Die Sachkundeprüfung wird durch den § 34a der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtend vorgeschrieben, um folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ausführen zu dürfen: Show
»Gastgewerblich« bedeutet, dass Sie als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma bei deren Kunden eingesetzt werden, z.B. in einer Diskothek als Türsteher. (Sie selbst sind nicht direkt bei der Diskothek angestellt.) Aber nicht nur für den Arbeitnehmer ist der § 34a GewO relevant, auch für Sicherheitsunternehmer (Arbeitgeber/Selbstständige) finden sich darin wichtige Vorschriften: Dieser muss persönlich geeignet (“zuverlässig”) sein, das heißt, dass keine relevanten Vorstrafen vorhanden sein dürfen. Er darf nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben, außerdem muss er entsprechende finanzielle Mittel und Sicherheiten vorweisen können sowie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für die Unternehmung abgeschlossen haben. Darüber hinaus muss der Unternehmer selbst entsprechend geschult sein und ebenfalls erfolgreich die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgelegt haben. Eine 80-stündige Unterrichtung ist für Gewerbetreibende seit Dezember 2016 für die Eröffnung eines Bewachungsgewerbes nicht mehr ausreichend. Das Bewachungsgewerbe unterliegt einem Erlaubnisvorbehalt der zuständigen Behörde und darf erst nach deren Genehmigung aufgenommen werden. Ergänzende Vorschriften finden sich in der, auf Grund des § 34a GewO, erlassenen Bewachungsverordnung (BewachV). Darin sind unter anderem detaillierte Vorschriften zum Unterrichtungsverfahren und zur Sachkundeprüfung enthalten. Ebenso finden sich dort ergänzende Vorgaben zur benötigten Haftpflichtversicherung des Sicherheitsunternehmens (Versicherungssummen), weitere Verpflichtungen bei Ausübung des Gewerbes (z.B. Pflicht zum Mitführen eines Dienstausweises) sowie Bestimmungen zur Ahndung von Verstößen (Ordnungswidrigkeiten). Sie können die vollständigen Gesetzestexte im Internet abrufen: Gründe des Gesetzgebers für die SachkundeprüfungWeshalb wird für die oben genannten Tätigkeiten vom Gesetzgeber eigentlich eine Prüfung gefordert?Zum einen sind die aufgeführten Tätigkeiten besonders risikoreich: Die Zahl der gemeldeten Unfälle bei Türstehern und Kaufhausdetektiven ist innerhalb der Sicherheitsbranche überdurchschnittlich hoch. Und auch wenn Sie im öffentlichen Bereich unterwegs sind, lauern größere Gefahren. Zum anderen haben Sie es in den Bereichen immer mit neuen, Ihnen unbekannten Menschen zu tun. Die Gefahr eines Angriffes auf Sie ist deutlich erhöht. Dessen müssen Sie sich bewusst sein und daher besondere Handlungskompetenz und erweiterte Kennntnisse mitbringen. Sie müssen bei den genannten Tätigkeit häufiger in Rechte Dritter eingreifen und sollten daher fundiertes Wissen darüber haben, was Sie tun dürfen und was nicht! Abgrenzung zur UnterrichtungWas ist der Unterschied zwischen Sachkundeprüfung und Unterrichtung?Ganz wichtig und deshalb hier noch einmal als separater Punkt erwähnt, ist die Abgrenzung zum reinen Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO, das mit 40h* Zeitumfang angeboten wird: Übersicht der Qualifizierungsstufen:
*) Hinweis: Untersagung der TätigkeitSowohl dem Unternehmern, als auch Beschäftigten eines Wach- und Sicherheitsunternehmens kann die Ausübung der Tätigkeit untersagt werden. Dies ist der Fall, wenn der zuständigen Behörde (in der Regel das kommunale Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt) Tatsachen vorliegen, die berechtigte Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit aufkommen lassen. In der Regel sind das einschlägige Vorstrafen der betreffenden Person, die der Behörde durch eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) bekannt werden. Es werden außerdem Erkenntnisse der Polizei und gegebenenfalls auch des Verfassungsschutzes einbezogen. Untersagungsgrund kann auch die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation oder bestimmten Vereinigungen sein. Bei Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit in der Bewachung muss man volljährig sein. BewacherregisterSeit Juni 2019 neu ist, dass ein staatliches Bewacherregister bundesweit geführt wird. Für den Betrieb zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für die Einpflege der Daten die zuständige (örtliche) Ordnungsbehörde sowie jedes Bewachungsunternehmen. Ein Gewerbetreibender muss jede Wachpersonal und auch Leitungspersonal über das Bewacherregister online an- und abmelden. Dazu erhält jeder Sicherheitsmitarbeiter eine individuelle Bewacherregisteridentifikationsnummer (Bewacher-ID), über die er/sie eindeutig zuordenbar ist. Ziel des Registers sind bessere staatliche Kontrollmöglichkeiten. Anerkennung anderer AbschlüsseDer Gesetzgeber verzichtet bei bestimmten Personen- bzw. Berufsgruppen auf das zusätzliche Ablegen der Sachkundeprüfung. Folgende Abschlüssen bzw. Qualifikationen sind anerkannt und berechtigen ebenfalls zur Aufnahme besonderer Bewachungstätigkeiten gem. § 34a GewO: Was ist der 34a?Die Sachkundeprüfung ist gemäß §34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben für besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten sowie für die Bewachungsgewerbetreibenden.
Was sind Bewachungstätigkeiten?Als Bewachungstätigkeiten kommen in Betracht: Fahrzeug- und Gebäudebewachung, Schutz militärischer Anlagen, Veranstaltungsdienst, Fluggastkontrolle, Geld- und Werttransporte, Personenschutz. Als Gewerbebetrieb im Sinne der Gewerbeordnung ist nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs.
Wie nennt man die Zulassung eines Unternehmens um im Sicherheitsbereich tätig werden zu dürfen?Sachkundeprüfung nach §34a GewO
Mit dieser, bei der IHK abgeschlossenen, Prüfung darf man sowohl als Unternehmer als auch als Mitarbeiter in einem Sicherheitsunternehmen tätig sein.
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