Zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2022 87 Show
Die Elternzeit ist ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, den Eltern nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Zeitraum kein Gehalt. Stattdessen können Eltern das Elterngeld beantragen. Alle wichtigen Dinge zur Elternzeit erklären wir dir im Folgenden. Das Wichtigste in Kürze
Auch wenn Elternzeit und Elterngeld in einem Gesetz geregelt wurden, sind es doch zwei verschiedene Dinge. Elternzeit und Elterngeld sind also immer getrennt voneinander zu betrachten. Elternzeit beanspruchst du bei deinem Arbeitgeber. Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle. Was ist die Elternzeit?Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz: BEEG) geregelt. Vielleicht kennst du sie noch unter dem alten Begriff Erziehungszeit? Umgangssprachlich wird die Elternzeit auch Erziehungsurlaub oder auch Vaterschaftsurlaub genannt. Gemeint ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit für bis zu 36 Monate je Kind und Elternteil. Sie ermöglicht dir viel Zeit mit deiner Familie. Wer hat Anspruch auf Elternzeit?Elternzeit gibt es für Mütter und Väter, Co-Mamas, Co-Papas, das leibliche Kind des Partners/der Partnerin, aber: Nur wenn du angestellt bist. Es ist eine unbezahlte Freistellung von deiner Arbeit. Dabei ist es egal, ob du in Vollzeit oder Teilzeit arbeitest. Auch in der Ausbildung oder Minijobber kannst du Elternzeit nehmen. Grundsätzlich musst du die folgenden weiteren Voraussetzungen (gem. §15 BEEG) erfüllen: Du
Dürfen Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Großeltern Elternzeit nehmen?Adoptiveltern Pflegeeltern Großeltern Hinweis: Wenn du als nicht Sorgeberechtigter Elternzeit nehmen möchtest, brauchst du die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Wer hat keinen Anspruch auf Elternzeit?Bist du angestellt, überschreitest aber die Arbeitszeit von 32 Wochenstunden, besteht kein Anspruch auf die Familienauszeit. Wer nicht in einem Arbeitsverhältnis steht, kann gar nicht erst Elternzeit nehmen. Eine Elternzeit ist daher für folgende Personen ausgeschlossen: Selbstständige, Hausfrauen / Hausmänner, Studenten, Schüler, Arbeitslose, Ehrenamtliche, Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) / Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) / Bundesfreiwilligendienst (BFD). Wie lange darf ich Elternzeit nehmen?Insgesamt stehen dir 36 Monate, also drei Jahre Elternzeit zu. Diese darfst eigentlich so nehmen, wie du möchtest. Folgende Vorgaben musst du dabei berücksichtigen:
*Mehr Abschnitte sind möglich, wenn dein Arbeitgeber einverstanden ist. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist diese individuelle Regelung hinfällig. Wie lange du persönlich Elternzeit nehmen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Oft spielt das Finanzielle eine Rolle oder aber auch der Karrierewunsch. Mehr dazu: Elternzeit: Wie lange darf und sollte ich sie nehmen? Können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen?Wenn ihr beide angestellt seid, könnt ihr auch gleichzeitig in Elternzeit gehen. Nutzt sie, um vielleicht länger zu verreisen oder einfach die gemeinsame Zeit zu mit eurem Kind zu genießen. Hinweis: Sind beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit, kann jedoch nur einer von euch die Erziehungszeiten in der Rentenversicherung bekommen. Grundsätzlich bekommt die Mutter diese angerechnet. Soll der andere Elternteil diese Zeiten erhalten, ist ein Antrag erforderlich. So kannst du Elternzeit beantragenÜberlege dir zunächst gut, wie lange deine Elternzeit dauern soll. Wenn du Elternzeit für dich beanspruchen möchtest, musst du diese rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber beantragen. Wobei beantragen nicht ganz richtig ist. Umgangssprachlich sagt man „Elternzeit beantragen“, eigentlich ist es jedoch nur eine Mitteilung bzw. Anmeldung. Denn: der Arbeitgeber kann die Elternzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht ablehnen. Nur wenn der dritte Abschnitt am 3. Geburtstag oder danach beginnen soll, dürfte dein Chef diesen aus dringenden betrieblichen Gründen verneinen. Elternzeit nach Lebensmonaten beantragen Nimmst du deine Elternzeit nach Lebensmonaten, hat das gleich zwei Vorteile. Zum einen kann dein Arbeitgeber nicht so viel Urlaubsanspruch kürzen. Zum anderen: Wenn du Elterngeld beziehst, fallen so Gehalt und Elterngeld nicht in einen Zeitraum und du umgehst eine mögliche Kürzung. Fristen: Wann muss ich die Elternzeit beantragen?Je nach Alter deines Kindes, gibt es zwei Fristen für den Antrag auf Elternzeit zu unterscheiden:
*und in den 6 Wochen vor dem 3. Geburtstag Der elternzeitrechtliche Kündigungsschutz beginnt jeweils erst eine Woche vorher. Sei als Vater hier am besten vorsichtig und reiche die Mitteilung erst 8 Wochen bzw. 14 Wochen vor dem gewünschten Beginn ein. Hinweis: Wenn du deinen Anspruch zu spät anmeldest, kann der Arbeitgeber dir trotzdem deine gewünschte Zeit gewähren. Falls er auf den Fristen besteht, verschiebt sich der Beginn entsprechend der o.g. Fristen. Wie muss ich Elternzeit beantragen?Du musst zum einen, die vorgenannten Fristen einhalten und deinen Antrag schriftlich einreichen. Zum anderen solltest du folgende Punkte in dein Schreiben mit aufnehmen:
Hier noch ein paar Tipps, die dir bei der Beantragung helfen können, bzw. Problemen vorbeugen können:
Bindungszeitraum Hältst du dich nicht daran, könnte dein Arbeitgeber dir weitere Monate verwehren. Dann kannst du erst nach Ablauf der 2 Jahre weitere Elternzeit nehmen. Beachte dabei immer die Antragsfristen. Elternzeit verlängernGrundsätzlich stehen dir 36 Monate zur Verfügung. Überlege dir gut, wie lange du wirklich in Elternzeit sein möchtest. Nachträgliche Änderungen muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren. Dennoch kannst du die Elternzeit verlängern. Es gelten, je nach Zeitpunkt, die 7 bzw. 13 Wochen Frist. Beachte zusätzlich Folgendes:
Elternzeit vorzeitig beendenEinfach so lässt sich deine Elternzeit nicht beenden. Natürlich kann dein Chef dir entgegenkommen, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Ausweg kann dann Teilzeit in Elternzeit sein, wenn sich die Elternzeit nicht beenden lässt. Einzige Ausnahme per Gesetz ist, wenn du erneut schwanger wirst. Dann kannst (und solltest!) du deine Elternzeit zu einem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. So lebt dann auch dein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wieder auf. Die nicht genutzte Elternzeit kannst du zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. Elternzeit und UrlaubsanspruchWenn du „Vollzeit“ in Elternzeit gehst, ruht dein Arbeitsvertrag so lange. Für diese Zeit, in der du abwesend bist, darf der Arbeitgeber deinen Urlaubsanspruch kürzen. Für jeden vollen Kalendermonat, den du in Elternzeit bist, um 1/12 (§17 Absatz 1 BEEG). Hast du in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei deinem Arbeitgeber, gilt dies nicht. Resturlaub ist auch nicht davon betroffen, es sei denn du hast mehr Tage genommen, als dir zustanden. Leider gibt es keinen festen Zeitpunkt, bis wann dein Arbeitgeber dir diese Kürzung mitteilen muss. Oftmals geschieht dies bereits im Bestätigungsschreiben über deine Elternzeit. Jedoch auch nach deiner Rückkehr aus deiner Familienauszeit darf er noch kürzen. Wie du mit dem Urlaubstrick eine Kürzung vermeidest und viele Beispiele findest du in unserem Artikel zur Elternzeit & Urlaub. Kündigung in ElternzeitBeruhigend: Während der Elternzeit besteht für dich ein Kündigungsschutz. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber den Vertrag nicht beenden. Hast du allerdings einen befristeten Vertrag oder ein Probearbeitsverhältnis, endet der Vertrag auch in der Elternzeit automatisch. Nach Ablauf der arbeitsfreien Zeit kann dir als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer nach vertraglichen und/oder gesetzlichen Vorgaben gekündigt werden. Selbst kündigen in der Elternzeit Arbeiten während der ElternzeitEs gibt viele Gründe, die dafür sprechen, auch während der Elternzeit zu arbeiten. Vielleicht möchtest du deinen Arbeitgeber weiter unterstützen? Oder du teilst dir die Elternzeit mit deinem Partner und willst daher nicht die gesamte Zeit zu Hause sein? Möglicherweise ist es ein Mix aus allem oder auch ein finanzieller Aspekt. Du kannst in der Elternzeit arbeiten, jedoch ist nur eine Teilzeittätigkeit möglich. Die Stundenzahl ist auf maximal 32 Wochenstunden gedeckelt. Mehr zu den Voraussetzungen für die Teilzeitarbeit. Wichtig: Auch während deiner Elternzeit mit Elterngeldbezug darfst du arbeiten und etwas hinzuverdienen. Bedenke jedoch, dass es immer zu einer Anrechnung des Zuverdienstes auf dein Elterngeld kommt. Das kann zu einer Kürzung deines Elterngeldes führen. Du möchtest herausfinden, wie hoch die Kürzung ausfällt? Nutze dafür am besten den Elterngeldrechner mit Planer im Familienportal der Bundesregierung. Elternzeit im Lebenslauf angeben oder weglassenLücken im Lebenslauf sind nicht gut, daher gehört die Elternzeit in der Regel in deinen Lebenslauf hinein. Ob du es mit aufnimmst, ist jedoch deine Entscheidung. Juristisch bist du nicht einmal verpflichtet, Familienstand und/oder Kinder anzugeben. Lügen darfst du natürlich nicht! Ist die Kinderbetreuung jederzeit sichergestellt, kannst du dies im Anschreiben oder Lebenslauf schon erwähnen (z.B. eine Tochter, Betreuung gesichert). Auch im persönlichen Gespräch solltest du darauf eingehen. Liegt die Elternzeit schon weiter zurück und du hast regulär gearbeitet danach, stellt die Angabe normalerweise auch kein Problem dar. FAQ – Häufig gestellte FragenMuss die Elternzeit immer mit dem Geburtsdatum des Kindes beginnen?Ja und nein. Es kommt darauf an, ob du zeitgleich auch noch Elterngeld bekommst oder nicht. Mit Elterngeld Ohne Elterngeld Dürfen Väter auch nur einen Monat Elternzeit nehmen?Ja, bis zu 36 Monate sind möglich. Allerdings dürfen es je Kind insgesamt nicht mehr als drei Abschnitte mit Elternzeit sein. Ausnahme wäre, der Arbeitgeber ist damit einverstanden. Um auch Elterngeld zu erhalten, müssten es mindestens zwei Lebensmonate sein. Ist eine Fortbildung in der Elternzeit möglich?Ja, du kannst an betriebsinternen Fortbildungen teilnehmen oder auch an Kursen von Fernuniversitäten und Volkshochschulen. Das steht nicht im Widerspruch zur Elternzeit. Auch Förderungen z.B. von der Agentur für Arbeit kannst du auf Wunsch in dieser Zeit in Anspruch nehmen. Wird die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet?Ja, die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet. Trotz der mindestens 8 Wochen Mutterschutzfrist direkt nach der Geburt, endet die 36-monatige Elternzeit spätestens einen Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Was passiert, wenn in der Elternzeit ein Geschwisterkind geboren wird?Automatisch passiert nichts, deine Elternzeit läuft weiter. Du kannst diese jedoch vorzeitig beenden – zum Tag bevor der neue Mutterschutz beginnt. Dies hat den Vorteil, dass du auch wieder den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommst. Die noch verbleibende (Eltern-)Zeit darfst du zu einem späteren Zeitpunkt beanspruchen. Wieviel Elternzeit steht mir bei Zwillingen oder Mehrlingen zu?Der Elternzeitanspruch von maximal 3 Jahren gilt immer pro Kind. Solltest du Zwillinge bekommen, hast du einen Anspruch auf 6 Jahre Elternzeit. Diese muss jedoch geschickt genommen werden. Da maximal 2 der 3 Jahre zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden können, verfällt bei falscher Antragstellung möglicherweise 1 Jahr. Wie es geht, erfährst du hier: Elternzeit bei Zwillingen Hast du Fragen zur Elternzeit? Dann schreib uns einen Kommentar zu diesem Beitrag! Du möchtest mehr Elterngeld haben? Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen! Quellen
Über unsere Autorin: Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt über 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Sie ist unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld und Elternzeit. Sie ist 41 Jahre alt und wohnt mit ihrem Lebensgefährten in Lüneburg. Wenn sie nicht eure Fragen beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ. Wann beginnt die Elternzeit und wann endet sie?Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.
Wird Elternzeit ab Geburt gerechnet?Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist.
Wie lange geht Mutterschutz wenn Kind früher kommt?Wird ein Baby also noch vor Beginn der geplanten Mutterschutzfrist geboren, beträgt der gesamte Mutterschutz im Anschluss an die Entbindung 18 Wochen (12 Wochen für ein frühgeborenes Kind plus 6 Wochen, die von der Mutter vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten).
Was passiert wenn das Kind in der 34 SSW kommt?Die Überlebenschancen von "späten Frühchen", die in der SSW 34 - 36 geboren werden, liegen bei 98 bis 100 Prozent und unterscheiden sich damit nicht von den Daten "termingerecht" geborener Kinder. Auch Komplikationen oder gravierende Entwicklungsdefizite sind mit solchen späten Frühgeburten kaum verbunden.
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