Wann a schein machen wenn a 2

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Wann a schein machen wenn a 2

  1. Start
  2. Verkehr
  3. Führerschein
  4. Führerscheinklassen
  5. Klassen A, A1, A2 und AM

Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

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  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Voraussetzungen:

Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Befristung:

Klasse A ist unbefristet gültig

Einschluss:

Klassen A2, A1 und AM

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:

Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse AM

Hinweise:

-

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:

Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse A1 und M

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

  • der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

  • der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

  • der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Mindestalter:

15 Jahre

Auflage:

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Befristung:

Klasse AM ist unbefristet gültig.

Einschluss:

-

Hinweise:

-

Führerschein und Fahrerlaubniswesen

Was kann man mit A 2 fahren?

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Wie schnell darf man mit A 2 fahren?

Mindestalter: 18 Jahre. Der Motorradführerschein der Klasse A2 kann schon mit 18 Jahren erworben werden und berechtigt zum Führen von Maschinen bis zu 200 km/h.

Wird A1 automatisch zu A?

A1, oder Inhaber eines PKW-Führerscheins oder der Klasse 4, die diesen vor dem 01.04.1980 erworben haben, können ohne weiteren Aufwand Fahrzeuge der Klasse A1 fahren und durch eine verkürzte praktische Prüfung den A2-Führerschein, nach weiteren zwei Jahren Fahrpraxis dann später sogar den offenen A-Führerschein ...

Was ist der Unterschied zwischen A1 A2 und A?

Das Mindestalter beträgt bei der Klasse A 24 Jahre. Hat man jedoch bereits mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2, darf man bereits mit 20 Jahren den A-Führerschein machen. Mit der Klasse A1 dürfen Sie Motorräder bis max. 11 kW Nennleistung und einem Hubraum von höchstens 125 ccm fahren.