Wird die Pflege durch einen Angehörigen erbracht, kann der Pflegebedürftige ein Pflegegeld für die Bezahlung von selbst beschafften Hilfen beantragen. Die Pflege im häuslichen Umfeld kann sowohl von pflegenden Angehörigen als auch unterstützend von einem Pflegedienst erbracht werden. Show
Bitte beachten Sie, dass es zum Teil gravierende Unterschiede in den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung gibt. Dieser Beitrag bezieht sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Das Wichtigste im Überblick
Was ist Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen?Das Pflegegeld gehört zu den Pflegekassenleistungen, mit dem die häusliche Pflege sichergestellt werden soll. Gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz soll das Pflegegeld dafür verwendet werden, dass die Pflegeperson damit alle erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und die pflegerische Betreuung sowie die Organisation und Hilfe im Haushalt sicherstellen kann. Je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit und Bezahlung der Pflegeperson, reicht das Pflegegeld oft nicht aus. Dies betrifft zum Beispiel auch die Finanzierung einer 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa. Das zeigt deutlich, dass die Pflegeversicherung nicht für alle Kosten der Pflege aufkommen kann, sondern nur für einen Teil. Je höher der Pflegebedarf, desto höher sind in der Regel die Eigenleistungen für die Pflege. Wer erhält das Pflegegeld nach § 37 SGB XI?Das Pflegegeld ist dafür gedacht, um die häusliche Pflege sicherzustellen. Das kann die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte sein. Aber auch für die Bezahlung von erwerbsmäßig pflegende Personen oder polnische 24-Stunden-Pflegekräfte. Das Pflegegeld wird zur freien Verfügung ausbezahlt.
Anzeige Was kostet ein Treppenlift wirklich icon-check-square Kostenlose Beratung vor Ort. icon-check-square Bis zu 4.000 €uro Zuschuss! Hier kostenlos Informationen anfordern Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Pflegegeld zu erhalten?Um Pflegegeld von der Pflegekasse zu erhalten, ist es notwendig,
Außerdem sollten Sie folgendes wissen:
Ist die Angabe einer Pflegeperson Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegegeld?Unsere Pflegelotsen hören immer wieder von unseren Lesern, dass die Pflegekasse beim Antrag auf Pflegegeld die Eintragung einer Pflegeperson einfordert, und zwar mit folgender Begründung: Ohne die entsprechende Angabe der pflegenden Person könnte sich die Kasse das Recht auf die Auszahlung des Pflegegeldes vorbehalten. Doch stimmt das so und wie ist die gesetzliche Regelung? Ursprüngliche Regelung: Das Pflegegeld ist seit 1994 im § 37 SGB XI geregelt. In den ersten beiden Jahren lautete der Gesetzestext noch so, dass mit dem Pflegegeld die für den Pflegebedürftigen erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch eine selbst ernannte Pflegeperson sichergestellt werden soll. Es war also notwendig, dass eine Pflegeperson benannt wird, wenn man das Pflegegeld erhalten wollte. Jetzige Regelung: Man stellte sehr schnell fest, dass diese Regelung nicht funktioniert. Denn bei der häuslichen Pflege kommen häufig mehrere Pflegepersonen oder auch erwerbstätige Helfer (z.B. 24h-Pflegekräfte) zum Einsatz. Deshalb gilt seit 1996 folgender Gesetzestext: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat…..“ Das bedeutet: Der Pflegebedürftige soll mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellen. In welchem Umfang und durch wie viele Pflegepersonen dies geschehen soll, ist im Text nicht vorgeschrieben. Somit entfällt die Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Pflegegeld durch die Angabe einer Pflegeperson. Diese Angabe ist also freiwillig. Was tun, wenn die Pflegekasse auf den Eintrag einer Pflegeperson besteht?Immer wieder kommt es vor, dass die pflegenden Angehörigen sich nicht als Pflegeperson eintragen lassen wollen. Sie übernehmen die Pflege Ihrer Liebsten gerne, möchten jedoch nicht namentlich bei der Pflegekasse gemeldet werden. Viele der Pflegenden fürchten, dass für sie dadurch Nachteile entstehen könnten, z.B. mit dem Arbeitgeber, dem Finanzamt oder mit dem Datenschutz.
Sollte die Kasse dennoch die Eintragung fordern, kann folgende Stellungnahme geschrieben werden: „Meine häusliche Versorgung wird von mehreren Pflegepersonen sichergestellt (alternativ: durch den Pflegedienst X, Y, Z und mehrere private Helfer). Diese wünschen nicht, dass ihre Daten an die Pflegekasse weitergegeben werden. Außerdem ist im § 37 SGB XI schon seit 1996 nicht mehr festgeschrieben, dass mit dem Pflegegeld die Pflege durch eine selbst ernannte Pflegeperson sichergestellt werden soll.“ Quelle: Walhalla Welche Vorteile ergeben sich, wenn eine Pflegeperson eingetragen wird?
Fazit Die Pflegekasse darf den Anspruch auf Pflegegeld nicht an der eingetragenen Pflegeperson fest machen. Die Eintragung ist keine gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld. Jedoch gibt es für die Pflegenden auch gewisse Vorteile, wenn sie eingetragene Pflegperson sind. Die Entscheidung trifft letztlich der pflegende Angehörige gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen. Der Anspruch auf Pflegegeld bleibt von der Entscheidung unberührt. Sonderzahlung Landespflegegeld BayernBayern zahlt (Stand Juni 2018) als einziges Bundesland ein zusätzliches Landespflegegeld von 1.000 Euro pro Jahr. Die Verwendung des Landespflegegeldes ist nicht zweckgebunden. Mehr Infos erhalten Sie hier: Landespflegegeld: Bayern zahlt 1.000 € im Jahr! Wie wird das Pflegegeld beantragtDie Zahlung eines Pflegegeldes durch die Pflegeversicherung setzt voraus, dass eine Pflegebedürftigkeit und damit ein anerkannter Pflegegrad vorliegen.
Pflegegeld beantragen ohne Pflegegrad Ist noch kein Pflegegrad erteilt worden, muss dieser mit einem „Antrag für Pflegeleistungen“ beantragt werden. Bei der Antragstellung des Pflegegrades sollten Sie gleich mit angeben, ob Sie
in Anspruch nehmen möchten. Pflegegeld beantragen bei vorhandenem Pflegegrad Angenommen, es wurde seit dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit der volle Betrag für Pflegesachleistungen ausgeschöpft, dann besteht auch kein Anspruch auf Pflegegeld. Nun besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich in der häuslichen Pflegesituation eine Änderung ergeben hat und der ambulante Pflegedienst wird nicht mehr so häufig benötigt wie bisher. Vielleicht kann die Pflegeperson jetzt selbst mehr Pflegetätigkeiten übernehmen und kann somit die Zeiten des Pflegedienstes reduzieren. Dann muss dies der Pflegekasse mitgeteilt und ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden.
Zur Info Das Pflegegeld ist bei der Pflegekasse (also Ihrer Krankenversicherung) zu beantragen. Die meisten Pflegeversicherungen haben ihre eigenen Formulare. Setzen Sie sich deshalb mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und fragen Sie nach, wie Sie den Antrag einreichen sollen.
Welche Kriterien bei der Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit mit in die Begutachtung einfließen und ob diese Kriterien bei Ihnen vorhanden sind, können Sie ganz einfach mit meinem kostenlosen Pflegegradrechner nachsehen. Aber bitte beachten Sie: Die Begutachtung führt der MDK durch und die Zuweisung eines Pflegegrades entscheidet letztendlich die Pflegekasse. Der Rechner dient lediglich als grober Überblick. Was tun, wenn die Pflegeleistungen abgelehnt wurden?Es kommt gar nicht so selten vor, dass ein Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt wird. Dies kann mehrere Ursachen haben wie zum Beispiel, dass die physischen oder psychischen Einschränkungen noch nicht so gravierend sind, dass ein Pflegegrad erteilt wird. Anzeige Lassen Sie sich beim Beantragen eines Pflegegrades unterstützen Die Firma Familiara hat sich darauf spezialisiert, Sie bei Anträgen, Höherstufungen von Pflegegraden und Widerspruchsverfahren zu unterstützen und zu begleiten. Das Angebot ist zwar kostenpflichtig, macht den Prozess aber für Sie leichter und erhöht Ihre Aussicht auf Erfolg. Kostenlose telefonische Erstberatung 030 - 22 37 60 66 (Montag - Freitag 09:00 - 18:00 Uhr) Aber auch eine schlechte Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung kann dazu beitragen, dass nicht alles vorgetragen wird, was das selbstständige Leben beeinflusst. Selbstverständlich gibt es noch einige weitere Gründe. Wenn es so ist, dass Ihnen die berechtigte Anerkennung auf einen Pflegegrad verweigert wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Mehr dazu erfahren Sie hier „Pflegegrad abgelehnt – sofort Widerspruch einlegen“ Wie hoch ist das Pflegegeld?Mit der neuen Pflegereform und dem Inkrafttreten des neuen Pflegegesetzes zum 01.01.2017 wurden aus den Pflegestufen nicht nur Pflegegrade. Es gab auch in der Regel mehr Pflegeleistungen. Die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes ergibt sich aus den Pflegegraden. Eine Pflegegelderhöhung gibt es nur dann,
Pflegegeldleistungen je Pflegegrad Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)kein AnspruchPflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)316 EuroPflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)545 EuroPflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)728 EuroPflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)901 Euro Wer bezahlt das Pflegegeld?Das Pflegegeld bei gesetzlich krankenversicherten Personen wird von der Pflegeversicherung bezahlt. Die Pflegeversicherung ist identisch mit Ihrer Krankenversicherung (GKV – Gesetzlichen Krankenversicherung). Wer z.B. bei der AOK krankenversichert ist, der ist auch automatisch bei der AOK pflegeversichert. Es gibt somit keine bundesweite, einheitliche, einzige Pflegeversicherung die für alle Versicherten aus allen Krankenkassen zuständig ist. Ferner gibt es noch folgende Möglichkeiten.
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Dafür sind die jeweiligen Voraussetzungen zu erfüllen. Anzeige Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Vergleich über eine Unfallversicherung an: Pflegegeld bei DemenzGab es früher in den einzelnen Pflegestufen noch Untergruppen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also meist für Menschen mit Demenz, gibt es dies nicht mehr. Bis Ende 2016 erhielten demenziell veränderte Menschen dadurch „zusätzliche“ Leistungen (in Höhe von 104 bzw. 208 Euro) in der „gleichen“ Pflegestufe wie nicht demente Menschen. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz wird der Pflegebedürftige danach beurteilt, was er noch selbst erledigen kann und wo Hilfebedarf besteht. Mit diesem System werden auch Menschen mit Demenz gleich in den richtigen Pflegegrad eingestuft. Die oben genannten Sonderzahlungen für eingeschränkte Alltagskompetenz sind damit entfallen. Warum ist das Pflegegeld geringer als Pflegesachleistung?Wer Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, weiß, dass die Kosten für einen Pflegedienst sehr hoch sind und mit den Pflegesachleistungen auch nur ein kleiner Teil der Pflegeleistung abgedeckt werden kann. Selbst wenn der Pflegedienst morgens und abends kommt um bei der Körperpflege zu helfen, muss doch von den Angehörigen die restliche Zeit abgedeckt werden. Die finanziellen Unterschiede zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen möchte ich Ihnen am Pflegegrad 3 beispielhaft zeigen. ► Beim Pflegegrad 3 erhalten die Pflegenden ein Pflegegeld für die häusliche Pflege von 545 Euro. ► Beim Pflegegrad 3 werden für einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege von monatlich bis zu 1.298 Euro bezahlt. Je höher der in Anspruch genommene Betrag aus den Pflegesachleistungen ist, umso geringer ist das Pflegegeld. Warum bekommt nun also der Pflegedienst für einen relativ geringen Zeiteinsatz so viel mehr an Geld im Gegensatz zu den pflegenden Angehörigen, die meist einen viel höheren Pflegeeinsatz haben? Die Bundesverfassungsrichter haben entschieden, dass pflegenden Angehörigen nicht das gleiche Entgelt bezahlt werden muss wie professionellen Pflegekräften, weil: ► professionelle Pflegekräfte (zum Beispiel von einem ambulanten Pflegedienst) ein Entgelt erhalten. ► pflegende Angehörige hingegen eine gegenseitige Beistandspflicht hätten und deshalb kein Entgelt sondern nur einen kleineren finanziellen Betrag als Anerkennung und unterstützende Leistung für ihre Pflegetätigkeit erhalten. Das Gericht ist der Auffassung, dass nachbarschaftliche, familiäre oder ehrenamtliche Pflegetätigkeit keine finanzielle Gegenleistung braucht. ► es jedem Pflegebedürftigem frei stehe, für die häusliche Pflege anstatt sich privat durch Angehörige, Freunde oder Bekannte pflegen zu lassen, einen entsprechenden Pflegedienst oder anderes Pflegefachpersonal zu engagieren. Somit sieht das Gericht in seiner Entscheidung keinen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz und den Schutz von Ehe und Familie. Mehr zu diesem Gerichtsurteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1133/12 nachlesen. Kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden?Das Pflegegeld wird für die Pflege bezahlt. Wird die Pflege nun längere Zeit unterbrochen, zum Beispiel aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, dann wird entweder das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen. Mein Lese-Tipp: Weiterzahlung des Pflegegeldes trotz Pflegeunterbrechung Bitte beachten Sie, dass Sie die verpflichtenden Beratungseinsätze unbedingt durchführen müssen, wenn Sie nur Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Weiterzahlung Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitation
Weiterzahlung Pflegegeld bei Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege
Mein Lese-Tipp: Stundenweise Verhinderungspflege – so wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt. icon-hand-o-rightNützliche Alltagshilfen: Pflegegeldzahlung bei Tages- und NachtpflegeGanz wichtig zu wissen ist, dass Ihnen das Pflegegeld nicht gestrichen oder gekürzt wird, wenn Sie Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet im Vergleich Pflegesachleistungen zu Tages- und Nachtpflege:
Auch hier müssen wieder die verpflichtenden Beratungseinsätze durchgeführt werden, wenn Sie nur Pflegegeld in Anspruch nehmen. Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt?Bei gesetzlich Krankenversicherten wird das Pflegegeld in der Regel zum ersten des Monats ausbezahlt. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Pflegegeldauszahlung für den Monat Januar zum 1. Januar stattfindet und nicht rückwirkend am Ende des Monats. Die Pflegeversicherung ist nicht verpflichtet, dass das Geld auch am 1. des Monats auf dem Konto des Empfängers sein muss. Sie muss jedoch zum 1. des Monats überwiesen haben. Bei manchen Banken dauert es eben manchmal etwas länger. Wann erfolgt die erste PflegegeldzahlungWer einen Pflegegrad genehmigt bekommen hat, dem steht ab dem Tag der Antragstellung auf Pflegeleistungen das Pflegegeld zu, vorausgesetzt das Pflegegeld wurde beantragt. Dies trifft auch zu, wenn der Pflegegrad zuerst abgelehnt und dann erfolgreich ein Widerspruch eingelegt wurde. Bei der ersten Pflegegeldzahlung wird das Pflegegeld anteilig für den laufenden Monat tagesgenau abgerechnet und ausbezahlt. Beispiel: Sie haben zum 16.04.2017 die Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 3 anerkannt bekommen und haben dazu auch gleich Pflegegeld (545 Euro) beantragt. Dann errechnet sich Ihr anteiliges Pflegegeld wie folgt:
Berechnung Pflegegeld in Pflegegrad 3 Das Pflegegeld für die restlichen 15 Tage im April berechnet sich dann wie folgt: Pflegegeld für 30 Tage = 545,00 Euro Pflegegeld für 1 Tag = 18,16 Euro Pflegegeld für 15 Tage = 272,50 Euro Anmerkung: Die privaten Krankenkassen zahlen das Pflegegeld oft erst rückwirkend, d.h. Ende April wird die Pflegeleistung für den Monat April bezahlt. Wann endet die Pflegegeldzahlung?Die Beendigung der Zahlung von Pflegegeld kann 2 verschiedene Gründe haben:
TIPP: Falls kurz vor dem Ableben des Pflegebedürftigen der Pflegegrad erhöht wurde, sollten Sie prüfen, ob die Pflegegeldabrechnung mit dem höheren Pflegegrad erfolgte. Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Was ist Kombinationspflege?Wenn Sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen, also Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, dann spricht man von Kombinationspflege. Die Pflegeversicherung bezahlt somit die Leistungen für den Pflegedienst. Sie erhalten dann – nach Abzug der Pflegesachleistung – ein anteiliges Pflegegeld. Die Berechnung der Kombipflege ist etwas aufwändig. Im Prinzip ist es so: Bei der Komibpflege ist die Basis, dass Pflegesachleistung und Pflegegeld gemeinsam immer 100 % ergeben. ► Nimmt jemand 100 % Pflegsachleistungen in Anspruch, erhält er 0 % Pflegegeld. ► Nimmt jemand 70 % Pflegesachleistung in Anspruch, erhält er nur noch 30 % aus seinem Pflegegeldanspruch. Sie können sich diese Rechenprozedur jedoch ersparen und das Pflegegeld ganz leicht mit meinem kostenlosen Pflegegeldrechner ausrechnen lassen. Hier ein Beispiel für die Berechnung der Kombinationspflege: Herr Müller hat Pflegegrad 3 und bekam für den März eine Pflegesachleistungs-Rechnung vom ambulanten Pflegedienst über 778,80 Euro. Daraus ergibt sich folgende Rechnung: Herrn Müller stehen entweder
Bei der Kombinationsleistung wird errechnet, wieviel Prozent Herr Müller von der Pflegesachleistung in Anspruch genommen hat. In unserem Beispiel wären dies 60 %. Jetzt stehen ihm nur noch 40 % vom Pflegegeld zu. ► 40 % aus 545 Euro Pflegegeld wären damit noch 218 Euro. Wichtig zu wissen: Sie müssen sich bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad für eine Geldleistung, eine Sachleistung oder eine Kombinationsleistung entscheiden. Diese Entscheidung gilt für mindestens 6 Monate und kann nur unter gewissen Voraussetzungen geändert werden. Anzeige Was tun, wenn das Pflegegeld nicht reicht?Pflege ist teuer und oft reichen Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen nicht aus, um die Kosten für die Pflege decken zu können. Bevor jedoch das Sozialamt Kosten für die Pflege übernimmt, müssen zuerst die Ersparnisse sowie Grund und Boden usw. dran glauben. Erst wenn kein nennenswertes Vermögen mehr vorhanden ist, greift der Staat ein. Mehr über Sozialhilfe im Pflegefall lesen Sie in meinem Beitrag „Hilfe zur Pflege – Wann übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten“. Das Sozialamt versucht natürlich, die Kosten so weit möglich auf die Familie abzuwälzen. Denn Angehörige/Kinder können unterhaltspflichtig sein und müssen somit unter Umständen für die Pflegekosten der Eltern aufkommen. Deshalb empfehle ich, dass Sie sich gut informieren, ob die vom Sozialamt weitergegebenen Kosten an die nahen Angehörigen auch wirklich so stimmen. Bei der Berechnung können sich schnell Fehler einschleichen. Oftmals ist es günstiger, von einem auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt die Forderungen des Sozialamtes überprüfen zu lassen, als ungeprüft zu bezahlen. Mein Lese-Tipp: Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen Wenn Sie selbst aktiv pflegen, kann Ihnen Ihre Pflegeleistung als Naturalunterhalt angerechnet werden. Mit meinem kostenlosen Pflegelückenrechner können Sie sich ausrechnen lassen, wie hoch Ihre Eigenleistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit ausfallen würden. Zählt das Pflegegeld als Einkommen?Sozialleistungen sind in der Regel von der Steuer befreit. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wo das Pflegegeld als Einkommen versteuert werden muss. Ist Pflegegeld pfändbar?Pflegegeld ist eine Sozialleistung und ist nach überwiegender Meinung gemäß § 54 III Nr. 3 SGB I unpfändbar. Mehr dazu finden Sie im Beitrag der Schuldnerberatung. Wer hilft weiter beim Beantragen des Pflegegeldes?
Anzeige | Produktvorstellung Pflegeleistungen im AuslandWer pflegebedürftig ist, kann sich vorübergehend oder auch langfristig im Ausland aufhalten. Das kann mehrere Gründe haben:
Pflegeleistungen bei einem Aufenthalt in der EU, EWR oder Schweiz
Welche Staaten gehören zur EU und zum EWR?Europäische Union:
Europäischer Wirtschaftsraum:
Mehr anzeigen ... Weniger anzeigen ... Kann ich im Ausland der Mitgliedsländer einen Pflegegrad beantragen?Wenn Sie in Deutschland pflegebedürftig werden, stellen Sie auch hier einen Antrag auf Pflegeleistungen. Sie werden dann regulär vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet. Aber auch im Ausland sind Sie nicht davor gefeit, pflegebedürftig zu werden. Keine Angst: Sie müssen zur Begutachtung nicht nach Deutschland kommen. Die Spitzenverbände der jeweiligen Mitgliedsländer haben ein gemeinsames Verfahren entwickelt. Das bedeutet für Sie, als im Ausland lebende pflegebedürftige Person:
Wie kann ich eine Höherstufung im Ausland beantragen?Voraussetzung: Sie wohnen in einem der o.g. Mitgliedsländer. Der Höherstufungsantrag wird nahezu gleich gehandhabt wie hier in Deutschland.
Wie läuft der verpflichtende Beratungsbesuch im Ausland der Mitgliedsländer ab?Wenn Sie Pflegegeld beziehen, müssen Sie den verpflichtenden Beratungsbesuch nach § 37.3 nachweisen. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, dem wird das Pflegegeld gekürzt oder ganz gestrichen. Doch wie läuft das nun im Ausland der Mitgliedsländer ab? Sie können in jedem der Mitgliedsländer den verpflichtenden Beratungseinsatz durchführen lassen. Allerdings ist das Procedere im Ausland etwas anders. Nach telefonischer Rücksprache mit der AOK läuft der verpflichtende Beratungsbesuch im Ausland üblicherweise wie folgt ab:
Regelung bei einem Aufenthalt außerhalb der EU, EWR oder Schweiz
Mein Tipp: Es ist immer wichtig zu prüfen, ob man bei Pflegebedürftigkeit auch ausreichend über die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert ist. Wer dann noch darüber nachdenkt, im Alter im Ausland zu leben, sollte über eine private Pflegeversicherung nachdenken. RechtlichesWo ist das Pflegegeld geregelt?
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Profitieren Sie von unserem Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld, Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird! Was steht einem alles zu als pflegenden Angehörigen?Wer sich entscheidet, eine pflegebedürftige Person Zuhause zu pflegen und zu betreuen, kann z.B. Pflegegeld beantragen und so finanzielle Leistungen erhalten. Darüber hinaus unterstützt die Pflegeversicherung pflegende Angehörige durch Sozialleistungen, Pflegekurse oder Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege).
Wie kann ich das Pflegegeld verwenden?Das Pflegegeld kann als nicht zweckgebundene Leistung frei eingesetzt werden, ist also nicht zweckgebunden. Oft wird es als finanzielle Entlohnung für pflegende Angehörige genutzt, es kann aber auch zur Finanzierung einer häuslichen Pflegekraft oder einer Seniorenbetreuung verwendet werden.
Wie hoch ist das Pflegegeld für Angehörige?Das Pflegegeld können sie an Angehörige weitergeben, die sie unterstützen. Je nach Pflegegrad sind es 316 bis 901 Euro pro Monat. Angehörige müssen das Pflegegeld nicht versteuern, Bekannte häufig schon. Der Pflegebedürftige beantragt das Pflegegeld, indem er bei seiner Krankenkasse anruft.
Wann kommt das Geld von der Pflegekasse?Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen überweisen das Pflegegeld in der Regel am ersten Werktag des Kalendermonats ab dem ersten Monat nach der Antragstellung auf Pflegeleistungen.
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