Wenn ein Versicherter durch einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit stirbt, zahlt der Unfallversicherungsträger eine Rente an den hinterbliebenen Ehepartner. Show 2. Höhe
Bei einem Zusammentreffen von Witwen/Witwer-Rente, Geschiedenenrenten und Waisenrenten der Unfallversicherung dürfen diese Renten der Hinterbliebenen zusammen maximal 80 % des Jahresarbeitsverdienstes betragen (§ 70 SGB VII). 3. Dauer
Zeitlich unbegrenzt wird die kleine Witwen/Witwer-Rente gezahlt, wenn der Ehegatte
4. Anrechnung von EinkommenEinkommen der Witwe/des Witwers, das einen bestimmten Freibetrag überschreitet, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Der Freibetrag beträgt seit 1.7.2022: Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nicht nur Versicherten Schutz im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit, sondern gewährt auch Hinterbliebenen im Fall des Todes des Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für den fehlenden Unterhalt. Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrenten) sind
Auch für diese Renten hat sich seit 2005 die Besteuerung geändert. Das gilt für bereits bestehende als auch für neu beginnende Renten. Alle Hinterbliebenenrenten werden ab 2005 gleich behandelt. Maßgebend für den Besteuerungsanteil ist das Kalenderjahr des Rentenbeginns. Für am 1.1.2005 bereits bestehende Hinterbliebenenrenten beträgt der Besteuerungsanteil 50 % der Jahresrente. Ab 2005 muss nicht mehr unterschieden werden, ob es sich um eine abgekürzte Leibrente oder eine lebenslängliche Leibrente handelt. Praxis-Beispiel Besteuerung einer WitwenrenteDie 50 Jahre alte Frau B erhält nach dem Tod ihres Ehemanns ab 1.7.2004 eine große Witwenrente von monatlich 400 EUR (Jahresrente 2005 = 4.800 EUR; Rentenfreibetrag 2005 somit 50 % von 4.800 EUR = 2.400 EUR). Die Jahresrente 2022 beträgt 6.000 EUR. Frau B muss versteuern: im Jahr 2022: Jahresrente:6.000 EURRentenfreibetrag: wie 2005 (50 % von 4.800 EUR)./. 2.400 EURWerbungskosten-Pauschbetrag./. 102 EURSonstige Einkünfte3.498 EUR[1] § 33 Abs. 4 SGB VI. 11.3.2 Verstorbener war bereits selbst RentnerHat der bzw. die Verstorbene selbst bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, gilt wiederum die Besonderheit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG.[1] Hat also der Verstorbene bereits eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentversicherung bezogen, handelt es sich bei der Hinterbliebenenrente um eine Folgerente aus derselben Versicherung. Für die Folgerente, also die Hinterbliebenenrente, wird vom Finanzamt ein – günstigeres – fiktives Jahr des Rentenbeginns ermittelt, wenn die Rente des Verstorbenen nicht vor dem 1.1.2005 endete. Bei der Ermittlung des zu besteuernden Prozentsatzes ist das das Jahr zugrunde zu legen, das sich rechnerisch ergibt, wenn vom Jahr des Beginns der Witwenrente die Laufzeit der vorhergehenden Rente abgezogen wird, mindestens aber 50 %. Diese Regelung gilt sowohl für Witwen-/Witwerrenten als auch Waisenrenten. Praxis-Beispiel Beispiel 1: |