Wann wieder einreisen wenn touristen visum abgelaufen ist

Ein Visum kann auch dann verlängert werden, wenn ein Visum nicht voll ausgeschöpft wurde, weil die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte.

  • Gesicherter Lebensunterhalt

    Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.

  • Vorsprache nur mit Termin
  • Erforderliche Unterlagen

    • Pass mit dem gültigen Visum
    • Vollmacht mit Pass oder Personalausweis

      Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist

    • Ausgefüllter "Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums"

      (siehe im Abschnitt Formulare)

    • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt

      • Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
      • Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
      • ggf. Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten

    • Krankenversicherung

      • Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
      • Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung.
      Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.

    • Sonstige Nachweise

      Bei einem Visum zu einem geschäftlichen oder beruflichen Aufenthalt sind Nachweise vorzulegen, die auch ein öffentliches Interesse an der Verlängerung begründen.

      Reisende mit auslaufendem Schengen-Visum, die Deutschland aufgrund der Reisebeschränkungen welche in Deutschland, in Europa und darüber hinaus auch weltweit gelten, nicht mehr verlassen können, werden bis zum 30. Juni nicht angeklagt, weil Sie nicht rechtzeitig abgereist sind.

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      Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am Donnerstag dieser Woche ein Dekret erlassen, in dem angekündigt wurde, dass Personen mit einem Schengen-Visum, die kurz vor dem Ablauf stehen oder bereits abgelaufen sind, bis zum 30. Juni 2020 in Deutschland legal bleiben dürfen.

      Inhaber von auslaufenden Schengen-Visa sind ebenfalls von der Verpflichtung befreit, bis zum 30. Juni 2020 eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, basierend auf der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung von Inhabern von auslaufenden Schengen-Visa von der Anforderung eines Aufenthaltstitels aufgrund der COVID-19 Pandemie.

      “Mit dieser Regelung berücksichtigt der BMI die außergewöhnliche Situation von Inhabern auslaufender Schengen-Visa, die Deutschland aufgrund der weitreichenden Beschränkungen internationaler Reiseverbindungen vorübergehend nicht verlassen und in ihre Heimatländer zurückreisen können. Dies soll einen strafbaren, unbefugten Aufenthalt verhindern“, heißt es in einer Pressemitteilung zur neuen Verordnung.

      Die Verordnung die ab dem 10. April 2020 in Kraft getreten ist, wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eine mögliche Verlängerung über den 30. Juni hinaus wird später unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen geltend gemacht.

      Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat Deutschland die Land- und Luftgrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Italien und Spanien wieder eingeführt. Die Seegrenze zu Dänemark gelten bis zum 15. April.

      Das Land verfügt noch über Grenzkontrollen, die im vergangenen November aufgrund von Sekundärbewegungen an den Außengrenzen an den Landgrenzen zu Österreich, die am 12. Mai auslaufen sollen, verlängert wurden.

      In dieser Woche kündigte die Bundesregierung an, keine Grenzkontrollen mit Belgien und den Niederlanden durchzuführen.

      Die Entscheidung, keine Kontrollen an der Grenze zu den Niederlanden und Belgien einzuführen, kommt zu dem Zeitpunkt, als die Europäische Kommission alle Schengen-Mitgliedstaaten und die assoziierten Schengen-Mitgliedstaaten aufgefordert hat, die Kontrollen an den Außengrenzen, die Mitte April auslaufen sollen, um einen weiteren Monat zu verlängern.

      Ist die Gültigkeit Ihres Visums für die Türkei abgelaufen? Dann müssen Sie ein neues Visum beantragen, bevor Sie wieder in die Türkei reisen können. Sie können, so oft Sie wollen, ein neues Türkei-Visum beantragen. Sie brauchen daher nicht zu warten, bis Ihr vorheriges Visum abgelaufen ist. Befinden Sie sich schon in der Türkei? Dann können Sie keinen neuen Antrag stellen, wohl aber eine Verlängerung beantragen.

      Wann wieder einreisen wenn touristen visum abgelaufen ist
      Gültigkeit Ihres Visums Türkei abgelaufen?

      Bitte Beachten: Möchten Sie für einen Urlaub oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen in die Türkei reisen? Wenn Sie die Staatsangehörigkeit von Deutschland, Österreich, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches oder eines (anderen) Landes der Europäischen Union haben, benötigen Sie seit 2020 kein Visum mehr. Seitdem sind die Informationen auf dieser Website zum Visum für die Türkei nicht mehr aktualisiert worden.

      Ende der Gültigkeit des Visums für die Türkei

      Es gibt eine Anzahl möglicher Gründe, die zum Ende der Gültigkeit Ihres Visums führen:

      • Die Gesamtgültigkeitsdauer von 180 Tagen ist vorbei
      • Die Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen, die Sie in der Türkei bleiben dürfen, ist erreicht
      • Ihr Reisepass ist abgelaufen oder nicht mehr lang genug gültig
      • Der Grund Ihrer Reise ändert sich, zum Beispiel, wenn Sie sich in der Türkei niederlassen oder in der Türkei studieren wollen
      • Sie erfüllen nicht mehr alle Kriterien für das Visum Türkei
      • Die türkischen Behörden haben die Gültigkeit Ihres Visums für die Türkei widerrufen

      Weitere Erläuterungen zur Gesamtgültigkeitsdauer und der Höchstanzahl der Tage, die Sie mit diesem Visum in der Türkei bleiben können, finden Sie auf der Seite über die Gültigkeit des Visums Türkei. In diesem Muster des Visums sehen Sie, woran Sie im Visum erkennen können, bis wann das Visum gültig ist oder war.

      Die türkischen Behörden widerrufen die Gültigkeit eines Visums nur selten aus einem anderen Grund als dem Ablauf der Gültigkeit. Das geschieht eigentlich nur, wenn Sie einen (schweren) Gesetzesverstoß begangen haben oder wenn die türkische Polizei oder Einwanderungsbehörde vermutet, dass Sie das getan haben. Die türkischen Einwanderungsbehörden behalten sich jedoch das Recht vor, die Gültigkeit von Visa jederzeit und mit sofortiger Wirkung einzuziehen, wenn sie eine Veranlassung dazu sehen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen.

      Schritte, die Sie setzen können, wenn das Visum abläuft

      Die Gültigkeit Ihres Visums endet, während Sie in der Türkei sind

      Wenn Sie nach dem Ablauf Ihres türkischen Visums in der Türkei bleiben möchten, können Sie sich bei der örtlichen Polizei melden. Dort können Sie eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer regeln oder eine (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie können bei der örtlichen Polizei auch die Erlaubnis einholen, den Grund Ihrer Reise zu ändern, z. B. wenn Sie ein Touristenvisum haben und stattdessen in der Türkei studieren wollen. Die Bedingungen, die für die Verlängerung und/oder Änderung des Reisezwecks gelten, hängen von der Art der Änderung und der gewünschten Aufenthaltsdauer ab. Falls Sie sich bereits in der Türkei befinden, wenn Ihr Visum für die Türkei abläuft, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich bei der Polizei zu melden und zu fragen, welche Kriterien in Ihrem Fall gelten.

      Die Gültigkeit Ihres Visums endet, während Sie außerhalb der Türkei sind

      Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Ablaufs Ihres Visums nicht in der Türkei befinden, können Sie jederzeit ein neues Visum beantragen. Das können Sie auf dieser Website mit dem Online-Antragsformular tun. Das Visum für die Türkei ist 180 Tage lang gültig, aber in diesem Zeitraum dürfen Sie sich höchstens 90 Tage in der Türkei aufhalten. Haben Sie diese 90 Tage bereits genutzt, aber sind die 180 Tage der Gültigkeit des Visums noch nicht vorbei? Auch dann können Sie bereits ein neues Visum beantragen. Sie müssen nicht warten, bis die 180 Tage der Gesamtgültigkeitsdauer abgelaufen sind. Für die Türkei können Sie eine unbegrenzte Anzahl von Visa pro Jahr beantragen.
      Jetzt ein (beinahe) abgelaufenes Visum durch ein neues ersetzen

      Sollten die türkischen Einwanderungsbehörden den Verdacht haben, dass Sie ein Touristenvisum missbrauchen und in der Praxis mit aufeinanderfolgenden Touristenvisa in der Türkei leben, kann ein neuer Antrag abgewiesen werden. In diesem Fall erhalten Sie nach der Bearbeitung des Antrags eine E-Mail mit der Mitteilung, dass Ihr Antrag nicht bewilligt wurde. Sie können dann jedoch Kontakt mit der türkischen Botschaft oder dem Konsulat aufnehmen, um eine andere Art von Visum zu beantragen, die für Ihren Reisezweck geeignet und länger gültig ist. Sollte Ihr Visumantrag auf dieser Website zu einer Abweisung führen, erhalten Sie von uns die vollständigen Kosten für den Visumantrag zurückerstattet.

      Was passiert bei abgelaufenem Visum?

      Ablauf des Schengenvisums Ist der Aufenthaltszeitraum des Schengenvisums abgelaufen, besteht kein Aufenthaltstitel mehr, sodass sich der Ausländer „ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“ in Deutschland aufhält gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG. Er ist damit auch vollziehbar ausreisepflichtig.

      Was passiert wenn man nach 90 Tagen nicht Ausreist?

      Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal. Wenn der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet. Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04. bis 19.10.

      Kann ein Touristenvisum verlängert werden?

      Ein Visum kann auch dann verlängert werden, wenn ein Visum nicht voll ausgeschöpft wurde, weil die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte. Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.

      Wie lange kann man ein Touristenvisum verlängern?

      Wenn Sie Ihr Schengen-Visum verlängern können, dann sollten Sie Ihren Antrag auf Verlängerung zwei Monate, mindestens aber 4-6 Wochen vor Ablauf Ihres Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde einreichen.