Wo bekommt man den digitalen impfpass

Ältere Dokumente wie zum Beispiel in Form eines weißen Faltblattes oder auch eine Impfbescheinigung, die vom Impfzentrum oder von der impfenden Stelle ausgestellt wurde, sind innerhalb Deutschlands gültige Dokumente, mit denen Sie Ihre vollständige Impfung nachweisen können.

Für Reisen ins Ausland reichen die zuvor genannten Dokumente jedoch nicht aus.

Der gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation WHO (auch Impfpass oder „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) hingegen ist ein international anerkannt empfohlenes Dokument.

Zusätzlich gibt es seit Ende Juni die Möglichkeit, Impfungen mit dem geplanten digitalen Impfnachweis, der sogenannte CovPass App, zu dokumentieren.

Dieser wird EU-weit anerkannt.

Der gelbe Impfausweis in seiner jetzigen Form wird nach den Richtlinien der WHO (International Health Regulations) erstellt und enthält daher alle Angaben auch in englischer und französischer Sprache.

Das Dokument ist international anerkannt, rund um den Globus bekannt und kann auch für Reisen ins Ausland genutzt werden, vor allem in Länder mit Impfbestimmungen.

Wo erhalte ich einen gelben Impfausweis?

Sofern bei Ihnen noch eine Coronavirus-Schutzimpfung ansteht, können Sie den internationalen Impfausweis bei Ihrem Impftermin am Impfort (Impfzentrum, Arztpraxis bzw. Betriebsarzt) erhalten und die Daten der Coronavirus-Schutzimpfung eintragen lassen.

Haben Sie Ihre Impfung bereits vollständig erhalten? So können Sie den gelben Impfausweis nachträglich

erhalten und die Impfdaten der Coronavirus-Schutzimpfung übertragen lassen.

Nachträgliche Übertragung der Impfdaten in den internationalen Impfausweis durch das Gesundheitsamt

Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch (02821 85256) oder per Mail ([email protected]) einen Termin.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Antragsvordruck
  • Ihren Personalausweis im Original
  • Nachweis über die Impfungen (bisheriger Impfausweis oder die Ersatzbescheinigung) im Original
  • zusätzlich, falls nur eine Impfung aufgrund einer vorherigen Covid-19-Erkrankung erfolgte: PCR-Labortestergebnis über Ihre Covid-19-Infektion oder Genesenenbescheinigung
  • zusätzlich bei Bevollmächtigung: Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Bei diesem Termin müssen Sie oder ein ermächtigter Vertreter die Impfbescheinigung bzw. den bisherigen Impfausweis und den Personalausweis jeweils im Original vorlegen.

Sie können die Dokumente anschließend wieder mit nach Hause nehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Kleve fertigen Kopien an.

Mit diesen wird dann anschließend ein neuer Impfausweis, in dem alleinig die beiden Corona-Impfungen dokumentiert sind, von einem Arzt ausgestellt und auf dem Postweg binnen 10 – 14 Kalendertagen zugesendet.

Wichtig:
Eine Übertragung weiterer Impfungen (z. B. Mumps, Masern, Röteln) ist nicht möglich.
Der gelbe Impfausweis kann nicht während des Antragtermins ausgehändigt werden. Die Zustellung des Impfausweises erfolgt auf dem Postweg.
Es gilt das Wohnortsprinzip, d.h. das Angebot besteht für Personen, die im Kreis Kleve wohnen.

Digitaler Impfnachweis

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche und freiwillige Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte sollen damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff künftig auch bequem und personalisiert auf ihren Smartphones digital speichern können.

Dies ist über die Corona-Warn-App möglich. Weitere Informationen zur Corona-Warn-App finden Sie hier.

Ebenso steht dazu die kostenlose App „CovPass App“ zur Verfügung. Weitere Informationen zur App finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institut.

In der App können ebenso negative Tests oder eine durchgemachte Infektion als Testzertifikat bzw. Genesenenbescheinigung hinterlegt werden.

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

  • Sie erhalten kostenlos einen QR-Code für das Smartphone
  • Der QR-Code kann in der Corona-Warn-App oder der App CovPass gespeichert werden
  • Neben Impfungen werden auch überstandene Infektionen und PCR-Testergebnisse angezeigt.

Wo erhält man den QR-Code?

  • In Apotheken. Hier finden Sie die teilnehmenden Apotheken.
  • Personen, die im Impfzentrum geimpft werden, erhalten den QR-Code direkt vor Ort.
  • in teilnehmenden Praxen.

Bitte beachten Sie außerdem die Pressemitteilung des Landes NRW.

Nähere Informationen zum digitalen Impfausweis finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Das digitale Impfzertifikat der EU ist eine zusätzliche, freiwillige Möglichkeit, um erhaltene COVID-19-Impfungen zu dokumentieren. Vollständig Geimpfte können mit dem digitalen Impfzertifikat ihren COVID-19 Impfschutz einfach per Smartphone nachweisen. Die Möglichkeit des Nachweises der COVID-19 Impfungen mit dem gelben Impfpass bleibt bestehen, das heißt, das digitale Impfzertifikat ist auch für das Reisen nicht zwingend notwendig, vereinfacht jedoch Kontrollen.

Wo erhalte ich das digitale Impfzertifikat der EU?

Das digitale Impfzertifikat wird in Arztpraxen, Impfzentren, durch mobile Impfteams, in Apotheken oder auch durch Betriebsärztinnen und -ärzte und Gesundheitsämter ausgestellt. Nach Eingabe oder Übernahme der Impfdaten wird dabei ein QR-Barcode erstellt, den Geimpfte direkt abscannen oder ausgedruckt mitnehmen und später bei Bedarf einscannen können. Neben der kostenlosen Corona-Warn-Appverwaltet auch die kostenfreie CovPass-App des Robert Koch-Instituts (RKI) das digitale Impfzertifikat der EU auf dem Smartphone.

Nachträgliche Ausstellung des digitalen Impfzertifikats

Auch eine nachträgliche Ausstellung des Impfzertifikats in Apotheken, Gesundheitsämtern oder Arztpraxen ist möglich. Genesenenzertifikate sind dort ebenfalls erhältlich. Welche Apotheke in Ihrer Nähe Zertifikate ausstellt, erfahren Sie auf dieser Website.

Was kostet das digitale Impfzertifikat die Nutzerinnen und Nutzer?

Sowohl die Corona-Warn-App als auch die CovPass-App können kostenlos heruntergeladen und genutzt werden. Für die Ausstellung des QR-Codes erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker eine Vergütung, die in der Coronavirus-Impfverordnunggeregelt ist – für die Nutzerinnen und Nutzer ist auch dieser Service kostenfrei.

Was gilt als vollständiger Impfnachweis?

Seit dem 1. Oktober regelt § 22a Infektionsschutzgesetz, dass drei Ereignisse notwendig sind, um als vollständig geimpft zu gelten.

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor nach:

  • drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • zwei Einzelimpfungen PLUS
    • positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER 
    • einer mittels PCR-Test (oder weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER 
    • einer mittels PCR-Test (oder weiterer Methoden der Nukleinsäuraamplifikationstechnik) nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.

Die Impfungen müssen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sein, die von der Europäischen Union oder im Ausland zugelassen sind und von der Zusammensetzung her identisch mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff sind. Die Impfungen können auch mit Impfstoffen erfolgt sein, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des Emergency Use Listing anerkannt wurden, wenn mindestens eine Einzelimpfung mit einem EU-zugelassenen mRNA-Impfstoff bzw. Äquivalenzimpfstoff erfolgt ist.

Warum wurde die Definition des vollständigen Impfschutzes geändert?

Bis zum 30. September 2022 waren in Deutschland weniger Impfungen für einen vollständigen Impfnachweis notwendig. Dies wurde zum 1. Oktober 2022 geändert. Wie bei anderen Impfungen (z.B. Tetanus oder Keuchhusten) lässt auch die Schutzwirkung der COVID-19-Impfungen mit der Zeit nach. Mit einer Auffrischungsimpfung lässt sich dieser Impfschutz jedoch erneut stärken bzw. wieder erhöhen. Seit Oktober gilt daher laut dem Infektionsschutzgesetz nur noch als vollständig geimpft, wer drei Einzelimpfungen (Grundimmunisierung plus Auffrischungsimpfung) bzw. zwei Impfungen plus eine durchgemachte Infektion nachweisen kann.

Für die Booster-Impfung sollten nach der Empfehlung der STIKO vorzugsweise die zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe eingesetzt werden. Sie können im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und erzielen gegenüber dem herkömmlichen Virusstamm eine gleichbleibend gute Antikörperantwort. Aber auch die bisher verwendeten monovalenten mRNA-Impfstoffe können verwendet werden, da sie weiterhin einen guten Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen bieten.

Bei bestimmten Personengruppen kann die Wirkung der COVID-19-Impfung schneller nachlassen oder sich eine Immunantwort von Anfang an nicht so gut ausbilden. Hierzu zählen vor allem Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem – zum Beispiel aufgrund einer Vorerkrankung oder in höherem Alter. Sie profitieren von einer weiteren Auffrischungsimpfung.

Kann das digitale Impfzertifikat der EU ungültig werden?


Ja, die digitalen Impfzertifikate der EU haben ein Ablaufdatum: Ihre technische Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint dann technisch als ungültig; dies hat jedoch keinen Einfluss auf die rechtliche Anerkennung des Impfschutzes. Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App oder der CovPass-App erhalten in dem Fall 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung. Sie erhalten darin das Angebot, das digitale Impfzertifikat zu aktualisieren. Nutzerinnen und Nutzer können dann das Zertifikat ihrer letzten Impfung sowie ihr Genesenenzertifikat mit wenigen Klicks in den Apps selbst erneuern. Wer kein Angebot zur Aktualisierung erhält, dessen Impfzertifikat ist technisch noch aktuell.

Nachweis über negative Tests und Genesung

Auch negative Tests, durchgemachte Infektionen oder eine Genesung lassen sich in der Corona-Warn-App oder in der CovPass-App als Testzertifikat beziehungsweise als Genesenenzertifikat hinterlegen. Eine überstandene Infektion wird mittels eines PCR-Testergebnisses dokumentiert. Anspruch auf ein sogenanntes Genesenenzertifikat hat, wer eine Corona-Infektion mit einem positiven PCR-Test (oder weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikation) nachweisen kann. Die Testung muss für den Genesenennachweis mindestens 28 Tage und darf maximal 90 Tage zurückliegen.

Lassen sich auch Auffrischungsimpfungen dokumentieren?

Neben der ersten und zweiten Impfung können auch Auffrischungsimpfungen im digitalen Impfzertifikat dokumentiert werden. Eine Auffrischungsimpfung  verbessert die Wirksamkeit der Impfung. 

Daher empfiehlt die STIKO allen Personengruppen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) sowie bei Personen mit besonderem Risiko für schwere Verläufe bzw. mit besonders hohem Infektionsrisiko eine weitere Auffrischungsimpfung (4. Impfung). 

Auffrischungsimpfungen sollten in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur vorangegangenen Impfung oder Infektion verabreicht werden. In begründeten Fällen kann der Abstand auf 4 Monate verkürzt werden.

Wie sicher sind die Daten von Nutzern beim digitalen Impfzertifikat?

Die Sicherheit der Daten der Nutzerinnen und Nutzer steht jederzeit im Vordergrund: Bei der Erstellung des COVID-Impfzertifikats werden ihre Daten einmalig durch die Impfstelle erhoben, zur Signierung an das RKI übermittelt und dort sofort wieder gelöscht. Wenn man das Impfzertifikat in der App hinzufügt, werden alle persönlichen Daten nur lokal auf dem Smartphone gespeichert. Der QR-Code enthält lediglich den minimalen Datensatz nach EU-Vorgaben. Zudem sind die Daten im QR-Code mit einer fälschungssicheren Signatur versehen.

Reisen außerhalb der EU

Das digitale Impfzertifikat wird nicht nur in der EU, sondern auch in einer Reihe von Drittstaaten genutzt. Zudem gibt es mit dem gelben Impfpass der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen international anerkannten Impfnachweis. Mehr Informationen zum Reisen während der Corona-Pandemie erhalten Sie hier. Weitere Fragen zum digitalen Impfnachweis beantworten wir Ihnen hier.

Gut zu wissen: Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2288 wurde für das digitale Impfzertifikat der EU für Reisezwecke eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt. Diese Regelung findet seit dem 1. Februar 2022 Anwendung. Als Verordnung ist sie unmittelbar anwendbares EU-Recht und bedarf damit keiner Umsetzung in nationales Recht.

Für die Einreise nach Deutschland – und in andere Mitgliedsstaaten der EU - sind daher digitale COVID-Impfzertifikate der EU nach Abschluss der ersten Impfserie (Grundimmunisierung) 270 Tage und bei einer Booster-Impfung unbegrenzt gültig. Für andere Zwecke innerhalb Deutschlands gilt die Befristung nicht.

Die Check-Apps werden entsprechend angepasst, so dass im Reiseverkehr erkennbar ist, ob jemand nach EU-Vorgabe als vollständig geimpft gilt. Die Gültigkeit des Genesenenzertifikats wurde für Deutschland auf 90 Tage begrenzt. Diese Frist gilt auch für die Einreise nach Deutschland.

Wie komme ich an mein Impfzertifikat?

Wo bekomme ich mein Impfzertifikat? Das Impfzertifikat wird in der Anwendung „Grüner Pass“ online zur Verfügung gestellt und ist digital abrufbar. Ärzten, bei den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse oder den ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausdrucken lassen.

Wann bekomme ich den QR Code?

Ihr Impfzertifikat erhalten Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Impfung bei Ärztinnen und Ärzten oder im Impfzentrum. Alternativ kann man sich das digitale Zertifikat (QR-Code) auch nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen. Die App zeigt den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der letzten benötigten Impfung an.

Wie bekomme ich mein Impfzertifikat in den grünen Pass?

So erhalten Sie die Zertifikate.
Impfzertifikate: Apotheken*, niedergelassenen Ärzt:innen*, Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse, ELGA-Ombudsstellen..
Genesungszertifikate: Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, ELGA-Ombudsstellen..
Testzertifikate: direkt in der Teststelle..