Was bedeuten neuwahlen in österreich

Alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, die das Wahlalter erreicht haben, haben grundsätzlich das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Gewählt werden können der sowie die Abgeordneten in die "Allgemeinen Vertretungskörper" (auf Bundesebene der , auf Landesebene die , auf Gemeindeebene der sowie die von Österreich zu entsendenden Mitglieder zum Europäischen Parlament). In einigen Bundesländern können Staatsbürgerinnen/Staatsbürger auch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister wählen.

Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger haben das Recht, in Österreich an bzw. in Wien an Bezirksvertretungswahlen sowie an Europawahlen teilzunehmen.

Freies Wahlrecht

Die Bürgerinnen/die Bürger dürfen von niemandem in ihrer Wahl beeinflusst werden, d.h. die Stimmabgabe muss frei von Zwang sein. Keine der wahlwerbenden Parteien darf durch die Wahlgesetzgebung bzw. durch die Wahlgrundsätze benachteiligt werden.

Geheimes Wahlrecht

Die Stimmabgabe soll in einer Art und Weise erfolgen, die für die Wahlbehörde und die Öffentlichkeit nicht erkennbar ist. U.a. sollen folgende Maßnahmen die Geheimhaltung der Wahlentscheidung sicherstellen:

  • Wahlzelle
  • Wahlkuvert
  • Wahlurne
  • Gesetzlicher Schutz des Wahlgeheimnisses
  • Eidesstattliche Erklärung bei der Briefwahl

Durch das Wahlgeheimnis wird die Wahlfreiheit geschützt.

Gleiches Wahlrecht

Gleiches Wahlrecht bedeutet, dass jeder wahlberechtigten Bürgerin/jedem wahlberechtigten Bürger eine Stimme zukommt und jede Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlresultat hat. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das potenzielle Gewicht jeder Stimme dasselbe ist (gleicher Zählwert).

Persönliches Wahlrecht

Das Wahlrecht muss persönlich ausgeübt werden, d.h. die Wählerin/der Wähler kann sich nicht vertreten lassen.

Eine Ausnahme bilden körper- oder sinnesbehinderte Menschen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann. Ihnen ist es gestattet, sich bei der Stimmabgabe von einer Person, die sie selbst auswählen können, unterstützen zu lassen.

Bundesweit kommen flächendeckend Stimmzettel-Schablonen zum Einsatz, die es blinden oder stark sehbehinderten Wählerinnen/Wählern ermöglichen, ihre Stimme ohne fremde Hilfe abzugeben.

Unmittelbares Wahlrecht

Die Wählerinnen/die Wähler wählen die Abgeordneten direkt und nicht – wie z.B. in den USA üblich – auf indirektem Weg durch "Wahlmänner". Durch Abgabe einer so genannten Vorzugsstimme kann die Wählerin/der Wähler eine Kandidatin/einen Kandidaten aus einer Liste von Wahlwerbern hervorheben und bei entsprechend hoher Stimmenanzahl eine Umreihung von Kandidatinnen/von Kandidaten auf dem Wahlvorschlag bewirken.

Bei den Wahlen zum Nationalrat stehen wahlwerbende politische Parteien zur Wahl. Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen, die ähnliche Anschauungen und Ziele verfolgen. Ihr Ziel ist es, möglichst viele WählerInnen von ihrem Programm zu überzeugen. Falls sie in die gewünschte Position gewählt werden, würden sie zum Beispiel mehr Geld für den Ausbau von Radwegen oder für Schulen ausgeben. Politische Parteien sind ein wesentlicher Faktor in einer Demokratie.

Jede wahlwerbende politische Partei tritt mit einer Liste von KandidatInnen zur Wahl an. Das bedeutet, dass die wahlberechtigten BürgerInnen eine Partei wählen und zusätzlich noch Vorzugstimmen an PolitikerInnen vergeben können. Bei den Wahlen zum Nationalrat werden die Mandate vergeben.

Eine Ausnahme bildet der Bundesrat. Die Mitglieder des Bundesrates werden nicht direkt gewählt, sondern von den Landtagen bestimmt. Die WählerInnen können jedoch darüber entscheiden, welche Parteien in welcher Stärke in die Landtage kommen. Somit haben sie einen indirekten Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundesrates.

Die Regierung wird übrigens nicht gewählt. Sie wird vom Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin ernannt. Es ist aber Tradition, dass nach den Wahlen zum Nationalrat zunächst die Parteichefin oder der Parteichef der stärksten Partei mit der Bildung einer Regierung beauftragt wird. 

Von „Neuwahlen“ spricht man, wenn ein Parlament, also zum Beispiel der Deutsche Bundestag, neu gewählt wird. Normalerweise finden Wahlen zum Bundestag alle vier Jahre statt. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Bundestag vorzeitig durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird, können Neuwahlen auch zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Man spricht dann von "vorgezogenen Neuwahlen".

Der Bundespräsident entscheidet

Nach dem deutschen Grundgesetz kann der Bundestag selbst keine vorzeitigen Neuwahlen beschließen. Auch der Bundeskanzler kann nicht einfach Neuwahlen ansetzen. Dieses Recht steht nur dem Bundespräsidenten zu.

Besondere Gründe

Es muss allerdings besondere Gründe für Neuwahlen geben. So kann der Bundespräsident vorzeitige Neuwahlen anordnen, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht mehr das Vertrauen der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Ein anderer Grund wäre, wenn es nach einer Bundestagswahl nicht gelingt, dass ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten gewählt wird.Ob die Kanzlerin eine Mehrheit im Bundestag hinter sich hat, kann sie feststellen, indem sie die Vertrauensfrage stellt. Falls die Mehrheit der Abgeordneten der Kanzlerin das Vertrauen nicht ausspricht und auch niemand anderes zum Bundeskanzler gewählt wird, kann die Kanzlerin den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag innerhalb von 21 Tagen aufzulösen. Auch wenn es dem Bundestag nach der Bundestagswahl nicht gelingt, einen Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin mit absoluter Mehrheit zu wählen, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen. Dann müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Weniger   Weiter lesen 

Vorgezogene Neuwahlen

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 ist es dreimal zu Neuwahlen nach einer gescheiterten Vertrauensfrage gekommen. Der Bundespräsident löste den Bundestag auf und Neuwahlen fanden statt.1972 hat der damalige Bundeskanzler Willy Brandt, 1982 der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und 2005 der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage gestellt. Alle drei wollten, dass es Neuwahlen gibt. Deshalb sorgten sie dafür, dass sie mit ihrer Vertrauensfrage im Bundestag scheiterten.

Kann das Volk Neuwahlen verlangen?

Das Grundgesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, die zu vorgezogenen Neuwahlen führen können. Nach Art. 68 Abs. 1 kann der Bundespräsident den Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen auflösen, sofern dieser bei einer Vertrauensfrage keine Mehrheit im Parlament gefunden hat.

Wer kann in Österreich Neuwahlen anordnen?

Der Nationalrat wird alle fünf Jahre neu gewählt. Vorgezogene Neuwahlen sind möglich, wenn die Mehrheit im Nationalrat eine vorzeitige Auflösung beschließt. Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus.

Wann gibt es Neuwahlen in Österreich?

Die letzte Nationalratswahl fand am 29. September 2019 statt, die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrates am 23. Oktober 2019.

Was ist die nächste Wahl in Österreich?

Aktuelle Informationen zu vergangenen Wahlen der Jahre 2013 bis 2022, Bundespräsidentenwahl 2022, Landtagswahl in Tirol am 25. September 2022, Oberösterreich-Wahl, 2021 etc.