Wann handelt es sich um eine Personengesellschaft?

Von einer Personengesellschaft wird immer dann gesprochen, wenn sich mindestens zwei Personen (entweder juristische oder natürliche Personen) zusammenschließen. Auch in einer Personengesellschaft müssen die zusammengeschlossenen Personen den gleichen Zweck verfolgen. Ist eine Personengesellschaft gegründet, kann diese auch Träger von Rechten und Pflichten sein.

Personengesellschaft DefinitionOft verfügen Personengesellschaften über eine gewisse Rechtsfähigkeit — teilweise jedoch eher eingeschränkt. Diese Gesellschaften besitzen dann die Fähigkeit bestimmte Verbindlichkeiten einzugehen und bestimmte Rechte zu erwerben. Oftmals kommt es vor, dass eine solche Gesellschaft auch vor Gericht auftreten kann. Von solchen Personengesellschaften sind die Kapitalgesellschaften abzugrenzen, denn im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften haften die Personen teilweise auch mit ihrem Privatvermögen. Aber nicht nur mit ihrem Privatvermögen, sondern auch mit dem Gesellschaftsvermögen müssen sie dann haften.

Es stellt sich jetzt die Frage, welche Merkmale eine Personengesellschaft ausmacht. Zu den Merkmalen dieser Gesellschaft gehören die Gründung, die Rechtsstellung, die Buchführung, die Geschäftsführung, die Gewinnausschüttung, die Haftung und die Besteuerung.

Gründung

Es müssen sich mindestens zwei Personen zusammenschließen.

Rechtsstellung

Die Personengesellschaft stellt keine juristische Person dar.

Buchführung

Wie die Buchführung zu handhaben ist, regelt sich je nach Art der Gesellschaft. GbRs müssen beispielsweise nur einfache Grundregeln einhalten, während Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, die doppelte Buchführung beachten müssen.

Geschäftsführung

Für die Geschäftsführung bedarf es keiner Angestellten, sondern die Gesellschafter selbst übernehmen diese Aufgabe.

Gewinnausschüttung

Oftmals erfolgt die Ausschüttung des Gewinns oder auch des Verlusts anteilsmäßig.

Haftung

Wie oben bereits erwähnt, haften die Personen hinter der Gesellschaft nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern unbeschränkt selbst.

Besteuerung

Ist die Einkommens– oder die Erbschaftssteuer fällig, wird jeder Gesellschafter selbst besteuert. Kommt es auf die Umsatzsteuer an, wird das Unternehmen besteuert.

Der Begriff Personengesellschaft beschreibt den Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen Personen im Rahmen einer Gesellschaft, um ein gemeinsames definiertes Ziel zu erreichen.

Inhalt dieser Seite

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Personengesellschaft?
  3. Die Rechtsgrundlage der Personengesellschaft
  4. Die Gewinnverteilung in der Personengesellschaft
  5. Die steuerliche Behandlung der Personengesellschaft
  6. Zweck einer Personengesellschaft
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Personengesellschaft bringen die Gesellschafter nicht zwingend einen Anteil zum Grundkapital ein, sondern haften in unbeschränkter Höhe mit ihrem persönlichen Vermögen.
  • Die Verteilung von Gewinn und Verlust erfolgt grundsätzlich einheitlich auf alle Gesellschafter, im Gesellschaftervertrag kann jedoch eine abweichende Zuordnung vorgenommen werden.
  • Eine Personengesellschaft bietet sich etwa bei Erbengemeinschaften, Ehepaaren, die über größeren Grundbesitz oder Immobilienbesitz verfügen, oder größeren Wareneinkäufen, die für eine Person alleine nicht möglich sind, eine Finanzierung aber nicht infrage kommt.

Was ist eine Personengesellschaft?

Unter den Oberbegriff Personengesellschaften fallen:

  • Partnerschaft
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)

Deutlich muss hier zur stillen Gesellschaft abgegrenzt werden, da hier ein Zusammenschluss nur im Innenverhältnis besteht, nach außen aber nicht sichtbar ist.

Die Rechtsgrundlage der Personengesellschaft

Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft bringen die Gesellschafter nicht zwingend einen Anteil zum Grundkapital ein, sondern haften in unbeschränkter Höhe mit ihrem persönlichen Vermögen. Demzufolge richtet sich die Entscheidungsfindung auch nicht nach der Höhe der Beteiligung bei einer Abstimmung, sondern nach dem Prinzip „eine Person, eine Stimme“.

Grundlage für die Personengesellschaft ist der Gesellschaftervertrag, der in seiner Ausgestaltung der Personengesellschaft allerdings durchaus die Grundzüge einer Kapitalgesellschaft auflegen kann. Für den Gesellschaftervertrag besteht keine vorgeschriebene Form. Allerdings bedarf es einer notariellen Beglaubigung, falls Grundstücke in die Gesellschaft mit eingebracht werden. Während eine Partnerschaft im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch für freie Berufe möglich ist, verlangt das Gesetz bei einer OHG, dass der Betrieb eines Handelsgewerbes zwingend Geschäftsgegenstand sein muss.

Die Gewinnverteilung in der Personengesellschaft

Die Paragrafen 722 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches regeln, dass die Verteilung von Gewinn und Verlust einheitlich auf alle Gesellschafter erfolgt. Damit unterstellt der Gesetzgeber, dass alle an der Personengesellschaft Beteiligten den gleichen Einsatz zur Erreichung des Geschäftsziels erbringen. Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann jedoch im Gesellschaftervertrag eine abweichende Zuordnung vorgenommen werden. Dieser Umstand kann greifen, wenn die Gesellschafter unterschiedliche Anteile am eingebrachten Unternehmenskapital halten.

Die steuerliche Behandlung der Personengesellschaft

Abhängig von der Steuerart werden Personengesellschaften als eine Einheit oder heruntergebrochen auf den jeweiligen Gesellschafter gesehen.

Die Umsatzsteuer

Im Rahmen der Umsatzsteuer wird die Personengesellschaft als wirtschaftliche Einheit gesehen. Der § 2 Umsatzsteuergesetz definiert eine Personengesellschaft als eigenständigen Unternehmer, während die Gesellschafter selbst nur „Dritte“ bleiben.

Die Einkommensteuer

Für die Einkommensteuer spielt die Personengesellschaft keine Rolle. Gewinn oder Verlust wird jedem Gesellschafter analog seiner Beteiligungsquote zugeschrieben und muss im Rahmen der persönlichen Steuererklärung angegeben werden. Gleiches gilt auch für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Die Gewerbesteuer

Übt die Personengesellschaft ein Gewerbe aus, fällt unter Umständen Gewerbesteuer an. Die Betrachtungsweise der Personengesellschaft fällt hier allerdings etwas kritischer aus. Auf der einen Seite handelt es sich um eine gewerbesteuerpflichtige Rechtsperson. Auf der anderen Seite ermittelt sich die Gewerbesteuer aus den Einkünften des jeweiligen Gesellschafters.

Gewinnthesaurierung

Seit dem Jahr 2009 besteht auch für Personengesellschaften die Option, nicht entnommene Gewinne analog zu Kapitalgesellschaften mit einem niedrigeren Steuersatz zu belegen.

Zweck einer Personengesellschaft

Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft birgt die Personengesellschaft für die Gesellschafter das Risiko, dass sie unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen haften. Es stellt sich daher die Frage, wann eine Personengesellschaft sinnvoll ist.

Wann ist man eine Personengesellschaft?

Unter einer Personengesellschaft versteht man den Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die gemeinsam ein bestimmtes Ziel verwirklichen. Es kann sich dabei um natürliche oder juristische Personen handeln. Eine Personengesellschaft ist selbst keine juristische Person.

Wie erkennt man eine Personengesellschaft?

Personengesellschaften kennzeichnen sich dadurch aus, dass die beteiligten Gesellschafter im Mittelpunkt stehen. Die Gesellschafter haften zudem persönlich und unbeschränkt.

Wann gilt Personengesellschaft als gegründet?

Eine Eintragung ins Partnerschaftsregister ist konstitutiv. Die PartG gilt mit der Eintragung nach außen hin als gegründet.

Welche Gesellschaft zählt zu den Personengesellschaften?

Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschaftern, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen und dafür einen Gesellschaftsvertrag abschließen.