Welche bedeutung hat pflegeberatung in der ambulanten pflege

Pflicht-Beratungsbesuche im eigenen Zuhause – was bedeutet das?

Wer als Pflegebedürftiger ausschließlich Pflegegeld bezieht, also keinen Pflegedienst nutzt, muss regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Fachkraft nachweisen. Teilweise werden diese Beratungen auch als "Beratungseinsätze" bezeichnet. In den Pflegegraden 2 und 3 muss so ein Besuch alle sechs Monate, in den Pflegegraden 4 und 5 alle drei Monate stattfinden (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Die Kosten für diese Besuche übernimmt die Pflegekasse. An den halb- bzw. vierteljährlichen Beratungseinsatz müssen Sie selber denken und frühzeitig einen Termin vereinbaren. Wird die Beratung nicht genutzt, wird das Pflegegeld gekürzt, im Wiederholungsfall wird die Zahlung eingestellt.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst beziehen, können den Beratungsbesuch freiwillig halbjährlich abrufen.

Was passiert bei einem Beratungsbesuch?

Der Beratungsbesuch im eigenen Zuhause soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und beinhaltet Rat zu Hilfestellungen, pflegefachliche Informationen oder Anleitungen, aber auch Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegenden. Die Themenschwerpunkte werden dem Bedarf der Pflegebedürftigen und der Pflegenden angepasst.

Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 jede zweite Beratung als Videokonferenz erfolgen.

Wer führt Beratungsbesuche durch?

  • zugelassene Pflegedienste
  • neutrale und unabhängige Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz, und anerkannt von den Landesverbänden der Pflegekassen
  • Pflegefachkräfte, die von der Pflegekasse beauftragt wurden, aber nicht bei dieser beschäftigt sind
  • Pflegeberater der Pflegekassen
  • Beratungspersonen der Kommunen mit der erforderlichen pflegefachlichen Kompetenz

Tipp: Nutzen Sie als Pflegebedürftiger und auch als pflegender Angehöriger diese Beratungseinsätze, um sich individuell beraten zu lassen und hilfreiche Tipps und Informationen zu erhalten.

Die Wohnberatung

Manche Pflegeberatungsstellen arbeiten eng mit den Wohnberatungsstellen zusammen. Es lohnt sich, das Angebot der Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe zu nutzen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, damit Ihre Wohnung sicherer wird, besonders im Hinblick auf eine mögliche Sturzgefahr oder das Zusammenleben von Menschen mit Demenz. Hier sind oft schon kleine Veränderungen hilfreich. Darüber hinaus gibt es Informationen zum barrierefreien Umbauen oder Wohnen.

Wie finde ich die Wohnberatung?

Wohnberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter den folgenden Links:

  • Barrierefreies Leben e.V. (online-wohn-beratung.de)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.

Ansonsten kennt Ihre Pflegeberatungsstelle vor Ort auch die richtigen Ansprechpartner.

Pflegekurse für ehrenamtlich Pflegende und pflegende Angehörige

Beachten Sie, dass Gruppenangebote zu Schulungszwecken wegen der Corona-Krise weiterhin eingeschränkt stattfinden. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob Schulungen wieder in Präsenz oder im digitalen Format angeboten werden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag.

Die Pflegekassen sind verpflichtet, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten. Hier erfahren Sie in kleinen Gruppen, wie Sie z.B. mit körperlichen und seelischen Belastungen der Pflege umgehen können. Sie erhalten Informationen rund um die Pflegeversicherung und erwerben fachliches und praktisches Know-how. Außerdem können Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen.

Gerade der Austausch mit anderen Betroffenen ist für viele sehr hilfreich. Es werden auch themenbezogene Pflegekurse angeboten, z.B. Pflegekurse für die Pflege von Menschen mit Demenz, mit Multipler Sklerose oder mit Schlaganfall.

Wer bietet Pflegekurse an?

Die Pflegekassen bieten die Pflegekurse meist in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden oder ambulanten Pflegediensten an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Angebote es vor Ort gibt.

Schulung im eigenen Zuhause

Darüber hinaus können Sie auch eine individuelle häusliche Schulung (§ 45 SGB XI) erhalten. Hier können Problembereiche direkt beraten und geschult werden, damit die Pflege für Sie einfacher durchzuführen ist. Weitere Themen können die Vorbeugung von Stürzen sein, Inkontinenz, Pflege bei Demenz oder auch die spezielle Pflege bei bestimmten Erkrankungen. Darüber kann einerseits die Qualität der Pflege verbessert werden und andererseits der pflegende Angehörige entlastet werden. Das Angebot wird durch die Pflegekassen finanziert.

Wer führt diese Schulungen durch?

Erfahrene Pflegefachkräfte und Pflegeberater, die sich weiter qualifiziert haben, um zu beraten und zu schulen.

Auch dieses Angebot persönlicher Schulung kann wegen der Corona-Krise ausgesetzt sein. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, wer in Ihrer Ortsnähe solche Schulungen durchführt oder digital anbietet.

Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums

Wenn Sie Fragen zum Thema Pflege haben oder sich erschöpft und überlastet von der Pflege fühlen, können Sie das Angebot des Pflegetelefons nutzen. Sie erhalten anonym und vertraulich Unterstützung oder konkrete Hilfestellung für Ihre persönliche Situation oder werden zu Angeboten in Ihrer Umgebung gelotst.

Wie erreiche ich das Pflegetelefon?

Unter der Telefonnummer 030 201 79 131 
von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr 
und per Mail:

Wenn ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dies mit Ihrem Vollzeitjob zu vereinbaren. Sie können für eine gewisse Zeit kürzertreten oder auch ganz zuhause bleiben, um die Pflege zu organisieren. Welche gesetzlichen Regelungen es gibt und welche Optionen für Sie in Frage kommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Pflege zu Hause – Was Angehörige wissen müssen".