Worum geht es bei der Pflegeberatung?Die verbindlich geregelte Pflegeberatung der Pflegekassen verschafft Betroffenen einen umfassenden und unabhängigen Überblick über die Pflege. Die Beratung ist kostenlos – und im Vergleich zu kostenpflichtigen Angeboten komerzieller Pflegeberatungen nicht nur mindestens genauso gut, sondern auch neutral. Denn die Pflegeberatung der Pflegekassen darf nicht für werbliche Zwecke genutzt werden! Show
Sobald ein Pflegegrad bewilligt ist, ist die Pflegeberatung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Pflegegrad ist dann eine halbjährliche oder eine vierteljährliche Beratung verpflichtend. Warum ist eine Pflegeberatung sinnvoll?Angehörige und Pflegebedürftige sind häufig überfordert – schließlich gibt es viele Punkte zu beachten und zahlreiche Fragen zu klären. Zum Beispiel:
Obendrauf gibt es viele bürokratische Vorschriften und Fachbegriffe. Der Organisationsaufwand bei einem neu eingetretenen Pflegefall ist grundsätzlich hoch. Deshalb kann die Pflegeberatung für Angehörige sehr entlastend sein! Die Pflegeberatung der Pflegekassen hilft bei sämtlichen Fragen – und bietet konkrete und neutrale Informationen und Tipps, um beispielsweise passende Pflegeträger zu finden oder die häusliche Pflege bestmöglich umzusetzen. Folgende Themen können Sie besprechen:
Tipp: Wer privat versichert ist, kann die Compass Pflegeberatung nutzen. Die Pflegeberatung bietet telefonische Auskünfte und/oder Beratung vor Ort. Wenn Sie als Privatversicherer nur Pflegegeld in Anspruch nehmen, führen die Pflegeberater die gesetzlich festgeschriebenen Beratungsbesuche durch. Wie lange dauert eine Pflegeberatung?Eine Pflegeberatung dauert im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten. Wie viel kostet die Pflegeberatung?Die Pflegeberatung der Pflegekassen oder Pflegestützpunkten ist kostenlos. Wenn Sie die Beratung in Anspruch nehmen, erhalten Sie außerdem eine detaillierte Kostenaufstellung über die anfallenden Pflegekosten – zum Beispiel bezüglich ambulanter Pflegedienste oder Pflegeheimen. Für einen ersten Überblick dieser Kosten , empfiehlt sich ein Blick in den Pflege-Navigator der AOK. Wer hat Anspruch auf die Pflegeberatung der Pflegekassen?Pflegekassen müssen jeden beraten, der bereits Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat. Wenn der Betroffene seine Zustimmung gibt, dann gilt der Anspruch auf Pflegeberatung auch für die Angehörigen des Betroffenen. Übrigens: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Pflegeberatung direkt von den Pflegekassen oder von einem sogenannten Pflegestützpunkt (PSP). Ein Pflegestützpunkt wird von Kranken-und Pflegekassen (oder örtlichen Gemeinden und sozialen Trägern) eingerichtet – in manchen Bundesländern ersetzen örtliche Servicecenter der Pflege- und Krankenkassen die Funktion der Pflegestützpunkte. Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es außerdem?
Worauf sollte ich bei der Beratung achten?Eine gute Beratung sollte sowohl telefonisch als auch bei Ihnen zu Hause möglich sein. Die Beratung und der Versorgungsplan sollten immer maßgeschneidert für die individuelle Situation des Betroffenen sein – und die Beratung muss unbedingt neutral und unabhängig durchgeführt werden. Zum Erstgespräch sollten Sie dann alle verfügbaren Pflegeunterlagen mitbringen. Zum Beispiel Krankenunterlagen des Betroffenen, Pflegetagebuch oder die entsprechende Vorsorgevollmacht. Wie dokumentiert man ein Beratungsgespräch?Beratungsgespräche können auf unterschiedliche Weise festgehalten werden. Der eine diktiert sich die wichtigsten Dinge, andere nehmen das komplette Gespräch auf, manche fertigen handschriftlich Stichpunkte an oder man schreibt die wichtigsten Daten in eine Vorlage am PC.
Wie oft Beratungsgespräch?Wie häufig die Beratungsbesuche durchgeführt werden müssen, hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgegeben, für Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher.
Kann das Pflegegeld gestrichen werden?Das Pflegegeld wird Pflegebedürftigen für die ambulante Pflege zuhause ausgezahlt. Wird diese für einen längeren Zeitraum unterbrochen, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden. Wenn ein Pflegefall eintritt, möchten viele pflegebedürftige Versicherungsnehmer zu Hause wohnen bleiben können.
Wann kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die Pflegebedürftige beziehungsweise den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in ihrer beziehungsweise seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
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