Sozialwahl wer ist wahlberechtigt

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Sozialwahl wer ist wahlberechtigt

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Stand: 17.10.2022

Sozialwahl wer ist wahlberechtigt

Versicherte und Arbeitgeber bestimmen bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre darüber, wer sie in den obersten Gremien der Ersatzkassen vertritt. Diese Sozialparlamente heißen bei den Ersatzkassen Verwaltungsräte. Die Selbstverwalter in den Verwaltungsräten treffen zentrale Grundsatzentscheidungen. Sie beschließen etwa über den Haushalt der Krankenkasse, über neue Satzungsleistungen für Versicherte oder über die Besetzung der Widerspruchsausschüsse. Der Verwaltungsrat beruft und kontrolliert den Vorstand und entscheidet beispielsweise auch über Fusionen mit anderen Krankenkassen. Das Prinzip dahinter: Wer Beiträge einzahlt, der soll auch mitbestimmen. Die Sozialwahlen bilden das demokratisch legitimierte Fundament der Sozialen Selbstverwaltung.

In der Bundesrepublik gab es die ersten Sozialwahlen im Jahr 1953. Die bislang letzten Wahlen fanden 2017 statt, die nächsten stehen für 2023 an. Stichtag ist der 31. Mai.

Sozialwahlen 2023: Per Brief und via Internet

Bei den Ersatzkassen erfolgen die Sozialwahlen seit Jahrzehnten als Briefwahl: Die Versicherten erhalten die Wahlunterlagen nach Hause zugestellt, den roten Briefumschlag mit dem Stimmzettel stecken sie im Anschluss in den Postbriefkasten. Das wird auch bei den nächsten Sozialwahlen so sein. Zusätzlich kommt eine neue Möglichkeit der Stimmabgabe für Ersatzkassenversicherte hinzu: Gesetzliche Krankenkassen können in einem Modellversuch ihren Versicherten wahlweise eine Online-Wahl ermöglichen, wenn ihre Verwaltungsräte sich dafür entscheiden. Diese Möglichkeit hatten die Sozialparlamente der Ersatzkassen seit vielen Jahren eingefordert. Die Online-Wahlen werden zusätzlich zu den Briefwahlen angeboten. Wer möchte, kann also 2023 weiterhin per Brief wählen oder die neue Option nutzen und via Internet abstimmen. Die vorbereitenden Arbeiten für die Online-Wahlen haben bereits begonnen.

Einblick in die Arbeit der Selbstverwaltung

Die Mitglieder der Sozialparlamente - die ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter - werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Eine gemeinsame Internetplattform der Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung bietet einen Einblick in die Arbeit der laufenden Wahlperiode. Interessierte können unter www.soziale-selbstverwaltung.de beispielsweise erfahren, wie Soziale Selbstverwaltung funktioniert, an welchen Themen ihre Vertreter und Vertreterinnen aktuell arbeiten und mit welchen Positionen sich die Sozialparlamente in die politische Diskussion und Gesetzgebung einbringen. Ebenso werden Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter im Portrait vorgestellt.

  1. Sozialwahl wer ist wahlberechtigt

    FAQ Sozialwahl 2023

    Was ist die „ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023“? Wer kann an der Online-Sozialwahl teilnehmen? Wer hat festgelegt, dass die Kassen die Sozialwahl 2023 als Brief- und Onlinewahl durchführen können? Warum begrüßen die Beteiligten die Online-Sozialwahl? » Lesen

Sozialwahlen 2017: Eine Million Wählerinnen und Wähler mehr

Bei den Sozialwahlen 2017 haben 15,3 Millionen Versicherte der Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung ihre Stimme abgegeben – über eine Million mehr als bei den vorherigen Wahlen 2011. Die Ersatzkassen konnten dabei die Zahl der abgegebenen Stimmen um 903.000 Stimmen auf 6,44 Millionen Stimmen steigern. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung der Ersatzkassen lag 2017 bei 30,47 Prozent. Diese guten Ergebnisse gaben den Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung bei den Ersatzkassen ein starkes Mandat für ihre ehrenamtliche Arbeit im Interesse der Versicherten.

Insgesamt waren 2017 bei den Ersatzkassen 21,3 Millionen Versicherte wahlberechtigt. Durch den starken Zuwachs an Versicherten waren das 3,2 Millionen Wahlberechtigte mehr als 2011 mit 18,1 Millionen Wahlberechtigten.

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    Sozialwahlen

    Die Sozialwahlen sind nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Bei den Sozialwahlen wählen Versicherte und Arbeitgeber alle sechs Jahre ihre Vertreter in die Versichertenparlamente der Sozialversicherungsträger. » Lesen