Wie hoch ist der Freibetrag bei ALG 2?

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig. Die Autorin erreichen Sie unter [email protected].

Hilfebedürftig ist derjenige, der nicht aus eigener Kraft – und hier vor allem durch den Einsatz des Einkommens und des Vermögens – den eigenen Lebensunterhalt sowie den der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen decken kann.

Welche Einkommen sind anzurechnen?

  • Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (auch Einkünfte aus Untervermietung der selbst bewohnten Wohnung zur Reduzierung der Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II sind anzuzeigen!)
  • Kapitaleinkünfte
  • Unterhaltszahlungen, auch Unterhaltsvorschussleistungen
  • Kindergeld (Kann der Hilfebedürftige nachweisen, dass er das Geld an sein volljähriges Kind überwiesen hat, wird es nicht angerechnet. Bedingung ist, dass das Kind nicht mehr im gleichen Haushalt lebt.)
  • Krankengeld
  • Leistungen nach dem Wehrsold-, Zivildienst- und Unterhaltssicherungsgesetz
  • einmalige Einnahmen (einmalige Einnahmen, wie z.B. eine einmalige Lohnzahlung aus einer befristeten Tätigkeit oder Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld werden auf mehrere Monate aufgeteilt und nur die Teilsummen angerechnet)

Diese Liste ist nicht abschließend.

Im Zweifel zeigen Sie das Einkommen bitte an. Es wird geprüft, ob es sich bei der Einkommensart um ein sog. privilegiertes Einkommen handelt, d.h. ein Einkommen, das aufgrund einer besonderen Zweckbindung nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden darf.

Das sind z.B. Aufwandsentschädigungen für kommunale Tätigkeiten (z. B. als ehrenamtlicher Stadtrat oder Schöffe bei Gericht) oder sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten oder bestimmte Renten, die zum Ausgleich in der Vergangenheit erlittenen Unrechts gewährt werden.

Vermögen und der Bezug von Hartz 4-Leistungen schließen sich nicht von vorneherein aus. Im SGB II (Sozialgesetzbuch) finden sich Regelungen zu Vermögensfreibeträgen und Schonvermögen – sprich: nicht verwertbarem Vermögen. Wir erklären Ihnen, was Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II zu diesen Regelungen wissen müssen.

Wie hoch ist der Freibetrag bei ALG 2?

Inhaltsverzeichnis

1 Video: Wir beantworten eure Fragen zu Schonvermögen und Co.

2 Schonvermögen: Was ist darunter zu verstehen?

3 Vermögen und Einkommen: Was ist was?

4 Anrechenbares Vermögen muss verwertbar sein

5 Vermögen im Hartz-Bezug: Wie viel dürfen Leistungsempfänger besitzen?

6 Schonvermögen: Das müssen Sie sich nicht anrechnen lassen

7 Altersvorsorge: Vermögen oder Schonvermögen?

8 Ausnahmen bei der Verwertung von Vermögen

9 Anrechnung von Vermögen umgehen – diese Konsequenzen drohen

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Schonvermögen: Was ist darunter zu verstehen?

Das Schonvermögen ist Vermögen, dass Sie sich bei Hartz 4-Bezug nicht anrechnen lassen bzw. nicht aufbrauchen müssen, um bezugsberechtigt zu sein. Dabei kann es sich ebenso um finanzielle Mittel wie auch Gegenstände handeln. Auf dieser Seite finden Sie umfangreiche Informationen dazu, wann Vermögenswerte oder Gegenstände Vermögen darstellen und wann es unter das Schonvermögen fällt. Auch nehmen wir die Freibeträge unter die Lupe, die je nach Alter unterschiedlich hoch ausfallen können.

Wichtig: Corona-Sonderregelungen

Für Bewilligungszeiträume bis Ende 2022 gelten Pandemie-bedingte Sonderregelungen. Demnach kommt es zu keiner Vermögensprüfung, sofern kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Das erste Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (BG) darf Vermögen von bis zu 60.000 EUR besitzen, jedes weitere BG-Mitglied bis zu 30.000 EUR.

Vermögen und Einkommen: Was ist was?

Zwischen Vermögen und Einkommen zu differenzieren, ist nicht immer einfach. Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Alles, was Sie bereits vor dem Hartz 4-Bezug besessen haben, stellt Vermögen dar. Alles, was Sie während des Bezuges bzw. nach Antragstellung erhalten, stellt Einkommen dar.

Vermögen kann dabei ganz unterschiedlicher Natur sein:

  • Bargeld
  • Sparbücher
  • Wertpapiere
  • Grundstücke
  • Immobilien
  • Schmuck und sonstiges Sachvermögen

Als Vermögen ist neben Bargeld also all das zu bewerten, was Sie in Bargeld umwandeln können, um es für Ihren Lebensunterhalt aufzuwenden. Der Zeitpunkt der Ermittlung Ihres Vermögens und entsprechender Vermögensfreibeträge richtet sich dabei in der Regel nach dem Datum der Antragstellung.

Anrechenbares Vermögen muss verwertbar sein

Vermögen, das zur Anrechnung auf den Hartz 4-Satz herangezogen werden soll, muss verwertbar sein. Um verwertbares Vermögen handelt es sich, wenn es für den Lebensunterhalt eingesetzt werden kann oder aber durch Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Verbrauch zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu finanziellen Mitteln bzw. Einkommen umgewandelt werden kann.

Was unter Vermögen fällt, haben wir bereits im vorherigen Punkt dargelegt. Unerheblich ist dabei, ob sich das Vermögen im Inland oder Ausland befindet. Allein das Vorhandensein und die Verfügbarkeit sind relevant.

Hinweis: Nicht verwertbares Vermögen

Vermögen, das zwar vorhanden ist, über das der Besitzer aber keine Verfügungsgewalt besitzt, ist nicht verwertbar und ist demnach nicht anzurechnen. Dabei kann es sich um angemessenes Wohneigentum handeln, sofern selbst genutzt, oder um Ansprüche aus einer persönlichen Leibrente.

Auch wichtig für Sie zu wissen ist: Nicht immer müssen Sie verwertbares Vermögen auch aufbrauchen, um berechtigt zu sein, Leistungen nach dem SGB II zu erhalten. Ist die Verwertung Ihres Eigenheims etwa wirtschaftlich nicht zumutbar, kann das dazu führen, dass es nicht zur Bewertung Ihres Hartz 4-Anspruches herangezogen werden darf.

Vermögen im Hartz-Bezug: Wie viel dürfen Leistungsempfänger besitzen?

§ 12 SGB II legt ganz genau fest, wer wie viel Vermögen besitzen darf bzw. wie hoch die unterschiedlichen Grundfreibeträge ausfallen und was als Schonvermögen für die Anrechnung tabu ist.

Grundsätzlich gilt dabei ein Vermögensfreibetrag in Höhe von 3.100 EUR pro Person als Schonvermögen. Dieser Grundfreibetrag gilt auch für minderjährige Kinder. Jobcenter dürfen Vermögen bis zu dieser Grenze also nicht bei der Festsetzung Ihres Regelsatzes berücksichtigen. Das wiederum heißt für Sie im Umkehrschluss: Sie dürfen immer mindestens bis zu 3.100 EUR besitzen, ohne dass es sich auf Ihren Leistungsbezug mindernd auswirkt.

Hinweis: Schonvermögen steigt mit dem Alter

Das Schonvermögen kann weitaus höher ausfallen als 3.100 EUR. Das hängt damit zusammen, dass Sie pro vollendetem Lebensjahr weiteres Vermögen anrechnungsfrei ansparen können bzw. dürfen.

Je nach Geburtsdatum legt § 12 SGB II Obergrenzen beim zusätzlichen Schonvermögen fest. Maximal sind bis zu 10.050 EUR Schonvermögen möglich:

Geburtsdatummax. Höhe des Freibetrages01.01.1948 bis 31.12.19579.750 EUR01.01.1958 bis 31.12.19639.900 EURab 01.01.196410.050 EURMinderjährige3.100 EUR

Wie hoch ist der Freibetrag bei ALG 2?

Beispielrechnung:

Tanja wurde am 16.04.1975 geboren. Am 1.06.2022 stellte sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Demnach war sie zum Zeitpunkt der Antragstellung 47 Jahre alt. Daraus ergibt sich ein Grundfreibetrag für Vermögen in Höhe von 7.050 EUR.

Rechnung: 47 Jahre x 150 EUR = 7.050 EUR.

Für Vermögen, das auf Altersvorsorge zurückzuführen ist, gelten andere Freibeträge. Darauf gehen wir im Folgenden gesondert ein.

Hinweis: zusätzlicher Freibetrag für notwendige Anschaffungen

Neben dem Schonvermögen steht jedem Hartz 4-Empfänger ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 750 EUR zu. Dieser ist für notwendige Anschaffungen gedacht und soll genutzt werden, um notwendige Haushaltsgegenstände zu ersetzen bzw. reparieren zu lassen oder um Bekleidung zu kaufen.

Leben in einer Bedarfsgemeinschaft: Wessen Vermögen wird angerechnet?

Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft gilt: Das Einkommen wie auch Vermögen aller Mitglieder wird herangezogen, um Ihren Regelsatz festzusetzen. Hintergrund ist, dass bei einer Bedarfsgemeinschaft vom gegenseitigen Einstehen ausgegangen wird. Das bedeutet, dass sich alle BG-Mitglieder gegenseitig finanziell unterstützen sowie gemeinsam haushalten und wirtschaften.

Ist also in einer BG, die aus mehreren Personen besteht, erhebliches Vermögen vorhanden, muss dieses aufgebraucht werden, ehe es Leistungen vom Jobcenter gibt.

Hinweis: Übertrag von Freibeträgen

Es kommt vor, dass ein BG-Mitglied seinen Freibetrag nicht voll ausschöpft. In dem Fall kann der jeweilige Freibetrag auf ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden. Voraussetzung ist dabei die Volljährigkeit beider Personen.

Der Freibetrag von Kindern darf nicht übertragen werden. Dieser ist nur für das Vermögen des Kindes selbst gedacht. Zudem wird das Vermögen von Kindern ausschließlich für deren eigenen Bedarfe berücksichtigt.

Schonvermögen: Das müssen Sie sich nicht anrechnen lassen

Neben finanziellen Mitteln können auch Gegenstände Vermögen darstellen. Einige sind dabei allerdings grundsätzlich vom Jobcenter außer Betracht zu lassen.

Angemessener Hausrat: Ob Möbel, Elektrogeräte oder Deko – alles, was Sie zu einer normalen Lebensführung benötigen, darf sich nicht mindernd auf Ihren Hartz 4-Anspruch auswirken. Zählen zu Ihrem Hausrat allerdings teure Gemälde, Kunstgegenstände oder Einrichtungsgegenstände mit enormem Wert, kann es sich um unangemessenen Hausrat handeln – eine Verwertung kann gefordert werden, ehe Sie Leistungen beanspruchen können.

Kraftfahrzeuge: Ein Auto oder Motorrad unterliegen in der Regel dem Schonvermögen. Doch auch hier gilt das Prinzip der Angemessenheit. In Zahlen ausgedrückt: Ein Fahrzeugwert von rund 7.500 EUR ist legitim. Wird dieser Betrag überstiegen, kann das zwar in Einzelfällen gerechtfertigt sein, beispielsweise bei behindertengerechten Fahrzeugen – eine Verwertung ist dann in der Regel aber nicht auszuschließen.

Wohneigentum/Eigenheim: Hartz 4-Bezug schließt den Besitz eines Eigenheims nicht aus, sofern die Immobilie angemessen ist. Dabei unterscheiden sich die Maßstäbe untereinander – ein Eigenheim darf größer sein als eine Eigentumswohnung. Ebenso gelten andere Richtwerte als bei Mietwohnungen.

Art der ImmobiliePersonenanzahlmaximale Wohnfläche in m²Einfamilienhaus1-29031104130jede weitere Person+ 20Eigentumswohnung1-28031004120jede weitere Person+ 20

Bei unangemessenem Wohneigentum kann der Leistungsträger eine Verwertung verlangen, sofern keine Alternativen wie beispielsweise eine komplette Vermietung oder teilweise Untervermietung bestehen.

Gegenstände zur Berufsausbildung/Erwerbstätigkeit: Gegenstände, die für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit notwendig sind, bleiben anrechnungsfrei. Vor dem Hintergrund einer möglichen Neuanschaffung zählen diese nicht zum Vermögen.

Altersvorsorge: Vermögen oder Schonvermögen?

Mit der Altersvorsorge wollen sich Menschen im Alter abgesichert wissen. Wer lange Zeit in eine Altersvorsorge investiert hat, bangt unter Umständen bei bevorstehendem Hartz 4-Bezug um die gezahlten Beiträge. Dabei gelten für diese Form der Vermögensbildung ebenso Grundfreibeträge.

Riester Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge

Die Riester Rente – auch Rürup Rente genannt – ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Bedeutet: Wer in die Altersvorsorge einzahlt, erhält vom Staat zusätzliches Geld. Und weil der Staat diese Form der Vermögensbildung fördert, bleibt sie auch im Hartz 4-Bezug anrechnungsfrei.

Seit dem Jahr 2008 liegt der jährliche Grundfreibetrag bei 2.100 EUR. In den Jahren 2006 und 2007 waren es 1.575 EUR, 2004/2005 1.050 EUR und 2002/2003 betrug der Freibetrag 525 EUR.

Wichtig: Jährliche Nachweise

Damit die Altersvorsorge für Sie anrechnungsfrei bleibt, bedarf es eines jährlichen Nachweises. Der Anbieter stellt dazu eine Bescheinigung aus, die Auskunft über den Stand des Vermögens gibt.

Außerdem wichtig: Kündigen Sie Ihre Riester Rente frühzeitig, kommt es zur Anrechnung des Vermögens. Die Grundlage hierfür liefert das Zuflussprinzip, nach dem finanzielle Mittel im Monat des Erhalts als Einkommen zu berücksichtigen sind.

Private Altersvorsorge & ALG II

Für private Altersvorsorgen gewährt der Gesetzgeber seit April 2010 einen Grundfreibetrag in Höhe von bis zu 750 EUR pro Lebensjahr (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) – davor lag dieser bei 250 EUR. Voraussetzung für die Gewährung der jeweiligen Freibeträge ist allerdings, dass die Verwertung der Altersvorsorge bis zum Eintritt in den Ruhestand ausgeschlossen ist.

Sollte das Vermögen der Altersvorsorge den Freibetrag übersteigen, kann es jedoch zur Anrechnung auf den Regelsatz kommen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Betrag, der den Freibetrag sprengt, mit einem noch nicht ausgeschöpften Grundfreibetrag zu verrechnen.

Ausnahmen bei der Verwertung von Vermögen

Die Verwertung von Vermögen kann unter Umständen eine besondere Härte darstellen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es sich um ein Andenken an einen verstorbenen Angehörigen handelt oder aber die Verwertung unwirtschaftlich wäre. Das ist jedoch im Einzelfall durch das Jobcenter zu prüfen.

Anrechnung von Vermögen umgehen – diese Konsequenzen drohen

Vermögen beiseite schaffen, sich für den Erhalt eines Geldbetrages vom Hartz 4-Bezug abmelden, Erbe an jemand anderen übertragen – wenn es darum geht, Vermögen vor der Anrechnung zu schützen, wird so manch ein Hartz 4-Empfänger kreativ. Davon raten ist aber dringend abzuraten – Konsequenzen drohen. Schlimmstenfalls wird Ihnen Sozialbetrug zur Last gelegt und dabei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern vielmehr um eine Straftat nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch).

Die Geldstrafe, die Ihnen dann droht, kann die Anrechnung, die bei ehrlichem Vorgehen erfolgt hätte, übersteigen – bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

Zweifeln Sie an der rechtmäßigen Anrechnung Ihres Vermögens bzw. der korrekten Berücksichtigung von Schonvermögen, lassen Sie Ihren Jobcenter-Bescheid von unseren Partneranwältinnen und Partneranwälten prüfen. Stellen sie eine fehlerhafte Berechnung fest, wird Widerspruch eingelegt.

Hinweis: Widerspruch bei Vermögensanrechnung

Bei einem Widerspruch gegen die Anrechnung von Vermögen bedarf es großer Sorgfalt. Zudem sollten wichtige Unterlagen, die belegen, dass beispielsweise gar nicht so viel Barvermögen vorhanden ist wie angerechnet, nicht fehlen.

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Quellen:

  • Sozialgesetzbuch II (SGB II): § 12 SGB II

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Wie hoch ist der Freibetrag bei ALG 2?

Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von ALG II-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wie hoch ist das Schonvermögen Hartz 4?

Das Schonvermögen pro Person liegt bei 150 EUR pro vollendetem Lebensjahr, mindestens aber bei 3.100 EUR. Außerdem gibt es Schonbeträge bei der gesetzlich geförderten Altersvorsorge.

Wie hoch ist das Schonvermögen 2022?

Die Höhe des Schonvermögens hat sich 2022 nicht verändert. Es liegt pro Person noch immer bei mindestens 3.100 EUR.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Hartz 4 2022?

Der Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr ist nicht zweckgebunden und steht jedem volljährigen Hartz-IV-Empfänger sowie dessen Partner in der Bedarfsgemeinschaft zu.

Wie viel darf ich bei Hartz 4 dazuverdienen 2022?

Wie viel Geld darf ich bei Bezug von Hartz 4 dazuverdienen? Für die meisten ALG-2-Empfänger ist die Frage von Bedeutung, wie hoch ihr Hartz-4-Zuverdienst sein darf. Grundsätzlich liegt die Grenze beim Einkommen für Erwerbstätige bei 1.200 Euro brutto. Für Personen mit Kind erhöht sich die Summe auf maximal 1.500 Euro.

Wie viel Freibetrag hat ein Hartz 4 Empfänger?

Der maximale Freibetrag für jeden erwachsenen Hartz-4-Empfänger einer Bedarfsgemeinschaft liegt bei 9.750 Euro. ALG-II-Bezieher die vor dem 01.01.1948 geboren sind, haben einen Freibetrag in Höhe von 520 Euro pro Lebensjahr (max. 33.800 Euro) und pro Bedürftigem noch einmal 750 Euro für notwendige Anschaffungen.

Wie berechnet sich der Freibetrag bei Hartz IV?

Wie viel Geld darf ich als Hartz 4 Empfänger dazuverdienen? Damit nichts vom Einkommen auf den Hartz IV Bezug angerechnet wird, dürfen max. 100 € zuverdient werden. Bei Einkommen zwischen 100 und 1.000 € sind zusätzlich 20% anrechnungsfrei, liegt es zwischen 1.000 und 1.200 € sind 10% anrechnungsfrei.