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Ob Scheidung oder Autounfall – es gibt zahlreiche Situationen, die eine juristische Beratung erfordern. Dabei herrscht bei vielen Menschen der Irrglaube: „Die erste Anwaltsberatung ist immer umsonst“. Stimmt nicht, denn tatsächlich erbringt ein Anwalt im Rahmen eines Erstgespräches eine Dienstleistung, die per Gesetz zu vergüten ist. Doch wie hoch fallen die Kosten für eine Erstberatung aus? Welche Leistungen kann ein Anwalt überhaupt abrechnen und wer muss diese bei einem Prozess zahlen? Sie erhalten Ihre Antwort innerhalb von 24h Diese Leistungen darf ein Rechtsanwalt abrechnenEin Rechtsanwalt kann für seine Tätigkeit zwei Arten von Kosten geltend machen:
Dabei muss ein Anwalt die gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen einhalten. Diese sind im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: RVG) und in der Bundesrechtsanwaltsordnung (kurz: BRAO) definiert. Gerichtliche Anwaltskosten
Außergerichtliche Anwaltskosten
Erstattung von Auslagen des AnwaltsAuch seine Auslagen darf ein Anwalt seinem Mandanten in Rechnung stellen. Dies gilt beispielsweise für:
Berechnung AnwaltskostenIn Deutschland gibt es drei Vergütungsmodelle, nach denen ein Anwalt seine Arbeitsleistung abrechnen kann. Zwischen diesen Modellen darf er frei entscheiden. Grundsätzlich gilt für die Berechnung von Anwaltskosten das RVG. Sieht das RVG keine konkrete Gebühr vor, ist eine individuelle Honorarvereinbarung möglich. Berechnung nach RVGBei der Abrechnung nach RVG wird einem Fall ein gerichtlicher Streitwert bzw. Gegenstandswert zugeordnet. Dieser ist die Grundlage für die Berechnung des Anwaltshonorars. Das RVG sieht für jeden Streitwert eine Grundgebühr – die sogenannte Wertgebühr – vor. Diese wird mit einem festgelegten Faktor multipliziert. Die Höhe des Faktors richtet nach nach Art und Schwierigkeit der Anwaltstätigkeit. Ein Beispiel: Herr Müller betreibt einen Onlineshop. Frau Meier bestellt Waren im Wert von 10.000 Euro, zahlt diese jedoch nicht. Herr Müller möchte den Kaufpreis mithilfe eines Mahnbescheides einfordern. Für einen Gegenstandswert i.H.v. 10.000 Euro sieht das RVG eine Grundgebühr von 614 Euro vor. Diese wird mit dem einfachen Gebührensatz (1,0) multipliziert. Die Gesamtkosten betragen folglich 614 Euro /Grundgebühr) + 116,66 Euro (MwSt.) + 20 Euro (Auslagenpauschale)= 750,66 Euro. Du möchtest dich schnell & unverbindlich von einem kompetenten Anwalt beraten lassen? Bei unserer Online-Anwaltsberatung erhältst du noch am selben Tag eine Antwort auf deine Rechtsfrage. GebührenvereinbarungGemäß § 34 Abs. 1 RVG können Anwalt und Mandant für:
eine Gebührenvereinbarung schließen. Gesetzliche Höchstbeträge verhindern, dass du bereits bei Prüfung deines Anliegens eine hohe Anwaltsrechnung erhältst. Die Höchstbeträge liegen bei 190 Euro für die erste Beratung bzw. 250 Euro für ein Rechtsgutachten sowie weitere Beratungsgespräche. VergütungsvereinbarungMöchtest du weniger zahlen oder verlangt dein Anwalt mehr Geld als nach dem RVG vorgeschrieben, müsst ihr eine individuelle Vergütungsvereinbarung schließen. Diese wird meist dann geschlossen, wenn die Abrechnung nach RVG zu gering oder zu hoch für den Umfang der Anwaltstätigkeit bzw. deren Schwierigkeitsgrad wäre. Wichtig: Bei einer gerichtlichen Vertretung ist nur eine höhere Vergütungsvereinbarung zulässig. Was kostet eine Erstberatung beim Rechtsanwalt?Bis zum Jahr 2006 richteten sich die Anwaltsgebühren für eine Erstberatung nach der Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwertes. Die Folge: Die Beratungsrechnung konnte einen hohen vierstelligen Bereich erreichen. Seit dem 01.07.2006 sind die Kosten für eine Erstberatung auf 190 Euro zzgl. MwSt. gedeckelt. Doch Achtung: Diese Regelung gilt nur für Privatpersonen, nicht jedoch für Selbstständige und Unternehmer. Sie müssen – je nach Fall – mit einer höheren Gebühr für die Erstberatung rechnen. Kannst du dir die Gebühr für die Erstberatung nicht leisten, steht dir eine Beratungshilfe zu. Den entsprechenden Antrag stellst du beim zuständigen Amtsgericht. Beim Nachweis einer entsprechenden Bedürftigkeit zahlst du nur die Eigenbeteiligung in Höhe von 15 Euro, die restlichen Kosten übernimmt der Staat. Übrigens: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Rechtsanwälte eine Erstberatung sogar kostenfrei anbieten dürfen (BGH-Urteil vom 03. Juli 2017, Az.: AnwZ (Brfg) 42/16). Erstberatung und Prozess vor Gericht: Wer zahlt die Anwaltskosten?Grundsätzlich gilt: Lässt du dich juristisch beraten oder vertreten, musst du die Anwaltskosten selbst tragen. Als Beteiligter in einem Zivilprozess kannst du die Kosten jedoch von der Gegenpartei zurückverlangen – sofern du den Prozess gewinnst. Wichtig: Die Erstattung beschränkt sich auf die Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe (RVG). Höhere Kosten – etwa aus einer Vergütungsvereinbarung – trägst du selbst. Wirst du im Rahmen eines Strafprozesses verurteilt, musst du die Anwaltsgebühren komplett selbst zahlen. Der Staat übernimmt diese lediglich bei einem Freispruch. Das Wichtigste in Kürze
Sie erhalten Ihre Antwort innerhalb von 24h Teilen Sie unseren BeitragTitelPage load linkDiese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OKWeiterlesen Wer zahlt Anwaltskosten bei Mietrecht?In der Regel muss der Verlierer Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, sowie die Gerichtskosten übernehmen.
Was kostet es wenn ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt?Bei der Ermittlung der Höhe der RVG Gebühr für ein einfaches Schreiben sieht der Anwalt nach der Ermittlung des Gegenstandswertes in die Anlage 2 des § 13 RVG. Dort entnimmt er dann die Wertgebühren. Diese betragen bis zu einem Gegenstandswert von 500 € aktuell 49 € bei einer einfachen 1,0er Gebühr.
Ist Anwalt De kostenlos?Die Anmeldung zum anwalt.de-Report ist kostenfrei.
Kann Vermieter Anwaltskosten auf Mieter umlegen?Keine Anwaltskosten
(dmb) Ein Vermieter darf durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes keine unnötigen Kosten zum Nachteil seiner Mieter verursachen, entschied jetzt das Amtsgericht Gießen (48 MC 648/08).
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