Wie viel Tage darf man ohne Pause arbeiten?

Anzahl an maximal aufeinander folgenden Arbeitstagen laut deutschem Arbeitsrecht und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Eine bestimmte Verteilung der Ersatzruhetage, ermöglicht, 32 Tage am Stück zu arbeiten. Der Europäische Gerichtshof entschied 2017 allerdings eine maximale Anzahl von 12 hintereinander folgenden Arbeitstagen. Durch das Ordnungsprinzip im Arbeitsrecht überwiegt das Urteil des EuGHs. 

Geht man davon aus, dass der Arbeitnehmer*in Sonn- und Feiertagsarbeit ausübt und die Sonntagsarbeit durch einen Ersatzruhetag innerhalb der nächsten 14 Tage ausgeglichen werden muss, kann durch eine bestimmte Verteilung der Ersatzruhetage 32 Tage am Stück gearbeitet werden. Denn das Arbeitsrecht legt nicht fest, dass der Ersatzruhetag nach dem Sonntag gesetzt werden muss.
Allerdings entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 09.11.2017 (C-306/16), in einem portugiesischen Rechtsstreit, dass maximal 12 Tage hintereinander gearbeitet werden dürfen, da im portugiesischen Arbeitsrecht, ein freier Ruhetag pro Woche zu gestatten ist. Der Bezugsraum für den wöchentlichen Ruhetag beträgt in Deutschland 14 Tage, der in Portugal 1 Woche. Man kann davon ausgehen, dass wenn ein ähnlicher deutscher Rechtsstreit vor das EuGH treten würde, dieses sich für eine maximale Folge von 12 Arbeitstagen entscheiden würde. Dies liegt am bestehenden Ordnungsprinzip im Arbeitsrecht, wodurch die Urteile des EuGHs die höchste Rechtsquelle darstellen und somit das deutsche Arbeitszeitgesetz sich diesem unterordnen muss. 

Im Rahmen der ArbeitnehmerHilfe können sie sich kostenlos zu der Arbeitszeit in ihrem Betrieb individuell und fachkundig von den Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten lassen. Die Anwälte für Arbeitnehmer*innen erklären ihnen gerne Schritt-für-Schritt, ob ihre geleistete Arbeitszeit rechtens ist oder nicht?
Nutzen sie dazu gerne die Onlineanmeldung des ArbeitnehmerHilfe Vereins:

Menschen sind keine Maschinen. Wir funktionieren nicht im Dauerbetrieb. Wenn Sie plötzlich zu gähnen beginnen, Ihre Konzentration nachlässt oder sich der Hunger meldet, allerspätestens dann ist Zeit für eine Pause – auch und gerade am Arbeitsplatz. Erfahren Sie hier, wie viel Pausenzeit Ihnen zusteht und warum es so wichtig ist, Pausen zu machen. 

Ratgeber

  • Sichere Arbeitsstätten (4,5 MB)

Wie lange darf ich Pause machen?

  • Wenn Sie mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten, steht Ihnen eine halbe Stunde Pause zu. Das ist im Arbeitszeitgesetz geregelt und soll Sie vor Überlastung am Arbeitsplatz schützen.

  • Arbeiten Sie höchstens 6 Stunden pro Tag, steht Ihnen keine Pause zu.
     
  • Abgesehen davon, kann es auch andere Pausenregelungen geben, wenn dies Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vorsehen. Es sind also auch ein bis zwei Stunden Mittagspause denkbar.

Eine lange Pause oder mehrere kurze?

Im Interesse der Arbeitnehmer:innen oder wenn es betrieblich notwendig ist, kann es an Stelle der halbstündigen Pause auch 2 Pausen von je 15 Minuten oder 3 Pausen von je 10 Minuten geben. Gibt es einen Betriebsrat, ist diese Teilung nur mit dessen Zustimmung möglich. 

Werden Pausen bezahlt?

Laut Gesetz wird nur die Arbeitszeit bezahlt, nicht die Pause. Betriebsräte können aber manchmal bessere Regelungen durchsetzen. Es gibt aber ein paar Ausnahmen. Beispielsweise sind bei durchlaufender mehrschichtiger Arbeitsweise an Stelle der halbstündigen Pause angemessene Kurzpausen möglich. Diese zählen aber zur Arbeitszeit. 

Weiters gibt es:

Bezahlte Pausen auf Weisung des Arbeitsinspektorats

Manchmal ordnet das Arbeitsinspektorat zusätzliche Pausen an: aus gesundheitlichen Gründen oder weil die Arbeit besonders schwer ist, etwa am Fließband. In diesen Fälle müssen Arbeitgeber:innen die Pausen bezahlen. 

Bezahlte Pausen für Schwangere

Schwangere Frauen dürfen zwischendurch ausruhen und sich sogar hinlegen, wenn nötig. Arbeitgeber:innen müssen dafür eine Liege oder ein Bett dafür zur Verfügung stellen. Mehr Infos, wie Schwangere am Arbeitsplatz geschützt sind, finden Sie unter diesem Link.

Stillpausen

Auch für stillende Mütter gibt es bezahlte Pause. Mehr Info dazu finden Sie unter diesem Link.

Bezahlte Pause bei Bildschirmarbeit:

Bildschirmarbeit beansprucht die Augen. Daher gilt:

  • Wenn Sie täglich mehr als zwei Stunden ununterbrochen am Bildschirm arbeiten oder mehr als drei Stunden mit Unterbrechungen, steht Ihnen nach jeweils 50 Minuten eine zehnminütige bezahlte Pause oder ein Tätigkeitswechsel zu.

  • Wenn der Arbeitsablauf es erfordert, ist es auch möglich, nach 100 Minuten eine Pause oder einen Tätigkeitswechsel von 20 Minuten einzulegen.

Wichtig beim Tätigkeitswechsel …

  • Ihre Augen müssen sich ausrasten können, während Sie etwas anderes tun. Lesen oder Schreiben auf Papier, das ist kein Ausgleich! Gibt es nichts anderes zu tun, das Ihre Augen entlastet, dann steht Ihnen eine bezahlte Bildschirmpause zu. Ihre Augen werden es Ihnen danken!

  • Bildschirm aus! Sie können während des Tätigkeitswechsels oder der Bildschirmpause übrigens auch am Bildschirmarbeitsplatz sitzen bleiben – in der Zeit darf der Bildschirm jedoch nicht anzeigt werden, damit sich Ihre Augen erholen können. Die AK bietet dafür einen kostenlosen Bildschirmschoner, den Sie hier herunterladen können 

  • Bewegung ist Gold! Gerade bei sitzender Tätigkeit  bieten Pausen zum Aufstehen und Bewegen einen sinnvollen Belastungsausgleich.

Was gilt nicht als Tätigkeitswechsel oder Bildschirmpause?

  • Kurze Telefonate oder der Blickwechsel auf die Schreibunterlage sind kein Tätigkeitswechsel und schon gar keine Pause!

  • Einzelne kurze Unterbrechungen dürfen nicht auf die Pause angerechnet werden. Es ist auch nicht erlaubt, die 10-Minuten-Pause auf mehrere Minipausen aufzuteilen. 

Arbeitsaufträge in der Pause

Sie haben Pause, sollen aber doch schnell einen Gast bedienen oder ein Telefonat annehmen? Dann ist das keine Pause, sondern zählt als normale Arbeitszeit. D.h. der Arbeitgeber oder die Arbeitgeber:in muss diese Zeit bezahlen und darf sie nicht als Pause abziehen.

Dasselbe gilt natürlich, wenn Sie wegen des betrieblichen Ablaufes gar keine Möglichkeit haben, eine echte Pause zu machen – zum Beispiel, weil Sie alleine in einem Geschäft arbeiten und dort ständig Kundenverkehr herrscht.

In diesem Fall muss der Arbeitgeber Vorsorge treffen, damit die Pause möglich ist, also zum Beispiel eine Vertretung organisieren oder das Geschäft für eine halbe Stunde schließen.

Was ist, wenn ich in der Pause durcharbeiten muss?

Sie können Ihre Pausen knicken, „weil es nicht anders geht“, also zum Beispiel eine Kollegin ausgefallen oder unerwartet viel los ist? Durcharbeiten passiert leider viel zu oft. Sie tun Ihrer Gesundheit aber nichts Gutes damit. Und: Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin verstößt damit gegen ein Gesetz, das Sie vor Überlastung schützen soll. Arbeitgeber:innen müssen dafür sorgen, dass Sie Ihre Pause auch nehmen können. 

Wenn „Durcharbeiten“ die Ausnahme ist:

Achten Sie darauf, dass Ihnen die Arbeitszeit wenigstens korrekt vergütet wird – Ihnen also keine Pausenzeit abgezogen wird, obwohl Sie die ganze Zeit gearbeitet haben. Dokumentieren Sie daher Ihre Arbeitszeiten und Pausen auf die Minute genau – so haben Sie eine Kontrollmöglichkeit und im Ernstfall Beweise in der Hand. Nutzen Sie dafür zum Beispiel den AK Zeitspeicher am Handy 

Wenn Durcharbeiten die Regel ist:

Wieder so wenig Personal eingeteilt, dass keine Zeit bleibt, um auf die Toilette zu gehen – von einem entspannten Imbiss zu Mittag gar nicht erst zu sprechen? Und das so gut wie immer? Dokumentieren Sie auch in diesem Fall Arbeitszeiten und Pausen ganz genau, wie beim vorigen Punkt beschrieben. Und: Melden Sie sich bei uns und schildern Sie uns Ihre Lage. Wir beraten Sie, was die nächsten Schritte sein könnten, um gegen diesen Missstand vorzugehen. Wir unternehmen aber nichts ohne Ihre Zustimmung. 

Kontakt

Hier finden Sie die Arbeiterkammer in Ihrem Bundesland

Darf ich meine Pausen verbringen, wo ich will?   

Selbstverständlich! Der Zweck der Pause ist schließlich die Erholung von der Arbeit.  Sie können diese Zeit frei gestalten. Ob Sie Ihre Pause im Pausenraum verbringen möchten, falls vorhanden, oder lieber spazieren gehen und im Schanigarten nebenan vorbeischauen, ist ganz Ihre Sache – solange es sich zeitlich ausgeht. 

Muss es einen Aufenthaltsraum geben?

Das hängt von der Zahl der Beschäftigten ab. Ein Aufenthaltsraum ist dann Pflicht, wenn in Ihrer Arbeitsstätte regelmäßig mehr als 12 Arbeitnehmer:innen gleichzeitig anwesend sind und diese nicht die meiste Zeit unterwegs sind, zum Beispiel auf Baustellen, auswärtigen Kundenterminen etc. 

Außerdem muss es einen Aufenthaltsraum geben:

  • Wenn Sie mehr als 2 Stunden pro Tag im Freien arbeiten
     
  • Wenn es in den Arbeitsräumen unmöglich ist, sich zu erholen und etwas zu essen – zum Beispiel, weil es dort staubt, es sehr kalt oder heiß ist, der Presslufthammer rattert, gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe wie Chemikalien in der Nähe sind usw. 

Wie muss der Pausenraum ausgestattet sein?

  • Größe & Temperatur: Aufenthaltsräume am Arbeitsplatz müssen mehr sein als eine Besenkammer! Für jeden gleichzeitig auf den Raum angewiesenen Arbeitnehmer muss ein freier Luftraum von mindestens 3,5 m3 und eine freie Bodenfläche von mindestens 1 m2 zur Verfügung stehen. Die Raumhöhe muss mindestens 2,5 m betragen. Es darf nicht kälter als 21°C darin sein.
     
  • Schutz: Im Aufenthaltsbereich sollen Sie vor Lärm, Schmutz oder gefährlichen Arbeitsstoffen geschützt sein, außerdem vor Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee oder praller Sonne. Extrem verschmutzte Kleidung hat im Aufenthaltsbereich nichts verloren und sollte möglichst vermieden werden. Denn dreckige Kleidung ist nicht nur unhygienisch, sie kann auch gesundheitsschädliche Stoffe in den Pausenraum reintragen, die dann leicht beim Essen aufgenommen werden und langfristig krank machen.
     
  • Essen kühlen und aufwärmen: Im Aufenthaltsraum (oder, wenn es nicht anders geht, an einer anderen Stelle) muss es eine Möglichkeit geben, Speisen und Getränke zu kühlen und aufzuwärmen.
     
  • Sitzgelegenheiten: Der Aufenthaltsraum muss über ausreichend große Tische und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne verfügen.

Mehr Infos gefällig? 

Wie genau müssen Arbeitsplätze gestaltet sein? Wie viele Toiletten und Waschgelegenheiten muss es geben? Wie schaut es mit der Beleuchtung aus? Wo sind Brandschutz und Erste Hilfe geregelt? Alle Infos dazu finden Sie in unserer Broschüre „Sichere Arbeitsstätten“

Darf ich in der Pause Alkohol trinken?

Ein glutheißer Sommer und eine längere Mittagspause… Kann ich mir da vielleicht einen Sommerspritzer zum Essen genehmigen?

Bei Alkohol am Arbeitsplatz ist generell Vorsicht geboten! Gilt im Betrieb ein Alkoholverbot, dann halten Sie sich bitte auch in der Pause daran. Falls es kein Alkoholverbot gibt, ist jedenfalls wichtig, dass Ihre Arbeitsleistung nicht durch den Alkoholkonsum beeinträchtigt wird. Sie dürfen weder sich oder andere gefährden – zum Beispiel beim Bedienen von Maschinen. 

Warum sind Pausen so wichtig?

Pausenlos arbeiten ist gefährlich. Denn nach 90 bis 120 Minuten Arbeit brauchen Körper und Geist eine Gelegenheit, um sich zu regenerieren. Wer keine Pausen macht, wird unkonzentriert und ermüdet. Das birgt etwa ein erhöhtes Risiko für Unfälle, während oder nach der Arbeit. Und schlechte Laune sowieso. Nonstop arbeiten erhöht den Stresspegel. Probleme wie Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Depressionen oder Burnout können die Folge davon sein. 

Pausen machen produktiv

Studien (Blasche 2020) zeigen, dass bereits eine fünfminütige Pause Müdigkeit um 9 % reduziert, eine Pause mit Bewegung sogar um 13%.

Arbeitswissenschaftlich betrachtet sollten etwa 10% der Arbeitszeit für Pausen reserviert sein. Das klingt vielleicht viel, rechnet sich aber gesundheitlich und bringt mehr Produktivität. Doch in Österreich sind wir davon weit entfernt! Leider! 

Zu viel Arbeit, keine Pause - das betrifft zu viele!

Eine Befragung von Stepstone aus 2019 zeigt:

  • Mehr als die Hälfte der befragten Arbeitnehmer:innen (57%) konsumiert nicht einmal die volle Zeit ihrer Mittagspause!
     
  • Mehr als ein Drittel (36 %) lässt die Mittagspause mehrmals pro Woche oder sogar immer aus.

Der Grund: Zu viel Arbeit! Arbeitgeber:innen müssen hier Maßnahmen setzen, um dem Ausfall von Pausen vorzubeugen. Klar ist: Die Gewerkschaften haben das Recht auf Pausen nicht zum Spaß erkämpft – sondern weil Menschen krank werden, wenn sie im Dauerstress sind. 

Wie lange darf ohne Pause gearbeitet werden?

Der Gesetzgeber fordert, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht mehr als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Bei einer Arbeitszeit bis zu sechs Stunden ist somit keine gesetzliche Ruhepause vorgeschrieben. Der Arbeitgeber darf jedoch auch bei kürzeren Arbeitszeiten eine Ruhepause einplanen.

Kann ich auf der Arbeit auf die Pause verzichten?

Pausen sind wichtig für die Gesundheit der Arbeitnehmer Dass ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die ihm zustehenden Pausen unzulässig ist, ergibt sich aus dem Sinn der Regelung von § 4 ArbZG. Es handelt sich um ein Schutzgesetz, das nicht disponierbar ist.

Was passiert wenn ich keine Pause mache?

Wenn der Arbeitgeber keine Pausen gewährt so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gem. § 22 (2) ArbZG mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden.

Wie oft darf man 6 Tage in der Woche arbeiten?

Wie viele Stunden darf ein Arbeitnehmer pro Woche arbeiten? Wenn Arbeitnehmer pro Tag grundsätzlich maximal acht Stunden arbeiten dürfen, beträgt die maximale Arbeitszeit bei sechs Werktagen von Montag bis Samstag pro Woche 48 Stunden.