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Abschleppdienst Berlin & Deutschland: Ihr ADAC-Mobilitätspartner

Abschleppdienst Berlin & Deutschland: Ihr ADAC-Mobilitätspartner

Mehr als ein Abschleppdienst. Über 30 Jahre Erfahrung in der Automobilbranche. Seit 2005 im VBA, Verbund der Berge und Abschleppunternehmen, organisiert.

Starkes Team aus erfahrenen Disponenten, zuverlässigen Fahrern und einer kompetenten Werkstatt-Mannschaft. Pannenhilfe und LKW-Fuhrpark mit Technik auf neuestem Stand.

24 Stunden – 7 Tage die Woche – 365 Tage im Jahr – für Sie im Einsatz. Team Schnell, Ihr Mobilitätsdienstleister in Berlin und Brandenburg.

Wir tragen unser Credo im Namen – mit dem Team Schnell bauen Sie auf schnellstmögliche Pannenhilfe und kompetente Logistikdienstleistungen aus einer Hand.

Team Schnell - Erfahren. Zuverlässig. Flexibel.

In Sachen Mobilität ist Team Schnell die erste Wahl, wenn es um das kompetente Abschleppen oder Verbringen von Fahrzeugen jeglicher Art geht: Wir bewegen Ihren PKW, Transporter oder auch Zweirad zuverlässig und kostenbewusst von A nach B. Unsere Auftraggeber schätzen dabei nicht nur die termingerechte Arbeitsweise, sondern auch unser Know-How in der Pannenhilfe, Autotransport und als Abschleppdienst. Top geschultes Personal und ein moderner Fuhrpark sind dabei unser Schlüssel zum Erfolg.

Unsere Leistungen.

Als Ihr Mobilitätsdienstleister im Norden Berlins, sind wir sowohl Ihr Ansprechpartner für jegliche Services im Rahmen der ADAC-Partnerschaft, als auch Ihr zuverlässiges und kompetentes Unternehmen in puncto Fahrzeuglogistik.

  • Pannenhilfe
  • Abschleppdienst für Berlin & Deutschland
  • Bergung
  • Hol- und Bringservice
  • Fahrzeugauslieferungen
  • Fahrzeugsicherstellungen
  • Fahrzeugvermietung / Unfallersatzfahrzeuge
  • Ankauf Ihre Fahrzeugs (auch Unfallfahrzeuge)
  • Fahrzeugverschrottung und -Entsorgung
  • Fracht-Transporte
  • Elektro-Automobile abschleppen
  • ADAC-Clubmobil

Tipps & Infos - unser Blog

Nichts ist spannender als die Wirklichkeit. Neben Tipps und Infos zur Pannenhilfe, gewähren wir hier Einblicke in unsere tägliche Arbeit, stellen Teamkollegen und deren Tätigkeitsfeld vor oder teilen Interessantes rund um das Thema Mobilität. Willkommen!

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Job: Kraftfahrer

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Lassen Sie sich kostenlos von KFZ-Gutachten CheckPoint beraten.

  • kostenlose Anfahrt in ganz Berlin
  • kompetente Beratung
  • professionelles Gutachten
  • Abschleppdienst
  • Ihr Kfz-Gutachter steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
  • Service von A-Z für Sie und Ihr Kfz

Gutachten im Zentrum von Berlin

  • Kosten für Kfz-Gutachter
  • Abschleppkosten für Ihr Kfz
  • Tankgeld für Ihr Kfz
  • Schmerzensgeld
  • Beschädigte Bekleidung
  • Nutzungsausfall
  • Kfz-Reinigungskosten

  • Restwert
  • merkantile Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Vorhaltekosten
  • Achsvermessung

Über Kfz Gutachten CheckPoint in Berlin

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Wir haben uns für unsere Hauptstadt Berlin entschieden und uns dementsprechend im Raum Berlin spezialisiert.

Als Kfz-Gutachter in Berlin möchten wir unseren Kunden eine perfekte Dienstleistung anbieten. 

Mit unserem Standort im Zentrum der Stadt sind wir im Durchschnitt innerhalb von 30 Minuten vor Ort.

Wir beraten Sie schon bereits telefonisch wie Sie nach einem Unfall vorzugehen haben.

Anschließend kümmern wir uns darum, dass Sie nach dem Unfall stressfrei Ihrem Alltag nachgehen können

Das Abschleppen und die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung überlassen Sie uns.

Im Nachhinein wird der Schaden von uns dokumentiert und das Gutachten professionell erstellt.

Schadenregulierung nach Ihrem Unfall durch unserem Kfz-Gutachten

Schon nach einem Unfall mit Ihrem Kfz fragen Sie sich, wie man sich zu verhalten hat.

Das Sachverständigen-Team von KFZ-Gutachten CheckPoint in Berlin begleitet Sie auf Ihrem Weg und 

übernimmt Ihr Anliegen und beantwortet all Ihre offenen Fragen.

Viele Unfallbeteiligte fragen sich nach einem Unfall, ob Sie ein Gutachten 

von einem unabhängigen Gutachter für die Versicherung des Unfallgegners brauchen?

Die Antwort ist: JA!

Es ist sehr wichtig, dass Sie von einem unabhängigen Gutachter ausführlich beraten werden.

Ohne einen kompetenten Gutachter, können Sie Ihre Ansprüche selten zur Ihrer vollsten Zufriedenheit geltend machen. Die gegnerische Versicherung wird alles dafür tun, um den Schaden an Ihrem Kfz so klein wie möglich zu halten.

Wenn Sie mit ihrem Kfz an einem Unfall verwickelt sind und Sie selbst aber am Unfall keine Mitschuld tragen, ist die gegnerische Versicherung somit verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten zu tragen.

Hierzu gehören u.a. die Kosten für den Schaden an Ihrem Kfz sowie Aufwendungen für den Kfz-Gutachter, Abschleppdienst, Mietwagen (Ersatzfahrzeug), etc. 

Die gegnerische Versicherung wird mit Sicherheit einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen wollen, der im Sinne der Versicherung handeln wird. Rufen Sie Ihren persönlichen, freien und unabhängigen Kfz-Gutachter vom Team CheckPoint an und lassen Sie sich von uns bei der Erstellung Ihres Gutachtens überzeugen. 

Unser Kfz-Sachverständigenbüro bietet Ihnen das Gutachten kostenlos an. 

Vom Unfall bis zur Regulierung des Schadens seitens der gegnerischen Versicherung sind wir für Sie da. 

Auch wenn Sie noch weitere offene Fragen haben sollten, können Sie uns anrufen oder unseren Standort in Berlin besuchen.

Unfall in Berlin? Das müssen Sie wissen!

Alle Punkte nochmals im Überblick kurz zusammengefasst!

Jegliche Kosten, die Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall entstehen, werden mit der Unterstützung

Ihres Kfz-Gutachters von der gegnerischen Versicherung erstattet:

  • die Anfahrtskosten vom Kfz Gutachter
  • die Erstellung des Gutachtens inkl. der Schadenskalkulation
  • die Abschleppkosten nach einem Unfall
  • die Rückerstattung des Ersatzfahrzeuges
  • die Reparaturkosten für Ihr beschädigtes Kfz
  • Nutzungsausfall, Wertminderung
  • und viele weitere Kosten, die nach einem unverschuldeten Unfall anfallen können.

Die Auflistung zeigt bereits, dass Sie nach einem Unfall mit Ihrem Kfz mit hohen Kosten belastet werden können, obwohl Sie nicht der Unfallverursacher sind.  Genau hier ist es wichtig, dass Sie einem Kfz-Gutachter von der gegnerischen Versicherung NICHT zustimmen, da dieser zu Gunsten der gegnerischen Versicherung handeln wird.

Sie sind nicht gezwungen, einen KFZ-Gutachter von der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Deswegen betonen wir auch ausdrücklich sich von uns als Ihren kompetenten Kfz-Gutachter in Berlin beraten zu lassen.

Ihr KFZ-Gutacher in Berlin jederzeit anrufen und kontaktieren

  1. Sie haben einen Unfall mit Ihrem Kfz in Berlin
  2. Dann beginnt unsere Arbeit als Kfz Gutachter
  3. Sie können uns telefonisch erreichen und den Rest uns überlassen
  4. Sobald Sie in Berlin einen Unfall mit Ihrem Kfz haben und uns anrufen, machen wir uns sofort auf den Weg zum Unfallort.

    Wichtig ist hierbei noch zu erwähnen, dass Sie nach dem Unfall mit Ihrem Kfz sich erst um Ihre eigene Sicherheit bzw. um die Sicherheit der anderen Beteiligten kümmern sollten.

    Am Unfallort angekommen, beginnen wir damit die Schäden an Ihrem Kfz aufzunehmen. Hierzu ist auch empfehlenswert bei Tageslicht zu fotografieren, da die gegnerischen Versicherungen ganz genau darauf achten, welche Stellen an Ihrem Kfz durch den Unfall beschädigt wurden.

    Wir sichten vor Ort, bei Ihnen vor der Haustür oder wo auch immer in Berlin Sie gerade sind bzw. besichtigen lassen wollen.

    Wir kooperieren mit mehreren KFZ-Werkstätten in Berlin, die uns ihr Equipment zur Verfügung stellen und bei Bedarf auch bestimmte Teile am beschädigten Kfz demontieren.

    Sie bemerken bereits, wie wichtig es ist mit einem professionellem KFZ-Gutachter zu arbeiten.

    Natürlich helfen wir Ihnen vor Ort und kümmern uns auch gegebenenfalls um das Abschleppen Ihres geschädigten Kfz in eine Werkstatt in Berlin.

    ALLES AUS EINER HAND!

    Ihr Gutacher und das Team von CheckPoint übernehmen die Arbeit und Sie gehen wie gewohnt Ihrem Alltag nach!

    Das ist was Professionalität und Service von Kfz-Gutachten CheckPoint ausmacht!

FAQs rund um KFZ-Gutachten

Häufige Fragen zu Kfz-Gutachter.

Was kostet mich der Kfz-Gutachter?

Die Kosten vom Gutachter werden von der gegnerischen Versicherung erstattet, vorausgesetzt Sie haben den Unfall nicht verursacht.

In der Regel werden alle Kosten während des Ablaufs nach dem Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Anstelle einer Reparatur können Sie verlangen, dass die geschätzten Reparaturkosten durch ein Gutachten an Sie gezahlt werden.

Profitieren Sie von unserer Zusammenarbeit
und lassen Sie sich durch uns über den gesamten Prozess aufklären und dafür sorgen, dass Ihre gesetzlichen Ansprüche erfüllt werden. Auch die Anwaltskosten werden seitens der Versicherung übernommen. 

Werden mir die Abschleppkosten rückerstattet?

Wenn Ihr Kfz nach einem Unfall nicht mehr fahrfähig ist, muss dieses abgeschleppt werden. 

Die Abschleppgebühr wird ebenfalls durch die Versicherung des Schädigers (Unfallverursachers) getragen.

Bei einem unverschuldeten Kfz-Unfallschaden (Haftpflichtschaden) hat der Geschädigte Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, in dem sein beschädigtes Kfz repariert wird.

Falls kein Kfz gemietet wird, hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung eines Nutzungsausfalls, vorausgesetzt es handelt sich beim Geschädigten um eine Privatperson.

Bei Gewerbetreibenden, gelten andere Regeln.

Hier besteht oft nur Anspruch auf die Erstattung der Vorhaltekosten.

Tankgeld

Bei einem Totalschaden an ihrem kfz können Sie auch den Tankinhalt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen,

da der Kraftstoff Ihnen aufgrund des Unfalls nicht mehr zur Verfügung steht.

Das Team von Kfz-Gutachten CheckPoint jetzt beauftragen.

Schmerzensgeld

Sie haben einen körperlichen Schaden (Personenschaden) erlitten? Dann können Sie grundsätzlich Schmerzensgeld 

von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung verlangen.

Die Höhe der Summe ist abhängig vom Umfang des körperlichen und gesundheitlichen Schadens, der eingetreten ist.

Zudem bestehen Faktoren, welche die Höhe des Schmerzensgeldes erhöhen können. Beispielsweise wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat oder alkoholisiert am Steuer war.

Drogenkonsum gehört ebenfalls zu dieser Kategorie, welcher den Kfz-Unfall durch die Fahruntüchtigkeit verursacht hat.

Beschädigte Bekleidung

Ihre Kleidung ist aufgrund des Verkehrsunfalls beschädigt oder verschmutzt, dann muss der Unfallverursacher 

auch für die Kosten eines Neukaufs oder den entstandenen Reinigungskosten Schadensersatz leisten.

Vor allem Motorradfahrer, deren Schutzkleidung (Helm, Jacke, Knieschützer, Schuhe) durch einen Unfall beschädigt wurde, haben ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz.

Diese Ansprüche können auch beispielsweise für Uhren und Brillen geltend gemacht werden.

Nutzungsausfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, wenn Ihr Auto in einer Werkstatt repariert wird.

Wenn Sie Geschädigter eines Unfalls sind, können Sie für die Dauer der Reparatur von der gegnerischen Kfz-Versicherung die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Pro Tag liegt der Nutzungsausfall je nach Fahrzeug zwischen 23 bis 175 Euro. 

KFZ-Reinigungskosten

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Innenreinigung des Autos - Durch den Autounfall

ist ihr Getränk ausgekippt? Dann müssen die Kosten der Innenreinigung Ihres Fahrzeugs vom Verursacher getragen werden.

Falls eine Reinigung nicht möglich ist, müssten eventuell einige Autoteile im Inneren ersetzt werden.

Was sind Vorhaltekosten?

Vorhaltekosten sind Kosten, die ein Gewerbetreibender für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges aufwenden muss,

falls der Betrieb vergleichbare Ersatzfahrzeuge im Fuhrpark bereithält ("vorhaltet").

Falls kein Mietwagen in Anspruch genommen wird, muss zwischen zwei Fällen differenziert werden.

1. ) Das Fahrzeug dient unmittelbar der Gewinnerzielung. Hierbei ist der entgangene Gewinn zu ermitteln zuzüglich der Fixkosten für das nicht einsatzfähige Fahrzeug.

2.) Das Fahrzeug dient mittelbar der Gewinnerzielung und führt beim Ausfall zur Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufs.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert stellt den Wert dar, den der Geschädigte zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges vor dem Unfallereignis benötigt.

Hierfür muss der Restwert durch den Gutachter ermittelt werden. Nun bleibt zu klären, was der Restwert bedeutet?

Restwert

Unter dem Restwert versteht man den Wert, den das Kfz im beschädigten und nicht reparierten Zustand hat.

Die Entschädigungszahlung durch die gegnerische Versicherung ist letztendlich die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und erzieltem Restwert.

Auch dieser wird vom Kfz-Gutachter kalkuliert.

Kosten für die Achsvermessung

Im Rahmen eines Unfalls ist eine Achsvermessung oft erforderlich.

In Folge eines Unfalles kommt es häufig vor, dass die Felgen / Bereifung am Kfz beschädigt worden sind.

Deswegen muss ermittelt werden, ob die Achsgeometrie innerhalb der Toleranzwerte des Herstellers liegt.

Die Kosten für die Vermessung in der Werkstatt muss zwar zuerst durch den Geschädigten bezahlt werden, wird jedoch im Nachhinein durch die gegnerische Versicherung rückerstattet.

Profitieren Sie von KFZ-Gutachten CheckPoint und überlassen Sie uns die Aufgaben.

Merkantile Wertminderung

Es ist der Wert, den ein Kfz am Markt durch den eingetretenen Unfallschaden verliert. 

Auch bei sach- und fachgerechter Reparatur kann das Fahrzeug nicht zum selben Wert veräußert werden.

Somit handelt es sich um einen theoretischen Wertverlust, welcher bei Verkauf des Autos anfallen würde.

Wann wird der merkantile Minderwert angegeben?

Immer dann, wenn eine Reparatur möglich ist. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden tritt keine Wertminderung auf.

Kostenlose Begutachtung im Schadensfall

In der Regel werden alle Kosten während des Ablaufs nach dem Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Anstelle einer Reparatur können Sie verlangen, dass die geschätzten Reparaturkosten durch ein Gutachten an Sie gezahlt werden.

Profitieren Sie von unserer Zusammenarbeit und lassen Sie sich durch uns über den gesamten Prozess aufklären und dafür sorgen, dass Ihre gesetzlichen Ansprüche erfüllt werden. Auch die Anwaltskosten werden seitens der Versicherung übernommen.

Was kostet Sie ein Sachverständiger?

Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung erstattet. Vorausgesetzt Sie haben den Unfall nicht verursacht.

Ihre möglichen finanziellen Ansprüche:

Erstattung der Reparaturkosten

Nutzungsausfall

Verdienstausfall

Ersatz für das Fahrzeug 

Ersatz einer Wertminderung des Fahrzeugs

Kosten für das KFZ-Gutachten

Behandlungskosten für Ärzte

Kosten für Medikamente (auch Zuzahlung)

Schmerzensgeld

Haushaltsführungsschaden

Abschleppkosten

Entsorgungskosten

Fahrtkosten, sonstige Nebenkosten

Rechtsanwaltskosten

Ihr Kfz-Gutachter in ganz Berlin:

Berlin - Mitte,  Berlin - Tiergarten, Berlin - Wedding, Berlin - Prenzlauer Berg, Berlin - Friedrichshain, Berlin - Kreuzberg, Berlin - Charlottenburg, Berlin - Spandau, Berlin - Wilmersdorf, Berlin - Zehlendorf, Berlin - Schöneberg, Berlin - Steglitz, Berlin - Tempelhof, Berlin - Neukölln, Berlin - Treptow, Berlin - Köpenick, Berlin - Lichtenberg, Berlin - Weißensee, Berlin - Pankow, Berlin - Reinickendorf 

Wen anrufen wenn Auto abgeschleppt Berlin?

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen. Im Besucherservice der Bußgeldstelle können Sie sich zu ihrem Gebührenverfahren informieren.

Wo muss ich anrufen wenn Auto abgeschleppt?

Bei Fragen können Sie sich auch an das für den Abstellort Ihres Fahrzeugs zuständige Polizeikommissariat wenden.

Wo meldet man sich wenn das Auto abgeschleppt wurde?

Wenn die Polizei abgeschleppt hat, kann es auch sein, dass der Wagen nur auf den nächsten Parkplatz versetzt wurde. Der erste Schritt, wenn man abgeschleppt wurde, ist also, sich zu informieren, wo der Wagen steht. Das geht entweder bei der Polizei oder dem zuständigen Parkplatzbetreiber unter Angabe des Kennzeichens.

Wird man angerufen Wenn Auto abgeschleppt?

Wenn Ihr Auto nicht mehr dort steht, wo Sie es abgestellt haben, sollten Sie zunächst die Polizei anrufen. Wurde das Fahrzeug polizeilich abgeschleppt, wird man Ihnen den Standort des Abschleppdienstes nennen.