Wie lange dauert es ALG 2 zu beantragen?

HHallo ihr Lieben

Hab morgen Termin zur Antrag Abgabe beim Jobcenter für mein ALG2

Kennt einer die Bearbeitung Zeit davon?

Hab ich Ende des Monats drauf oder Wochen später

Danke euch!

2 Antworten

Wie lange dauert es ALG 2 zu beantragen?

Das ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich, jedes Jobcenter hat anders viel zu tun.

Ich hab damals nichtmal eine Woche auf meine Post warten müssen und nach 2 wochen war das geld aufm Konto

Wie lange dauert es ALG 2 zu beantragen?

dann bin ich mal gespannt :))

DAnke dir

Wie lange dauert es ALG 2 zu beantragen?

Hehe ok

Ja ich warte immer noch 😂😂

Wie lange dauert es ALG 2 zu beantragen?

In der Regel kannst du mit min. 2 - 6 Wochen Bearbeitungszeit rechnen !

Was möchtest Du wissen?

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden im Regelfall zunächst für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt (§ 41 Abs. 3 SGB II). Anschließend tritt der Leistungsträger erneut in die Prüfung ein, ob die Voraussetzungen für den fortdauernden Leistungsbezug noch immer vorliegen.

Das Wichtigste in Kürze

Wie lange zahlt das Jobcenter rückwirkend?

Rückwirkend zahlt das Jobcenter für den vollen Monat, in dem Hartz IV beantragt wurde. Ging der Antrag am 25.08. ein, besteht der Anspruch für den vollen August.

Wann endet der Bewilligungszeitraum?

Grundsätzlich können Hartz IV zeitlich unbegrenzt erbracht werden, solange ein Leistungsempfänger die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Der Bewilligungszeitraum beträgt dabei in der Regel 12 Monate. Nach Ablauf dieser Frist wird erneut geprüft, ob der Leistungsempfänger die Voraussetzungen noch erfüllt.

Kann der Hartz 4 Bewilligungszeitraum gekürzt werden?

Der Bewilligungszeitraum kann regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden, wenn über den Leistungsanspruch nur vorläufig entschieden wird oder aber die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung unangemessen sind. Mehr dazu hier.

Sinn und Zweck des Bewilligungszeitraums

Die nach zwölf Monaten erfolgende behördliche Nachprüfung soll sicherstellen, dass ALG II auch wirklich nur den Leistungsbeziehern zustatten kommt, die in ihrer Person die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug erfüllen.

Der wesentliche Zweck dieser Verwaltungspraxis ist somit die Verhütung und Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.

Bewilligungsbescheid

Die jeweilige zeitliche Befristung der Hartz IV-Leistungen ist dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen, der gegenüber dem Leistungsempfänger rechtsverbindlich Art, Höhe und Dauer der gewährten Leistungen festsetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Der Bewilligungsbescheid ergeht immer als schriftlicher Verwaltungsakt, der dem Hartz IV-Bezieher zuzustellen und bekannt zu geben ist.

Er hat eine Rechtsbehelfsbelehrung zu enthalten, die den Empfänger des Bewilligungsbescheides darüber aufklären muss, dass und unter welchen Voraussetzungen Einwendungen gegen den Bescheid als solchen oder einzelne seiner Regelungspunkte vorgebracht werden können.

Einwendungen sind als Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid geltend zu machen.

Weiterführende Informationen zum Bewilligungsbescheid erhalten Sie unter Hartz IV Bescheid. Wie ein Widerspruch erhoben wird erfahren Sie unter Hartz IV Widerspruch.

Wovon hängt der Bewilligungszeitraum ab?

Grundsätzlich kann ALG II zeitlich unbefristet erbracht werden, solange der Hilfebedürftige die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Die Bemessung des Bewilligungszeitraumes für ALG II-Leistungen durch den Leistungsträger erfolgt auf Grundlage einer Einzelfallbetrachtung.

Verlängerung des Bewilligungszeitraums

Es können daher Umstände vorliegen, die ein Abweichen von der gesetzlich vorgesehenen Regel der Bewilligung von zwölf Monaten (§ 41 Abs. 3 SGB II) rechtfertigen.

Längerfristige Hilfebedürftigkeit absehbar

Ist etwa bereits bei Antragstellung absehbar, dass der Leistungsempfänger auch nach Ablauf des Regelzeitraumes von 12 Monaten hilfebedürftig sein wird, kann der Bewilligungszeitraum dementsprechend länger festgesetzt werden.

Das ist beispielsweise möglich bei ALG II-Beziehern,

  • die das 58. Lebensjahr vollendet haben (Fälle des § 65 Abs. 4 SGB II).
  • denen eine Arbeitsaufnahme auf absehbare Zeit nicht zumutbar ist (etwa bei Pflege von Angehörigen oder auch bei Alleinerziehenden).

Aller Wahrscheinlichkeit nach können diese Personen in überschaubarer Zeit nicht in Arbeit gebracht werden.

Verlängerung von bis zu 12 Monate möglich

In solchen Fällen ist daher schon bei Antragstellung von einem Fortbestehen der Hilfebedürftigkeit über den regulären 12-Monats-Zeitraum hinaus auszugehen, so dass von vornherein eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes in Betracht kommen kann.

In solchen Ausnahmefällen ist grundsätzlich eine Verlängerung bis zu zwölf Monaten möglich.

Kürzung des Bewilligungszeitraums

Andererseits ist auch eine entsprechende Verkürzung des Bewilligungszeitraumes vertretbar.

Grundsätzlich soll der Bewilligungszeitraum gemäß § 41 Abs. 3 SGB II in den Fällen regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden, in denen

  1. über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird oder aber
  2. die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung unangemessen sind.

Kürzung auf weniger als 6 Monate möglich

Sind die Kosten der Unterkunft also unangemessen hoch oder ist bei Antragstellung bereits erkennbar, dass die Hilfebedürftigkeit des Leistungsempfängers nicht von längerer Dauer sein, kann der Bewilligungszeitraum zeitlich begrenzt werden.

Beispiel: Lässt eine erfolgreich absolvierte Maßnahme der beruflichen Weiterbildung erwarten, dass der Hartz IV-Empfänger in absehbarer Zeit in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann, können die ALG II-Bezüge auch nur für die Dauer von drei oder fünf Monaten bewilligt werden.

Dabei erfolgt die genaue zeitliche Bestimmung stets unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles.

Welche Kosten als angemessen gelten und vom Jobcenter gezahlt werden erfahren Sie unter Hartz IV Kosten der Unterkunft und Heizung.

Wann erlischt der Anspruch auf ALG II?

Der Anspruch auf ALG II erlischt, wenn die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen entfallen sind oder bei Antragstellung  nicht vorliegen.

Zu erfüllende Grundvoraussetzungen

Grundsätzlich wird ALG II nur gewährt, wenn die Person

  • das 15. Lebensjahr vollendet hat
  • erwerbsfähig ist
  • hilfebedürftig ist
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat

Ablehnungsbescheid

Mangelt es schon bei Antragstellung an einer dieser Voraussetzungen, wird der Antrag auf ALG II abgelehnt. Der Antragsteller erhält hierüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Er kann also gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Wird seinem Widerspruch nicht entsprochen, kann er Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Mehr dazu unter Hartz IV Klage gegen Jobcenter.

Änderungs- und Aufhebungsbescheid

Entfällt eine der anspruchsbegründenden Voraussetzungen während des Leistungsbezuges, wird vom Leistungsträger ein Änderungs- und Aufhebungsbescheid erlassen.

Verneint das Jobcenter beispielsweise die fortdauernde Hilfebedürftigkeit des Leistungsempfängers, besteht kein Anspruch auf ALG II mehr.

Auch über diese Entscheidung ist dem Betroffenen ein mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehener schriftlicher Bescheid zuzustellen, und auch gegen diesen kann der Hartz IV-Bezieher mit Widerspruch und gegebenenfalls Klage vorgehen.

Wann ist ein Folgeantrag zu stellen?

Nach Ablauf des für den Leistungsempfänger maßgeblichen Bewilligungszeitraumes ist ein entsprechender Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Achtung: An die termingerechte Einreichung dieses Antrags auf Weiterbewilligung der ALG II-Leistungen wird von Seiten des Jobcenters nicht erinnert.

Leistungsempfänger muss an Folgeantrag denken

Es obliegt grundsätzlich allein dem Leistungsempfänger, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Zur Wahrung seiner eigenen Rechte ist er regelmäßig selbst in der Pflicht, tätig zu werden.

Das folgt aus dem gesetzlichen Antragsgrundsatz, wonach Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nur auf Antrag erbracht werden (§ 37 Abs.1 SGB II).

Die Antragstellung hat so genannte konstitutive (anspruchsbegründende) Wirkung.

Leistungen stehen daher stets erst ab Antragstellung zu. Das gilt nicht nur für die Erstbewilligung, sondern grundsätzlich ebenso für die Folgebewilligung.

Eine Weitergewährung von ALG II-Bezügen nach dem Ende eines Bewilligungszeitraumes setzt daher regelmäßig einen neuen Antrag voraus.

Wichtig: Um zu vermeiden, dass durch die Antragsbearbeitung finanzielle Engpässe entstehen, raten wir, den Folgeantrag rechtzeitig, kurz vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen, sofern die Voraussetzungen für die Weitergewährung von Hartz IV weiterhin gegeben sind.

Alle wichtigen Informationen sowie einen Vordruck für den WBA finden Sie unter Weiterbewilligungsantrag auf Hartz IV Leistungen.

Zuletzt aktualisiert: 13.08.2021

Wie lange dauert es bis alg2 gezahlt wird?

Wann Sie Ihr Geld erhalten Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld II in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Sie müssen nicht selbst Kontoinhaberin oder Kontoinhaber sein.

Wie lange muss das Jobcenter rückwirkend zahlen?

Die Leistungen des Arbeitslosengeldes 2 werden immer rückwirkend für den ganzen Monat erbracht, sofern die Hilfsbedürftigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits bestand. Daher haben Sie auch dann vollen Anspruch ab dem 1. des Monats, wenn Sie den Antrag am 31. abgeben.

Wird ALG 2 nachgezahlt?

Wird diesem stattgegeben, erhalten Sie eine Nachzahlung vom Jobcenter in der Höhe der versäumten Leistungen. Können Ansprüche auf Nachzahlung verjähren? Ja, Ihre Ansprüche auf ALG-2-Leistungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Legen Sie deshalb umgehend Widerspruch ein, wenn Ihnen ein Fehler auffällt.

Wann kommt mein ALG 2?

Diese gute Nachricht: Da das ALG II immer im Voraus gezahlt wird, kam die Auszahlung für Juli 2022 bereits am 30. Juni. Für August soll das Geld am 29. Juli auf den Konten der Empfänger sein.