Einreise von deutschland in die schweiz

Die Handelskammer Deutschland-Schweiz bemüht sich, auf dieser Website die aktuellsten Informationen zur Lage in Deutschland und in der Schweiz zu veröffentlichen. Trotz grösstmöglicher Sorgfalt übernimmt die Handelskammer D-CH keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Bei Fragen und Anmerkungen: [email protected]

Hinweis, gültig ab 3. März 2022:
Schweiz – kein Hochrisikogebiet mehr (Quelle: www.rki.de)

Ab 03.03.2022 besteht bei der Einreise nach Deutschland für Personen ab zwölf Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis oder einen Genesenennachweis oder Impfnachweis verfügen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48h zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Quelle Auswärtiges Amt

Achtung: Unabhängig von den vorgenannten Corona-Massnahmen müssen die Entsendebetriebe die Entsendevorschriften nach der deutschen Entsendegesetzgebung einhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Einreise von deutschland in die schweiz

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Die Informationen auf dieser Seite stammen von Reopen.eu – informieren Sie sich dort über aktuelle Entwicklungen.

Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Für den Originaltext wählen Sie Englisch.

Um während der Corona-Pandemie ein sicheres Reisen zu gewährleisten, haben sich die EU-Länder auf einen koordinierten Ansatz bei Einschränkungen des freien Verkehrs geeinigt. In den EU-Vorschriften wird nun der gültige Status im digitalen COVID-Zertifikat der EU berücksichtigt.

Informationen über Reise- und Gesundheitsmaßnahmen in der EU sind online verfügbar. Sie bieten Reisenden aktuelle Informationen über etwaige besondere Vorschriften sowie Daten über Infektionsraten.

Informieren Sie sich über etwaige spezifische Maßnahmen bei Reisen nach Schweiz.

Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Schengen-Land?

Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in der Schweiz aufgehoben. Reisende müssen keine Impfung, Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis nachweisen. Darüber hinaus wurden alle inländischen Pandemiemaßnahmen aufgehoben.

Für Reisende, die aus Ländern oder Gebieten von Variantenbelangen anreisen, gelten weiterhin gesundheitsbezogene Maßnahmen. Alle Reisenden werden daran erinnert, vom Bundesamt für Gesundheit geführte Listen einzusehen. Derzeit gibt es kein Land oder Gebiet auf der Liste.


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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.

Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.

Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte

Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land von außerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder eines assoziierten Schengen-Landes?

Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in der Schweiz aufgehoben. Reisende müssen keine Impfung, Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis nachweisen. Darüber hinaus wurden alle inländischen Pandemiemaßnahmen aufgehoben.

Für Reisende, die aus Ländern oder Gebieten von Variantenbelangen anreisen, gelten weiterhin gesundheitsbezogene Maßnahmen. Alle Reisenden werden daran erinnert, vom Bundesamt für Gesundheit geführte Listen einzusehen. Derzeit gibt es kein Land oder Gebiet auf der Liste.

 


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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.

Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.

Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte

Darf ich durch dieses Land reisen?

Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in der Schweiz aufgehoben. Reisende müssen keine Impfung, Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis nachweisen. Darüber hinaus wurden alle inländischen Pandemiemaßnahmen aufgehoben.

Für Reisende, die aus Ländern oder Gebieten von Variantenbelangen anreisen, gelten weiterhin gesundheitsbezogene Maßnahmen. Alle Reisenden werden daran erinnert, vom Bundesamt für Gesundheit geführte Listen einzusehen. Derzeit gibt es kein Land oder Gebiet auf der Liste.

 

Nationale Gesundheitsmaßnahmen

Es ist nicht mehr erforderlich, ein COVID-19-Zertifikat vorzulegen, um öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungsorte wie Geschäfte, Kinos, Theater und Restaurants zu betreten oder an Veranstaltungen teilzunehmen. 

Die Schweizer Behörden werden weiterhin von der EU anerkannte COVID-19-Zertifikate ausstellen. Beachten Sie, dass bestimmte kantonale Regeln gelten können.

Beschränkungen auf regionaler oder lokaler Ebene

Konsultieren Sie den entsprechenden Kanton, um herauszufinden, welche kantonalen Maßnahmen gelten. Sind die kantonalen Maßnahmen strenger als die nationalen Maßnahmen, so sind diese zu beachten. Die Links zu den von den Kantonen bereitgestellten Informationen finden Sie auf der Website www.ch.ch ( deutsch, französisch oder italienisch).

Muss in der Öffentlichkeit eine Maske getragen werden?

Es gibt keine nationale Anforderung, Gesichtsmasken zu tragen. Die Kantone haben jedoch die Möglichkeit, ihre eigenen Regeln aufzuerlegen.

Sicherheitsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr

Die öffentlichen Verkehrsmittel funktionieren wie gewohnt. 

Karanténa

Derzeit gibt es keine Variantenländer auf der obligatorischen Quarantäneliste. Reisende außerhalb der EU/Schengen werden jedoch daran erinnert, vom Bundesamt für Gesundheit und dem Staatssekretariat für Migration geführte Listen zu konsultieren, um ihren nationalen Einreisestatus zu überprüfen.

Welchen Test braucht es für die Einreise in die Schweiz?

Bei der Einreise in die Schweiz ist grundsätzlich kein Impf-, Genesungs- oder negativer Test-Nachweis notwendig und auch auf die Kontakterfassung mittels Einreiseformular wird verzichtet. Für die Prüfung Ihrer individuellen Situation zur Einreise in die Schweiz hilft Ihnen der Online-Travelcheck.

Wer muss in die Quarantäne Schweiz?

Wenn Sie weder geimpft3 noch genesen4 sind, müssen Sie sich nach Ihrer Einreise in die Schweiz in Quarantäne begeben. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben (siehe www.bag.admin.ch/einreise).

Was muss ich beachten wenn ich mit dem Auto in die Schweiz fahre?

Notwendige Papiere und Ausstattung. Um in der Schweiz Auto oder Motorrad zu fahren, benötigen Sie einen gültigen nationalen Führerausweis und gültige Fahrzeugpapiere. Ein Warndreieck muss in jedem Fahrzeug vorhanden und zu jeder Zeit erreichbar sein.

Was muss ich beachten wenn ich von der Schweiz nach Deutschland einreise?

Einreisende müssen Ihre Einreise online anmelden, einen Nachweis über ihre Impfung, Genesung oder Testung vorlegen und sich 14 Tage in Quarantäne begeben.