute schon höhere Zulagen gewährt. Für Arbeitnehmer wird ein betrieblicher Entgeltumwandlungsvertrag erst dann interessant, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent zuschießt.

Von der Sozialversicherungspflicht befreit ist ein Entgeltumwandlungsbetrag einschließlich Arbeitgeberzuschuss von bis zu höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung West (2023: 87.600 Euro). Im Jahr 2023 beträgt der von Sozialversicherungsbeiträgen befreite Höchstbeitrag inklusive Arbeitgeberzuschuss damit 3.504 Euro. Steuerfrei sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West, dies sind 2023 maximal 7.008 Euro.

Riester-Bonus

Viele private Vorsorgevarianten gibt es auch im Wege der Riester-Förderung. Dabei bekommt der Angestellte keine Steuererstattung, sondern direkte staatliche Zuschüsse zu seinem Sparvertrag. Das sind 175 Euro Grundzulage zuzüglich 300 Euro pro Kind.

Verpflegungszuschuss

Für Arbeitnehmer, die nicht in einem Großbetrieb mit eigener Kantine beschäftigt sind, kann der tägliche Gang zum Italiener oder Chinesen den Geldbeutel erheblich strapazieren – zehn Euro pro Tag sind schnell ausgegeben. Bei 20 Arbeitstagen im Monat ergibt das schon 200 Euro, im Jahr über 2.000 Euro!

Günstiger kommt man weg, wenn man den Chef überzeugt, dass er sich an der Verpflegung seiner Mitarbeiter beteiligt. Zahlt er einen Zuschuss an eine Kantine oder Gaststätte oder kauft er eine Essensmarke, bleiben pro Tag bis zu 3,10 Euro steuer- und abgabenfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mitarbeiter 3,80 Euro pro Tag aus eigener Tasche beisteuert. Für Arbeitnehmer, die in Betrieben ohne eigene Kantine arbeiten, eignen sich Restaurant-Schecks, von denen 15 Stück im Monat im Wert von jeweils 6,90 Euro zur Verfügung gestellt werden können, das sind 103,50 Euro pro Monat, wovon 45,50 Euro für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Auch anstehende Gehaltserhöhungen können in Form von Restaurantschecks gewährt werden.

Arbeitnehmer-Rabatt

Eine einfache Variante, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge  zu sparen, sind Firmenrabatte (auch Belegschaftsrabatt genannt). In der Automobilindustrie oder in Warenhäusern sind Belegschaftsrabatte durchaus üblich. Die Mitarbeiter können verbilligt Fahrzeuge oder Waren ihres Unternehmens kaufen. Bis zu einer Höhe von 1.080 Euro pro Jahr ist diese Vergünstigung sogar steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wer noch keinen Personalrabatt hat, sollte seinen Arbeitgeber um einen solchen ersuchen, immerhin können damit Spitzenverdiener bis zu 450 Euro an Lohnsteuer sparen. Personalrabatte sind für jeden Arbeiter und Angestellten möglich, selbst dann, wenn nur ein einziger Tag im Jahr gearbeitet wurde. Der sogenannte Rabattfreibetrag ist nämlich ein Jahresbetrag. Der Arbeitnehmer-Rabatt wird als Teil des Gehalts vereinbart. Zusätzlich zu den steuerfreien 1.080 Euro erlaubt das Finanzamt noch einen Vorwegabzug vom Listenpreis der Ware von vier Prozent. Bleibt trotz Arbeitnehmer-Rabatt plus Vorwegabzug ein Restbetrag beim Kaufpreis, so ist dieser als geldwerter Vorteil zu versteuern und Sozialversicherungsbeiträge sind zu zahlen.

Beispiel: Sie arbeiten in einem Kaufhaus. Anstelle einer Gehaltserhöhung vereinbaren Sie, dass Ihnen pro Jahr Waren im Wert von 1.124 Euro (93,66 Euro/Monat) kostenlos überlassen werden. Vom Ladenpreis der Waren werden vier Prozent und der Rabattfreibetrag abgezogen – damit haben Sie einen ordentlichen finanziellen Vorteil (1.124 Euro minus 4 Prozent = 44,96 Euro; minus Rabattfreibetrag von 1.080 Euro = 0 Euro).

Biallo-Tipp: Der Rabattfreibetrag ist sogar mehrmals im Jahr möglich, weil er für jedes Beschäftigungsverhältnis gilt. Das heißt, machen Sie neben Ihrem Job noch einen Nebenjob, können Sie den Rabatt erneut in Anspruch nehmen. Das gleiche gilt beim Jobwechsel während des Jahres. Damit verdoppelt sich der steuerfreie Gehaltsanteil auf 2.160 Euro. Höhere Rabattfreibeträge können auch Familienangehörige nutzen, wenn sie gemeinsam in einer Firma tätig sind. Arbeiten zum Beispiel Vater und Sohn in der gleichen Autofabrik oder beim selben Autohändler, können sie jeweils beim Kauf eines neuen Autos viel sparen. Aber Achtung: Legen zwei Familienangehörige ihre Freibeträge zusammen, müssen sie beide als Käufer auftreten, das heißt sie müssen den Kaufvertrag beide unterschreiben.

Vorteil für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber spart für den Mitarbeiter-Rabatt sämtliche Sozialabgaben. Gleichzeitig fördert er den Absatz seiner eigenen Produkte.

Vom Arbeitgeber gewährte Sachbezüge

Für jeden Mitarbeiter sind 2023 sogenannte Sachbezüge, die der Arbeitgeber ihm zukommen lässt bis zu einer Freigrenze von monatlich 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig ist dabei, dass die Leistungen dem Arbeitnehmer zusätzlich zum (bisherigen) Gehalt gewährt werden – und nicht im Form einer Gehaltsumwandlung. Alle Zuwendungen zusammen dürfen 50 Euro pro Monat nicht übersteigen, andernfalls wird der gesamte Zuschuss steuerpflichtig! Zu beachten ist auch: Der nicht genutzte Teil des „50-Euro-Etats“ kann nicht auf den Folgemonat übertragen werden.

Dieses steuerliche Bonbon gilt – wie der Name sagt – nur für Sachbezüge und  nicht für Geldleistungen. Der Fiskus ist dabei sehr penibel. So werden nachträgliche Kostenerstattungen und zweckgebundene Geldleistungen nicht als Sachbezüge anerkannt.

Beispiele für anerkennbaren Zuwendungen an Mitarbeiter sind:

  • Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards.
  • Gutscheine für eine eng begrenze Produktpalette. Hierunter fallen zum Beispiel Tankkarten, Gutscheinkarten für einen Buchladen, Beauty- oder Fitnesskarten sowie Kinokarten.

Fahrtkostenzuschuss: Zuschuss zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Seit 2019 bleibt der Zuschuss des Arbeitgebers für „Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle“ steuerfrei. Dieses regelt § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG). Darüber hinaus gilt diese Vergünstigung für Zuschüsse im kompletten öffentlichen Personennahverkehr.

Die Steuerfreiheit gilt nicht für Zuschüsse zur Benutzung eines Mietwagens oder Pkw (privater Pkw oder Firmenwagen).

Mit der Steuerfreiheit ist auch die Sozialversicherungsfreiheit verbunden. Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer also monatlich beispielsweise 100 Euro als Zuschuss zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, so fallen auf diesen Betrag weder Steuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.

Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nicht, wenn der Zuschuss per Entgeltumwandlung gewährt wird. Arbeitnehmer sollten sollten allerdings beachten: Für jeden Euro, den der Arbeitgeber als Fahrkostenzuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG gewährt, mindert sich die Entfernungspauschale, die Arbeitnehmer geltend machen können, um den gleichen Betrag.

Biallo-Tipp:

Der Zuschuss zu den Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindert nicht den möglichen Zuschuss zu Sachbezügen. Beide Leistungen können vom Arbeitgeber parallel gewährt werden.

Kindergartenzuschuss

Eine dicke Abgabensenkung winkt, wenn Sie den Chef überzeugen, die Unterbringungskosten für Ihren jüngsten Spross im Kindergarten zu übernehmen.  Ein Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter einen steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­freien Zuschuss zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern gewähren. Die Betreuung des Kindes darf während der Abwesenheit der Eltern nicht in den eigenen vier Wänden erfolgen. Verlangt ist die Unterbringung in „Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen“. Dies regelt § 3 Nr. 33 EStG. Wichtig dabei: In der Regelung ist keine Obergrenze genannt. Auch ein hoher Zuschuss bleibt also abgabenfrei – vorausgesetzt er wird, so heißt es im Gesetz, „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gezahlt.

Arbeitnehmer können zwei Drittel der nachgewiesenen Betreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Diese Vergünstigung gilt für Kosten bis maximal 6.000 Euro pro Kind. 4.000 Euro können pro Kind also maximal abgesetzt werden. Auch hier gilt: Steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers mindern den Absetzungsbetrag. Das hat der Bundesfinanzhof, Beschluss am 14. April 2021 entschieden (Az. III R 30/20). 

Betriebliche Datenverarbeitungs- und Kommunikationsgeräte

Smartphones, Laptops, Tablets et cetera kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerfrei zur privaten Nutzung überlassen. Sie müssen allerdings „betrieblich“ sein. Das meint in diesem Zusammenhang nicht, dass sie im Betrieb regelmäßig genutzt werden oder gar für die betriebliche Kommunikation und Produktion erforderlich sind. Sie müssen vielmehr schlicht dem Arbeitgeber zivilrechtlich gehören. Er muss also die Geräte gekauft oder geleast haben und die gegebenenfalls anfallenden monatlichen Gebühren zahlen.

Unter dieser Voraussetzung ist dieser Vorteil, den ein Arbeitgeber Beschäftigten gewährt, steuer- und sozialversicherungsfrei. Dass die Geräte betrieblich genutzt werden, ist nicht erforderlich. Gefördert wird so also auch ein Notebook, das beispielsweise nur zum Filmgucken oder Spielen genutzt wird. Das regelt § 3 Nr. 45 EStG.

Steuerberater empfehlen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Überlassung des Kommunikationsgerätes schriftlich vereinbaren sollten. Geregelt sein sollte auch, dass das Gerät bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben ist.

Telefonkostenzuschuss

Beruflich bedingte Telefon- und Internetkosten können auf zwei Arten steuerlich geltend gemacht werden. Mühsam und aufwendig ist es, drei Monate lang einen Nachweis (detailliert, mit Telefonpartner, Dauer des Gesprächs) zu führen, um den Anteil der betrieblichen Kosten zu ermitteln (etwa 30 Prozent). Zahlen Arbeitnehmer für eine Flatrate 30 Euro im Monat, so könnte der Arbeitgeber Ihnen neun Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei als Zuschuss gewähren. Für diese Variante werden sich wohl wenige Arbeitnehmer entscheiden.

Realistischer ist die Abrechnung mit Pauschalbeträgen. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitnehmer „erfahrungsgemäß beruflich veranlasste  Telekommunikationsaufwendungen“ haben. So heißt es in Randziffer 9.1. Abs. 5 Satz 4 der immer noch geltenden Lohnsteuerrichtlinien von 2015. In vielen Berufen dürfte das Finanzamt – auch weil es sich hierbei um Minibeträge handelt – ohne Weiteres hiervon ausgehen. Ist diese Voraussetzung gegeben, so können Sie pro Monat bis zu 20 Prozent Ihrer Aufwendungen für Telefon und Internet, höchstens jedoch 20 Euro absetzen. Anzumerken ist, dass die Obergrenze von 20 Euro dabei nur in extrem seltenen Fällen erreicht werden dürfte. Den so ermittelten Betrag kann Ihnen Ihr Arbeitgeber als steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss gewähren.

 

Brutto-Netto-Rechner Gehalt: Geld einsparen und sinnvoll anlegen

Durch die Optimierung Ihres Lohnes mit unserem Gehaltsrechner bleibt Ihnen mehr Netto vom Brutto. Dieses eingesparte Geld können Sie in ein attraktives Geldanlage-Produkt anlegen – möglichst in ein Produkt, das der Altersvorsorge dient. Denn klar ist: Wenn Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge mindern, können Sie später natürlich auch nur mit einer geminderten Altersrente rechnen.

Gerade für sehr gut verdienende Arbeitnehmer ab 50 Jahren lohnt es sich besonders, Ausgleichszahlungen für zu erwartende Rentenminderungen in die Rentenkasse zu leisten. Dies ist immer dann möglich, wenn aufgrund der bis zum Einzahlungszeitpunkt auf dem Rentenkonto gespeicherten Versicherungszeiten die realistische Möglichkeit besteht, dass mit 62 Jahren (Schwerbehindertenrente) beziehungsweise 63 Jahren (Altersrente für langjährig Versicherte) Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld bestehen wird.

Was machen 200 Euro Brutto in Netto?

Dein Einkommen 2022.

Wie viel sind 200 € Brutto mehr?

Vorteile von Zuschüssen. Die Gehaltserhöhung von 200 Euro Bruttolohn schmilzt auf fast die Hälfte, auf 118,25 Euro, zusammen. Erfreulicherweise gibt es aber Lösungen, mit denen Sie das verhindern können.

Wie viel sind 250 Brutto in Netto?

Das bedeutet, dass Dein Nettogehalt € 3 000 pro Jahr oder € 250 pro Monat beträgt.

Wie viel sind 300 € Brutto in Netto?

Dein Einkommen 2022.