Anlage 8 - Bezeichnung der WasserstraßeI. Allgemeines1. SchifffahrtszeichenSchifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden nicht durchgehend gesetzt. Show
Ein schwimmendes Schifffahrtszeichen wird etwa 5 m außerhalb der zu bezeichnenden Begrenzungen verankert. Eine Buhne oder ein Parallelwerk kann durch ein schwimmendes oder festes Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Dieses ist im Allgemeinen vor, zwischen oder auf dem Buhnenkopf und Parallelwerk angebracht. Von einem Schifffahrtszeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen. Ein Schifffahrtszeichen kann mit Taktfeuer ergänzt werden. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde kann es zur Beeinträchtigung eines Schifffahrtszeichens kommen; eine Tonne kann versenkt oder abgetrieben werden, ein Feuer kann durch äußere Einwirkungen zum Erlöschen kommen. Bei Hochwasser oder Eisgang kann die Betonnung vorübergehend eingezogen werden. Den Schifffahrttreibenden obliegt es, bei der Benutzung der Schifffahrtszeichen diese Risiken zu beachten. 2. Begriffe Feuer: Festfeuer: Taktfeuer: Es werden verwendet:
Ein Funkelfeuer wird mit 60 Lichterscheinungen/Minute und ein schnelles Funkelfeuer mit 100 bis 120 Lichterscheinungen/Minute ausgesendet. Ein Blink wird als Lichterscheinung von mehr als zwei Sekunden Dauer sichtbar. Ein Feuer mit Einzelunterbrechung oder Einzelblitzen und mit Gruppen von drei Unterbrechungen oder drei Blitzen wird als Feuer mit ungerader Kennung bezeichnet. Ein Feuer mit Gruppen von zwei und vier Unterbrechungen oder Blitzen wird als Feuer mit gerader Kennung bezeichnet. II. Bezeichnung der Fahrrinne1. Rechte Seite
Bild 1 Farbe: rot 2. Linke Seite
Bild 2 Farbe: grün 3. Spaltung
Bild 3 Farbe: rot-grün waagerecht gestreift Erforderlichenfalls zeigt ein rotes zylinderförmiges oder ein grünes kegelförmiges Toppzeichen über dem Zeichen für die Fahrrinnenspaltung an, an welcher Seite die Vorbeifahrt erfolgen soll. 4. Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt 4.1 Rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne
Bild 4a Farbe: rot mit einem grünen waagerechten
Streifen 4.2 Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne
Bild 4b Farbe: grün mit einem roten waagerechten
Streifen Die Positionen rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne und linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne werden mit den Zeichen nach Bild 1 und Bild 2 bezeichnet. 5. Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3 (Beispiel):
Bild 4c III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie eines Hindernisses in oder an der WasserstraßeA. Feste Zeichen1. Rechte Seite
Bild 5 Farbe: rot 2. Linke Seite
Bild 6 Farbe: grün 3. Spaltung
Bild 7 Farbe: rot-grün 4. Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt Im Bereich einer Abzweigung, Einmündung und Hafeneinfahrt kann für jede Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schifffahrtszeichen gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als Bergfahrt. B. Schwimmende Zeichen (nur zur Bezeichnung eines Hindernisses)1. Rechte Seite
Bild 8 Farbe: rot-weiß waagerecht gestreift 2. Linke Seite
Bild 9 Farbe: grün-weiß waagerecht gestreift C. Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 mit A.4 (Beispiel)
Bild 10 IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses in der Wasserstraße1. Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen
2. Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen (Wellenschlag vermeiden)
V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschifffahrt (falls erforderlich)A. Bezeichnung eines Radarzieles1.
Bild 15 Farbe: gelb 2. Stange mit Radarreflektor
Bild 16 B. Bezeichnung einer Freileitung 1. Radarreflektoren an Freileitung befestigt
Bild 17 2. Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt
Bild 18 VI. Bezeichnung der Lage der Fahrrinne zum Ufer sowie des Übergangs der Fahrrinne von einem zum anderen UferA. Lage der Fahrrinne zum Ufer1. Rechte Seite Farbe: rot/weiß
oder roter quadratischer Lattenrahmen
Bild 19 2. Linke Seite Farbe: grün/weiß
oder grüner quadratischer auf der Spitze stehender Lattenrahmen
Bild 20 3. Zusammenspiel der Bilder 19 und 20 (Beispiel)
Bild 21 B. Übergang der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer1. Rechte Seite Farbe: gelb/schwarz
oder gelbes stehendes Lattenkreuz
Bild 22 2. Linke Seite Farbe: gelb/schwarz
oder gelbes liegendes Lattenkreuz
Bild 23 3. Zusammenspiel der Bilder 22 und 23 (Beispiele) 3.1 Bezeichnung durch Einzelbaken
Bild 24 Feuer (wenn vorhanden): 3.2 Bezeichnung durch Richtbaken
Bild 25 Ein Richtbakenpaar besteht aus Ober- und Unterbake. Sie bezeichnen in Deckpeilung die Richtung des Überganges. Die Oberbake steht vom Schiff aus gesehen hinter der Unterbake und ist höher als diese. Feuer (wenn vorhanden): beide Seiten VII. Zusätzliche Bezeichnung für einen See und eine seeartige ErweiterungA. Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses1. Kardinalzeichen Eine allgemeine Gefahrenstelle (z. B. Untiefe, Wrack, Buhne und sonstiges Schifffahrtshindernis) ist in der Regel mit einem oder mehreren Kardinalzeichen bezeichnet, die für die verschiedenen Quadranten den Bezug zur Lage der Gefahrenstelle angeben. 1.1 Definition der Quadranten und Kardinalzeichen Die vier Quadranten (Nord, Ost, Süd und West) werden durch die vom Bezugspunkt ausgehenden Richtungen NW-NO, NO-SO, SO-SW und SW-NW begrenzt. Ein Kardinalzeichen wird nach dem Quadranten benannt, in dem es liegt. Der Name des Kardinalzeichens sagt aus, dass an der Seite des Zeichens vorbeigefahren werden soll, nach der es benannt ist.
Bild 26 1.2 Beschreibung der Kardinalzeichen Nord-Kardinalzeichen Farbe: schwarz über gelb
Bild 26a Ost-Kardinalzeichen Farbe: schwarz mit einem breiten gelben waagerechten Streifen
Bild 26b Süd-Kardinalzeichen Farbe: gelb über schwarz
Bild 26c West-Kardinalzeichen Farbe: gelb mit einem breiten schwarzen waagerechten
Streifen
Bild 26d 2. Einzelgefahrzeichen Ein Einzelgefahrzeichen wird errichtet oder ausgelegt über einer Einzelgefahr. Die Gefahrenstelle kann an allen Seiten passiert werden. Farbe: schwarz mit einem oder mehreren breiten roten waagerechten Streifen Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen
Bild 27 B. Bezeichnung der Mitte eines Fahrwassers, einer Fahrwasserstrecke, einer Ansteuerung sowie einer Fahrwassereinfahrt1. Mittefahrwasserzeichen An beiden Seiten des Mittefahrwasserzeichens ist eine der zugelassenen Abladetiefe entsprechende Wassertiefe vorhanden. Farbe: rot-weiß senkrecht gestreift
Bild 28 2. Zusätzliche Bezeichnung einer Fahrwasserstrecke und einer Ansteuerung Ein Leitfeuer ist ein Einzelfeuer, das durch Sektoren verschiedener Farbe und Kennung im Allgemeinen ein Fahrwasser, eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnet. Die Fahrwasserstrecke ist identisch mit dem weißen Sektor des Leitfeuers. Feuer: weißes Taktfeuer: Ubr. oder Glt. mit Warnsektoren rot und grün
Bild 29 3. Einfahrtzeichen Das Einfahrtzeichen dient der Kennzeichnung von Einfahrten von einem See oder einer seeartigen Erweiterung in einen verhältnismäßig engeren Wasserstraßenabschnitt. Farbe: weiß-schwarz gestreift oder schwarz-weiß gestreift
rechtes Ufer
linkes Ufer 4. Zusammenspiel der Bilder 26 bis 31 und Bild 34 (Beispiel)
Bild 32 VIII. Bezeichnung einer besonderen Wasserfläche1. Tonnen für eine gesperrte Wasserfläche Gelbe Stumpftonnen (Bild 33) oder gelbe Tonnen (Bild 34) mit oder ohne Radarreflektoren oder mit oder ohne Toppzeichen kennzeichnen eine gesperrte Wasserfläche. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden.
Bild 33
Bild 34 2. Tonnen für sonstige Zwecke Weiße Tonnen können zu anderen als den vorgenannten Zwecken verwendet werden. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden.
Bild 35 Stand: 01. Februar 2012 |