Was passiert wenn ukraine in die eu aufgenommen wird

Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen geschlossen hinter der Ukraine und leisten ihr uneingeschränkt Unterstützung. Jüngst haben die Staats- und Regierungschefs der EU der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuerkannt.

Militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine

Als Reaktion auf den beispiellosen und grundlosen militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine und die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson hat die EU einige Sanktionspakete angenommen.

Diese Maßnahmen sollen die wirtschaftliche Basis Russlands schwächen, ihm den Zugang zu kritischen Technologien und Märkten versperren und somit seine Fähigkeit zur Kriegsführung erheblich einschränken.

Weitere Informationen:

  • Invasion Russlands in die Ukraine: Reaktion der EU (Hintergrundinformationen)
  • Restriktive Maßnahmen der EU gegen Russland aufgrund der Krise in der Ukraine (Hintergrundinformationen)

Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung und wird die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Streitkräfte und den künftigen Wiederaufbau der Ukraine weiterhin tatkräftig unterstützen. EU-Maßnahmen zugunsten der Ukraine:

  • Aufnahme von Flüchtlingen
  • humanitäre Hilfslieferungen
  • Unterstützung beim Katastrophenschutz
  • Makrofinanzhilfe
  • Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels
  • Unterstützung für die ukrainische Armee
  • Unterstützung der Ermittlungen und der Strafverfolgung in Bezug auf Kriegsverbrechen

Weitere Informationen:

  • Solidarität der EU mit der Ukraine (Hintergrundinformationen)

Status als EU-Bewerberland

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23. Juni 2022 haben die EU-Führungsspitzen der Ukraine den Status eines EU-Bewerberlandes verliehen. In diesem Zusammenhang forderten sie die Europäische Kommission auf, dem Rat über die Erfüllung der Bedingungen Bericht zu erstatten, die in der Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag der Ukraine genannt sind.

  • Europäischer Rat, 23./24. Juni 2022
  • Die Europäische Kommission empfiehlt dem Rat, die Beitrittsperspektive der Ukraine, Moldaus und Georgiens zu bestätigen (Pressemitteilung, Europäische Kommission)
  • EU-Erweiterungspolitik – Ukraine (Hintergrundinformationen)

Ausführungen des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel im Anschluss an das 23. Gipfeltreffen EU-Ukraine vom 12. Oktober 2021

Assoziierungsabkommen

Das Assoziierungsabkommen ist das wichtigste Instrument für die Annäherung zwischen der Ukraine und der EU. Es fördert

  • tiefere politische Bindungen,
  • stärkere wirtschaftliche Verflechtungen und
  • die Achtung gemeinsamer Werte.

Die vertiefte und umfassende Freihandelszone bildet den wirtschaftlichen Teil des Abkommens. Sie bietet der Ukraine einen Rahmen für die Modernisierung ihrer Wirtschaft und Handelsbeziehungen.

Das Assoziierungsabkommen ist am 1. September 2017 in Kraft getreten.

  • Ukraine: Rat nimmt Assoziierungsabkommen EU-Ukraine an (Pressemitteilung, 11. Juli 2017)

Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen

Am 11. Juli 2017 nahm der Rat im Namen der EU einen Beschluss über den Abschluss des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine an. Durch diesen letzten Schritt des Ratifizierungsprozesses wurde die vollständige Umsetzung des Abkommens ab 1. September 2017 ermöglicht.

Die Verhandlungen mit der Ukraine wurden 2007 aufgenommen. Im März 2014 wurden die ersten politischen Kapitel unterzeichnet. Nach den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine wurden am 27. Juni 2014 am Rande der Tagung des Europäischen Rates die restlichen Kapitel unterzeichnet.

Seit 1. September 2014 wird das Abkommen in weiten Teilen bereits vorläufig angewandt. Die vorläufige Anwendung hinsichtlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone begann am 1. Januar 2016.

Assoziationsrat

Am 15. Dezember 2014 fand die erste Tagung des Assoziationsrats EU-Ukraine im Rahmen des neuen Assoziierungsabkommens statt.

Auf der zweiten Tagung im Jahr 2015 billigte der Assoziationsrat die aktualisierte Assoziierungsagenda. Diese Agenda dient als Richtschnur für verstärkte Reformen und eine Modernisierung der Wirtschaft in der Ukraine. Sie ist das wichtigste politische Instrument für die Umsetzung des Assoziierungsabkommens und die Überwachung dieser Umsetzung.

Die sechste Tagung des Assoziationsrats EU-Ukraine fand am 28. Januar 2020 statt. Auf der Tagung wurden die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine sowie einschlägige Entwicklungen im Zusammenhang mit der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine geprüft.

Die siebte Tagung des Assoziationsrats EU-Ukraine fand am 11. Februar 2021 statt. Auf der Tagung wurde die Umsetzung des Assoziierungsabkommens EU-Ukraine erörtert, wobei der Schwerpunkt auf politischen Reformen, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und Handel sowie Entwicklungen im Zusammenhang mit der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine lag.

Die achte Tagung des Assoziationsrats EU-Ukraine fand am 5. September 2022 statt. Dies war die erste Tagung, nachdem der Ukraine der Status eines EU-Bewerberlandes zuerkannt wurde. Die EU hat ihre anhaltende Unterstützung für die Ukraine angesichts des Angriffskriegs Russlands bekräftigt. Ferner haben die Teilnehmenden der Tagung über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine beraten.

  • Billigung der aktualisierten Assoziierungsagenda durch den Assoziationsrat EU-Ukraine, 16. März 2015
  • Assoziierungsagenda EU-Ukraine
  • Assoziationsrat EU-Ukraine, 17. Dezember 2018
  • Assoziationsrat EU-Ukraine, 28. Januar 2020
  • Assoziationsrat EU-Ukraine, 11. Februar 2021
  • Assoziationsrat EU-Ukraine, 5. September 2022

Visadialog

Das Visaerleichterungsabkommen und das Rückübernahmeabkommen mit der Ukraine sind seit 2008 in Kraft. Ebenfalls 2008 wurde ein Dialog über Visafragen aufgenommen.

Die Europäische Kommission legte am 20. April 2016 einen Vorschlag für visumfreies Reisen ukrainischer Staatsangehöriger in den Schengen-Raum vor. Am 28. Februar 2017 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung über den Vorschlag.

Am 11. Mai 2017 verabschiedete der Rat eine Verordnung, mit der ukrainische Staatsangehörige bei Reisen in die EU von der Visumpflicht befreit werden, sofern sie sich höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen dort aufhalten.

  • Visa: Rat verabschiedet Verordnung über die Befreiung ukrainischer Staatsangehöriger von der Visumpflicht (Pressemitteilung, 11. Mai 2017)

Gipfeltreffen EU-Ukraine

23. Gipfeltreffen EU-Ukraine, 12. Oktober 2021

Auf ihrer Tagung im ukrainischen Kiew erörterten die Führungsspitzen die bisherigen Erfolge des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine sowie die nächsten Umsetzungsschritte. Die gemeinsame Reaktion auf COVID-19, die Reformbemühungen der Ukraine sowie die Außen- und Sicherheitspolitik standen ebenfalls ganz oben auf der Tagesordnung. Am Rande des Gipfeltreffens schlossen die EU und die Ukraine ein Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum.

  • Gipfeltreffen EU-Ukraine, Kiew (Ukraine), 12. Oktober 2021

Synchronisierung des Stromnetzes

Die Stromnetze der Ukraine und der Republik Moldau wurden am 16. März 2022 erfolgreich mit dem kontinentaleuropäischen Netz synchronisiert. Am 30. Juni begann der Stromhandel zwischen der Ukraine und der EU.

Diese Maßnahme erfolgte im Anschluss an die Tagung des Rates „Energie“ vom 28. Februar 2022, auf der sich die Ministerinnen und Minister für eine rasche Anbindung des ukrainischen Stromnetzes ausgesprochen und dazu aufgerufen hatten, die Arbeiten auf allen Ebenen voranzutreiben.

Auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im Dezember 2021 hatten die Staats- und Regierungschefs die Bedeutung der Energieresilienz hervorgehoben. Sie hatten sich darauf geeinigt, die Funktionsweise der Energiemärkte zu verbessern, die Rechts- und Regelungsrahmen zu stärken und Kapazitäten für eine nachhaltige regionale Energieinfrastruktur aufzubauen.

  • Rat „Energie“, 28. Februar 2022
  • Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft – Gemeinsame Erklärung (Pressemitteilung, 15. Dezember 2021)

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Was bedeutet EU Beitritt Ukraine?

So könnte vom Beitritt der agrarstarken Ukraine ein Impuls ausgehen, die derzeit flächenbezogenen Agrarsubventionen abzuschaffen zugunsten definierter Natur- und Umweltleistungen. Schließlich würde der Beitritt der Ukraine die EU als geostrategischen Agrar- und Versorgungsakteur stärken.

Was passiert wenn ein EU Land angegriffen wird?

Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags lautet: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.

Warum soll die Ukraine nicht in die EU aufgenommen werden?

Die EU sollte nicht zulassen, dass die Ukraine unter den Einfluss Russlands falle. Die EU solle trotz der mangelnden Reformen der ukrainischen Regierung strategisch handeln.

Was bekommt die EU von der Ukraine?

Am 27. April 2022 hat die EU -Kommission mehr als 3,5 Milliarden Euro Vorfinanzierung an die Mitgliedstaaten gezahlt, um sie bei der Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu unterstützen.