Was braucht man zur einreise nach italien

Last checked: 18-07-2022

Italien - Reisen in Zeiten von Corona und nationale Gesundheitsvorschriften, digitales COVID-Zertifikat der EU

Die Informationen auf dieser Seite stammen von Reopen.eu – informieren Sie sich dort über aktuelle Entwicklungen.

Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Für den Originaltext wählen Sie Englisch.

Um während der Corona-Pandemie ein sicheres Reisen zu gewährleisten, haben sich die EU-Länder auf einen koordinierten Ansatz bei Einschränkungen des freien Verkehrs geeinigt. In den EU-Vorschriften wird nun der gültige Status im digitalen COVID-Zertifikat der EU berücksichtigt.

Informationen über Reise- und Gesundheitsmaßnahmen in der EU sind online verfügbar. Sie bieten Reisenden aktuelle Informationen über etwaige besondere Vorschriften sowie Daten über Infektionsraten.

Informieren Sie sich über etwaige spezifische Maßnahmen bei Reisen nach Italien.

Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Schengen-Land?

Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Italien aufgehoben. Der Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder negativer Testergebnisse ist nicht mehr erforderlich.

Erfahren Sie mehr:
COVID-19 – Travellers
Esteri.it
Enter Italien – Fragebogen
Viaggiare Sicuri

Kontaktstelle für Italien:
COVID-19 Informationslinie Nützliche
regionale Kontakte

___

Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.

Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.

Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte

Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land von außerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder eines assoziierten Schengen-Landes?

Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Italien aufgehoben. Der Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder negativer Testergebnisse ist nicht mehr erforderlich.

Erfahren Sie mehr:
COVID-19 – Travellers
Esteri.it
Enter Italien – Fragebogen
Viaggiare Sicuri

Kontaktstelle für Italien:
COVID-19 Informationslinie Nützliche
regionale Kontakte

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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.

Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.

Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte

Darf ich durch dieses Land reisen?

Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Italien aufgehoben. Der Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder negativer Testergebnisse ist nicht mehr erforderlich.

Kontaktstelle für Italien:
COVID-19-Informationslinie

Nationale Gesundheitsmaßnahmen

In Italien ist der Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder eines negativen Testergebnisses nur erforderlich, um Patienten in Gesundheitsstrukturen zu besuchen.

Einzelheiten zur Gültigkeit von COVID-19-Zertifikaten finden Sie im Abschnitt Nationale Verwendung von COVID-19-Zertifikaten.

Erfahren Sie mehr:
Nationales Tourismusamt
EU Digitales COVID-Zertifikat in Italien
Regionale interaktive Karte
COVID-19 – Maßnahmen der Regierung
COVID-19 – Gesundheitsministerium

Muss in der Öffentlichkeit eine Maske getragen werden?

Bis zum 30. September ist das Tragen von FFP2-Gesichtsmasken obligatorisch:

  • auf interregionalen Schiffen und Fähren
  • in Hochgeschwindigkeits-, Intercity-, Intercity-Nacht- und überregionalen Zügen
  • in Bussen, die mehr als zwei Regionen verbinden oder für gecharterte Dienste mit einem Fahrer genutzt werden
  • im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr.

Gesichtsmasken sind auch in Gesundheitsstrukturen, Krankenhäusern und Pflegeheimen erforderlich.

Das Tragen von Gesichtsmasken wird in allen Innenräumen empfohlen. Es ist nicht mehr in Flugzeugen erforderlich, noch auf Indoor-Shows und Sportveranstaltungen zuzugreifen.

Ausnahmen:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuer, wenn die Maske die Kommunikation zwischen ihnen unmöglich macht
  • Menschen, die sportliche Aktivitäten ausüben.

Sicherheitsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr

Das Tragen von FFP2-Gesichtsmasken ist obligatorisch.

Karanténa

Die Quarantäne gilt für Personen, die COVID-19 nach folgenden Regeln unter Vertrag genommen haben:

  • Menschen, die Symptome entwickeln, müssen sich 10 Tage lang selbstisolaten. Quarantäne endet mit einem negativen molekularen Test oder einem schnellen Antigentest nach 3 Tagen ohne Symptome.
  • Personen, denen die Impfdosis des Boosters verabreicht wurde oder die ihren Primärimpfzyklus innerhalb der letzten 120 Tage abgeschlossen haben, können die Quarantäne auf 7 Tage verkürzen, wenn sie mindestens 3 Tage asymptomatisch waren und am Tag 7 einen negativen Molekulartest oder ein schnelles Antigen-Testergebnis durchführen.

Sollte eine gesunde Person mit einem bestätigten COVID -19-Fall in engem Kontakt mit hohem Risiko stehen, müssen sie eine „Selbstüberwachung“ einhalten. Dies bedeutet, dass sie für 10 Tage immer FFP2-Gesichtsmasken tragen, einen Test durchführen müssen, wenn Symptome auftreten, oder 5 Tage nach dem Kontakt einen Test durchführen müssen, wenn sie keine Symptome haben.

Erfahren Sie mehr:
Gesundheitsministerium – FAQs

Gesundheitsprotokolle für Tourismusdienstleistungen und Touristen

Menschen mit COVID-19-Symptomen müssen die Präventionsabteilung der örtlichen Gesundheitsbehörde unverzüglich benachrichtigen, isoliert bleiben mit einem absoluten Mobilitätsverbot und folgen den Anweisungen des Gesundheitspersonals. Die Abteilung Prävention kann kontaktiert werden:

  • durch das Personal der Beherbergungseinrichtungen, die den Zugang zu Gesundheitsdiensten fördern müssen;

  • indem Sie die regionalen gebührenfreien Rufnummern anrufen.

Bei schweren Symptomen wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 112.

COVID-19 Informationslinie
Nützliche regionale Kontakte

Sonstige Maßnahmen

Ein „grüner Basispass“ ist erforderlich, um Patienten in Gesundheitsstrukturen zu begleiten oder zu besuchen.

Um Patienten in bestimmten Krankenhausstationen zu besuchen, ist es Mandary, eine der folgenden bereitzustellen:

  • Vollimpfung, mit einer Booster-Dosis
  • primäre Impfserie und negatives Testergebnis
  • Erholung von COVID-19 und negatives Testergebnis

Digitale COVID-Zertifikate der EU

Informationen zu in Italien ausgestellten digitalen COVID-Zertifikaten der EU

In Italien ist der Nachweis der Impfung, der Genesung von COVID-19 oder eines negativen Testergebnisses nur erforderlich, um Patienten in Gesundheitsstrukturen zu besuchen. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Nationale Gesundheitsmaßnahmen.

COVID-19-Zertifikate werden in Italien als „grüner Pass“ bezeichnet und können als „EU Digital COVID Certificate“ (EUDCC) oder andere Zertifikate (Details unten) bereitgestellt werden. Hinweis: Italien unterscheidet zwischen einem „grundlegenden grünen Pass“(ein EUDCC auf der Grundlage eines negativen Testergebnisses) und einem „verstärkten“ oder „Super-Green-Pass“(ein EUDCC auf der Grundlage des Nachweises der vollständigen Impfung oder Genesung).

Zur Gültigkeit des „EU Digital COVID Certificate“ (EUDCC) für den Zugang zu öffentlichen Orten in Italien beachten Sie bitte:

  • Für Reisende aus dem Ausland gilt ein EUDCC auf der Grundlage von Impfungen oder Genesung („Supergrüne Pässe“) für 6 Monate (180 Tage), wenn er eine vollständige primäre Impfserie oder einen Nachweis der Genesung von COVID-19 enthält.
    Akzeptierte Impfstoffe:
    - von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassene Impfstoffe: Comirnaty (BioNTech und Pfizer), Nuvaxovid (Novavax), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca), Jcovden (COVID19-Impfstoff Janssen); in Italien als gleichwertig eingestufte Impfstoffe: Covishield, Fiocruz, R-Covi.
    Personen, die ältere Zertifikate besitzen oder verschiedene Impfstoffe erhielten, müssen einen molekularen Test (gültig 72 Stunden) oder einen Antigen-Schnelltest (gültig 48 Stunden) durchführen, um auf Aktivitäten und Dienstleistungen zuzugreifen, bei denen der „Super Green Pass“ erforderlich ist.
  • Das EUDCC von Personen, denen die Booster-Impfstoffdosis verabreicht wurde, ist bis auf Weiteres gültig. Gleiches gilt für Menschen, die sich nach der Verabreichung des vollständigen primären Impfzyklus von COVID-19 erholt haben.

Reisende, die keinen EUDCC besitzen, müssen Dokumente vorlegen, die dieselben Kriterien erfüllen:

  • Als gleichwertig angesehene Bescheinigungen;
  • Gleichwertige Impfbescheinigungen in italienischer, englischer, französischer, spanischer oder deutscher Sprache (Dokumente in anderen Sprachen müssen von einer offiziellen Übersetzung in Italienisch begleitet werden)
  • Gleichwertige Bescheinigungen über die Rückforderung von COVID-19 mit einer offiziellen Übersetzung in italienischer Sprache.

Personen, die keine dieser Dokumente besitzen, müssen ein negatives Ergebnis für einen molekularen Test (gültige 72 Stunden) oder einen Antigen-Schnelltest (gültig 48 Stunden) für den Zugang zu Diensten und Aktivitäten, bei denen das EUDCC erforderlich ist, vorlegen.

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Das „Digitale COVID-Zertifikat der EU“ (EUDCC) ist ein digitaler Nachweis, der in allen EU-Ländern gültig ist, dass eine Person entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, sich von COVID-19 erholt hat oder ein negatives Testergebnis erhalten hat. Für die Ausstellung der Bescheinigung sind dienationalen Behörden zuständig.

Erfahren Sie mehr:
EUDCC – Fragen und Antworten
EUDCC – Factsheet

Was benötigt man derzeit für die Einreise nach Italien?

Einreise & Ausreise.
Visumpflicht: Nein..
Reisedokumente: Personalausweis oder Reisepass..
Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. ... .
Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert..

Was muss ich beachten wenn ich nach Italien mit dem Auto fahre?

Für eine Autoreise nach Italien sollte neben einem Warndreieck auch für jede Person im Auto eine Warnweste auf der Gepäckliste stehen. Denn wer sein Auto auf der Autobahn oder außerhalb von Ortschaften verlässt, z.B. wenn es zu einer Panne oder einem Unfall kommen sollte, muss eine solche Warnweste tragen.

Wann entfällt Einreiseformular Italien?

Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 ist für die Einreise nach Italien kein Digitales Covid-Zertifikat der EU (oder vergleichbarer Covid-Nachweis) mehr erforderlich. Die Nachweispflicht ist entfallen.

Ist in Italien noch Mundschutzpflicht?

Das Tragen einer Maske ist seit dem 1. Oktober 2022 im öffentlichen Verkehr nicht mehr obligatorisch. In Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen ist dies jedoch weiterhin vorgeschrieben.