Pandemie Bund und Länder beschließen 2G-Plus-Regel für Gastronomie Bund und Länder beschließen 2G-Plus-Regel für Gastronomie Bund und Länder haben wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante verschärfte Regeln für die Gastronomie beschlossen. Zudem werden die Quarantäneregeln für Infizierte und Kontaktpersonen verkürzt. Beschreibung anzeigen Wegen der angespannten Corona-Lage gilt vielerorts auch in Restaurants und Cafés 2G plus. Doch was steckt hinter der strengen Regel? Berlin.
Die Corona-Fallzahlen steigen in Deutschland nach dem Jahreswechsel wieder deutlich an. Der Expertenrat der Bundesregierung, warnt vor den Folgen der Omikron-Variante. Der Virologe Hendrik Streeck, selbst Teil des Gremiums, meint sogar, außer der Booster-Impfungen könnte nichts die neue Corona-Welle aufhalten. Aktuell müssen die Länder ab einer bestimmten Zahl von Covid-Patienten in den Krankehäusern strengere Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch die 2G-plus-Regel. Morgenpost von Christine RichterBestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin Bund und Länderhaben auch verschärfte Regeln für die Gastronomie beschlossen. 2G plus gilt nun auch in Restaurants und Cafés – unabhängig von den Infektionszahlen. Geimpfte und Genesene müssen in gastronomischen Einrichtungen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Booster-Impfung vorweisen.
Corona: Das sind die Regeln bei ZugangsbeschränkungenBisher galten bereits vielerorts die 3G- oder die 2G-Regel. Auch 3G plus wird mancherorts praktiziert. Das verbirgt sich hinter den Abkürzungen:
Bei der sogenannten 2G-plus-Regel wird für Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Testplicht bei Veranstaltungen und Besuchen im Innenbereich eingeführt. Diese kann man umgehen, wenn man bereits eine Booster-Impfung erhalten hat und diese zwei Wochen zurückliegt. Man braucht also zwei Nachweise: einen über die vollständige Impfung oder Genesung, einen weiteren über den negativen Corona-Schnelltest beziehungsweise die Auffrischimpfung. Menschen, die nur negativ getestet, aber nicht immunisiert sind, haben dann keinen Zutritt zu Veranstaltungen, Sportclubs oder auch Restaurants. Die Test- oder Boosterplicht soll eine zusätzliche Sicherheit bieten, nicht aber eine zusätzliche Zutrittsmöglichkeit. Aktuell gilt 2G plus bundesweit erst ab einer bestimmten Hospitalisierungsinzidenz. Jedes Bundesland kann aber eigenständig vorschreiben, dass auch bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen ein Test oder Booster zusätzlich benötigt wird. Mehr zum Thema: 2G – Was bedeutet die Regel für ungeimpfte Kinder?
(fmg/mit dpa)
Pandemie Bund und Länder beschließen 2G-Plus-Regel für Gastronomie Bund und Länder beschließen 2G-Plus-Regel für Gastronomie Bund und Länder haben wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante verschärfte Regeln für die Gastronomie beschlossen. Zudem werden die Quarantäneregeln für Infizierte und Kontaktpersonen verkürzt. Beschreibung anzeigen Wegen der hohen Corona-Zahlen gilt vielerorts die 2G-Regel oder 2G plus. Doch noch sind viele Kinder ungeimpft. Werden sie jetzt ausgeschlossen? Berlin.
Die vierte Corona-Welle trifft Deutschland derzeit mit voller Wucht und führt zu Infektionszahlen in bisher unbekannter Höhe. Vielerorts wird daher auf die 2G- und die 2G-plus-Regel gesetzt, die Ungeimpfte vom Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen oder Orten ausschließt.
Morgenpost von Christine RichterBestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin Für Ungeimpfte bedeutet das deutliche Einschnitte. Doch was ist mit Menschen, die bisher noch nicht geimpft werden konnten? Sie würden unverschuldet von vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden. Besonders betroffen wären Kinder, für die es bisher teilweise noch keine Corona-Impfung gibt. Und auch, wenn sich ein Kind bereits mit Corona infiziert hat, gibt es Hürden: Als Genesener gilt man in Deutschland, frühestens 28 Tage nach einer überstandenen Infektion, gezählt ab dem Datum der Abnahme des positiven PCR-Tests. Der Status gilt nur noch bis höchstens 90 Tage nach Testdatum und nicht mehr wie zuvor 180 Tage. Aus der aktuellen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums geht allerdings nicht explizit hervor, ob der neue Zeitraum des Genesenenstatus auch für Kinder gilt. Die Bundesländer wollen aber parallel ihre Landesverordnungen anpassen.
2G und 2G plus: Kinder und Jugendliche teilweise von der Regel ausgenommenUm Kindern und Jugendlichen ohne vollständige Impfung oder Genesenenstatus weiterhin den Besuch von Restaurants, öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen zu ermöglichen, gibt es Ausnahmen. Wie genau diese aussehen, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Zu berücksichtigen gilt auch, dass Schülerinnen und Schüler meist mehrfach pro Woche in der Schule getestet werden. Damit gilt ihr Schulausweis meist schon als Nachweis eines negativen Tests. Die Regeln im Einzelnen:
Derzeit gilt die 2G-Regel im Einzelhandel und bei Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung. Bund und Länder hatten sich beim letzten Corona-Gipfel darauf geeinigt, dass künftig überall 2G plus in der Gastronomie gelten soll. Einzelne Bundesländer haben dies aber noch nicht umgesetzt. Schärfere Maßnahmen können die jeweiligen Landesregierungen immer durchsetzen.(bml/nfz)
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