Wie viele Tage darf man im Jahr arbeiten

Anzahl an maximal aufeinander folgenden Arbeitstagen laut deutschem Arbeitsrecht und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Eine bestimmte Verteilung der Ersatzruhetage, ermöglicht, 32 Tage am Stück zu arbeiten. Der Europäische Gerichtshof entschied 2017 allerdings eine maximale Anzahl von 12 hintereinander folgenden Arbeitstagen. Durch das Ordnungsprinzip im Arbeitsrecht überwiegt das Urteil des EuGHs. 

Geht man davon aus, dass der Arbeitnehmer*in Sonn- und Feiertagsarbeit ausübt und die Sonntagsarbeit durch einen Ersatzruhetag innerhalb der nächsten 14 Tage ausgeglichen werden muss, kann durch eine bestimmte Verteilung der Ersatzruhetage 32 Tage am Stück gearbeitet werden. Denn das Arbeitsrecht legt nicht fest, dass der Ersatzruhetag nach dem Sonntag gesetzt werden muss.
Allerdings entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 09.11.2017 (C-306/16), in einem portugiesischen Rechtsstreit, dass maximal 12 Tage hintereinander gearbeitet werden dürfen, da im portugiesischen Arbeitsrecht, ein freier Ruhetag pro Woche zu gestatten ist. Der Bezugsraum für den wöchentlichen Ruhetag beträgt in Deutschland 14 Tage, der in Portugal 1 Woche. Man kann davon ausgehen, dass wenn ein ähnlicher deutscher Rechtsstreit vor das EuGH treten würde, dieses sich für eine maximale Folge von 12 Arbeitstagen entscheiden würde. Dies liegt am bestehenden Ordnungsprinzip im Arbeitsrecht, wodurch die Urteile des EuGHs die höchste Rechtsquelle darstellen und somit das deutsche Arbeitszeitgesetz sich diesem unterordnen muss. 

Im Rahmen der ArbeitnehmerHilfe können sie sich kostenlos zu der Arbeitszeit in ihrem Betrieb individuell und fachkundig von den Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten lassen. Die Anwälte für Arbeitnehmer*innen erklären ihnen gerne Schritt-für-Schritt, ob ihre geleistete Arbeitszeit rechtens ist oder nicht?
Nutzen sie dazu gerne die Onlineanmeldung des ArbeitnehmerHilfe Vereins:

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) stammt aus dem Jahr 1963, als es noch insgesamt sechs Arbeitstage pro Woche gab. Vom Arbeitstag abzugrenzen ist der Werktag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen grundsätzlich erlaubt ist. Denn nach § 3 Abs. 2 BurlG sind Werktage alle Kalendertage, ausgenommen gesetzliche Feiertage und Sonntage. Anders als ein Werktag ist der Arbeitstag ein Tag, an dem gearbeitet wird.

Für die meisten Arbeitnehmer ist der Samstag kein Arbeitstag. Allerdings gibt es auch Branchen, beispielsweise die Gastronomie und das Hotelgewerbe sowie in Bereichen des Handels und des Verkehrswesens, in denen an Samstagen und an Sonntagen gearbeitet wird. Um Arbeitstage berechnen zu können und um Fehler zu vermeiden, ist eine strikte Unterscheidung von Werktag und Arbeitstag zwingend notwendig.

Der Arbeitszeitreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt deutlich, dass Vollzeitbeschäftige in Deutschland im Schnitt 4,9 Stunden länger arbeiten als die vertraglich vereinbarten 40 Stunden wöchentlich. Viele Arbeitnehmer fragen sich: Ist das erlaubt? Welche maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche ist nach dem Arbeitszeitgesetz gestattet und was ist dabei zu beachten? Hier können Sie sich über die wichtigsten Regelungen informieren.

30.05.2022

Wie viele Tage darf man im Jahr arbeiten
Christina Gehrig, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

Wie viele Tage darf man im Jahr arbeiten
© H_Ko - Adobe Stock

  1. Die Grundlage: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  2. Was ist die maximale Arbeitszeit pro Tag nach dem Arbeitszeitgesetz?
  3. Welche wöchentliche Arbeitszeit ist gestattet?
  4. Wie viele Arbeitsstunden pro Monat sind erlaubt?
  5. Welche Pausenregelung sieht das Gesetz vor?
  6. Was gilt als Arbeitszeit?
  7. Sind Überstunden zulässig?
  8. Ist die Arbeitszeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben?
  9. Fazit

1. Die Grundlage: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz gibt aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die zulässigen Arbeitszeitregelungen vor. Es gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der folgenden Personengruppen:

  • leitende Angestellte und Chefärzte
  • leitende Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Arbeitnehmer, die mit Personen zusammenleben und sie pflegen, betreuen oder erziehen

Außerdem: Für Beamte und Richter gelten die besonderen Regelungen des Beamten- bzw. Richterrechts. Jugendliche unter 18 Jahren fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz.

2. Was ist die maximale Arbeitszeit pro Tag nach dem Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz legt in §3 klar fest, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt. Die maximale Arbeitszeit liegt bei 10 Stunden. Diese Überschreitung ist allerdings nur als Ausnahme zu sehen. Es gilt, dass innerhalb von 6 Monaten die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit dennoch bei 8 Stunden liegen muss. Innerhalb des Zeitraums von 24 Wochen müssen eventuelle Überschreitungen der Höchstgrenze ausgeglichen werden.

Beispiel: Ein Elektriker arbeitet seit 3 Monaten bis zu 10 Stunden täglich. Er leistet daher Mehrarbeit, da die gesetzliche maximale Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird. Seine Chefin ist daher verpflichtet, ihm in einem Zeitraum von 24 Wochen so viel Ausgleich zu gewähren, dass er im Schnitt wieder auf 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit kommt. Der Elektriker kann daher mal einen Tag frei machen oder an anderen tagen weniger als 8 Stunden arbeiten.

Ausnahmen legt das Gesetz in §7 ArbZG fest. Auf Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebs- und Dienstverordnungen ist es erlaubt:

  • Mehr als 10 Stunden täglich zu arbeiten, wenn ein wesentlicher Teil regelmäßig aus Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft besteht.
  • Den Zeitraum von 24 Wochen als Ausgleich für eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen täglichen Arbeitszeit auszuweiten. Allerdings auf höchstens ein Jahr.
  • Die Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich zu verlängern, wenn vorher schriftlich eingewilligt wurde und keine Gefahr für die Gesundheit besteht.

Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von diesen Regelungen Gebrauch machen. Dies gilt für Unternehmen, die grundsätzlich in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Dazu ist eine Betriebs- und Dienstvereinbarung mit dem Betriebsrat oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer (wenn es keinen Betriebs- oder Personalrat gibt) erforderlich.

Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz für Arbeitnehmer der Landwirtschaft, für die Betreuung und Pflege von Menschen, im öffentlichen Dienst und in öffentlichen Religionsgemeinschaften vor.

Zudem kann die zuständige Aufsichtsbehörde in bestimmten Fällen Ausnahmen von der Regelarbeitszeit genehmigen.

  • Für Schwangere und Stillende legt das Mutterschutzgesetz fest, dass diese nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten sollen.
  • Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht länger als 8 Stunden arbeiten.
  • Bei Auszubildenden gilt auch die Zeit in der Berufsschule als Arbeitszeit.
  • Schwerbehinderte können von Arbeitszeiten von über 8 Stunden täglich freigestellt werden, wenn diese das verlangen.

3. Welche wöchentliche Arbeitszeit ist gestattet?

Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit gilt der Samstag als Werktag. Am Samstag darf also auch 8 Stunden gearbeitet werden. Geht man von einer Arbeitszeit von 8 Stunden aus, kommt man bei einer 6-Tage-Woche auf 48 Stunden pro Woche. Sind ausnahmsweise 10 Stunden pro Tag an Arbeit erlaubt, dann erhöht sich die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden.


4. Wie viele Arbeitsstunden pro Monat sind erlaubt?

Nimmt man die maximal erlaubte wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden als Grundlage, kommt man auf 206,4 Stunden im Monat.

Wie erwähnt sind aber auch Arbeitszeiten von 10 Stunden pro Tag zulässig, wenn die Mehrarbeit innerhalb der nächsten 24 Wochen ausgeglichen wird. Bei einer Sechs-Tage-Woche wären also vorübergehend auch 4,3 Wochen x 10 Stunden x 6 Tage = rund 260 Stunden Arbeitszeit pro Monat möglich. Dasselbe gilt, wenn laut Gesetz oder einem Tarifvertrag auch ohne Ausgleich 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden darf.


5. Welche Pausenregelung sieht das Gesetz vor?

Um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, muss auch die gesetzliche Pausenzeit berücksichtigt werden. Nicht als Arbeitszeit gilt die Pausenzeit aus §4 S. 1 ArbzG. Das Arbeitsrecht sieht eine zwingende Pausenregelung vor, die sich an der geleisteten Arbeitszeit orientiert. Bei Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden ist eine Pausenzeit von 30 Minuten vorgesehen. Diese gesetzliche Pausenzeit kann auch auf zwei Pausen von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass spätestens nach 6 Stunden Arbeit eine Pause eingelegt werden muss. Bei mehr als 9 Stunden liegt die Pausenzeit bei 45 Minuten.

Beispiel: Eine Sachbearbeiterin beginnt um 8.30 Uhr ihre Arbeit. Nach einer Mittagspause von 30 Minuten kann sie um 17 Uhr Feierabend machen. Auf die 30-minütige Pausenzeit darf Sie nicht verzichten. Auch der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie ihr zu gewähren.

Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine Ruhepause von 11 Stunden einzuhalten. Das gilt auch für Schichtarbeiter.


6. Was gilt als Arbeitszeit

Als Arbeitszeit gilt nach §2 ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit. Ruhepausen werden nicht mitberechnet. Diskutiert wird immer wieder, ob auch die Zeit, die man als Vorbereitung für die Arbeit investiert, als Arbeitszeit zu sehen ist. Hier gilt:

  • Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitszeit.
  • Dienstreisen gelten jedenfalls dann als Arbeitszeit, wenn während der Reise gearbeitet wird.
  • Das Anziehen von Arbeitskleidung gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn diese nur auf der Arbeit angezogen werden kann. Ist dem Arbeitnehmer zuzumuten bereits zuhause die Arbeitskleidung anzuziehen, gilt diese Zeit nicht als Arbeitszeit.

Immer wieder in der Diskussion ist auch der Bereitschaftsdienst, etwa im Krankenhaus. Hierbei gilt Folgendes:

  • Muss der Arbeitnehmer ständig am Arbeitsplatz anwesend sein, ist von einer Arbeitsbereitschaft die Rede. Diese gilt nach dem Arbeitszeitgesetz als Arbeitszeit. Hier zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in voller Höhe.

Beispiel: Ein Verkäufer im Laden, wenn keine Kunden da sind.

  • Ein anderer Fall wäre, wenn sich der Arbeitnehmer zwar nicht am Arbeitsplatz aufhalten muss, aber zumindest in der Nähe dessen sein sollte, um ggf. zur Arbeit gerufen werden können. Kann er sich an diesem Ort ausruhen, spricht man vom Bereitschaftsdienst. Diese Zeit gilt auch als Arbeitszeit, muss vom Arbeitgeber aber nicht in voller Höhe entlohnt werden. Der Bereitschaftsdienst darf auf 24 Stunden ausgeweitet werden. Danach ist aber eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten.

Beispiel: Eine Ärztin, die sich während des Dienstes in einem Ruheraum ausruhen darf oder auch schlafen kann.

  • Ein anderer Fall gilt für die Rufbereitschaft. Hier kann der Arbeitnehmer jederzeit zur Arbeit bestellt werden, darf sich aber an einem beliebigen Ort aufhalten. Diese Zeit gilt nicht als Arbeitszeit, auch wenn sie häufig dennoch in gewissem Umfang vergütet wird oder als Zeitgutschrift erfasst wird. Einzelheiten hierzu regeln Tarifverträge oder Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen. Als Arbeitszeit gilt nur die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wurde, einschließlich der Fahrtzeit.

Beispiel: Ein Schlosser, der während der Rufbereitschaft immer telefonisch erreichbar sein muss und ggf. zu einem Kunden fahren muss.

7. Sind Überstunden zulässig?

Überstunden sind dann zulässig, wenn sie im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sind.


8. Ist die Arbeitszeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben?

Nach deutschem Recht muss der Arbeitgeber alle Überstunden dokumentieren. Diese Dokumentation ist 2 Jahre aufzubewahren und dient der Kontrolle durch die entsprechenden Behörden.

Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass sogar die gesamte Arbeitszeit und nicht nur die Überstunden erfasst werden müssen. Nur die Erfassung von Überstunden, wie es bisher in Deutschland geregelt war, genügt daher nicht mehr. Wie diese europarechtlichen Vorgaben im Einzelnen vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

9. Fazit

  • Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich. Höchstens und ausnahmsweise sind 10 Stunden erlaubt, die innerhalb von maximal sechs Monaten ausgeglichen werden müssen.
  • Wöchentlich darf in der Regel nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet werden. Im Monat sind das 192 Stunden.
  • Die gesetzliche Pausenregelung sieht bei 8 Stunden Arbeit eine Ruhepause von 30 Minuten vor. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden sind dies 45 Minuten.
  • Als Arbeitszeit gilt nicht der Arbeitsweg.
  • Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gelten als Arbeitszeit. Die Rufbereitschaft hingegen nicht.
  • Der Arbeitgeber muss Mehrarbeit dokumentieren, um externe Kontrollen zu ermöglichen.

Kategorie: Arbeitsrecht, Arbeitszeit

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Wie viele Tage darf man im Jahr arbeiten

Christina Gehrig arbeitet als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Hasselbach mit Standorten in Köln, Bonn und Frankfurt am Main. Sie berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte bei Fragen zu Arbeitszeit sowie Lohn und Gehalt.

Wie viele Tage darf man in Deutschland durcharbeiten?

Die Antwort auf die obige Frage lautet also: Entweder muss ein Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 6 Tagen oder bis zu 12 Tagen am Stück arbeiten, je nachdem, ob die Tätigkeit den Sonntagseinsatz gestattet. In jedem Fall muss insgesamt für 6 gearbeitete Tage ein freier Tag gewährt werden.

Wie viele Tage im Monat darf man arbeiten?

304 Jahresarbeitstage : 12 Monate = 25,3 durchschnittliche Arbeitstage pro Monat. Achtung: Diese Rechnung geht von einer Sechstagearbeitswoche aus. Bei einer Fünftagewoche müssen zusätzlich zu den Sonntagen auch die Samstage abgezogen werden. So ergeben sich durchschnittliche 21 Arbeitstage im Monat.

Wie oft darf man 6 Tage in der Woche arbeiten?

Wie viele Stunden darf ein Arbeitnehmer pro Woche arbeiten? Wenn Arbeitnehmer pro Tag grundsätzlich maximal acht Stunden arbeiten dürfen, beträgt die maximale Arbeitszeit bei sechs Werktagen von Montag bis Samstag pro Woche 48 Stunden.

Wie viele Tage darf man hintereinander arbeiten Österreich?

Kurz gesagt: Sie dürfen in Österreich pro Tag nicht mehr als 12 und pro Woche nicht mehr als 60 Stunden arbeiten, inklusive Überstunden. Im Durchschnitt von 17 Wochen gerechnet, darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden.