Welches geld bekommt man wenn man ein kind bekommt

Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes kostet ein Kind seinen Eltern bis zur Volljährigkeit etwa 120.000 Euro. Mögliche Einkommenseinbußen aufgrund der Kinder sind hier noch nicht einmal berücksichtigt. Da ist es gut zu wissen, dass man für die Sprösslinge eine ganze Reihe finanzieller Leistungen und Vergünstigungen erhält. Allerdings kommt das Geld nicht von alleine – Sie müssen schon selbst tätig werden.


Elterngeld

Diese Sozialleistung stellt in vielen Familien die wohl wichtigste Einnahmequelle dar, wenn ein Elternteil zeitweise aus dem Beruf aussteigt. Das Elterngeld beträgt ungefähr 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens in den letzten 12 Monaten vor der Geburt, maximal jedoch € 1.800. Den dafür notwendigen Antrag sollten Sie zügig stellen, denn rückwirkend wird es für höchstens 3 Monate gezahlt. Die zuständige Bearbeitungsstelle finden Sie unter elterngeld.com.

Mutterschaftsgeld

Frauen, die sich in einem ungekündigten Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis befinden und der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt) zahlt die Krankenkasse auf Antrag bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt das Mutterschaftsgeld gegebenenfalls noch auf, so dass man ungefähr auf das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 3 Monate kommt.

Vorsicht:
Sowohl Eltern- als auch Mutterschaftsgeld sind Lohnersatzleistungen und unterliegen bei der Einkommensteuer dem sog. Progressionsvorbehalt. Sie sind damit zwar grundsätzlich steuerfrei, aber wirken sich trotzdem auf den persönlichen Steuersatz aus. Somit bezahlen Sie – wenn auch durch die Hintertür – letztlich doch Steuern darauf.

Verheirate Elternpaare können unerwartete Nachzahlungen vermeiden, indem sie sich im betreffenden Jahr nicht gemeinsam, sondern ausnahmsweise einzeln zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Beim Ehegatten in Elternzeit wird dann vermutlich gar keine Steuer anfallen, weil seine Einkünfte in der Regel unterhalb des Grundfreibetrages liegen. Der andere versteuert seine Einnahmen im Gegenzug zum etwas höheren Einzeltarif. Ob sich das Ganze tatsächlich rechnet, lassen Sie am Besten vom Fachmann prüfen.


Kindergeld

Derzeit bekommen Sie für die ersten beiden Kinder jeweils 192 Euro Kindergeld pro Monat. Für das dritte gibt es 198 Euro und für alle weiteren Kinder jeweils 223 Euro. Wer bereits Kinder hat, für die er das Kindergeld nicht selbst erhält, kann eventuell den sog. Zählkindervorteil nutzen. Zu beantragen ist das Kindergeld bei der Familienkasse. Sofern Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ist der Dienstherr dafür zuständig.

Kindergeldzuschlag

Wer zwar für sich selbst, aber nicht seine Kinder sorgen kann, kann einen Kindergeldzuschlag beantragen. Die Einkommensgrenzen entsprechen dabei im Wesentlichen denen der Grundsicherung („Hartz IV“). Der Zuschlag beträgt monatlich bis zu 160 Euro pro Kind. Zuständig für die Bearbeitung sind ebenfalls die Familienkassen.


Wohngeld

Damit will der Staat bedürftige Mieter und Eigenheimbesitzer unterstützen, wenn sie ihre Wohnkosten nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Der Anspruch auf Wohngeld hängt neben dem Einkommen vor allem von der Anzahl der Familienmitglieder ab. Mit der Geburt eines Kindes haben Sie die Chancen auf Wohngeld somit erheblich erhöht.

Nähere Infos sowie zuständige Stellen finden Sie auf
http://www.wohngeldantrag.de/index.html

Geld gibt es auch dort, wo man es nicht vermutet

Dass man sich nach der Geburt um das Eltern- und Kindergeld kümmern sollte, ist hinreichend bekannt. Was aber häufig übersehen wird: es gibt auch noch zahlreiche andere Möglichkeiten, wie Eltern finanziell entlastet werden:

Nach der Geburt eines Kindes haben zuvor erwerbstätige Eltern die Möglichkeit, auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten oder sie einzuschränken, um sich der Pflege und Fürsorge ihres Babys zu widmen. Durch das Basiselterngeld wird das nach der Geburt weggefallene Netto-Einkommen für bis zu 14 Monate zu einem festgelegten Prozentsatz ausgeglichen.

Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Er bietet die Möglichkeit, bis zu vier weitere Monate ElterngeldPlus zu beantragen.

Ob für Eltern Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus oder auch die Kombination aller drei Gestaltungsmöglichkeiten vorteilhaft ist, hängt von den jeweiligen individuellen Lebensumständen wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Höhe der monatlich notwendigen finanziellen Absicherung und so weiter ab.

Zuständig für das Elterngeld sind in Bayern die jeweiligen Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Wie viel Geld bekommt man nach der Geburt?

Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das bedeutet: Sie bekommen als Basiselterngeld mindestens 300 Euro, auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder auch wenn bei Ihnen nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil Sie weiter in gleicher Teilzeit arbeiten.

Wie viel Geld bekommt man wenn man schwanger ist?

Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, pro Tag bis zu 13 Euro. Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.

Wie viel Geld bekommt man wenn man in der Elternzeit schwanger wird?

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird also wieder in der gleichen Höhe gezahlt wie bei deinem ersten Kind. Wenn du die Elternzeit deines ersten Kindes nicht vorzeitig beendest, kannst du während der Mutterschutzfristen für das zweite Kind nur das Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse bekommen.

Wer zahlt nach der Geburt?

Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt, also während des Mutterschutzes, bekommst Du Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse (§ 19 MuSchG) und einen Zuschuss vom Arbeitgeber (§ 20 MuSchG). Die Zahlungen entsprechen insgesamt Deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.