Wer ist für Bundesstraßen in NRW zuständig?

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) ist ein Teil der Landesverwaltung. Er plant, baut und betreibt alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im bevölkerungsreichsten Bundesland.

Wie Straßen.NRW arbeitet
Straßen.NRW ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen und arbeitet

  • kundenorientiert
  • bedarfsgerecht
  • wirtschaftlich
  • qualitätsgesichert

Straßen.NRW orientiert sich am Markt: Zur Führungsphilosophie des größten Landesbetriebes in Nordrhein-Westfalen gehört eine ergebnisorientierte Steuerung durch Budgetierung auf der Grundlage eines kaufmännischen Rechnungswesens, einer internen Kosten- und Leistungsrechnung. Damit ist die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung bundesweit Vorreiter. Straßen.NRW erstellt einen Wirtschaftsplan und eine Bilanz.

Der Landesbetrieb entstand durch den Zusammenschluss der Straßenbauverwaltungen, die bis zum Jahr 2000 zu den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe gehörten.

Zahlen, Daten, Fakten
Straßen.NRW betreut den größten Teil des Nordrhein-Westfälischen Netzes von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen. Das gesamte Streckennetz umfasste am 01.01.2018:

  • rund 2.220 Kilometer Autobahnen
  • rund 4.450 Kilometer Bundesstraßen
  • rund 13.100 Kilometer Landesstraßen
  • rund 14.000 Bauwerke (Brücken, Tunnel und Verkehrszeichenbrücken)

Darüber hinaus betreut Straßen.NRW rund 1.000 Kilometer Kreisstraßen. Für die nicht von Straßen.NRW betreuten Strecken sind größtenteils Kreise, Städte und Kommunen zuständig.

Zum Schutz der Anlieger säumen rund 1.000 Kilometer Lärmschutzwände mit einer Gesamtfläche von 3,4 Millionen Quadratmeter die Straßen.

Mitarbeiter bei Straßen.NRW
Etwa 5.666 Beschäftigte arbeiten an rund 100 Standorten in Nordrhein-Westfalen, davon:

  • rund 48 Prozent im technischen Dienst
  • rund 34 Prozent im Straßenunterhaltungsdienst
  • rund 18 Prozent im Verwaltungsdienst
  • außerdem: 252 Auszubildende und Referendare

Die öffentlichen Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in Bundesstraßen (B67, B525..), Landesstraßen (L551, L580..), Kreisstraßen (K1, K72..), Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen eingeteilt.

Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (§ 43 StrWG-NRW) ist der Kreis Straßenbaulastträger der Kreisstraßen auf seinem Kreisgebiet. Die Straßenbaulast umfasst gemäß § 9 StrWG-NRW alle mit dem Bau und der Unterhaltung öffentlicher Straßen zusammenhängende Aufgaben. Als Träger der  Straßenbaulast ist der Kreis Coesfeld im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet, die Kreisstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten.

Diese Aufgaben werden beim Kreis Coesfeld durch die Abteilung 66 – Straßenbau und –unterhaltung wahrgenommen. Das Kreisstraßennetz im Kreis Coesfeld umfasst 416 km Kreisstraßen, 177 km Radwege, 110 Brücken und 43 Lichtsignalanlagen

Kreisstraßen dienen nach dem StrWG- NRW  dem überörtlichen Verkehr innerhalb des Kreises und  dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten. Zur Strukturierung des Straßennetzes sowie zur Orientierung bei Schadens- oder Unfallmeldungen sind die Kreisstraßen nummeriert und in Abschnitte aufgeteilt. Auf den am Fahrbahnrand stehenden Stationszeichen ist die Nummer der Kreisstraße K1, K2.. sowie der Abschnitt und die Stationierung abzulesen.

Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen

Bevor der eigentliche Neubau einer Straße beginnt, muss i. A. das Baurecht durch eine Planfeststellung oder einen Bebauungsplan geschaffen und der Grund und Boden erworben werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den §§ 37 bis 42 des StrWG-NRW, dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und den Planfeststellungsrichtlinien.

Zur Überwachung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken wird alle  fünf Jahre eine Zählung des Straßenverkehrs im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Die Zählergebnisse sind wesentliche Grundlage für die Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Straßen, die Anlage von Ampelanlagen, den Neubau von Radwegen sowie für Maßnahmen zur Schulwegsicherung und vieles mehr.

Im Rahmen der abzuwickelnden Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sind:

  • Entwurfs- und Ausführungsplanungen für Straßen-, Radwege- und Brückenbauvorhaben aufzustellen
  • Förderanträge zu erstellen und Fördermittel abzurechnen
  • Grunderwerb abzuwickeln
  • Mengen zu ermitteln und Ausschreibungsunterlagen aufzustellen
  • Vergaben an Bauunternehmen vorzubereiten
  • Bauüberwachungs- und Abrechnungsaufgaben zu übernehmen
  • Markierungs- und Beschilderungspläne aufzustellen

Für die Ingenieurbauwerke, hierzu gehören insbesondere die Brückenbauwerke mit einer Lichten Weite > 2, 00 m sind nach der DIN 1076 regelmäßige Prüfungen durchzuführen. Die im Rahmen dieser Prüfungen festgestellten Schäden werden dokumentiert und je nach Größe der Schäden durch Mitarbeiter des Kreisbauhofes oder durch Fachunternehmer beseitigt

Hinweis:

Für  Landes- und Bundesstraßen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Telefon: 02541/742-0
E Mail:
Internet: www.strassen.nrw.de

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

  • Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Coesfeld

Wer ist verantwortlich für Bundesstraßen?

Für die Bundesstraßen, die durch bebaute Gebiete führen und an die Grundstückszufahrten angeschlossen sind, die „Ortsdurchfahrten“, ist die Stadt Hamburg verantwortlich, sowohl für Planung und Bau als auch für den Betrieb (z.B. Beseitigung von Schlaglöchern oder Spurrinnen, Beleuchtung, Ampeln etc.).

Wem gehören die Straßen in NRW?

Zum 1. Januar 2021 hat die Autobahn GmbH des Bundes die Zuständigkeit für die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen übernommen. Straßen. NRW bleibt zuständig für die Bundes- und Landesstraßen sowie Radwege.

Wer ist straßenbaulastträger NRW?

§ 44 StrWG NRW – Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten. (1) Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern sind Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten. Maßgebend ist die bei der Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl.

Wer ist für die Autobahnen in NRW zuständig?

Für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der rund 2.000 Autobahnkilometer in Nordrhein-Westfalen ist ab dem 1. Januar 2021 die Autobahn GmbH zuständig und nicht mehr der Landesbetrieb Straßenbau.